Ausgabe 
9.4.1899
 
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Nr. 15.

Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

Seite 3.

besonders wichtig folgendes hervorgehoben: In den Jahren 1895 bis 1897 sind 81 Prozesse gegen dieVolkswacht⸗Redakteure durchgeführt worden; von diesen endeten 46 mit Verurtei⸗ lung, 35 mit Freisprechung. Erkannt wurde bei den Verurteilungen auf insgesamt 1 Jahr 7 Monate und 3 Wochen Gefängnis und 2375 Mk. Geldstrafe. Demgegenüber ist in den Jahren 1897 1899 eine bedeutende Besserung eingetreten: in diesem Zeitraume wurden aber immerhin noch 33 Preßprozesse gegen die Redakteure derVolkswacht anhängig gemacht, von denen 18 mit Verurteilungen, 12 mit Frei⸗ sprechung endeten, 3 noch nicht erledigt sind. Er⸗ kannt wurde bei den Verurteilungen auf 11 Monat Gefängnis, 4 Wochen Haft und 1500 Mark Geldstrafe.

In 4 Jahren 114 Anklagen das genügt und zeigt deutlicher als alles andere, welchen Kurs wir steuern. Den Verfolgungen entsprechend waren aber auch die Erfolge der Zeitung und der Partei. Beide schlesischen Blätter entwickelten sich vortrefflich und daß die Partei bei den letzten Reichstagswahlen gerade in Oberschlesien enorme Fortschritte machte, ist noch frisch im Gedächtnis.

Zur Dreyfus⸗Affaire.

Die Nationaldruckerei druckte achtzig Exem⸗ plare der Untersuchungsakten der Kriminalkammer des Kassationshofes. Alle Exemplare wurden doppelt nummeriert. Die Korrektur⸗ abzüge wurden in Gegenwart von drei, zur Ueberwachung ernannten Mitgliedern der Krimi⸗ nalkammer verbrannt. Die Präsidenten der drei Kammern des Kassationshofes, alle seine Mit⸗ glieder, die Generaladvokaten, der Generalproku⸗ rator, der Verteidiger, Kriegsminister Freycinet, der Minister des Auswärtigen Delcassé erhielten je ein Exemplar. Die nicht verteilten Eremplare, etwa zwanzig, sind unter Siegel beim Justiz⸗ minister.

Und trotz dieser großen Vorsichtsmaßregeln druckt der PariserFigaro Tag für Tag größere Abschnitte aus den Untersuchungsakten ab zum großen Entsetzen der Fälscher im Generalstab. Aus dem Untersuchungsergebnis geht unzweifelhaft hervor, daß der als Landes⸗ verräter, Fälscher, Gauner, Zuhälter und Kuppler entlarvte Major Esterhazy vom Generalstab ge⸗ schützt wurde, also Mitschuldige im Generalstab hatte, Mitschuldige, die so oder anders bis zum früheren Generalstabschef de Boisdeffre hinauf⸗ reichen. Es wird Zeit, daß dem grausamen Spiel bald ein Ende gemacht wird.

Neues Volkshaus in Brüssel.

Ueber Ostern fand in Brüssel die Einweihung des neuen großen Volks⸗, Fest⸗ und Verkaufs⸗ hauses statt, wozu aus allen Provinzen des Landes Tausende von Anhängern der sozial⸗ demokratischen Partei und Korporationen in Brüssel erschienen waren. Auch das Ausland, besonders Frankreich, war durch Deputationen vertreten. Jaurès und Gerault Richard waren die Helden der Festtage. Von hunderten Häusern der inneren Stadt wehen rote Fahnen. Besonders eindrucksvoll war die Feier im großen Saale des Volkshauses unter dem Vorsitz Vanderveldes. Die ausländischen Abgeordneten hielten Ansprachen. Vandervelde entschuldigte Liebknecht und Bebel, die erst im Mai kommen können. Gerault Richard versprach, künftig für die Herstellung der Einigung der französischen Sozialisten zu wirken. Das Gleiche versprach Jaures. Die französischen Sozialisten, sagte er, hätten bisher mehr gelärmt als gearbeitet, sie müßten das belgische Beispiel nachahmen. Jaureès und Vandervelde küßten sich im Namen der Scozialisten beider Länder. Vandervelde sprach gegen die Knechtung der Finländer und forderte alle anwesenden Journa⸗ listen ohne Unterschied der Partei auf, für die Amnestie in Italien zu wirken. Eine große Straßendemonstration verlief gestern in guter Ordnung. . ĩ kb...

jrbeiter in Stadt und Land rüstet zur Malfeier!

ueber

Vverpflegungsstatienen.

Ein Leser unseres Blattes schreibt uns:

r. Die von dem bekannten Pfarrer v. Bodel⸗ schwingh- Bielefeld in den achtziger Jahren ins Leben gerufenehumanitäre Einrichtung der Verpflegung mittelloser Handwerksburschen gegen Arbeitsleistung, welche sich an⸗ fangs nur auf einzelne Orte in der näheren Umgebung des Wirkungskreises genannten Pfarrers erstreckte, ist heute wohl in ziemlich allen Gegen⸗ den Deutschlands eingeführt. Daß das Los der armen Reisenden durch diese Institution gebessert worden ist, wird niemand behaupten, der die Verhältnisse kennt. Während in früheren Zeiten, vor Errichtung dieser Verpflegungsstationen, der Reisende beim Zusprechen leicht einige Pfennige oder ein Stück Brot erhielt, wird er heute ledig⸗ lich an die Stationen gewiesen, ja es ist hier und da sogar behördlich den Leuten, die wirklich gern sonst etwassteckten, bei Strafe verboten, Gaben an Handwerksburschen zu verabreichen; sogar die Meister berufen sich vielfach auf die Verpflegungsstationen und drücken sich so um das sonst übliche Reisegeschenk herum, trotzdem gerade sie in erster Linie die Verpflichtung hätten, für die bedauernswerten Opfer der ungezügelten Lehrlingszucht, welche die Landstraßen bevölkern, zu sorgen.

Mitte der achtziger Jahre, als Schreiber dieser Zeilen zuerst dasVergnügen hatte, die Landstraßen treten zu müssen, kannte man die Ver⸗ pflegung gegen Arbeitsleistung, wenigstens im Süden Deutschlands, noch nicht. Da gabs in den meisten Orten ein Dorf⸗ oder Stadt⸗ geschenk von einigen Pfennigen oder auch eine Anweisung auf ein Mittag⸗ oder Abendessen mit Nachtlager, und der Handwerksbursche konnte nach dem Genusse desselben ungehindert weiter ziehen und wurde nicht durch Verrichtung einer mehrstündigen Arbeitsleistung an seinem weiteren Fortkommen gehindert. Heute dagegen wird dem Handwerksburschen, der nicht irgend einer ihn auf der Reise unterstützenden Organisationen au⸗ gehört und infolgedessen gezwungen ist, die Verpflegungsstationen in Anspruch zu nehmen, gewissermaßen seine bestimmte Marschroute an⸗ gewiesen; er unterstellt sich dadurch der Kontrolle der Behörden.

Auf der ersten Station, welche er berührt, wird ihm ein sogen. Wanderschein ausgestellt, auf welchem die erfolgte Unterstützung durch Eindruck einesZinkens(Stempels) bescheinigt wird und der ihm nunmehr den Leitern der Stationen gegenüber als Legitimation dient. Gewöhnlich liegen die Stationen drei, vier oder auch mehr Stunden auseinander, und der Hand⸗ werksbursche ist verpflichtet, nachdem er einmal den Anfang mit Inanspruchnahme der Ver⸗ pflegung gemacht hat, keine derselben zu über⸗ schlagen, da er sonst in den Verdacht gerät, seinen Unterhalt auf ungesetztiche Weise, also durch Betteln oder Stehlen beides gleich schlimm erworben zu haben. Fehlt einmal der Nachweis der in Anspruch genommenen Unterstützung von einem Tage, so wird der Reisende im günstigsten Falle von dem nächsten Stationsbeamten gehörig angeschnauzt wenn's ihm nicht noch schlimmer ergeht, sofern er nicht glaubhaft nachweisen kann, woher er das Geld zu seiner Selbstverpflegung genommen hat.

Der wirkliche Handwerksbursche und nur von diesem spreche ich hier, nicht von jenen durch andauernde Arbeitslosigkeit heruntergekommenen und schließlich durch das Elend auch arbeits⸗ unfähig gewordenenKommandoschiebern, welche sich gewöhnlich nur innerhalb eines ge⸗ wissen Bezirks bewegen und sich lediglich durch Betteln ernähren, auch die Verpflegungsstationen aus triftigen Gründen nicht in Anspruch nehmen, also der wirkliche Handwerksbursche reist natürlich, um sich Arbeit zu suchen, gleichviel ob er gezwungen oder vom Wandertrieb erfaßt auf die Landstraße ging Dieses Arbeitsuchen wird ihm durch die Inanspruchnahme der Verpflegungs⸗ stationen fast unmöglich gemacht, wie ich beweisen werde. Die Stationen liegen stets etwa eine

Tagereise auseinander. Hat nun beispielsweise ein wandernder Arbeiter in Marburg Nacht⸗ verpflegung erhalten, so muß er am andern Morgen eine dreistündige Arbeit leisten, welche um 8 Uhr beginnt und um 11 Uhr endigt(im Sommer je eine Stunde früher). Er kann also die Weiterreise erst nach dem Mittags⸗ brot, sagen wir halb 1 Uhr, antreten. Nehmen wir an, er schlüge die Richtung nach Gießen ein. Bis dahin sind es 32 Kilometer, also über 6 Stunden, die er, wenn er ohne Aufenthalt marschiert, bis 7 Uhrheruntergeholzt hat. Von Gießen aus weiter geht es natürlich genau so. Wo bleibt nun dem armen Teufel Zeit, sich nach Arbeit umzuschauen? Dies berück⸗ sichtigt natürlich die Polizei nicht, denn wenn der Handwerksbursche eine längere Reisezeit hinter sich hat, wird ihm eines schönen Tages der Prozeß wegen Landstreicherei gemacht und der Vagabond ist fertig, denn wenn er einmal imKittchen gesessen und es gelingt ihm nicht, bald Arbeit zu finden, so dauert es nicht lange und er fliegt wieder hinein, und so fort bis zur letzten Etappe, dem Arbeits haus.

Und nun zu der Frage: Steht die ge⸗ währteUnterstützung in einem auch nur annähernden Verhältnis zu der geleisteten Arbeit? Ich sage: nein! Die Arbeitsleistung ist nicht überall die gleiche, aber sie dürfte für Nacht⸗ verpflegung nirgends weniger als drei Stunden betragen. Nehmen wir also drei Stunden an und rechnen wir die Stunde Arbeitsverdienst zu nur 25 Pfennig, so sind dies 75 Pfennig. Nun hat das Abendessen, gewöhnlich Pellkartoffeln mit Häring, einen reellen Wert von allerhöchstens 10 Pfennigen, das Nachtlager höchstens 20 Pfg., Morgenkaffee etwa 5 Pfennig,Mittagessen 20 Pfennig, macht zusammen 55 Pfg., die sogenannteVerpflegungs⸗Station macht also an jedem armen Handwerksburschen noch einen Profit von ca. 20 Pfennigen. Dafür muß sich allerdings der Handwerksbursche auch von den Stationsleitern(die Verpflegungsstationen befinden sich zum größten Teil in denHerbergen zur Heimat) gebührend anschnauzen und mit dummen Jungen,Lausejungen und ähnlichen Kosenamen regalieren lassen. Es sind ja nur Vagabonden,Landstreicher, also vogelfreies Gesindel!! Wenn man nun wenigstens die gesunden und kräftigen Leute arbeiten ließe und den mit Gebrechen behafteten die Verpflegung ohne Gegenleistung gewährte, so würde man sich dies allenfalls noch gefallen lassen. Aber da wird keine Ausnahme gemacht. Vor einiger Zeit wurde in Marburg ein Handwerksbursche zum Holzsägen angespannt, dem der rechte Arm fehlte! Ist es schon traurig genug, daß ein derartig unglücklicher Mensch sich auf der Landstraße herumdrücken muß, so ist es doch geradezu ein Hohn auf den angeblich humanitären Charakter der v. Bodelschwinghschen Schöpfungen, selbst einen Einarmigen für die ihm gewährte minimale Verpflegung zum Holzsägen oder ähn⸗ lich schwerer Arbeit heranzuziehen.

Damit will ich meine Betrachtungen über die Verpflegungsstationen schließen. Aus dem Gesagten aber wird jeder denkende Arbeiter die Lehre ziehen, wie notwendig es für ihn ist, in die bestehenden Fachorganisationen einzutreten und zu deren Stärkung beizutragen, damit diese in die Lage kommen, ihre Mitglieder in allen Lagen auskömmlich zu unterstützen und zu ver⸗ hindern, daß deren Arbeitskraft auch noch unter dem Deckmantel der Wohlthätigkeit in der trau⸗ rigsten Situation auf der Walze aus⸗ gebeutet wird. FFEEFEFFFFFFFFFCCCCCCCoooo

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