Ausgabe 
3.9.1899
 
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auf dem Spiel steht.

Seite 2.

Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

Nr. 36.

Wohl kein Dorf im 5. oberhessischen Land⸗ tagswahlkreis, in dem es unbekannt ist, daß unser Landtagskandidat Ph. Scheidemann in Gießen jedermann allezeit gern mit Rat und That zur Seite gestanden hat, wenn er deshalb angegangen wurde.

Die Manschettenbauern werden trotzdem den Wahlmännern des Herrn Hirschel in Offenbach ihre Stimme geben. Die kleinen Bauers⸗ leute aber und die Arbeiter werden ihre ganze Krast einsetzen, um ihrem Kandidaten zum Siege zu verhelfen, dem Redakteur Ph. Scheidemann, von dem ste wissen, daß er Herz und Mund am richtigen Fleck hat, von dem sie wissen, daß er die Interessen des Wahlkreises im Landtag energisch vertreten würde.

Nun Hand an's Werk ihr Kleinen, die ihr nichts von Konfusionspolitik wissen wollt. Hand an's Werk, all ihr Arbeitsbienen, die ihr in Fabriken oder hinterm Pflug für den Kapi⸗ talismus frohnden müßt! Trefft die Wahl⸗ vorbereitungen, stellt die Wahlmänner auf organ isiert den Wahlkampf. Klärt die Gleichgültigen auf, sagt ihnen, was Ueberzeugt jeden ein⸗ zelnen davon, daß es in jedem Dorf auf eine Stimme ankommen kann, daß es deshalb un umgänglich notwendig ist, daß jeder wählt.

Auf die Schanzen, Genossen!

Politische Rundschau.

Gießen, den 1. September. Geschlossen!

Am Dienstag wurde das preußische Herren haus und das Abgeordnetenhaus geschlossen. Fürst Hohenlohe verlas die Thronrede. Zum Schluß heißt es in derselben:

Aufs Tiefste muß die Regierung es bedauern, daß das große Kanalunternehmen zur Verbindung von Rhein, Weser und Elbe, welches einem dringenden Ver⸗ kehrsbedürfnis entspricht und den Osten und den Westen der Monarchie wirtschaftlich noch inner vereinigen soll, die Zustimmung des Hauses der Abgeordneten nicht ge⸗ funden hat. Sie hält im allgemeinen Interesse der Landes wohlfahrt an diesem großen Werke un verbrüch⸗ lich fest und gibt sich der sicheren Erwartung hin, daß die Ueberzeugung von dessen Notwendigkeit und Bedeutung im Volke immer mehr Boden fassen, und daß es bereits in der nächsten Session gelingen wird, eine Verständigung darüber mit dem Landtage der Monarchie herbeizuführen.

Wie wohlthuend sanft und friedlich, dieser Schluß. Was werden die Junker geschmunzelt haben.

Große Worte, aber keine Thaten, das war die Signatur des preußischen Mini⸗ steriums gegenüber der Kanalfronde. Es ist nützlich, die großen Worte aus den letzten Ministererklärungen im preußischen Abgeord netenhause zu wiederholen. Der Reichskanzler Fürst Hohenlohe verlas vor Beginn der zweiten Beratung der Kanalvorlage am 15. Juni eine Erklärung im Namen der Staatsregierung, an deren Schluß es heißt:

Die Staatsregierung muß aber entscheidenden

Wert darauf legen, daß die Vorlage noch in dieser Tagung des Landtags zur Erledigung gelangt.

Vor Schluß der zweiten Beratung am 17. August 1899 erklärte Minister v. Miquel:

Die Staatsregierung sieht die Sache als eine hochwichtige und die Entscheidung dieses Hauses als eine sehr ernsthafte an. Ich bitte also, von diesem Standpunkt aus bei der schließlichen Abstimmung die Frage sich noch einmal vorzulegen, auf welche Seite sich der Vaterlandsfreund stellen muß.

Minister v. Miquel schloß eine Rede in der dritten Beratung am Sonnabend mit den Worten:

Ich habe die Ueberzeugunz und muß es mit Be⸗ dauern sagen, daß der Widerstand der konservativen Partet ohne irgend welche Rücksicht auf die Gesamtlage des Landes in politischer und wirtschaftlicher Beziehung sowohl in erster als in zweiter Richtung unheilvolle Folgen haben wird.

Vor Schluß der

dritten Beratung am

Sonnabend erklärte der Reichskanzler Fürst Hohenlohe:

Die Frage des Mittellandkanals kann nicht allein und für sich behandelt werden, denn sie wird weit⸗ tragende Folgen in Bezug auf das bisherige Verhältnis der konservativen Partei zur Regierung haben.

Mit diesen großen Worten vergleiche man die sanften Töne des Reichskanzlers bei dem Landtagsschluß.

Die Abstrafung der Beamten,

die im preußischen Abgeordnetenhause gegen die Kanalvorlage gestimmt haben, wird von verschiedenen Seiten als unmittelbar be⸗ vorstehend angekündigt. Diese Maßregel wäre nicht nur kleinlich, sondern widerspricht auch dem Artikel 84 der Verfassung, daß die Abge⸗ ordnetenfür die Abstimmungen in der Kammer niemals, für ihre darin ausgesprochen Meinungen nur innerhalb der Kammer auf Grund der Geschäftsordnung zur Rechenschaft gezogen wer⸗ den können.

Politisch abhängige Beamte gehören frei⸗ lich nicht in ein Parlament, sind sie aber einmal darin, so haben sie die Pflicht, ihrer Ueber⸗ zeugung zu folgen und dem Willen ihrer Wähler.

Die Zahl der Landräte, welche am 17. und 19. August in allen vier Abstimmungen gegen den Kanal gestimmt haben, beträgt 18. Dazu kommen 2 Regierungspräsidenten. Außerdem haben in allen 4 Abstimmungen gegen den Kanal gestimmt neben einem bereits gemaßregelten Prof. Irmer zwei Regierungsräte und ein Konsistorialrat.

Die Regierung vergrößert zwar mit solchen Maßnahmen die Schwere und Kläglichkeit ihrer Niederlage, aber sie zeigt doch in dieser Frage eine gewisse Konsequenz. Wenn Herr Podbielski es nicht duldet, daß die Post⸗Unterbeamten sich organisieren, wenn ein socialdemokratischer Physiker nicht an der Universität lehren darf, dann ist auch schließlich die Forderung zu ver⸗ stehen, daß Beamte in solchen Fällen Ordre zu parieren haben und sich allen Wünschen der vorgesetzten Behörde zu unterwerfen haben.

Wenn der Staat über ein Heer charakter⸗ loser, knetbarer und biegsamer Knechte herrschen will, uns kann's recht sein.

Elne Majestätsbeleidigung!

Der Vorwärts wurde kürzlich wegen einer angeblichen Majestätsbeleidigung beschlagnahmt. Selbst mit den besten Vergrößerungsgläsern war aber keine einzige Notiz in der betreffenden Nummer zu finden, die auch nur entfernt hätte ahnen lassen, worin die Beleidigung erblickt werden könnte. Die gesamte Presse, bis auf den Gießener Anzeiger, mißbilligt das Vor⸗ gehen gegen den Vorwärts und das will schon was heißen. Hören wir das Gießener Amts⸗ blatt über die Sache:

Wir erwähnten bereits die Beschlagnahme einer Beilage desVorwärts, in der von einer Denunziation wegen Majestätsbeleidigung berichtet worden war und zwar unter der Ueberschrift:Der größte Schuft im ganzen LandAllerdings konnte wohl die Ergänzung des angedeuteten Verses von Hoffmann v. Fallersleben:Das ist und bleibt der Denunziant als bekannt vorausgesetzt werden, sodaß über den Sinn der Ueberschrift wohl kein Zweifel bestehen konnte. Am Samstag ist nun der verantwortliche Redakteur desVor⸗ wärts von dem Untersuchungsrichter vernommen worden, wobei ihm eröffnet wurde, daß gegen ihn die Untersuchung wegen Majestäts-Beleidi⸗ gung eingeleitet sei, weil die Ueberschrift jenes Artikels auf den Kaiser() bezogen worden sei.Wenn die Notiz in derNational⸗Zeitung gestanden hätte, so würde man sie, meinte der Herr Untersuchungsrichter, für un⸗ bedenklich halten. Aber da sie imVorwärts zu lesen war, so könne man sich einer derartigen bösen Absicht wohl versehen. DerVorwärts meint weiter dazu: Bisher haben wir geglaubt, es gehöre zu einem gericht⸗ lichen Einschreiten eine strafb re Handlung. Jetzt hören wir, daß die Voraussetzung einer bösen Gesinnung ge⸗ nügt, um in jede, noch so harmlose und untadlige Hal⸗ tung ein Delikt hinein zu interpretieren. Darin hat das Blatt leider nicht unrecht. In der That dient hier nur die Voraussetzung einer bösen Gefinnung dazu, um einem vollkommen verständlichen und in keiner Weise strafbaren Ausdruck gewaltsam einen Sinn unter⸗ zulegen, den ihm bei einiger Ueberlegung kein vernünf⸗ tiger Mensch unterlegen kann. Eine solche Verdrehung eines einfachen Thatbestandes nur auf der Grundlage, daß dem Beschuldigten das in Rede stehende Verbrechen zuzutrauen ist, zeigt unsere Staatsanwaltschaft

auf einem bedenklichen Abwege, die ihr Ansehen

um so mehr untergraben muß, als von einer Verurteilung doch unmöglich die Rede sein kann.

Schade, daß in den Amtsblättern derartig vernünftige Aeußerungen gar zu selten zu finden sind. Schade, aber erklärlich!

Zur Zuchthaus Vorlage.

Nur aus Müdigkeit haben die National⸗ liberalen sich in der ersten Lesung gegen die Zuchthausvorlage erklärt, so erklärt derHann. Courier, eines der einflußreichsten national⸗ liberalen Blätter. Er versichert,

daß ein großer Teil der Partei von der Notwendigkeit eines verstärkten Schutzes der Arbeitswilligen überzeugt und daher bereit ist, am Ausbau des§ 153 der Ge⸗ werbe-Ordnung im Sinne des ersten Para⸗ graphen des gegenwärtigen Gesetzentwurfs positiv mitzuwirken. Das ist aber weder etwas Neues, noch wird es etwas Verwunder⸗ liches haben, wenn diese Bereitwilligkeit in der Herbsttagung des Reichstages mit größerem Nachdruck ausgesprochen wird, als es am Schlusse einer übermüdeten Session der Fall war.

Gewiß, das ist weder neu noch verwunder⸗ lich. Und darum verdienen die Nationalliberalen auch die Blamage, die sie fortgesetzt erleiden.

Einen neuen Beitrag zu dem Kapitel: Ift eine Zuchthausvorlage nötig? liefert eine Verhandlung, die soeben vor dem Landgericht in Stendal stattgefunden hat und mit der Verurteilung des Vorarbeiters Friedrich Habermann wegen Erpressung(ö) zu neun Monaten Gefängnis endete. Habermann hatte im Namen und Auf⸗ trage seiner Arbeitsgenossen auf dem Ritter⸗ gute Neuermark in der Altmark eines Abends im Juli erklärt, sie würden für den bisherigen Lohn nicht weiter arbeiten; für den Morgen Raps zu mähen verlangten sie drei Mark. Als diese Forderung nicht bewilligt wurde, gaben am nächsten Morgen die Arbeiter, an ihrer Spitze Habermann, die Erklärung ab, sie würden die Arbeit niederlegen, wenn sie nicht einen Tagtlohn von 2,50 Mark erhielten. Sämtliche Arbeiter, mit Ausnahme von zweien, stellten thatsächlich sofort die Arbeit ein, als auch diese Forderung abgeschlagen wurde. An⸗ geklagt wurde nur der Vorarbeiter Habermann. Obwohl er ausführte, daß er lediglich die Wünsche seiner Mitarbeiter vorgebracht habe, wurde er der Erpressung für überführt erachtet. Arbeiter, haltet zusammen!

So'n Spaß!

Im preußischen Herrenhaus hat am Frei⸗ tag die Berathung eines Kommissionsantrags, der sich für die Genehmigung der strafrecht⸗ lichen Verfolgung desVorwärts, wegen Herrenhaus⸗Beleidigung ausspricht, zu einer nicht uninteressanten Erörterung geführt. Graf v. Hutten⸗Czapski sprach seine Verwunderung über den Strafverfolgungs⸗ Antrag des Justiz⸗ ministers aus, da das Staatsministerium selbst angesehene Zeitungen nicht verfolgt habe, die nach Form und Inhalt das Staats ministerium beleidigende Artikel gebracht hätten. Viel schlimmer als Beleidigungen des Herrnhauses in der Presse sei. daß die amtlicheBerliner Korrespondenz über die Sitzung des Herren⸗ hauses betreffs der Zuchthausvorlage einen Ar⸗ tikel gebracht habe, der an Ungenauigkeit nichts zu wünschen übrig lasse. In echt junker⸗ lichem Tone behandelte Graf Klinckowström die Angelegenheit. Wenn die Strafe auch nicht sehr hoch sei führt er nach dem Bericht der Freis. Ztg. aus so werde es demVor⸗ wärts doch eine Menge Geld kosten. Durch Geldstrafen könne man die Sozialdemokratie schwer treffen.Son Spaß, so äußerte Graf Klinckowström wörtlich,kostet immer über tausend Mark. Die Sozialdemokratie sei auf den Wert des Geldes ungemein versessen. Oberbürgermeister Becker-Köln wandte sich gegen den Antrag auf Strafverfolgung, ebenso Herr v. Levetzow. Dashohe Haus nahm den An⸗ trag auf Genehmigung der Strafverfolgung mit einer Mehrheit von einer Stimme an, das Gerichtsverfahren wird also stattfinden.

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