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WMitieldeutsche Sonntags⸗Zeitung
Nr. 46.
Wenn die„Kreuzzeitung“ von einer Partei des Hasses und der Zerstörung redet, meint der„Vorwärts“ zu obigen Ausführungen, so entwirft sie offenbar eine Selbstzeichnung der auf Ausbeutung, Unterdrückung, Völkerhaß und Kulturverwüstung beruhenden, im Militaris⸗ Marinismus und Kapitalismus Haß und Zer⸗ störung sinnenden europäischen Reaktion.
Weltmachtspolitik!
Zur sogenannten Weltmachtspolitik bemerkt treffend die katholische„Köln. Volks ⸗Ztg.“: „Wo hinaus soll es mit unserer Weltmachts⸗ politik denn eigentlich? In welche Verwickel⸗ ungen und Fährnisse stürzen wir uns damit vielleicht, ohne die reale Macht zu besitzen, um glücklich aus ihnen herauszukommen? Diese Frage muß sich Jeder vorlegen, der die Dinge mit Ruhe und ohne Phantastik betrachtet. Wir sind bereits an so vielen und entlegenen Punkten der Welt engagiert, daß wir im Falle eines Konflikts mit einem unserer Rivalen nirgends im Stande wären, unsere Inter⸗ essen wirksam zu wahren. Ob eine Kriegs⸗ flotte für die Ausbreitung unseres übersee— ischen Handels wirklich den ungeheueren Wert hat, den man ihr jetzt zuschreibt, wollen wir dahingestellt sein lassen. Viele Leute glauben darauf hinweisen zu können, daß unsere Schifffahrt und unser Auslandshandel einen gewaltigen Aufschwung genommen haben, ohne daß eine starke Kriegsflotte zur Seite stand.“
Der neue Flottenplan fordet eine drei⸗ mal so große Verstärkung der Schiffszahl, als sie das geltende Flottengesetz(vom Jahre 1898) dem Flottenbestande von 1897 zuzuführen beabsichtigt. Das bestehende Flottengesetz be⸗ absichtigt, die Zahl der Linienschiffe von 12 auf 19, also um 7, zu erhöhen. Der neueste Kriegs⸗Flotten⸗Plan aber will die Zahl der Linienschiffe von 19 auf 40, also um 21 er⸗ höhen, nämlich um 10 Linienschiffe für ein neues Geschwader der Schlachtflotte, 8 Linien⸗ schiffe, welche an Stelle der 8 Küstenpanzer treten sollen, und 3 neue Linienschiffe zur Ma⸗ terialreserve. Daß unter den 21 neuen Linien⸗ schiffen 8 nur an die Stelle der vorhandenen Küsten panzer treten sollen, verschlägt sehr wenig, da ein Linienschiff dreimal so groß ist und dreimal so viel kostet wie ein Küstenpanzer.— Das Flottengesetz wollte die Zahl der großen Kreuzer von 10 auf 12, also um 2, erhöhen. Der neue Plan erhöht dieselben von 12 auf 18, also um 6. Das Flottengesetz wollte die Zahl der tleinen Kreuzer von 23 auf 30, also um 7, erhöhen. Der neue Plan erhöht die Zahl der kleinen Kreuzer auf 50, also um 20. Das Flottengesetz beabsichtigte hiernach eine Vermehrung der Linienschiffe und der Kreuzer um 16, der neue Plan sieht eine weitere Erhöhung der Linienschiffe und der Kreuzer um zusammen 47 vor.
Der Flottenrummel.
Die Großindustriellen haben in Berlin einen Galizier Namens Viktor Schweinburg als Redakteur augestellt, der für 10000 Mark jährlich die Sozialdemokratie herunterreißen und für des deutschen Reiches Herrlichkeit und Vergrößerung eintreten muß— er, der Ga⸗ lizier Schweinburg soll uns Deutschtum bei⸗ bringen. Augenblicklich macht der Galizier in Flottenrummel. Denn beim Schiffbau machen natürlicherweise die großen Industriebarone die besten Geschäfte. Nun versendet Herr Schweinburg an die Vorstandsmitglieder, Ver— trauensmänner und deren Ausschüsse des deut— schen Flottenvereins ein Rundschreiben, worin er erklärt, daß es dringend geboten sei, öffentliche Kundgebungen für eine Ver— mehrung der deutschen Flotte zu veranstalten. Als Material für diesen Flottenrummel fügt Herr Viktor Schweinburg gleich eine Skizze bei sowie einen Waschzettel für die Presse.
So wird's gemacht. Und dann fallen auch thatsächlich eine ganze Masse von denen, die nicht alle werden, hinein auf diese Schwein— burgerei. Die Armen!
Das Dreigestirn. Drei glänzende Sterne sind es, die jetzt über Deutschland leuchten. Der erste Stern
heißt Wassermilitarismus, der die Politik der gepanzerten Faust durchführen soll; der zweite heißt Getreidewucher, durch den die Mittel für Durchführung der Weltpolitik beschafft werden sollen; der dritte heißt Zucht⸗ hausgesetz, der verhindern soll, daß die Ar⸗ beiter sich gegen dieses Uebermaß von Zärtlich⸗ keit und Fürsorge wehren. Der Kaiser bei der Rekruten⸗ vereidigung. N
Am Dienstag hat der Kaiser bei der Re⸗ krutenvereidigung im Berliner Lustgarten eine längere Ansprache gehalten, von der nur wenig in die Oeffentlichkeit gedrungen ist. Nach einer Lesart hat der Kaiser mit weithin schallender Stimme die Rekruten an ihre Pflicht erinnert, ihnen zugerufen:„Ein Mann, ein Wort!“ und sie aufgefordert, als gute Soldaten und gute Christen ihren Dienst zu thun.
Bei den Rekrutenvereidigungen in früheren Jahren kamen markantere Aeußerungen in die Oeffentlichkeit. So sprach der Kaiser 1891 das bekannte Wort aus:„Ihr habt nur einen Feind, und das ist mein Feind! Und müßte ich Euch einst vielleicht— Gott wolle es ver⸗ hüten— dazu berufen, auf Eure eigenen Ver⸗ wandten, ja Geschwister und Eltern zu schießen, so denkt an Euern Eid.“
Am 16. November 1891 erklärte Wilhelm II. den Rekruten:„Ihr seid berufen, mich in erster Liuie vor dem äußeren und inneren Feind zu schützen.“ Und ein Jahr darauf äußerte er: „Haltet den Rock in Ehren und bedenkt, daß Ihr den Vorzug genießt, den Dienst unter meinen Augen zu thun, und daß Ihr mit Eurem Eintritt in das Heer etwas Vornehmes geworden seid.... Vergeßt nie, daß Ihr berufen seid zu Verteidigern unseres Vater⸗ landes, daß Ihr verpflichtet seid, Ordnung und Religion im Lande zu schützen.“
Die Schraube ohne Ende.
Wenn die deutsche Flotte wirklich den jetzigen Umfang der englischen Flotte erreicht hätte, so würde damit nichts ge⸗ wonnen sein, meint die„Freis. Ztg.“, weil inzwischen England wieder se ine Flotte— vermehrt haben würde. Mit Recht rief der Abg. Haenel in einer Versammlung in Neu⸗ münster aus, vom heutigen Tage werde der Wettkampf der Großmächte in der Ver⸗ mehrung der Flotte wieder aufs Neue be⸗ ginnen. Wohin solle das schließlich führen?
Diese Aeußerung hatte auch sofort eine Be⸗ stätigung gefunden in der Londoner„Times“, welche aus Anlaß der deutschen Flottenvor⸗ schläge erklärte, jede Vermehrung der Kriegs⸗ marine einer anderen Macht müsse einen Be⸗ standteil der Schiffsbauvorschläge Eaglands bilden. Der neue deutsche Flottenplan mache daher eine beträchtliche Erhöhung des englischen Marinebudgets erforderlich.— England befolgt bekanntlich den Grundsatz, daß seine Flotte so stark sein muß wie die Flotte von zwei anderen großen Seemächten zusam⸗ men genommen.
Fort mit dem§ 95.
Im Monat Oktober sind 28 Fälle von Majestätsbeleidigung(§S 95) von dem Chro⸗ nisten der„Berliner Volkszeitung“ gezählt worden. Von diesen 28 ist nur bei 15 eine Strafe erfolgt, und zwar ist auf insgesamt 54 Monate= 4½ Jahre Gefängnis und 6 Monate Festung erkannt worden. Fünfmal wurde dabei die niedrigste Strafe, 2 Monate, verhängt. In 6 Fällen erfolgte Freisprechung, 5 Verhaftungen wurden vorgenommen. In den bis jetzt verflossenen 10 Monaten dieses Jahres sind 274 Majestätsbeleidigungen gezählt worden, die mit 87½ Jahren Ge⸗ fängnis und einigen Festungsstrafen geahndet worden sind.
Vergebenes Hoffen.
Die opfermutige That unseres Magdeburger Genossen Schmidt giebt auch bürgerlichen Kreisen zu denken. Der bismarkbegeisterte
Max Harden schreibt in seiner„Zukunft“: „Alle möglichen Mittel zur Bekämpfung der Sozialdemokratie hat man schon durchprobiert und die unmöglichen mindestens empfohlen.
Vielleicht entschließt man sich endlich einmal zu
dem Rat an die bürgerlichen Parteien, es der „Rotte“ nachzumachen, im Märtyrermuth mit ihr ähnlich zu werden. So lange nur in der Sozialdemokratie die Schmidt zu finden sind, wird keinem Versuch, dieser Partei die Massen zu entfremden, Erfolg beschieden sein. Giebt es übrigens in Preußen keinen klugen Minister mehr, der sich auf die Beine machte und dem König sagte, daß kaum jemals ein Verurtheilter der Begnadigung würdiger war als Herr Albert Schmidt? Ein solcher Minister würde dem Monarchen und der Monarchie einen großen Dienst erweisen.“
Die Feuerwehr als Staatsretter.
Helfe, was helfen mag, oder: ein nationaler Wahlkuiff. Eine am Sonntag Mittag 3 Uhr nach Wallstadt einberufene sozialdemokratische Wählerversammlung konnte aus eigentümlichen Ursachen nicht stattfinden. Die Feuerwehr von Wallstadt hatte ihre Jahresschlußprobe auf vorigen Donnerstag angesetzt, später aber auf den Sonntag verlegt. Als Versuchsbrandobjekt konnte in Wallstadt kein anderes Gebäude aus⸗ findig gemacht werden, als das Versammlungs⸗ lokal der Sozzen, die„Rose“. Die Feuerwehr ließ es sich denn auch angelegen sein, eifrigst dem Anspruche des gewesenen Kriegsministers Bronsart v. Schellendorf nachzukommen und setzte das Haus förmlich unter Wasser. An eine Versammlung war unter solchen Umständen nicht zu denken.— In Oberhessen begnügen sich einflußreiche Gegner der Sozialdemokratie zunächst noch damit, Spritzenproben für die zu Versammlungen angesetzten Stunden einzube⸗ rufen. Bis zur Unterwassersetzung der Ver⸗ sammlungslokale ist es bisher noch nicht ge⸗ kommen; doch was nicht ist, kann ja noch werden.
In den Tod getrieben.
Mit welchem Frevelmut eine gewisse Sorte von Unternehmern Leben und Gesundheit von Arbeitern aufs Spiel setzt, zeigt ein Fall, der am Dieustag das Reichsgericht in Leipzig be⸗ schäftigte. Das Landgericht von Oppeln hatte am 3. Juli den Stadtbaumeister von Oppeln, Johannes Schönherr, wegen fahrlässiger Töt— ung zu einem Jahr und sechs Monaten Ge⸗ fängnis und den Maurerpalier Pfautsch wegen des gleichen Vergehens zu drei Monaten Ge⸗ fängnis verurteilt. Dem Fall liegt folgender Thatbestand zu Grunde: Im Jahre 1898 wurde in Oppeln der Neubau der städtischen höheren Mädchenschule aufgeführt. Bei der Verschalung der Decke wurde ein Hängegerüst verwendet, das in Bezug auf Tragfähigkeit nur für drei Arbeiter bestimmt war. Pfautsch ver⸗ bot deshalb am 17. November, nachdem bereits drei Maurer sich auf das Gerüst begeben hatten, den anderen, hinaufzugehen. Schönherr aber verlangte kategorisch, daß noch eine Anzahl Arbeiter dort thätig seien, und setzte es unter mehrfachem Widerspruche des Pfautsch durch, daß bis zu zehn Personen mit ihrem Arbeits⸗ material oben arbeiteten. Es dauerte nicht lange, da stürzte das Gerüst mit sämtlichen Arbeitern in die Tiefe. Vier Männer erlitten infolge des Sturzes den Tod, vier weitere Ar⸗
beiter und zwei Handlangerinnen trugen erheb⸗ liche Verletzungen davon.— Das Reichsgericht
verwarf die Revision des Stadtbaumeisters, hob
dagegen auf die Reviston des Pfautsch das
Urteil gegen diesen Angeklagten auf und ver⸗ wies die Sache insoweit an das Landgericht zurück. Der objektive Thatbestand wurde als nicht ausreichend festgestellt erachtet, da sich aus dem Urteil unter Anderem nicht ergab, ob Pfautsch auch den Handlangerinnen verboten hatte, das Gerüst zu betreten.
Hier sind also in frevelhaftem Leichtsinn vier Arbeiter durch einen Unternehmer vom Leben zum Tode befördert und verschiedene andere auf längere Dauer oder zeitlebens un glücklich gemacht worden. Strafe: 1% Jahr Gefängnis. In Löbtau haben verschiedene Arbeiter, die zahlreiche Entschuldigungsgründe
für sich hatten, einen moralisch nicht einwands⸗ freien Unternehmer derbe verprügelt, ohne ihn jedoch dauernd an seiner Gesundheit zu schä⸗
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