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Mitteldeuische Sountags⸗Zeitung.
Nr. 33.
Seiten der Behörden ausgesetzt sind, so stehen sie heute den Arbeiterorganisationen vorzüglich gerüstet gegenüber. Seit aber dem so ist, seit das Unternehmertum sich zielbewußt und wohl⸗ überlegt zum Kampfe gegen die Gewerkschaften rüstet, scheint auch eine gewisse Aenderung der Taktik im Kampfe gegen die Arbeiterklasse vor sich zu gehen. Galt bisher die Sozialdemokratie als der gefährlichste Geaner, so wendet sich jetzt das Bürgertum mit aller Wut gegen die Ge⸗ werkschaften. Und, kein Zweifel darüber, der Kampf wird mit aller zähen Ausdauer und mit großen Mitteln geführt, das zeigt schon die fieberhafte Thätigkeit, mit welcher seit Prokla⸗ mierung des Zuchthauskurses für die kommende Gesetzesvorlage agitiert wurde und die krampf⸗ baften Bemühungen jetzt noch, nach der ersten Niederlage Stimmung für den legislatorischen Wechselbalg, der Streikvorlage, zu machen. Das ist sehr erklärlich: der wirtschaftliche Auf— schwung hat dem deutschen Unternehmertum den Mut gewaltig anschwellen lassen, es wird wag⸗ halsig, es möchte mit vollen Händen den Gold— regen aufraffen, und gerade jetzt wird das„be— gehrliche Arbesterpack“ unbequem— daher die Wut. Und da keine andern Waffen zu Haud, kämpft man mit den alten Mitteln der Polizei— gewalt, mit dem Zuchthausgesetz. 5
Bei dieser Situation ist für Jeden, dessen
Urteil nicht direkt durch Rücksichten auf das Unternehmerinteresse beeinflußt wird, die Stellung⸗ nahme klar: Ein Sieg der Scharfmacher würde dazu führen, den wirtschaftlichen Kampf der lrbeiter ungemein zu erschweren, die Mittel zur Durchführung eines Streiks werden ihnen verboten. Dadurch wäre es aber herbeigeführt, daß die Arbeiter noch weniger Aussichen hätten als heute, sich der wirtschaflichen Uebermacht des Kapitals zu erwehren. Das bedeutet Herab— drückung der Arbeiter auf die Lebenshaltung des chinesischen Kuli, Rückgang der gesamten Kultur. Für die Abeiter handelt es sich nicht um die Abwehr eines einzelnen Attentates, sondern um die Austragung eines entscheidenden Kampfes. Die Machtfrage ist aufgeworfen von den Unter⸗ nehmern; jeder einzelne Streik wird heute von ihnen als eine solche Machtfrage hingestellt und die Zuchthausvorlage ist die Generalisierung dieser Einzelfragen. Die einzige Macht, welche die Arbeiter auszuspielen haben, ist ihre Organi- sation; man will diese Organ sationen vernichten — wohlan, machen wir die Organisation der Gewerkschaften unüberwindlich!
Kein Arbeiter darf außerhalb seiner Gewerk— schaft bleiben.— Die Unterneh er, die auf Schritt und Tritt Terrorismus in jeder Form üben, schreien Zetermordio, wenn der Arbeiter erklärt, es sei sein gutes Recht, nicht mit einem Streikbrecher, einem Verräter an seiner eigenen Sache und der seiner Brüder, zu arbeiten. Die Antwort darauf muß sein, daß bald in Deutsch— land, wie es heute in England ist, in mauchen Gewerben die Werkststätten nur noch von Ge— werkschaftlern bevölkert sind. Spannen wir alle Kräfle an, dieses Ziel zu erreichen.— Für die Sozialdemokratie aber, für die politische Organi⸗ sation der Arbeiter, besteht die Aufgabe, ihre ganze Macht einzusetzen, um den Arbeitern die volle, uneingeschränkte Koalitiousfreiheit zu sichern. Wie die Dinge heute in Deutschland liegen, bei der rapiden Umwälzung, welche sich hier vollzieht, wird die Ausübung des Koa⸗ litionsrechtes bedingt nicht nur durch die volle Freiheit in dieser Beziehung, sondern auch da⸗ durch, daß den Arbeitern Schutz gewährt wird gegen die übermäßige Ausbeutung, welche sie der Lebenskräfte beraubt, sie zu willeulosen Werkzeugen der Ausbeuter macht. Daher ist die Losung im Kampfe gegen den Uebermut der Unternehmer, gegen das kulturfeindliche Zucht— hausgesetz— Köalitionsfreiheit und Arbeiter— schutz.
Politische Rundschau.
Gießen, den 11. August. Sozialdemokratische Mintister. Selbst bürgerliche Blätter erkennen lobend die Thatkraft an, womit der aus den Reihen der„Umstürzler“ entnommene neue
Handelsminister Frankreichs, unser Genosse Millerand, es in den fünf Wochen seiner Amts⸗ führung verstanden hat, die Einrichtung seines Ministeriums vollständig umzugestalten. Bisher bildeten die industriellen und Arbeiter- fragen nur ein Anhängsel, das vor zehn Jahren dem Handel beigegeben wurde. Millerand hat nun die Abteilungen seines Ministeriums genau den Beschlüssen der Kammer, die verschiedene Sonderausschüsse für die sozialen Fragen ernannt har, angepaßt. Die Zahl der Einzel⸗ büreaus im Ministerium ist dadurch allerdings vermehrt worden, aber dem Budget erwächst daraus keine Erhöhung, weil Millerand gleich zeitig vier hoch besoldete Direktorstelleu aufge— hoben hat. Der„Courier du Soir“ spricht die Hoffnung aus, daß alle Minister eine ähnliche Thatkraft entwickeln möchten, wie ihr sozialistischer Kollege.
Aus der Schweiz wird geschrieben: In dem über den Eintritt des Genossen Millerand in das sranzösische Ministerium Waldeck-Rousseau entbrannten Parteistreite darf daran erinnert werden, daß wir in der Schweiz bereits zwei sozialdemokratische Minister haben, wovon der eine Genosse Ernst in Zürich und der andere Genosse Thiebaud in Genf ist. Erast war früher Sekundarlehrer und sodann Stadtrat(Magistrat) von Winter⸗ thur, Thiebaud war früher Uhrenarbeiter und zuletzt Redakteur des sozialdemokratischen „Peuble“ in Genf. Ju beiden Kantonen forderten die Sozialdemokraten ihren Anteil an der Re— gierung, den die Radikalen in Genf ohne Weiteres anerkannten, während die züricherischen Genossen sich ihn in hartem Kampfe erobern mußen. Die sozialdemokratischen Grun dsätze kamen hierbei gar nicht in Betracht; man sah die Forderung als eine Sache der Parteitaktik an, worüber keinerlei Meinungsverschiedenheit bestaud. Man hat die große Macht der Behörden erkannt und als aufstrebende Partei, der die Zukunft gehören soll, erachtet man es als notwendig, sich den entsprechenden Einfluß in diesen Behörden zu erkämpfen und zu sichern. Im Kanton Zürich 3. B. würden die Sozialdemokraten den Liberalen und Demokraten deu größten Gefallen erweisen, wenn sie auf ihre Vertretung in den Verwaltun s- und Justizbehörden verzichten würen.
Aus der deutschen Rechtsprechung.
Eigige Reserveoffiziere hatten Briese zur Post gegeben, in deuen zu einer Abschieds⸗ feier für den Bezirkskemmandeur eingeladen war. Die Briefe versahen die Herren mit der Aufschrift„Militaria“(]) und einem Abdruck des Dienstsiegels.(() Von Frankatur war unter diesen Umstäuden natürlich keine Rede. Die Oberpostdirektion in C. fand hierin einen Verstoß gegen das Postgesetz und leitete gegen die Beteiligten das Strafverfahren wegen Porto⸗Hinterziehung ein. Das Schöffen⸗ gericht in B. hielt die Angeklagten für schuldig. Dieselben wären bei gehötiger Auf— merksamkeit im Stande gewesen, den nicht rein dienstlichen Charakter ihres Schreibens zu erkennen. Auf Berufung hob die Strafkammer in C. das Urteil des Schöffengerichts auf und sprach die Angeklagten frei, weil sie über die gesetzlichen Bestimmungen der Portofreiheit sich in einem nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Irrtum befunden hätten. Das Reichsgericht hat das letztere Urteil bestätigt.
Zu gleicher Zeit geht folgende Notiz aus Karlsruhe durch die Blätter:
„Die Austrägerin des„Volksfreundes“ in Dur⸗ lach hatte Anfang dieses Jahres wegen Postvergehen— sie hatte in einer Anzahl von Fällen den„Volksfreund“ und die„Schwäbische Tag wacht“ den Abonnenten auf einem Bestellgang zugestellt— ein Strafmandat auf 1800 Mark erhalten. Sie beantragte gerichtliche Ver— handlung, bei der vor der Strafkammer festgestellt wurde, daß die Frau nicht selbststäͤndige Bezieherin der beiden Zeitungen sei, sondern einerseits der sozialdemokratische Verein Durlach, andererseits der Mann der Aus— trägeri. Der Staatsanwalt beantragte laut„Volks freund“ Verurteilung, wobei er zugab, daß die Frau aus Fahrlässigkeit und Unkenntnis des Gesetzes ge⸗ handelt habe. Das Urteil lautete auf eine Geldstrafe von 1497 Mark oder 6 Woog dt. Nach den Ent⸗ scheidungsgründen hat der Gerke ie Vo keit der Handlung angeno meme;
Das Karlsruher Gericht hat anscheinend bet der Arbeiterfrau im Gegensatz zu der Anschau⸗ ung des Staatsanwalts eine gewisse Bildung angenommen, die das Reichsgericht bei den
Reserve⸗Offizieren nicht vorausgesetzt hat; anders ist die Annahme eines entschuldbaren Irrtums in dem Leipziger, einer Vorsätz⸗ lichkeit in dem Karlsruher Urteil nicht wohl zu erklären. Der„gewöhnliche Menschenver⸗ stand“, der allerdings in den Augen vieler Ge⸗ rich e einen geringen Kurswert hat, wird wenigstens der Meinung sein, daß es mindestens ebenso leicht ist, zu begreifen, daß eine„Ab⸗ schjedsfeier“ keine„dienstliche Angelegenheit“ ist, als sich in den zuweilen etwas knifflichen Be⸗ stimmungen des Preßgesetzes zurechtzufinden. Daß Reserve⸗Offiziere sich vor deutschen Ge⸗ ri“ ten eines anderen Rechtes erfreuen, als die Austrägerin eines sozialdemokratischen Blattes, ist ja selbstverständlich ausgeschlossen— meint die Kleine Presse, der wir vorstehende Zeilen entnahmen.
Zum Kapitel der Soldatenmißhand⸗ lungen liefert das Sächsische Volksblatt einen Beitrag. Am 27. Juli ertrank beim Baden der Berg⸗ mann Schönfelder in Niederplanitz bei Zwickau. Die Witwe teilte die Todesnachricht ihrem beim 12. sächsischen Fußartillerie-Regiment in Metz steheuden Sohn mit und ersuchte ihn, sich zum Begräbnis Urlaub geben zu lassen. Telegraphisch und später schriftlich wurde der Witwe Schön⸗ felder eine Mitteilung aus dem Garnisonlaza⸗ ret zu teil, daß iht Sohn wegen linksseitigen Mittelohrkatarrhs sich in Lazaretbehand⸗ lung befinde und deshalb nicht nach Hause kommen könne. Wie der Mittelohrkatarrh entstanden ist, schildert nun folgender Brief des erkrankten Kanoniers an seine Mutter:
Von meinem Schreck erholt, ergreife ich die Feder, um Dir mitzuteilen, daß ich beinahe in Ohnmacht fiel, als ich die Depesche erhielt, daß meinen herzlich geliebten Vater der Schlag getroffen; als ich aber von meinem Oberarzt erfuhr, daß er mich nicht entlassen könne, da war's ganz aus mit mir. 1
Nachdem ich mich von diesem Schreck erholt hatte, ging ich zum Herrn Chefarzt und stellte diesem meine Bitte vor, aber auch da wurde ich abgewiesen. Er sagte, da ich nicht entlassungsfähig wäre, könne er auch weiter nichts daran thun. Ich setzte alles in Bewegung, doch es blieb alles ohne Erfolg und muß ich mich nun in mein Schicksal drein ergeben, komme nun, wie es will. Ich muß mich meinem Schmerze ergeben, wiewohl i meinen Vater doch gar so gerne noch einmal gesegen hätte. O, wer hätte das glauben sollen, als ich weg⸗ fuhr, daß ich meinen Vater nimmer wiedersehe.
Herzlich geliebte Mutter! Ich will dir noch mitteilen, warum ich in das Lazarett gekommen bin. Es war am 16. Juli d. J., als ich von einem Unteroffizier einige Ohrfeigen erhielt. Nach diesen hatte ich immer Ohrenreißen und mußte mich schließlich krank melden, worauf ich in das Lazarett überführt wurde. Nach⸗ dem mich der Arzt untersucht hatte, mußte ich auch die Wahrheit, daß mich der Unteroffizier geschlagen hat, sagen. Das kommt zur Untersuchung, weil das linke Trommelfell kaput ist. Es grüßt
Dein tieftrauernder Sohn Emil—
Die schlichten Ausführungen dieses Briefes lprechen für sich selbst. Auch dieser Fall zeigt wieder, daß mit bekannten Erlaß des Prinzen Georg von Sachsen nicht. allenthalben nach⸗ gegangen wird.
Volksschule im Kasernenstaat.
Eine soeben bekannt gewordene Verfügung über Lehrermangel aus militärischen Gründen erläßt die Regierung zu Liegnitz. Sie lautet:
„Es ist in diesem Jahre wieder eine so überaus große Zahl vou Lehrern zu militäri⸗ scheu Uebungen einberufen worden, daß wir, besonders da auch viele der uns zur Verfügung stehenden Schulamtskandidaten Gestellungs⸗ befehl erhalten haben, völlig außer Stande sind, allen Anträgen auf Ueberweisung eines beson⸗ deren Vertreters zu entsprechen und nur in wenigen, ganz besonders dringlichen Fällen Aus⸗ hilfe gewähren können. Wir bringen dies zur
allgemeinen Kenntnis, um die in den einzelnen Fällen zur Milderung des zeitweiligen Not- standes getroffenen Anordnungen erklärlich zu machen.“
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