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Deite 4.
Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Nr. 6.
2—— Reform der hessischen Gemeindestenern.
* Dem kürzlich besprochenen Reformplan für die direkten Staat ssteuern ist nun auch als Ergänzung eine Regierungsvorlage, die Reform der Gemeindesteuern beteffend, gefolgt. In in ihr kommt der Geist, der dem ganzen Werke inne wohnt, am unverhülltesten zum Aus⸗ druck. Thut ja den lieben Leuten nicht weh, die von ihren Zinsen und Renten leben, damit sie nicht den Staub von ihren Pantoffeln schütteln und uns schnöde verlassen! — das ist das Leitmotiv. Die Hauptsteuer soll auch für die Gemeinden die schon seither erhobene allgemeine Einkommensteuer sein. Daneben sollen Grund⸗ und Gewer besteuer beibe⸗ halten werden, denn die Landwirte und Ge⸗ werbetreiben können ja nicht so leicht fort⸗ laufen. Die Rentner aber können das, und darum soll erstens die seitherige Kapital⸗Renten⸗ steuer aufgehoben, und zweitens eine Ver⸗ mögenssteuer für die Gemeinden nich t eingeführt werden. Also Steuererleichterung für alle Rentiers und solche, die auf dem Wege sind, es zu werden.
Aus Wieseck.
* Vor 50 Jahren scheinen die Wiesecker Frauen und Mädchen höhere Toilette⸗Ansprüche gemacht zu haben als heutzutage. In einem Gießener Blättchen vom März 1849 finden wir folgendes Inserat:„Wieseck. Einem verehrten Publikum mache ich die ergebe Anzeige, daß ich mich als Damenkleidermacher etablirt habe, unter Versprechung reeller und prompter Be⸗ dienung bitte ich um geneigten Zuspruch. H. L aub, Wieseck.“
Aus Heuchelheim.
b Am Samstag voriger Woche feierte der hiesige Arbeiter⸗Bildungs⸗Berein sein Winter⸗ fest in dem mit den Bildern von Lassalle, Marx, Liebknecht und Bebel geschmückten Saale„zum Treppchen“. Ein gut zusammengestelltes Konzert⸗ Programm, und ein von Mitgliedern des Vereins flott zur Darstellung gebrachtes Theaterstück be⸗ wiesen die Leistungsfähigkeit des Arbeiterbildungs⸗ Vereins. Der nachfolgende Tanz hielt die zahl⸗ reichen Teilnehmer bis zur frühen Morgenstunde zusammen.
Aus Friedberg⸗ Büdingen. * Man schreibt uns: In jeder Beziehung
ungenügend werden vielfach die Nachtwächter
entschädigt, die doch einen schwierigen und sehr verantwortungsvollen Dienst haben. In Büdingen z. B. erhielt ein Nachtwächter jährlich Mk. 150 und 5 Meter Holz. Auf Grund einer Eingabe an die Stadtverwaltung wurden 30 Mk. Zulage bewilligt. Demnach werden jetzt für eine Nacht sage und schreibe noch nicht einmal 50 Pfennig gezahlt. Dabei ist der Nachtwächter verpflichtet, gewissenhaft seinen Teil der Stadt abzupatroullieren und die Kontrolluhren aufzuziehen. Irgend eine Waffe zu führen, ist den Leuten untersagt. Nun meint aber die Stadt noch wunder was gethan zu haben, weil sie 30 Mk. zulegte. Dafür soll jetzt der Kontrollbezirk, den zu durchgehen jetzt schon ¾ Stunden in Anspruch nimmt, noch ver⸗ größert werden.— Man muß sich wirklich wundern, daß sich eine Stadtverwaltung in der⸗ artigen Dingen so außerordentlich sparsam ver⸗ hält. Sobald es sich doch um die Sicherheit der Stadt und ihrer Einwohner handelt, sollte man auch eine der großen Verantwortlichkeit ent⸗ sprechende Bezahlung bieten. Es erscheint geradezu verwunderlich, daß sich für die jetzige Bezahlung überhaupt jemand findet, der die nächtliche Be⸗ wachung der guten Stadt Büdingen übernimmt. Aus Wetzlar. Der Hauerlaß in der Praxis.
* Von glaubwürdiger Seite wurde der „O. L.⸗Ztg.“ folgendes mitgeteilt:„Am Sonntag machten einige Gießener Herren eine Vergnügungs⸗ tour nach Wetzlar und stiegen im„Römischen Kaiser“ ab. Unter diesen Herren befanden sich zwei ältere Gerichtspersonen, sowie ein praktischer Arzt. Vor ihrem Eintritt machten sich einige der beteiligten Herren das Vergnügen, einige kleine Münzen unter die auf der Straße spielenden Kinder zu werfen, worauf sich letztere herum⸗
tummelten, um die Münzen zu erhaschen. Dieses Vergnügen wurde jedoch gestört durch den her⸗ zutretenden preußischen Gendarmen, der die Herren im strengsten Polizeitone aufforderte, sich zu legitimieren, worauf letztere erwiderten, daß sie, um eine Vergnügungstour nach Wetzlar zu unter⸗ nehmen, keine Legitimationskarten mitgenommen hätten. Der Polizeimann zog hier auf blank und hieb einem Herrn, Dr. E., mit flacher Klinge dermaßen über die Wange, daß eine breite Wunde entstand, ebenso versetzte der Gestrenge dem Verwundeten auch noch einen Hieb über den Kopf. Trotzdem einer der älteren Herren dazwischen sprang und seine Legitimationskarte vorzeigte und die anderen Herren mit Namen nannte, hieb der Wachtmeister auch auf einen älteren Amtsrichter ein, den er eben⸗ falls durch einen Hieb auf die Wange verletzte. Der Arzt blieb unverletzt und legte derselbe den Verwundeten Verbände an.“— Wahrscheinlich hat der Wetzlarer Gendarm, Glaus ist sein Name, wie uns direkt von W. gemeldet wird, den Hau⸗ und Schießerlaß des Mi⸗ nisters v. d. Recke gelesen und— danach gehandelt. So sehr auch wir den Vorsall be⸗ dauern, so sehr befriedigt es uns, daß nicht Arbeiter, sondern Akademiker der leidende Teil waren. So lange blos von Arbeitsleuten der Ruf:„Schutz vor Schutzleuten“ er⸗ tönte, verhallte er ungehört. Wenn aber jetzt Richter, Aerzte und Studierende mit ein⸗ stimmen in den zeitgemäßen Ruf, wird man ihn auch dann überhören?
Aus Marburg.
In der hiesigen städtischen Schwimm⸗ und Badeanstalt ist am 26. August v. J die elf⸗ jährige Tochter eines hiesigen Beamten er⸗ trunken. Sie war an der vom Badegehilfen gehaltenen Leine hinuntergesprungen, die Leine war gerissen und das Mädchen in der Tiefe verschwunden. Der Gehilfe sprang ihr nach, allein er geriet mit dem Mädchen unter die Hohlzylinder und mußte sie loslassen, wenn er nicht selbst ertrinken wollte. Wegen dieses Falles war von der Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Bademeister— der gar nicht anwesend ge⸗ wesen war— und seinen Gehilfen wegen fahr⸗ lässiger Tötung erhoben worden. Der als Sach⸗ verständiger anwesende Badeanstaltsbesitzer Hil⸗ berger von Frankfurt erklärte in seinem Gutachten, daß die Angeklagten keine Schuld trifft. Der Staatsanwalt jedoch wollte das Gutachten nicht gelten lassen und beantragte gegen den Bade⸗ meister 1 Monat, gegen den Gehilfen 4 Monate Gefängnis. Das Urteil lautete indessen auf Freisprechung.
Vom Schlachtfeld der Arbeit.
Wetzlar. Am Montag Nachmittag um ½2 Uhr ereignete sich auf der Sophienhütte ein beklagenswerter Unfall, dem leider ein junges Menschenleben zum Opfer fiel. Von dem niedergehenden Förderkorb im Gichtaufzug löste sich in bisher unaufgeklärte Weise ein leerer Wagen, welcher im Niederfallen den unten be⸗ schäftigten Auffahrer Jakob Lang aus Nauborn so schwer am Kopfe verletzte, daß dadurch sein Tod sofort eintrat.
Im Gefängnis umgekommen.
* Einen empörenden Vorfall meldet man der„Metzer Zeitung“ aus dem Kreise Dieden⸗ hofen. In dem westlich von der Eisenbahn⸗ station Großhettingen ziemlich abgelegenen Dorfe Oettingen wurde am Montag Vormittag voriger Woche durch die Gendarmerie ein Land⸗ streicher ermittelt, der sich bei näherem Zusehen als krank erwies. Der Gendarm übergab den armen Teufel zur einstweiligen Unterbringung dem Ortspolizeidiener, der ihn im Ortsgewahr⸗ sam einsperrte. Aus unaufgeklärten Gründen fand aber der Polizeidiener erst Mittwoch früh Zeit und Gelegenheit, sich nach seinem Häftling umzusehen, und als er das Arrestlokal betrat, fand er denselben tot vor. Auffallender als dieses aber, wenn nicht geradezu merkwürdig, mußte es erscheinen, daß man neben dem Ver⸗ storbenen Eßwaren, Kuchen, Speck und Brot, vorfand. Hatte der Aermste nun nicht mehr die
Kraft besessen, nach den Speisen zu greifen, oder
hat man ihm dieselben erst gebracht, als er bereits 1
verhungert, vielleicht auch erfroren war, diese Fragen konnten bisher nach den am Orte
gemachten Erhebungen nicht mit Sicherheit be⸗ J Lea
antwortet werden. Die Staatsanwaltschaft von Metz hat sich unterdessen des seltsamen Falles angenommen.— f
Es wäre jetzt auch an der Zeit, einmal etwas 1 4
Näheres von zuständiger Stelle verlauten zu lassen, wie es möglich war, daß in Gießen in der
Weihnachtsnacht ein inhaftierter Taub⸗ 9
stummer verbrennen konnte. [Bismärckisches.
In dem bekannen Zivilprozeß des Ober⸗ d
försters Lange wurde am 30. Januar auf dem Königsberger Amtsgericht der Oberpräsident
Graf Wilhelm Bismarck als Zeuge vernommen. Graf Bismarck leistete den ihm zugeschobenen Eid. Darauf wurde die Klage des Oberförsters Lange kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der reichste Mann der Welt dürfte, dem„Hamb. Cour.“ zufolge, zur Zeit in New⸗York leben. Es ist Mr. John D. Rocke⸗ feller, und die soeben in New⸗YNork erschienene Statistik für 1898 giebt uns einen ungefähren Begriff von dem Reichtum dieses Mannes. Dieser König des Oels wird es wohl noch zum Billionär bringen, daß Drittel einer Billion besitzt er bereits, und sein Vermögen wächst mit Riesen⸗ schritten. Auf 10 bis 12 Millionen kann er es selbst nicht genau berechnen. Er soll mehr als 1 die Astors, Vanderbilts und Goulds zusammen haben. Krösus war ein armer Schlucker im Vergleich zu diesem Mann, in dessen Hand das Geschick von Tausenden ruht. Sein jährliches Einkommen beträgt nach obiger Statistik 20 000000 Doll. also 1 666 666,66 Doll. pro Monat, 1 55 555,55 Doll. pro Tag(Sonntoge einbegriffen und 2316,48 Doll. pro Stunde. Dagegen halte man das grauenhafte Elend in den Armen⸗ ö vierteln New⸗Norks!
Ein„Tugendbund“ ist) an der Wiener Hofoper gebildet worden, 1 und zwar von sechs Balletdamen, die es durchsetzen wollen,„daß man ihnen so begegne, 1 wie sie es verlangen“. Die Tugendbündlerinnen wollen von ihrer Gage leben, jede Annäherung die nicht„fair“ ist, zurückweisen u. s. w. Diese löbliche Verbindung erinnert an die Bestrebungen, durch welche Friedrich Wilhelm III. die Ballet⸗ damen seiner Hofoper auf den Weg der Tugend zu locken versuchte. Er stiftete ein Kreuz in Brillanten, das an tugendhafte Tänzerinnen ver⸗ liehen werden sollte. Als eine der Damen vom Ballet nun ihrer Freundin sagte, sie wolle sich um dem Preis bewerben, antwortete diese:„Jut, Juste, bewirb Du Dir um's königliche Tugend⸗ kreuz, ick aber stehe mir so besser“. 7
Das Dessert bei Hofe. 4 Der Küchenchef des Kaisers Franz Josef schätzt bei einer Gesammtsumme von 625000 Gulden, welche die kaiserliche Tafel jährlich erfordert, die Kosten des Desserts(Nachtisch) allein auf eine viertel Million Gulden. Die Kosten des
Nachtisches eines einzigen Banketts, das aus An⸗ b
laß des Jubiläums des Kaisers von Oesterreich veranstaltet wurde, beliefen sich auf 20 000 Fres. Die Viktualien und Weine werden nach jeder Tafel an die ersten Restaurants Wiens verkauft, wodurch das Küchenpersonal seine Einnahme um das Doppelte, ja Dreifache erhöht. In Italien und in Spanien sind die Ausgaben für das Dessert auf das kleinste Maß beschränkt worden Die Königin von England kontrolliert persönlich die Kosten ihrer Tafel und hält Küchen⸗ und Kellerchef sehr kurz. Dagegen werden am russischen Hofe für den Nachtisch gewaltige Summen auf gewendet. Jeden Tag erscheinen für 500 bis
600 Fres. Zigarren und Weine an der Tafel, und es ist Regel geworden, daß eine Flasche Wein, die bereits einmal den Tisch geziert, nicht wieder auf der Tafel des Zaren erscheinen darf.— Und Millionen nagen am Hungertuch. 3
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