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Mitteldeutsche SonntagsZeitung.
Nr. 32. 5
eines kleinen Schrittes bedarf, um sie als Kolportage⸗Koman in die Massen zu werfen. Wir haben, so schreibt der„Vorwärts“, schon früher darauf aufmerksam gemacht, die Regierung thue besser daran, statt der gelben Agitations⸗ Hefte der Firma Hülle für die Zuchthausvor⸗ lage einen Roman ausarbeiten lassen und ihn heftweise gratis zu verteilen.
Eine Münchener Verlagsfirma hat nun— wenn wir eine Anzeige im„Buchhändler⸗Börsen⸗ Blatt“ richtig deuten— diese geniale Idee auf⸗ gegriffen und kündigt in ca. 15-20 Lieferungen folgendes an:
Der Streikbrecher. Sozialer Roman der Gegenwart von Oskar Linden.
Der Verlag veispricht den Buchhändlern: „Sie werden mit diesem sensationellen Roman in allen Kreisen der Gesellschaft sowie unter der Arbeiterschaft ein horrendes Geschäst machen.“ Man werde mit diesem„aktuellen, zeitgemäßen Werke“ ein gutes und leichtes Geschäft machen, kurz es sei cine„sensarionelle Neuheit“.
Ein Oskar Linden ist in der Litteratur nicht bekannt. Das schadet aber nichts. Der Ver⸗ sasser der Denkschrift war ja auch vor seiner epochemachenden That eine unbekannte Größe.
Was den Inhalt des Kunstwerkes anlangt, so ahnen wir u. a. folgende Kapitelüberschriften:
„Im Heim des Frommen.— Die Verschwörung in der Budike.— Der Fusel⸗Dämon.— Im Palast des Hetzers.— Champagner und Arbeitergroschen.— Blut! — Die geschändete Jungfrau oder das Opfer des Agi⸗ tators.— Der frivole Streik.— Der Arbeitswillige. — Der Ueberfall in der Novembernacht.— In tausend Wunden verröchelnd.— Die geschändete Jungfrau rächt den Vater.— Die neue Jungfrau von Orleans oder aus Arbeits willigem Stamme.— Die Hetzer auf der Flucht.— Der Geist des ermordeten Streikbrechers.— Sieg der Jugend.— Auf ewig vereint oder die Hochzeit des Fabrikanten mit der geschändeten Tochter des er⸗ mordeten Streikbrechers.— Sozialer Frieden.— Der erste Junge oder das Geschlecht der Arbeits willigen stirbt nicht aus.— Der Hetzer in der Hölle.— Deutschland, Deutschland über alles!“
* Ohne Zuchthausgesetz!
In der vorigen Woche wurden einige au den Herner Krawallen beteiligten unor⸗ ganisierte, jugendliche polnische Aubeiter, die den zur Ruhe und Besonnenheit mahnen den organisierten Arbeitern nicht Folge geleistet hatten, vou der Bochumer Strafkammer abgeurteilt. 16 Arbeiter wurden wegen„Auf⸗ ruhr“,„versuchter Nötigung“ u. s. w. zu ins⸗ gesamt 11 Jahren, 8 Monaten und 3 Tagen Gefängnis verurteilt. Nicht eine einzige Verurteilung erfolgte auf Grund des§ 153 der Gewerbe-Ordnung. Wozu also ein Ausnahmegesetz? Fort mit der Zuchthausvorlage!
Was lehren die Herner Unruhen?
Mit den Opfern der Herner Unruhen, die allesamt Polen sind, beschäftigt sich auch die recht zahme„Vossische Zeitung“. Als Grund der Unruhen bezeichnet dieses Blatt die mangel- hafte Erziehung und Or ganisationslosig- keit der Polen.
Zu den Mitteln der Erziehung, die noch über die Schulzeit hinaus mächtig sind, gehört das Vereins⸗ wesen. Kein Mensch kann ohne Schaden für seine Seele des Umgangs mit Gleichstrebenden entbehren. Die Kirche weist den Zögling für das Priesteramt auf den Umgang mit Prlestern, der Staat weist den Offizier auf den Umgang mit Kameraden hin. Das student— ische Verbindungswesen wurzelt, in der Ueberzeugung, daß der der Schule entwachsene in die Freiheit hinaus— gestoßene Jüngling noch der Erziehung durch seines Gleichen bedürfe. Der Handwerker verlangt nach Innungen. Allen diesen Bestrebungen steht man mit Wohlwollen gegenüber; nur wenn der Arbeiter das Verlangen stellt, sich nach dem Vorbilde anderer Stünde zu vereinigen, und zu versammeln, setzt man ihm Mißtrauen entgegen.
Arbeiter, die längere Zeit einem festen Arbeiterverein angehört haben, pflegt man organissierte Arbeiter zu nennen und die Erfahrung lehrt, daß organisierte Ar— beiter selren, fast nie, Ausschreitungen begehen. Sie sind erzogen und haben gelernt, daß solche Aus⸗ schreltun zen ihren nächsten Zweck stets verfehlen, aber
sehr verhängnisvolle Nebenwirkungen haben. Herne sind es unorganisierte Arbeiter gewesen, die sich an dem Vergehen beteiligt haben.
Und demzufolge schließt die„Vossische Ztg.“ ihre Kritik:„Die Lehren des Herneschen Prozesses deuten auf etwas ganz anderes, al auf die Notwendigkeit einer Verschärfung der Strafen.“ Freilich werden unsere Scharfmacher und ihre Preßtrabanten die hier angedeuteten Lehren nicht verstehen wollen. 4
Auf der Materialsuche.
In Halle sind seit Wochen die Maurer ausständig. Vor wenigen Tagen bemerkten mehrere Streikende zwei Polizisten in Maurerkleidung. Die Verkleidung war ziemlich geschickt nachgemacht, sogar die Kalk⸗ spritzer fehlten nicht, und in der Seitentasche des Rockes steckte das eingeschlagene Frühstück; der eine trug ein Päckchen unter dem Arm. Die Polizisten flanierten in den Morgenstunden in den Straßen umher und stellen sich in der Nähe der Neubauten auf. Zu welchem Zweck wohl? Die Kommission der Maurer eilte zum Polizei⸗Inspektor und beschwerte sich über diese Spitzelsi. Dieser hat die Sache untersucht und den einen der Polizisten ausfindig gemacht.— Was hatten die Polizisten in dieser Verkleidung zu schaffen? Wollten sie von den Streikposten angesprochen sein und Material für die Zucht⸗ hausvorlage erhalten?—
politische Nundschau.
Gießen, den 6. August. Die Komödie ist aus.
Die Diplomaten find abgereist aus dem Haag. Ihre Arbeit war, wie vorauszuschen und wiederholt auch von uns porausgesagt wurde, für die Katz. Die drei von der Friedens⸗ konferenz beschlossenen Konventionen betreffend die Schiedsgerichte, die Kriegsgebräuche im Landkrieg und die Anwendung der Genfer Konvention auf den Seekrieg wurden nicht unterzeichnet von Deutschland, Oesterreich⸗-Ungarn, China, Großbritannien, Italien, Japan, Luxemburg, Serbien, Schweiz und der Türkei. Die Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichneten nur die Konvention über Schiedsgerichte, jedoch unter Vorbehalt. Rumänien unterzeichnete die Konvention über die Schiedsgerichte unter Verbehalt. Die drei Er⸗ klärungen betreffend das Verbot, Explosiv— körper aus Ballons zu schleudern, Stick— gase verbreitente Geschosse sowie Kugeln in der Art der Dum-Dum⸗-Kugeln zu verwenden, wurden nicht unterzeichnet von Deutschland, Oesterreich⸗Angarn, China, Großbritannien, Italien, Japan, Luxemburg, Serbien und der
Schweiz, während Amerika nur die Erklärung
betreffend die Ballous unterzeichnete. Damit ist der Schluß der Komödie, von der man kaum ernsthaft reden kann, besiegelt. Hervor— gehoben sei nur, daß die gesamte sozialistische Presse aller Länder einstimmig darin gewesen ist, die Komödie zu brandmarken und die Wahr— heit zur Geltung zu bringen, daß es nur eine Friedensgesellschaft giebt, welche Macht hat und Einfloß: die internationale Sozialdemo— kratie,— und daß die Beseitigung des Mili⸗ tarismus und die Begründung des Weltfriedens eins ist mit dem Siege des Sozialismus über den Kapitalismus.—
Keine Gegenliebe bei Karolinen.
Gegen den Verkauf der Karolinen an das Reich scheint sich unter der dortigen Bevöllerung Widerstand zu regen. Ein New-Norker Depesche meldet:„Der König und Häuptlinge der Karo⸗ lineuinsel Kusaie haben an die Vereinigten Staaten eine Petition gerichtet, in der sie um Annektirung ihrer Insel durch die Vereinigten Staaten bitten. Die Petition ist auf dem Wege über San Franzisko nach Washington gelangt.“ — Da hätte Deutschland ja gleich„Rebellen“ zur Raison zu bringen!
Bezahlte Agitatoren.
Der nationalliberale Freiherr v. Heyl hatie gelegentlich Herrn Bueck, den General⸗ sekretär des„Centralverbandes der deutschen
Auch in
Industriellen,“ einen„bezahlten Angestell⸗ ten“ genannt. Demgegenüber sagt Herr Bueck: „Wer diese Hilfsarbeit zu seiner Lebens⸗ aufgabe macht, hat ein Anrecht auf Gegen⸗ leistung für seine Arbeit, gleichwohl ob er sie dem Staate oder einer privaten Interessen⸗ gemeinschaft leistet, und ich meine, diese Ar⸗ beit ist ebenso ehrenwert wie jede andere. Dadurch, daß der Freiherr v. Heyl meine Kollegen und mich ausdrücklich als„bezahlte Angestellte“ bezeichnet, will er uns unverkenn⸗ bar in der öffentlichen Meinung herabsetzen; das scheint mir nicht der Ausfluß adliger Gesinnung zu sein, wie sie einem Freiherrn wohl anstä de.“
Diese unadlige Gesinnung bewähren aber die Buecks, das Unternehmertum und seine Preßsöldlinge täglich in den schnödesten Formen gegen die„Agitatoren“ der Gewerkschaften, deren Bezahlung freilich eine so kärgliche ist, daß ein Bueck es mit manchem Dutzend von ihnen aufnimmt.
Eine neue Köllerei.
Der Freisinnsklüngel des Schleswigschen Städte hat bekanntlich in den letzten Jahren durch Erhöhung der zur Wahl berechtigenden Steuern(Wahlzensus) dafür gesorgt, daß die Teilnahme der Arbeiterschaft an den städ⸗ tischen Verwaltungen ausgeschlossen war. Nun hat aber das Oberverwaltungsgericht ent⸗ schieden, daß alle diese Erhöhungen des Wahl⸗ census nach dem Inkrafttreten des Einkommen⸗ steuergesetzes vom 1. April 1892 unzulässig waren. Die Sozialdemokraten schicken sich be⸗ reits in allen in Betracht kommenden Städten an, die neugeschaffene Sachlage für sich auszu⸗ nützen. Da erscheint der Herr Oberprästdent von Köller auf dem Plan und verlangt in sei⸗ nem Leibblat', den„Schleswiger Nachrichten,“ zur Korrektur des Erkenutuisses des Oberver⸗ waltungsgerichts in Bezug auf die Auslegung des Gemeindewahlrechts in Schleswig⸗-Holstein sobald wie möglich die Einführung des Drei⸗ klassenwahlrechts, um den unteren Klassen der Bürgerschaft die Teilnahme an der Kommunal⸗ verwaltung zu sichern, zugleich aber die Ge⸗ meinden vor einer„Klassenherrschaft“ der So⸗ zialdemokratie zu schütze n.
Die Dienstzeit ist viel zu lang.
In Nr. 173 des„Potsdamer Intelligenz⸗ Blatt“ findet sich folgendes Inserat:
„Für die Ernte-Arbciten können noch einige Garde-Artilleristen beurlaubt werden. 7. Batterie 2. Garde-Feld⸗Artillerie⸗Regts.“ Hier werden Soldaten also sogar zu
civilen Beschäftigungen angeboten, ohne ver⸗ langt worden zu sein. Wir haben's ja immer gesaͤgt, daß die Dienstzeit noch ganz bedeutend verkürzt werden muß. Warum die Arbeiter- und Bauernsöhne unnütz lange in der Kaserne drillen, wenn es gar nicht nötig ist? Und wenn noch Tausende Soldaten als Dienstboten beschäftigt werden, mit der Frau Feldwebel zu Markt gehen und Kinderwagen schieben können, so ist doch dadurch bewiesen, daß neben der für die Ausbildung erforderlichen Zeit noch viel freie Zeit übrig bleibt. Also: Herabsetzung der Dienstzeit zunächst— sagen wir: auf ein Jahr!
Verschwundene Stimmzettel.
In recht bemerkenswerter Art hat die Ferien⸗ strafkammer des Landgerichts Königsberg Licht in eine dunkle Angelegenheit gebracht. Der Instmann Karl Becker aus Legitten hatte am 17. Juni vorigen Jahres zu Wulfshöfen in Gegenwart mehrerer Personen geäußert, der Vorstand des Wahlbezirks III der Kreise Labiau⸗ Wehlau habe bei der am Tage vorher stattge⸗ sundenen Wahl die Stimmzettel vertauscht. Für den Genossen Rechtsanwalt Haase seien einige 40 Stimmzettel abgegeben worden, während in der Wahlurne nur 24 davon vorgefunden wurden. Als diese Aeußerung zu Ohren des betreffenden Vorstandes gelangte, wurde Becker wegen öffentlicher Beleidigung angezeigt und am 23. November vorigen Jahres vom Schöffenge⸗ richt in Labiau zu vier Wochen Gefäng⸗ nis verurteilt. Gegen dieses Erkenntnis legte Becker Berufung ein und ließ zum Beweise
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