Seite 2.
Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.
Nr. 14.
X.
18 Stunden, auf dem Boden hockend und vorn übergebeugt, Rüben zupfen müssen. Auch das Hütewesen wirkt nachteilig auf die Kinder. Am meisten leiden aber die Kleinen, wo sie als Orts⸗ fremde ohne Schutz und Rückhalt den Ausbeutern wehrlos preisgegeben sind Kinder unter 15 Jahren vor 7 Uhr morgens und nach 7 Uhr abends zur Arbeit zu verwenden, müßte gesetzlich verboten sein.
Daß unter solchen Umständen von einem nutz⸗ bringenden Schulbesuch nicht die Rede sein kann, leuchtet ein Unsere Agrarier wollen aber auch garnicht, daß die Jugend auf dem Lande mehr als das allernotwendigste lernt, und deshalb ist ihnen die Verwahrlosung der Dorfschulen gerade recht Die Schulhäuser in vielen Gegenden in den östlichen Provinzen Preußens sind baufällig und erbärmlicher als Viehställe. Nach den Aus⸗ führungen des freisinnigen Abg. Kopsch am 15. März d. J., im preußischen Landtage ge⸗ legentlich der Beratung des Etats müssen die Kinder meilenweit gehen, um zur Schule zu ge⸗ langen. Lehrkräfte sind nur in ganz ungenügen⸗ der Zahl vorhanden. Insgesamt sind nach einem Aufsatz von H. Schulz in der„Neuen Zeit über die polnischen Volksschulzustände(Nr. 25, 98/99) für 92 001 Schulklassen nur 79 431 Lehrkräfte, also 12570 zu wenig, vorhanden. Zur Erlangung einer ordnungsmäßigen Besetzung der erforderlichen Lehrerstellen müßte deren Zahl um ein Sechstel vermehrt werden. Wollte man die überfüllten Klassen abschaffen und die Zahl der Kinder in einer Klasse auf die preußische Normalgrenze von 70 bis 80 Kindern bringen, so wären dazu noch weitere 7000 Lehrer nötig; bei einer wirklichen Normalgrenze von 30 Schülern in einer Klasse fehlen etwa 100000 Lehrer! Der Zentrum sabgeordnete Schmitz sprach es im preußischen Landtage kürzlich aus, daß für die Landbevölkerung ein Schulbesuch bis zum 14. Jahre gar nicht von nöten sei. Möglichst dürftige Schulbildung, das ist der Herzenswunsch unserer Agrarier.“ Wem die allernotwendigsten Kennt⸗ nisse fehlen, der ist an die Scholle gefesselt. Der Unkundige wird leicht ein Opfer der Ausbeutung und des Betrugs.
Der Arbeiter, selbst wenn er auf dem Lande zu bleiben gedenkt, bedarf heute größerer Kennt⸗ nisse als früher. Die Errichtung von Fortbil⸗ dungsschulen ist daher eine dringende Forderung. Leider liegt das Fortbildungsschulwesen noch sehr im Argen. In Preußen bestanden im Winter 1896/97 nur 875 ländliche Fortbildungsschulen mit 13 317 Schülern Der Gesamtaufwand für diese Schulen betrug 91 808 Mk., wovon 33 174 Mark der Staat beisteuerte, d. h. so viel, wie einige Schüsse aus einer großen Kanone kosten! Die Zahl der jungen Burschen auf dem Lande von 14 bis 18 Jahren belief sich auf 828 600.
Schwer und unmenschlich lange müssen die Wanderarbeiter arbeiten. Durch Gewährung von Schnaps werden sie zur Ueberarbeit angehalten. Sie werden weniger geschont, als die heimischen Arbeiter. Mögen sie hinterdrein krank werden! Man braucht sie ja nicht den Winter hindurch zu erhalten und nicht Krankenkosten für sie zu zahlen. Am schlimmsten steht es um die Be⸗ hausungen dieser Leute. Es sind Baracken, Ställe und Scheunen, in denen die Arbeiter zu zehn und mehr, vielfach ohne Trennung der Geschlechter, zusammenliegen.„Nicht im„Zu⸗ kunftsstaat“, nein im Gegenwartsstaat, dort, wo die christlich⸗germanische Zucht und Ehrbarkeit noch völlig unangetastet ist von sozialdemo⸗ kratischem Gift, dort, wo unsere Edelsten und Besten am ungehemmtesten schalten und walten, dort finden wir die Karnickelwirtschaft, von den Verteidigern der Ehe und Familie selbst produ⸗ ziert, indem sie zur Minderung der Produktions⸗ kosten von Schnaps und Zucker ihr menschliches Arbeitsvieh ohne Unterschied des Alters und Geschlechts in ihren Viehställen zusammenpferchen.“ (Gautsky a. a. O. S. 370). Diesen skandalösen Zuständen durch gesetzliche Maßnahmen ein Ende zu bereiten, ist eine Forderung der Sozialdemokratie.
Man hält die Festsetzung eines Normal⸗ arbeitstages in der Landwirtschaft für nicht
* Siehe den Artikel in derkheutigen Beilage.
durchführbar. Kautsky ist anderer Ansicht. Bei einem Normalarbeitstag gewinnt der ländliche Tagelöhner genügend Zeit zur Bestellung seines eigenen, kleinen Betriebes. Er muß nach der vollbrachten Lohnarbeit daheim den Stall rei⸗ nigen, Futter für das Vieh holen, das Kartoffel⸗ land umgraben usw. Dauert die Lohnarbeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, dann bleiben ihm für seine eigene Wirtschaft nur die Nächte und der Sonntag. Natürlich läßt sich ein Normalarbeitstag nicht in gleicher Weise, wie in der Industrie durchführen; er muß für die verschiedenen Jahreszeiten verschieden sein und im Durchschnitt für das ganze Jahr fest⸗ gelegt werden.
In einem Gesetz zum Schutze der landwirt⸗ schaftlichen Arbeiter wären in erster Reihe die Wohnungsverhältnisse zu berücksichtigen. Für die Wohnungen auf dem Hofe des Grundbesitzers müssen bestimmte gesundheitliche Vorschriften er⸗ lassen werden. Gegenwärtig muß der Tagelöhner vielfach in den elendesten Hütten hausen. Würden durch solche Maßnahmen die Grundbesitzer sich veranlaßt sehen, die Zahl der bei ihnen wohnen⸗ den Tagelöhner einzuschränken, dann wäre die Erbauung der Arbeiterwohnungen als Mietswohnungen aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten. Der Tagelöhner wäre ein freier Arbeiter geworden, dessen geistiges Leben, politisches Verhalten und persönlicher Verkehr vom Grundbesitzer nicht mehr überwacht werden könnten.
Wo das Pachtsystem herrscht, wären die Pachtverträge der Kontrole eines Gerichtshofes zu unterwerfen, um unbillig hohen Pachtzinsen vorzubeugen. Die hohen Zinsen bringen den Arbeiter in Schuldsklaverei und Abhängigkeit.
Elenchus.
Politische Bundschau.
* Gießen, den 31. März.
Aus dem„Herren“ haus.
Wir können im allgemeinen den Verhand⸗ lungen, die in der preußischen Junkerstube statt⸗ finden, keinen Raum widmen. Aber heute wäre es Sünde, wenn wir nicht ein wenig Raum an anderer Stelle abzwackten, um einmal die preu⸗ ßischen Junker zu Wort kommen zu lassen. Man höre also, welcher Art die Wünsche der preußischen Junker sind. Es handelt sich um die Sitzung des Herren hauses vom 2 3. März. Auf der Tagesordnung steht: Etats⸗ beratung. Das Wort nimmt der
Graf Mirbach: Er bedauere nicht, daß er im Reichstage so scharf gegen das ge⸗ heime Wahlrecht aufgetreten sei. Das ge⸗ heime allgemeine Wahlrecht ist die einzige Stütze und der beste Nährboden für die Sozialdemokratie. Nähme man ihnen die Möglichkeit der Agitation in Versammlungen, dann würde man auch ihre Organisation zerstören.
Graf von Klinckowström: Es giebt nichts Demoralisierenderes im öffent⸗ lichen Leben, als dieses allgemeine geheime Wahlrecht. Die Sozialdemokraten verdanken ihre Erfolge nur den maßlosen Hetzereien in den Flugblättern. Da muß man doch fragen, wenn derartige Dinge unbeanstandet verbreitet werden dürfen: Gab es Richter, gab es Polizei, gab es Staatsanwalt zu jener Zeit, da dies verbreitet worden ist? Es müßte durch eine generelle Instruktion den Staats⸗ an wälten klar gemacht werden, daß sie die Pflicht haben, in jedem Fall und unter allen Umständen einzuschreiten. Auch die Richter müßten durch eine generelle Inftruktion darüber belehrt werden, daß es sich bei den sozialdemokratischen Schriftstücken nicht um Preßvergehen, sondern um Aufreizung zum Klassenhaß und um hochverräterische Um⸗ triebe handelt. Die Geistlichen müssen von dem Irrtum geheilt werden, daß die sozialdemo⸗ kratische Partei gleichberechtigt mit anderen ist. Auch die Lehrer müssen die herangewachsene Jugend darüber aufklären. Ich persönlich bin auch der Ansicht, daß die Gesetzgebung mit einem
scharfen Sozialistengesetz uns zu Hilfe
kommen sollte. Auf zum Kampf gegen den Umsturz! sei die Parole.
Justizminister Schönstedt: Die Flug⸗ blätter der Sozialdemokraten sind ehr vorsichtig abgefaßt, sodaß man sie⸗ schwer fassen kann. Ich kann nicht zusagen, eine allgemeine Anweisung an die Gerichte ergehen zu lassen. Ich glaube nicht, daß Sie, im Wider spruche mit den bestehenden Gesetzen, mich werden auffordern wollen, den Gerichten bestimmte Anwei⸗ sungen für die Rechtsprechung zu geben. Im allgemeinen bin ich mit dem Herrn Grafen Klinckowftrönm durchaus einver⸗ standen.
Minister des Innern Frhr. v. d. Recke: Auch ich kann mich mit einem großen Teile der Ausführungen des Herrn Grafen Klinckowström nur einverstanden erklären.(Bravo!) Ich bin in meinen Anweisungen an die Behör⸗ den bis an die äußerste Grenze des Er⸗ laubten gegangen.(Bravo!) Nach Lage der Gesetzgebung ist nichts gegen die Flugblätter und Preßerzeugnisse zu unternehmen. Es ist ja bekannt, mit welcher geradezu infernalischen Ge⸗ schicklichkeit die Sozialdemokraten ihre Flugschrif⸗ ten abfassen. Ich kann also nur ausdrücklich feststellen, daß die Behörden es in keinem Punkte an der nötigen Pflichterfüllung haben fehlen lassen.(Beifall.)
Graf von Klinckowström: Der Justiz⸗ minister hält es für unmöglich, Instruktionen an die Richter zu geben. Aber die Gesetze sind unter anderen Voraussetzungen gegeben und lassen soviel Spielraum, daß man ihre 9 Anwendung wohl empfehlen
ann.
Oberbürgermeister Dr. Giese⸗Altona stimmt zwar in der Schilderung über die Gefährlichkeit der sozialdemokratischen Agitation mit dem Grafen Klinckowström überein, kann aber dessen Vor⸗ schläge bezüglich der Bekämpfung derselben nicht billigen.
Damit schließt die Generaldebatte.
Diese junkerlichen Menschenfreunde! Fort mit dem Wahlrecht! Und her mit einem Ausnahmegesetz für die Sozialdemokratie! Her mit Polizei und Staatsanwalt! Und— das schlimmste!— Her mit Instruk⸗ tionen für die Richter! Der Justizminister mußte erst den Junkern erklären, daß die Richter unabhängig sind, daß er ihnen keine An⸗ weisung geben kann, wie sie Recht sprechen sollen.
Eine Glanzleistung hat sich auch der Freiherr von der Recke wieder geleistet. Er erklärte, daß die Sozialdemokraten mit geradezu infernalischer Geschicklichkeit ihre Flug⸗ schriften abfassen. Das heißt doch nichts anderes, als: man kann gegen die Flugschriften nichts unternehmen, weil sie die Grenze des Erlaub⸗ ten nicht überschreiten. Derselbe Herr Minister aber erklärt von sich selbst:„Ich bin in meinen Anweisungen an die Behör⸗ den bis an die äußerste Grenze des Erlaubt en gegangen.“ Ja, wie sagte doch dereinst der Juftizminister Schönstedt?„Wenn zwei dasselbe thun, so ist es nicht dasselbe.“ Was bei den Sozialdemokraten infernalische (teuflische) Geschicklichkeit, ist bei einem Minister natürlich bewundernswert und erntet die lebhaftesten Bravos von den Großen in der Landwirtschaft.
Es geht auch ohne Sozialistengesetz.
In dem berüchtigten Scharfmacherorgane, den Berliner„Neuesten Nachrichten“, die dem Zen⸗ tralverbande deutscher Industrieller verschrieben sind, ist zu lesen:
„Würden alle die Hilfsmittel, über die die Justiz⸗ und Exekutivbehörden auch gegenwärtig schon verfügen, zur rechten Zeit, am rechten Ort und nach einem einheitlichen Plane gegen die grundsätz⸗ lichen Vernichter aller staatlichen und gesellschaft⸗ lichen Ordnung angewendet, so wären wir zweifel⸗ los in der Bekämpfung des Umsturzes schon ein gut Stück weiter. In Ermangelung von etwas
Besserem nehme man seine Zuflucht zu dem
handenen gese nut einet!. zun Nutzen her entwic Kölletei, Stufenleiter, den ruft die Die Sch bergessen, de wegung mit schläge der sie es treibe der proletat und thatkrä Der In Be. Gustab Lan handelt, der Zwecke pro stelung in nach Ansich Zucthausef aus Elberfel Zueck in N 1898 einen früher in E der jezt in daß er in Mordes an Beweise fir Preßbel erjähry unternomme 1. an au Anschre Sault Warum Got üble Nachre i diesem Beshuldigu wurde er w gelagt. 7 Jeihardlun dauerz 1 dend her 1 5„Sozia üngnis alte drei 5 Gefür, ben den


