Ausgabe 
8.10.1899
 
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Scite 4.

Milieldeutsche Sonntags⸗Zeitung

Nr. 41.

des Antisemiten Köhler zum Ausdruck gebracht, aber das hätte wohl den Vorteil, daß auch die Antisemiten, die schon mit Herrn Leun in Unterhandlung ge⸗ standen haben sollen, diesen als Kandidaten acceptiren und ihre eigene Kandidatur Hirschel fallen ließen. So erschiene Herr Leun gewissermaßen als freisinnig⸗ antisemitisch-nationalliberaler Kandidat.

Diese Notiz ergänzt unsere vorstehende Mil- teilung in ganz interessanter Weise. Daß die Kandidatur Hirschel selbst in antisemitischen Kreisen auf Widerspruch stößt, ist uns wiederholt mitgeteilt worden. Es giebt eine ganze Anzahl Leute, die mit Köhler gehen, die aber von Hirschel absolut nichts wissen wollen. Es ist also nicht ausgeschlossen, daß die Anti semiten ihren Hirschel noch kalt stellen und ge meinsam mit den Nationalliberalen und Frei sinnigen bei Herrn Bürgermeister Leun in Großen⸗Linden anklopfen. Herr Leung war, wie dieKl. Pr. bemerkt, und wie auch uns

bekaunt ist, von den Antisemiten zuerst als

Kandidat in Aussicht genommen. Sie ließen ihn aber wieder fallen, weil er kein antisemitisches Glaubensbekenntnis ablegen wollte. Da dem seitherigen Abgeordneten für Gießen-Land, Herrn Bähr, im Gießener Kreis die Trauben zu hoch hingen, lehnte er ab, nahm aber die Kandidatur für Büdingen an. So wurde denn als Lücken⸗ büßer der Hirschel eingeschoben. Na, so wie er eingeschoben wurde, wird er unter Umständen auch wieder abgeschoben.

Zur Warnung für Unternehmer.

* DieG. N. N. berichten von der Gießener Strafkammer unterm 30. September: Der Maurermeister Steinbach von Gießen hatte sich gestern vor der Strafkammer wegen Ver gehens gegen das Krankenkassengesetz und wegen Betrugs vor der Strafkammer zu verantworten. Derselbe ist geständig, in mehreren Fällen Ar⸗ beiter beschäftigt zu haben, welche er nicht zur Ortskrankenkasse angemeldet hat oder welche er als erst später in Arbeit getreten nachträglich meldete. Trotzdem hat er den Leuten die Krankenkassenbeiträge in Abzug gebracht. In der Verhandlung wurde festgestellt, daß im Geschäft des Angeklagten eine große Schloßigkeit in diesen Dingen herrsche, sodaß derselbe zwar bei unter lassenen Anmeldungen Vorteile, in anderen Fällen durch unterlassene Abmeldungen usw. aber wesentliche Nachteile gehabt hat. Der Ge richtshof erkannte an, daß der Fall sehr milke liege und verurteilte Steinbach zu einer Geld strafe von 70 Mark.

Der Bauernbund in Geldnot?

*Die hessischen Antisemiten fechten in der Berliner Staatsbürgerzeitung um Beiträge für die Landtagswahlen. Das Gesuch ist unter zeichnet von demVorsitzenden des hessischen Bauernbundes, Bürgermeister Köhler-Langs dorf. Ein Leser unseres Blattes, der uns den Zeitungsausschnitt zuschickte, fragt uns, ob denn in der Kasse des Bauernbundes, der doch an geblich mehrere Tausend Milieder zählt, eine derartige Ebbe sei, daß sogar in derWenden stadt Berlin gefochten werden müsse, wenn in Hessen Wahlen stattfinden? Darauf können wir keine absolut sichere Antwort geben. Wenn aber heute noch, wie in früheren Jahren, allein an den Schriftführer des Bauernbundes, den ehemaligen Architekten Hirschel, jähr lich 2400 Mk. gezahlt werden müssen, so wäre es begreiflich, wenn für Wahlzwecke nicht viel Geld übrig blieb. Nachdem wir vor mehreren Jahren einmal die Abrechnung des Architekt Hirschelschen Bauernbundes beleuchtet haben, wird dieselbe nicht mehr veröffentlicht.

Leichenverbreunung in Hessen.

Da deer Inbetriebnahme des Offenbacher Crematoriums nach dem 23. September, an welchem Tage das Gesetz über die Feuerbestat tung in Krast getreten ist, keinerlei Hinder⸗ nisse mehr entgenstehen, hat die Bürgermeisterei in Uebereinstimmung mit dem zuständigen Stadtvperordncten-Ausschuß Bestimmungen aus⸗ gearbeitet, unter denen zukünftige Leichenver⸗ brennungen in Offenbach vorgenommen werden dürfen. Danach sind bis auf Weiteres für die Verbrennung einer Leiche aus Offenbach M. 20 und einer Leiche von auswärts M. 30 zu ent⸗

richten. Davon gelten zwanzig Mark als Er⸗ satz des Aüfwandes für Brennstoff und Be⸗ dienung, die verbleibenden M 10 werden zur Tilgung des Baukapitals benutzt. Auswärtige Leichen dürfen erst dann zur Verbrennung hierhergebracht werden, wenn die polizeiliche Ge⸗ nehmigung der Heimatbehörde vorliegt. Die Ueberführungssärge müssen gut verdichtet, die Särge, in denen die Verbrennung geschieht, aus leichtem Holz gefertigt und höchstens 2,25 Meter lang, 0,75 Meter breit und 0,72 Meter hoch sein. Soweit nichts Anderes bestimmt wird, gelangen die Aschenreste in Blech⸗ büchsen auf dem Offenbacher Friedhof zur Beisetzung. Für einen Beisetzungsplatz von 605470 Centimeter und eine Ruhezeit von 15 Jahren ist eine Gebühr von 15 Mark zu ent⸗ richten.

In Darmstadt empfing der Oberbürger meister eine Abordnung des Darmstädter Vereins zur Förderung der Feuerbestattung, welche be hufs Erricktang eines Crematoriums in Darm⸗ stadt bei der Stadtbehörde einleitende Schritte thun sollte. Der Oberbürgermeister verhielt sich gegen die Erbauung eines Crematoriums auf dem Darmstädter Fri dhofe durchaus wohlwollend und sagte die Förderung des Projekts zu. Der Verein wird nunmehr eine förmliche Eingabe an die Stadtverwaltung richten. Da von anderer Seite Schwierigkeiten nicht zu erwarten sind, dürste sich auch Darm stadt in absehbarer Zeit eines Crematoriums

erfreuen. Aus Marburg.

-st- Mit dem 1. April nächsten Jahres geht die hiesige königl. Polizeiverwaltung in städtische Hände über Die Zahl der Schutzleute, wird von 9 auf 12 erhöht. Die bis jetzt in Dienst gewesenen Nacht⸗ wächter werden durch Nachtschutzleute ersetzt. Hoffentlich hat diese Aenderung für die Be wohner Marburgs das Angenehme, daß sie fernerhin wen'ger in ihrer Nachtruhe durch randalirende Studenten gestört werden, denn mau darf wohl voraussetzen, daß die Schutz leute die Herren Musensöhne etwas kräftiger anfassen werden, als die bisherigen teilweise halb invaliden Nachtwächter es konnten. Die nächtlichen Radau-Scenen der Herren Studirenden waren in den letzten Jahren thatsächlich zu einer öffentlichen Kalamität ge worden, und wird es von der Bevölkerung nur freudig begrüßt werden, wenn in dieser Beziehung in Zukunft engerisch Wandel ge⸗ schafft wird. Setteus der hiesigen organisirten Arbeiter wurde für die dänis hen Ausge⸗ sperrten durch zweimalige Sammlung die Summe von über 70 Mark aufgebra ht. Ferner bewilligten die Buchdrucker 20 M. u. die Flliale des Holzarbeiter-Verbandes 7.60 Mark, sodaß im ganzen ca. 100 Mark von hier abgegangen sein dürften. Für das kleine Häuflein organisirter Arbeiter am hiesigen Orte eine immerhin ganz annehmbare Summe.

Alter schützt vor Thorheit nicht.

Ein angejahrter Bauer von Astheim lernte in einer Mainzer Wirtschaft auf dem Graben eine Kellnerin kennen, die er alsbald zu hei⸗ raten beschloß. Er fuhr eiligst nach Offenbach und erhob auf der Sparkasse 3000 Mk. und holte am Sonntag die Kellnerin nach Hause. Am Montag, als der Bauer sort war, stahl die Person die 3000 Mk. und begab sich nach Mainz, um in Gesellschaft eines 19jährigen Schreibers und mehrerer Barbiergehilfen über 300 Mk. zu verjubeln. Am Abend begab sich das Paar nach Wiesbaden und mittlerweile machte der betrogene Bauer auf der Polizei die Anzeige. Die Polizei wartete in der Nacht auf die Heimfahrt der Droschke, diese kam aber erst um 2 Uhr zurück, und der Kutscher theilte mit, daß das saubere Paar von Schierstein nach Köln abgedampft sei. Der Telegraph spielte alsbald und wahrscheinlich wird die Kölner Polizei der Diebien schon habhaft geworden

sein. Die Jagdbeute des Kaisers. Das Gießener Amtsblatt berichtet:Die gesamte Jagdbeute des Kaiser während seines fünftägigen Aufenthaltes in Schweden beträgt

62 Rehböcke, 1 Fuchs und 7 Bussarde. Da⸗ von entfallen 24 Böcke und 1 Fuchs auf Snoge⸗ holm, während die übrigen 38 Böcke und die 7 Raubvögel in dem Jagdgebiet des Grafen Thott⸗Skabersjö erlegt wurden. Die Mehrzahl der erbeuteten Gehörne ist außerordentlich stark und prächtig geperlt. Von den während seines Aufenthalt hergestellten Photographien hat der Kaiser eine ganze Mappe kaufen und mit nach Deutschland nehmen lassen. Wir haben dem nichts hinzuzufügen.

Ausbeutung weiblicher Arbeitskraft.

Unser Münchener Parteiblatt berichtet folgenden bemerkenswerten Fall: Dieser Tage hatte sich vor dem Schöffengericht eine 175 jährige Ladnerin wegen Diebstahls zu verantworten. Das Mädchen war im Korsetten⸗ geschäft von D. Lewandowsy, Marienplatz, mit einem monatlichenGehalt von sage und schreibe fünfzehn Mark in Stellung und stand unter Anklage, ihrem Chef nach und nach acht Korsetten, einen Damen⸗Unterock, einen Barbetrag von 60 Pfg. und sonstige Kleinig⸗ keiten im Gesamtwerte von 80 Mark entwendet zu haben. Die Mutter mußte wegen Hehlerei neben der Tochter auf der Anklagebank platz⸗ nehmen. Die Tochter war des Diebstahls ge ständig, die Mutter leugnete die Hehlerei. Der Amtsanwalt Graf Pestalloza meinte in seinem Plaidoyer, daß nach dem Gesetze das Mädchen bestraft werden müsse, obwohl ihm bei einem derartigen Hungerlohn, wenn es seine Sittenreinheit nicht zum Opfer bringen wollte, nichts anderes übrig blieb, als zu stehlen. Das Gericht verurteilte die Ladnerin wegen Diebstahls zu acht Tagen Gefängnis, sprach die Mutter wegen Hehlerei frei. Nach Verkündigung des Urteils bemerkte der Amts⸗ richter, daß jedenfalls die Staatsanwaltschaft Veranlassung nehmen werde, hier eine bedingte Begnadigung eintreten zu lassen!

Drei charakteristssche Peozesse. Der Club der Harmlosen.

In Berlin stehen gegenwärtig eine Anzahl Herren aus deuallerfeinsten Familien vor Gericht, um sich wegen gewerbsmäßigem Glücks spiel zu verantworten. Nan wird den blau⸗ blütigen Herrn nicht viel anhaben können, da die Belastungszeugenabgereist sind. Es kam in den seitherigen Verhandlungen allerlei zur Sprache, aus dem hervorging, wie diese nichts thuenden Herrchen die Zeit und das Geld tot schlagen. So wurde, um den Aufwand eines Herrn v. Kröcher festzustellen, mitgeteilt, daß dieser junge Mann in einem Zeitraum von/ Jahren für etwa 4000 Mk. Garderobe gebraucht habe. Und das schö ste war, daß ein alter in vieler Herren Diensten erfahrener Kammerdiener vor Gericht diesen Garderobenverbrauch als keineswegs besonders hoch bezeichnete! So wird das Geld verpraßt, das aus dem arbeitenden Volk herausgeschunden wird.

Ein Schweinepriester.

Der vom niederbayrischen Schwurgericht wegen Sittlichkeitsverbrechen und Meineidsverleitung zu 10 Jahren Zuchthaus verurtheilte 61 jährige katholische Pfarrer Moosauer in Bocking(Niederbayern) hatte, theilweise unter dem Scheine von Kurpfusche ei, an vielen Kindern, an zahlreichen gesunden und kranken, Mädchen und Frauen, selbst au totkranken während der Verichtung seelsorgerischer Hand⸗ lungen, ferner auch an den Mädchen des Jungfrauen bundes(d) in deren Eigen⸗ schaft als Mitglieder des Bundes die un⸗ fläthigsten Dinge begangen. Kommunionunter⸗ richt und Beichte mißbrauchte er zu den übel⸗ sten Reden. Er verfolgte diejenigen, welche ihn in der Bekämpfung lästiger Zeugen nicht. unter⸗ stützen. Sein Uawesen trieb er seit vielen Jahren. Viele Zeugen sagten, wie aus dem Bericht derMünch. N. Nachr. ersichtlich ist, unter dem Drucke der Anschauung aus, sie sollten dem Pfarrer heraushelfen.Wie aus ausführlichen Berichten zu ersehen ist, hat dieser katholische Cyristenlehrer thatsächlich die un⸗ glaublichsten Schweinereien begangen. Nicht einmal der Beichtstuhl ist ihm heilig gewesen.

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