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Mitteldentsche Sountags-Zeitung.
Nr. II.
„Es wäre schön, wenn wenigstens durch Ausschluß jedes Irrtums die in wenigen Tagen geschehene Heilung eines echten Schädelbruches einmal der staunenden Mitwelt verkündet werden könnte.“
Da wird wohl jeder dem Arzt Recht geben, wenn er in Zweifel zieht, daß ein Schädelbruch in wenigen Tagen geheilt werden könne. War aber kein Schädelbruch vorhanden, dann wird die furchtbare Strafe dem Volke noch unver⸗ ständlicher.
Wegen Majestätsbeleidigung.
119 ½ Monate, also rund zehn Jahre Gefängnis und 6 Monate Festung sind im Monat Februar wegen Kaiserbeleidigung verhängt worden. Insgesamt waren im Februar, soweit durch die Zeitungen bekannt geworden ist, vor deutschen Gerichten 37 Majestätsbeleidiger an⸗ geklagt, davon wurden nur 8 freigesprochen. Im Januar und Februar sind insgesamt 85 Staats⸗ bürger wegen Kaiserbeleidigung verurteilt worden und zwar zu rund 27 Jahren Gefängnis.
Bestrafte Wahrheitsliebe.
Im Reichstag wurde durch unseren Genossen Bebel am Freitag festgestellt, daß ein Soldat mit 14 Tagen Gefängnis bestraft worden ist, weil er vor Lericht die Wahrheit gesagt hat. Bebel führte aus: Ich komme nun zu einem eigentümlichen Fall, der sich in Elbing zu⸗ getragen hat. Einer unserer Parteigenossen war zur Reserve eingezogen und wurde in einer Sache als Zeuge vor das Schöffengericht in Marienburg vorgeladen. Der Vorsitzende fragte ihn, ob er Sozialdemokrat sei. Meines Erachtens hat er überhaupt ke in Recht, nach der politischen Ueberzeugung des Zeugen zu fragen. Der Soldat antwortete„in Zivil ja“. Die Elbinger Militärbehörde erkundigte sich dann bei ihm, ob ihm die Korpsbefehle be⸗ kannt seien und am 14. Oktober erhielt er den Befehl, eine 14 tägige Arreststrafe anzu⸗ treten. Der Mann wußte nicht, weshalb; er fragte nach dem Grunde, erhielt aber keine Antwort, und so blieb ihm nichts anderes übrig, als die Strafe anzutreten: Seine Frau wandte sich an das Kriegsministerium und erhielt von dem Generalkommando des 17. Armeekorps den Bescheid, daß ihr Gatte wegen Uebertretung des Korpsbefehl vom 22/3. Februar 1894, wonach jede Bethätigung soziald emokratischer Gesinnung verboten ist, zu 14 Tagen Haft verurteilt sei. Er habe sich in Uniform vor Gericht als Sozialdemokrat bekannt.(Hört, hört! bei den Sozialdemokr ten. Abg. Stadthagen: Direkte Verleitung zum Meineid! Glocke des Präsidenten).
Präsident Graf Ballestrem: Ich ersuche die Herren, keine Zwischenrufe zu machen.
Abg. Bebel Cuortfahrend): Was sollte der Soldat thun? Er hat seine Antwort vor Gericht so abgeschwächt wie möglich gegeb n. Hätte er die Antwort verweigert, so hätte das Gericht Zwangsmittel gegen ihn angewandt. Würde er die Wahrheit nicht gesagt haben, so hätte er einen Mein eid begehen müssen und wäre mit Zuchthaus bestraft worden, und nun bitte ich Sie in aller Welt, wie kann ein Mann, der vor Gericht die Wahrheit gesagt hat, deshalb mit 14 Tagen Haft bestraft werden?(Sehr wahr! links). Das ist einfach unglaublich, daß so etwas vor⸗ kommen kann, und ich möchte den Herrn Kriegs⸗ minister dringend bitten, mir zu sagen, ob die Vorgänge sich wirklich so zugetragen haben. Ich halte es einfach für unglaublich, daß solche Dinge passieren.
Darauf hat später der Kriegsminister von Goßler geantwortet:
Der Fall wäre gar nicht zur Kenntnis der Militärbehörde gekommen, wenn nicht die Königs⸗ berger„Volkstribüne“, ein sozialdemokratisches Blatt, ihn hervorgehoben und den Soldaten Wiese in ihrem Sinne ausgenutzt hätte. In dem Blatte heißt es: Zeuge Wiese wurde vor seiner Vernehmung vom Vorsitzenden gefragt: Sind Sie Sozialdemokrat? und er sagt:„In Zivil ja.“ Vor der Militärbehörde hat Wiese die Wahrheit dieses Thatbestandes zugegeben und
deshalb 14 Tage Arrest erhalten.(Hört, hört! links). Meiner Meinung nach mit vollem Recht.(Ruf links: Er sollte wohl meineidig werden.) Durch Befehl war ihm jede Bethätigung sozialdemo⸗ kratischer Gesinnung Dritten gegen⸗ über untersagt, und er kannte diesen Befehl. Da die Frage vor der eidlichen Vernehmung erfolgte, so hätte er ruhig die Antwort geben können:„es ist mir verboten, darüber auszusagen“, und der Vorsitzende hätte ihm sicherlich dann unter seinem Eid die Frage nicht mehr vorgelegt; er hätte auch nach der Ver⸗ eidigung die gleiche Antwort geben können, ohne daß er die Gefahr eines Meineids herauf⸗ beschworen hätte.
Es ist zwar, wie Bebel auch sagte: un⸗ glaublich, leider aber wahr. Am nächsten Tag hielt dann der nationalliberale Paasche seine fromme Rede. Man vergleiche diese mit dem Verhalten des sozialdemokratische Soldaten, der dem Bibel wort gemäß handelte, welches lautet: Eure Rede sei ja, ja, nein, nein, was darüber ist, ist vom Uebel!!! 5
In Zivil, ja!
Die vorstehende Mitteilung wird noch viel erstaunlicher, wenn man folgende Auslassungen der„Berl. Volksztg.“ liest: Der Kriegsminister erklärte im Reichstag:„Wäre der Mann unter dem Eide vernommen worden, so hätte selbst⸗ verständlich eine Bestrafung nicht er⸗ folgen können.“ Jetzt wird der„Nationall. Korresp.“ aus parlamentarischen Kreisen mit⸗ geteilt, daß der Reservist Wiese, ein Maurerpolier aus Elbing, der in seiner Uniform als Lazareti⸗ gefreiter in der Verhandlung erschienen war, den Zeugeneid bereits geleistet hatte, als er auf die Frage, ob er Sozialdemokrat sei, ant⸗ wortete:„In Civil, ja!“ wäre der Mann auch nach Ansicht des Kriegs⸗ ministers zu Unrecht verurteilt. Man darf gespannt sein, wie sich nunmehr der Kriegs⸗ minister verhalten wird. Rohheitsverbrechen u. Sozialdemokratie.
Wie verlogen die gegnerischen Behauptungen sind, daß die Sozialdemokratie die Rohheits⸗ vergehen befördere, zeigen am besten die amt⸗ lichen statistischen Mitteilung über die Be⸗ strafung wegen schwerer Körperverletzung. Auf je 10 600 strafmündige Personen wurden im Jahre 1897 wegen schwerer Körperverletzung bestraft: In Ostpreußen, wo auf dem Lande die Junker nahezu unumschränkt herrschen und erzieherisch wirken, wo die Sozialdemokratie ver⸗ hältnismäßig recht wenig Anhänger hat und wo von sozialdemokratischer Agitation bisher, außer einigen Städten, so gut wie gar keine Rede sein konnte, 28,1; in Westpreußen, wo neben den Junkern die Geistlichkeit einen rie⸗ sigen Einfluß hat und wo sehr wenig Sozial⸗ demokraten vorhanden sind, gar 35,5; in Posen, wo die Dinge ähnlich liegen wie in Westpreußen, 32,4; in dem sozialdemokratischen Berlin dagegen nur 14,2. In dem frommen Bayern kommen die meisten, 42,1, schwere Körperverletzungen auf 10000 Personen vor; in Hamburg, der sozialdemokratischen Hoch⸗ burg, durch drei Sozialdemokraten im Reichstage vertreten, nur 11,1, trotzdem die dort aus aller Herren Länder zusammenströmenden Seeleute oft Schlägereien hervorrufen, bei denen das Messer eine große Rolle spielt.
In keiner Gegend ist die sozialdemokratische Lehre aber so verbreitet wie in Sachsen, nirgends ist die sozialdemokratische Propaganda auf so fruchtbaren Boden gefallen, wie dort. Die Mehrzahl der Bevölkerung in Sachsen ist sozialdemokratisch gesinnt. Nicht die zahlreichsten, sondern die wenigsten Roh⸗ heits verbrechen kommen aber in Sachsen vor: von 10000 Personen wurden 8,6 wegen schwerer Körperverletzung bestraft.
Die Sozialdemokratie kann stolz sein auf dieses Resultat ihrer Agitation! Wem wirklich an der Abnahme der Rohheitsvergehen gelegen ist, wer gegen die Rohheit wirklich ankämpfen will, der darf nicht, wie es jetz! so eifrig von Seiten der Reaktionäre geschieht, nach Prügel⸗
— Demnach;
strafe und Ausnahmegesetzen gegen die Sozial⸗ demokratie rufen, sondern muß volle ungehinderte Bewegungsfreiheit für die Sozialdemokratie ver⸗ langen.
Zivil und Militär.
Wie gefährlich es für einen gewöhnlichen Zivilmenschen ist, sich nur irgendwie in mili⸗ tärische Dinge zu mischen, beweist wieder ein Fall aus Dresden. Auf einem dortigen Tanz⸗ saale befahl aus irgend einem Grunde der Schankhausdiensthabende Pioniersergeant Laug⸗ heinrich einem Soldaten, er solle sein Seiten⸗ gewehr umschnallen. Da äußerte, wohl ohne sich etwas dabei zu denken, ein Freund des Soldaten zu diesem:„Fritz, Du brauchst jetzt noch nicht umzuschnallen, die andern schnallen auch noch nicht nm“. Diese Aeußerung nahm der sich dadurch in seiner Würde verletzt fühlende Sergeant so krumm, daß er hinlief und den Sünder anzeigte. Wegen„Aufreizung zur Ge⸗ horsamsverweigerung“ wurde der junge Mann wegen der Lappalie vom Landgericht aufgrund des§ 112 des Reichs⸗Strafgesetzbuches zu der unglaublichen Strafe von zwei Monaten Gefängnis verurteilt.
Der heilige Paasche
wird anscheinend nur von den Antisemiten⸗ leuchten ern st genommen. Im Stillen lachen auch sie über den nationalliberalen Phrasen⸗ drescher. Aber es paßt so hübsch in ihren Kram, die gläubigen Christen zu markieren. Wie wunderbar können die Antisemitten das herzhafte Lachen, welches bei allen Menschen, die die nationalliberalen Pappenheimer kennen, die Kapuzinade des Marburger Häuserbauers und Zuckeraktieninhabers Paasche hervorrief, auf dem Lande demagogisch ausbeuten! Sie werden sich auf die zottige Männerbrust klopfen und sagen: Da seht, welch gottloses Gesindel, sie haben gelacht, wie der Abg. Paasche von der alleinseligmachenden Kirche redete. Daß nur deshalb gelacht wurde, weil gerade ein natio⸗ nalliberaler Professor die Nachmittags⸗ predigt hielt, der am allerwenigsten dazu befugt war, wird natürlich verschwiegen. Mau lese nur die Zeilen in der Köhlerschen„Volkswacht“, die sich gegen die„Frkf. Zig.“ richten, weil diese sich lustig über den freisinnig⸗nationalliberal⸗ freihändlerisch⸗schutzzöllnerischen Wie'strefft⸗Poli⸗ tiker Paasche macht. Der Paasche und die Antisemiten passen gut zusammen.
Moderne Sozialpolitik.
Der Bote eines Barmer Bankhauses erhielt die Kündigung zugestellt. Den Grund er⸗ sieht man nach der Volksztg. aus folgendem Ent⸗ lassungszeugnis:
„N. N., 30 Jahre alt, seit dem 15. Januar, 1897 in unserer Bank als Hausdiener und Kassenbote thätig. Wir bezeugen demselben gerne, daß er sich während dieser Zeit stets fleißig, gutwillig, flink und ehrlich betragen und zu unserer Zufriedenheit gearbeitet hat und wir demselben nur aus dem Grunde seine Stellung gekündigt haben, weil sich seine Familie wiederum vermehrt.“
Die Art der Sozialpolikik ist wohl so ziem⸗ lich das stärkste Stück, das auf diesem Gebiete erdacht werden kann. Daß Arbeiter nur mit Genehmigung ihrer Brodherren heiraten dürfen, das zu bestimmen hat sich die„patriarchalische“ Bevormundungssucht mancher sogenannten Muster⸗ unternehmer schon bereit gefunden. Aber daß die Bevormundung so weit geht, auch die Anzahl der Kinder beschränken zu wollen, das ist neu. Im vorliegenden Falle ist das Hinaus werfen eines ordentlichen fleißigen Familienvaters aus Lohn und Brot um so bezeichnender, als der Ge⸗ schädigte, der 30 Jahre alt und seit 6 Jahren verheiratet ist, erst zwei Kinder hat. Also Zweitkindersystem— sonst das Straßen⸗ pflaster für Dich und die Deinen! Es wäre in der That der Gipfel der modernen Sozialpolitik, wenn Arbeitnehmer mit den Arbeitgebern kon⸗ traktliche Abmachungen über die zulässige Kinder⸗ zahl eingehen oder aber für die Vermehrung der Familienglieder um die jeweilige Erlaubnis einkommen müßten! Nichtsdestoweniger zweifeln
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