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Nr. 19.
Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Seite 3.
N Arbeiterpartei als minderen Rechtes erklärt
habe, denn andere Staatsbürger.“ Hauptsächlich wegen dieses Passus ist der Artikel des„Vor⸗ wärts“ unter Anklage gestellt worden. Indem nun die Verteitigung sich erbot, für diesen Satz den Beweis der Wahrheit anzutreten, brachte sie aus der Rechtsprechung dieses Gerichtshofes eine Blütenlese zu Tage, die wohl geeignet ist, öffentliches Aufsehen zu erregen. In einem Urteil aus dem Jahre 1892 erkennt danach das Oberlan esgericht Dresden an, daß Gel d— sammlungen in Sachsen von polizeilicher Genehmigung nicht abhängig sind; da es sich aber um eine Sammlung zu sozialdemo⸗ kratischen Paxteizwecken handelt, da diese Partei auf Untergrabung der monarchischen Regierungsform gerichtet sei, und diese einen wesentlichen Bestandteil der öffentlichen Or d— nung bilde, so fänden auf sozialdemokratische Geldsammlungen die ordnungs polizeilichen Rechte Anwendung. Das Sozialistengesetz, welches sozialdemokratische Geldsammlungen ver— bot, ist aufgehoben. Das Oberlandesgericht Dresden aber meint in einem anderen Urteil vom Jahr 1891, daß damit nur die bindende Anweisung weggefallen sei, aber auf das allge⸗ meine Recht der Polizei zurückgegriffen werden könne, eine Geldsammlung zu verbieten, weil sie zu sozialdemokratischen und also gemeinge— fährlichen Zwecken erfolgt. Wie weit die Konse— quenzen einer solchen Rechtsprechung reichen, zeigt sich in einem Urteil gegen Teilnehmer einer Demonstration für einen aus dem Ge⸗ fängnis kommenden freisinnigen Redakteur. Hier wird hervorgehoben, daß der Redakteur „die freisinnige Partei vertritt und der Sozialdemokratie sehr nahe steht“. Trotz des staatsanwaltschaftlichen Widerspruchs beschloß der Gerichtshof, zum Zwecke des Be⸗ weises die Urteile vom Oberlandesgericht Dresden in Urschrift einzufordern. Wie immer der Prozeß auch enden möge, eins wird sicher aus ihm hervorgehen: eine authentische und von keiner Seite mehr anzuzweifelnde Sammlung zur Charakteristik der sächsischen Rechtsprechung. 4 Jahre wegen Majestätsbeleidigung.
Unserem Parteigenossen Reichstagsabgeord— neten Albert Schmidt ist jetzt von der Magde⸗ burger Staatsanwaltschaft die Anklage wegen Majestätsbeleidigung und Beleidigung eines Mitgliedes des landesherrlichen Hauses zugestellt worden. Bekanntlich hat das Landgericht Magdeburg den früheren Redakteur der dortigen „Volksstimme“, Genossen Müller, wegen des vorstehenden Vergehens zu vier Jahren Ge— fängnis verurteilt. Müller hatte zur Zeit, als der inkriminierte Artikel erschien, seine Redaktion bereits niedergelegt und war sein Name nur aus Versehen auf dem Blatte stehen ge⸗ blieben. Unser Genosse Schmidt hat nun, wie bekannt, sich freiwillig dem Gericht als der wirkliche Thäter gestellt, indem er der Wahrheit gemäß zur Anzeige brachte, daß er aus Versehen die betreffende Notiz mit anderem Manuskript zum Drucker gegeben habe. Jetzt liegt die Anklage vor. Wie anzunehmen, will der Staatsanwalt die Angaben Schmidts nicht gelten lassen, insofern dadurch der verurteilte Müller entlastet wird, wohl aber klagt er Schmidt der Mitthäterschaft an. Es fragt sich, ob sich die Richter der Anschauung verschließen können, daß infolge der mit so hohen Opfern verknüpften Selbstbezichtigung Schmidts und der von Schmidt gegebenen Darstellung der Sachlage die Unschuld des zu vier Jahren ver⸗ urteilten Genossen Müller klar zutage tritt. Jedenfalls beansprucht dieser Magdeburger Majestätsbeleidigungsprozeß, der im Laufe der nächsten Woche stattfinden wird, allgemeines Interesse weit über unsere Parteikreise hinaus.
Unternehmer als Lockspitzel.
Das Königreich Sachsen bewahrt sich seinen feinen Ruhm, die Probierstube abzugeben für die kapitalistischen Heilmittel zur Bekämpfung der Arbeiterbewegung. Der Generalissimus der deutschen Unternehmerscharen, tront zwar auf dem Halberge, aber seine pfiffigsten Handlanger treiben doch in Sachsen ihr Wesen. Die „Sächs. Arbeiterztg.“ liefert einen neuen Beleg dafür: Die Tischler der Ortes Wilsdruff bei
Dresden wollten streiken. Da wäre es natür- lich im Sinne Stummscher Staatsretterei höchst erwünscht gewesen, wenn man einige Streiker bei der Störung„Arbeitswilliger“ hätte er⸗ wischen können. Vielleicht hätte dann auch Wils⸗ druff es erlebt, daß eine sehr harte Strafe auf das Haupt einiger Wilsdruffer Arbeiter niedergesaust wäre. Da sind denn einige ord— nungsbeflissene Tischermeister aus Dresden auf den genialen Gedanken verfallen, die bis⸗ her nur von den Nichtgentlemen im Staatssolde praktzierte Lockspietzelei auf das gewerkschaftliche Gebiet zu übertragen. Es zogen ihrer mehrere, als zureisende Handwerks- burschen vermummt, in das Städtchen Wilsdruff, trieben sich auffällig um die Arbeitsstätte herum und harrten sehn— süchtig einer Tracht Prügel. Aber ver- geblich! Es geschah ihnen nichts, und betrübt mußten sie wieder von dannen ziehen. Wird ihr Vorgehen nachgeahmt werden?
Die Polizei im Unteruehmerdienst.
Ueber eine Schreinerversammlung in Rem⸗ scheid vom 15. April d. J., die sich mit dem Plan einer Lohnbewegung befaßte, ist den dorti— gen Unternehmern der Holzbranche von der Polizei folgender schriftlicher Bericht zuge— gangen:
„Auszug aus dem Bericht über die Versammlung der Holzarbeiter am 15. 4. 1899.
Koch führt aus, im Sommer dieses Jahres würden die Holzarbeiter wahrscheinlich in eine Lohnbewegung eintreten, er glaubte, der Verein sei jetzt stark genug, um losschlagen zu können. Die Schreiner ständen hinter den Fabrikarbeitern weit zurück. Es wäre die höchste Zeit, daß man etwas unternehme, es sollen in jeder Werkstelle Fragebogen ausgegeben werden. Die Gesellen seien verpflichtet, darin über den Zustand in ihrer Werk⸗ stelle wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Redner ist dafür, über diese Angelegenheit schon heute zu beschließen, es wurde dann auch nach vorheriger Abstimmung ein diesbezüglicher Beschluß gefaßt. Zu diesem Zweck wird eine Kommission, bestehend aus 7 Mann, und zwar so gewählt, daß in jeder Werkstelle einer ist. Bei Sassen⸗ hausen wird Sorau, bei Riegel Mahel, bei Momberg Lange, bei Schmidt Liesker, bei Sander Henning, bei Brünning Herz, bei Roth Engels gewählt. Die Werk⸗ stelle von de Werth und Tückhardt soll ganz besonders iu Auge behalten werden. Polizei⸗Verwaltung J.⸗No. 3908 I
Vorstehendes ist kurzer Hand dem Herrn Hier zur Kenntnisnahme zu übersenden.
J. A.: Dr. Weiße, Polizei⸗Inspektor.“
Das dürfte wohl das stärkste sein, was auf
diesem Gebiete seither vorgekommen ist.
Arbeiterschutz.
Ueber die Arbeitszeit in Gerteidemühlen bestimmt eine neue Bundesratsverordnung, daß in Getreidemühlen den Gehilfen und Lehrlingen innerhalb der auf den Beginn ihrer Arbeit folgenden vierundzwanzig Stunden eine ununter⸗ brochene Ruhezeit von mindestens acht Stunden zu gewähren ist. Werden die Getreidemühlen
Remscheid, 21. 4. 1899.
ausschließlich oder vorwiegend mit Dampfkraft
betrieben, so hat die ununterbrochene Ruhezeit mindestens zehn Stunden zu betragen. Die Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft. Diese Bestimmung zum Schutze der Arbeiter ist außer⸗ ordentlich winzig. Sie läßt eine 14—16 stündige Arbeitszeit zu.
Kanalpolitik und Marinetollheit.
In den Preuß. Jahrbüchern wird jetzt, wie die„Kreuzztg.“ triumphierend berichtet, versucht, gegen die Kanalvorlage(die eine Wasserstraße vom Rhein bis zur Elbe quer durch Deutsch— land verlangt, also ein hervorragendes Kulturwerk ist) die NMarineinteressen aus⸗ zuspielen. Mit der Annahme der Kanalvorlage gerate man auf eine abschüssige finanzielle Bahn, welche in einem verhängnisvollen Gegensatz stehe zur Marine⸗ und Kolonialpolitik. Die Durch⸗ führung der Weltpolitik, der weitere Aus⸗ bau der Kriegsflotte gestatte nicht die umfassen⸗ den Kanalpläne, von denen die jetzige Vorlage nur den Anfang darstelle. Die Ausführung solcher Kanalpläne würde nur mit Summen möglich sein, die wahrscheinlich hinreichen wür⸗ den, Deutschland in die erste Seemacht der Welt zu verwandeln.
Man sieht
hieraus, der Marineenthusiasmus steigert sich allmählich bis zu einer an Tollheit grenzenden Siedehitze: Die Verkehrsentwickelung im In⸗ nern soll gehemmt werden, um draußen den wilden und halbwilden Völkerschaften mit desto mehr Kriegsschiffen und Kriegskanonen impunieren zu können. Für das Evangelium der gepanzerten Faust, der Staatsbankrott! Diese unverantwortlichen Weltpolitiker gehören in die Gummizelle.
Unentgeltliche Beerdigung.
Das jüngst im Kanton Thurgau(Schweiz) vom Volke beschlossene Gesetz über die unent⸗ geltliche Beerdigung enthält nur 8 Paragraphen. Das Gesetz gestattet die Feuerbestattung, jedoch nur auf Kosten der Angehörigen. Die Kosten der Beerdigung tragen die Gemeinde und der Staat zu gleichen Teilen, wobei die Leichen⸗ schau, die Bekanntmachung der Bestattung, die Lieferung des Sarges und die Einsargung der Leiche, deren Verbringung auf den Friedhof, das Glockengeläute, das Offnen und Zudecken des Grabes und die Bezeichnung des Grabes inbegriffen sind. Das Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1900 in Kraft. Die Kosten der unentgeltlichen Beerdigung per Jahr weiden für den Kanton Thurgau auf 60 000 70000 Fr. geschätzt, der Staatsbeitrag also auf 30000— 35000 Fr. Die Anregung zu dem neuen sozialpolitischen Gesetze ging von den thur⸗ gauischen(sozialdemokratischen) Grütlivereinen aus. Neben Zürich und Glarus ist nun der Thurgau der dritte Kanton mit der Einrichtung der unentgeltlichen Beerdigung.
Aus dem Reichstag.
Am Mittwoch wurde die erste Lesung der sozi al⸗ politischen Anträge Hitze, Frhr. v. Heyl⸗Basser⸗ mann, Pachnicke⸗Rösicke fortgesetzt. Abg. v. Kar dorff (Reichsp.) sprach sich gegen alle vorliegenden Anträge aus, die nur der Sozialdemokratie zu gute kommen würden. Schließlich gab Herr v. Kardorff seinem Ver⸗ langen nach Erneuerung des Sozial istengesetzes Ausdruck und machte zunächst den Vorschlag, jedem, der sich an der sozialdemokratischen Agitation beteilige, solle zur Strafe auf fünf Jahre das aktive und passive Wahl⸗ recht entzogen werden. Der Zwiespalt in den sozial⸗ politischen Ansichten der Nationalliberalen trat offen zu Tage durch eine kurze Erklärung des Abg. Büssing, wonach er und ein großer Teil der Fraktion mit dem Antrag Frhr. zu Heyl⸗Bassermann nicht einverstanden sei. Abg. Dr. Wiemer legte eingehend die Stellung der Freisinnigen Volkspartei zu den Anträgen dar. Der Antrag des Frhr. Heyl zu Herrnsheim sei zwar gut gemeint, aber praktisch undurchführbar, da die Gewerbegerichte nicht die geeigneten Organisationen zur Durchführung sozialpolitischer Maßnahmen seien.(Echt freisinnige Schaukelpolttik. Siehe unsere heutige Notiz: „Ganz unsere Meinung.“) Wie der freisinnige Wiemer, so empfiehlt auch der Konservative Dr. Kropatschek Kommissionsberatung. Sie hoffen wohl, die Anträge dort begraben zu können.
Gen. Molkenbuhr: Herr Hitze glaubt, mit der Annahme dieser Anträge die Sozialdemokratie aus den Angeln heben zu können. Genau dieselben Anträge brachten wir 1885 ein, haben wir etwa damals einen Selbstmord begangen? Den Gegensatz zwischen Arbeit⸗ nehmern und Arbeitgebern haben wir nicht geschaffen. Unser Ziel ist, die Arbeiter gleichberechtigt zu machen und ihre soziale Lage zu verbessern. So billig, wie zu Lassalles Zeiten, wo man nur das allgemeine, gleiche Wahlrecht und Produktivassoziationen mit Staatshilfe forderte, thut es allerdings heute kein Sozialdemokrat mehr. Der Sozialismus ist kein Glaube, sondern eine Wissenschaft, und wir stehen nicht an, imaginäre Lehr⸗ sätze, wie das„ehrene Lohngesetz“ über Bord zu werfen, wenn man uns eines Bessern belehrt. Redner geht auf die Anträge im einzelnen ein und erklärt, in der Er⸗ richtung von Arbeitskammern einen Fortschritt zu er⸗ blicken. Der Gedanke einer friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern hat sich ja allerdings immer mehr Bahn gebrochen, scheitert aber leider oft daran, daß die Unternehmer aus allem eine Machtfrage machen. Gewöhnen Sie sich endlich daran, den Arbeiter als Menschen zu betrachten und ihm eine angemessene Existenz zu gewähren. Nur dann wird die deutsche Industrie einst im Stande sein, den ihr aufgezwungenen Konkurrenzkampf durchzufechten.
Nach weiteren Ausführungen des Abg. Stöcker und des Frhrn. v. Stumm wurde die Beratung auf Donnerstag vertagt.
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