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Nr. 25.
Mitteldentsche Sonnags⸗Zeitnug.
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Verunglückte Staats aktion.
Die Dresden er Staatsafwaltschaft hatte gegen die Gauleitung des Metallarbeiterver⸗ handes und die„Sächsische Arbeiter⸗Zeitung“ ein Strafverfahren eingeleitet. Es sollte fürch⸗ terlich vergolten werden, daß zu der Zeit, als der Riesenkampf in der Metallindustrie begann, von der genannten Gauleitung in obengenannter Zeitung alle organisterten Metallarbeiter auf⸗ gefordert worden waren, die Erklärungen ruhig zu unterzeichnen, durch welche der Verband der Metallindustriellen vor der Aussperrung die indifferenten Schafe von den organisterten Böcken zu scheiden suchte, um nur letztere durch die Aussperrung zu treffen. Sowohl der verant⸗ wortliche Redakteur wie der Gauleiter des Metallarbeiterverbandes erhielten eine auf A n⸗ reizung zum Massenbetrug lautende An⸗ klage. Es gehörte nicht viel Scharfsinn dazu, um zu erkennen, daß die auf diese Art und Weise zusammengekünstelte Aktion zu einer Niederlage der Staatsanwaltschaft führen müsse. Das hat diese jetzt auch selbst eingesehen und einen Zurückzieher einer Niederlage vorgezogen. Dem Genossen Heldt ist mitgeteilt worden, daß die Anklage zurückgezogen worden ist. Der große Eifer ist also in nichts verpufft.
Reichstagswahlen.
Im Wahlkreise Hanno ver findet diesen Freitag die Ersatzwahl für unseren verstorbenen Genossen Meister, der im Jahre 1903 mit 29 381 Stimmen im ersten Wahlgange gewählt wurde. Hoffentlich wird auch dies mal unsere Partei ihren Kandidaten Aug. Brey auf's erste Mal durchbringen, wenn auch die Gegner, unterstützt von dem Reichs⸗Schwindel⸗Verband die größten Anstrengungen machen.— Für Rinteln⸗ Hofgeismar wurde wiederum Genosse Vetterlein als Kandidat aufgestellt. Von den Gegnern treten zwei antisemitische, drei liberale und noch einige andere Kandidaten auf. Diese Wahl findet am 25. Juli statt.
Für das allgemeine Wahlrecht!
Eine großartige Wahlrechts⸗Demonstration veranstaltete die Wiener Sozialdemokratie am letzten Sonntag. Riesige Massenversammlungen fanden in der Volkshalle und unter freiem Himmel vor dem Rathause statt, an denen etwa 40000 Arbeiter teilnahmen, die aus allen Be⸗ zirken mit Fahnen herbeigezogen waren. Fast sämtliche soztaldemokratische Abgeordnete sprachen. Es wurde eine Resolution beschlossen, in der die Gesetzwerdung der Wahl⸗ reform mit Ungeduld erwartet und die Kampf⸗ bereitschaft angekündigt wird. Nach Absingen des Liedes der Arbeit erfolgte der Abzug in die Bezirke ohne Ruhestörung.
Die Vertrauensmänner der Wiener Gewerk⸗
schaftsorganisationen faßten in einer gemein⸗ samen Sitzung einstimmig den Beschluß, der Proklamation der Parteivertretung über die dreitägige Arbeitsruhe in Wien vollinhaltlich uzustimmen. Sie haben sich ferner verpflichtet, sofort die notwendigen Vorarbeiten zu beenden, um auf das vom Zentralkomitee gegebene Signal sofort die Arbeitseinstellung zur Durchführung zu bringen. Die Eisenbahner haben in einer Massenversammlung besonders Stellung zu der Frage genommen. Unter stürmischem Beifall wurde auch hier beschlossen, erforderlichenfalls sofort in den Generalstreik einzutreten.
Revolution in Rustland.
Grauenhafte Juden metzeleien. Wieder ist es in Bialystock zu furchtbaren Juden ⸗ schlächtereien gekommen, die von dem Pöbel, den sogenannten Hooligans unter Führung der Polizei und des Militärs verübt wurden. Von amtlicher Seite wurde die Lüge verbreitet, die Juden hätten eine Bombe auf die Fronleichnamsprozession geworfen, wo⸗ durch mehrere Personen getötet wurden; darauf seien von der entrüsteten Menge die Judenhäuser gestürmt worden. Daß die ohnehin das ganze Jahr in Angst lebenden Juden Blalystocks eine solch unsinnige Handlung nicht begehen, ist von vornherein fuͤr jeden Verständigen klar. Jetzt
stellt, daß es sich um Schandtaten handelt, die von Mörderbanden unter dem Schutze der Polizei, ja unter tätiger Mit⸗ wirku 15 von Polizeibeamten verübt wurden. Während der am vorigen Donnerstag durch die Stadt ziehenden Fronleichnamsprozesston hörte man plötzlich einen lauten Krach; was es war, ist nicht festgestellt, jedenfalls aber diente er den schon bereit stehenden Mördern als Signal, die sofort alle Judenhäuser, Läden usw. plünderten und demolierten und alle ihnen in die Hände fallenden Juden, ohne Unterschied des Alters und Geschlechts, er; mordeten. Bald lagen Dutzende von Leichen auf den Straßen. An der Plünderung beteiligten sich Polizei und. Militär. Besser situierte Israeliten eilten zur Bahn, um Bialystok zu verlassen. Sie wurden aber von Soldaten aus den Waggons herausgezerrt und auf dem Bahnsteig ermordet. Die Zahl der Ermordeten läßt sich auch nicht annähernd an⸗ geben. Die Metzeleien wiederholten sich Freitag und Samstag und auch in der Nacht von Samstag auf Sonntag; erst am Sonntag trat verhältnismäßige Ruhe ein.
Vom Samstag wurde noch berichtet, daß das Milstär die Stadt umzingelt hält und die Hooligans morden uad plündern. Nach dem Walde Geflüchtete wurden vom Militär eingeholt und ermordet. Allgemeine Panik er⸗ greift auch die Nachbarstädte. Von Bialystok nach Grajewo zurückgekehrte höhere Zollbeamte erzählen, sie hätten selbst gesehen, wie Polizei⸗ beamte der Mordbande vorangingen. Offtziere teilen mit, daß niemand während der Prozession eine Bombe geworfen habe, vielmehr habe die Prozessionsmenge Feuerwerk explodieren lassen, was die Polizei als Signal zur Metzelei be⸗ nutzte. Durchreisende wurden wiederholt aus dem Zuge herausgeschleppt und in Gegenwart der Gendarmen und Soldaten von Hooligans totgeschlagen.
Die Duma hat sich bereits mit den aller Veschreibung spottenden Vorgängen beschäftigt. Mehrere Redner vorlangten, daß die Duma unverzüglich gegen diese verabscheuungswürdigen Verbrechen vorgehen müsse. Es wurde ein von dem Arbeiterführer Aladjin gestellter Au⸗ trag angenommen, nach welchem die bereits ge⸗ bildete Kommisston zur Untersuchung ungesetz⸗ licher Akte der Regierung zwei ihrer Mitglieder nach Bialystock entsenden solle, um die Ursachen festzustellen.
Die Regierung und die Reaktionäre wollen offenbar einen Teil der Bevölkerung gegen den anderen aufhetzen, um einen Bürgerkrieg hervor⸗ zurufen, um hlerin die Regierung ihre Rechnung finden zu lassen. Die Hetze in Bialystock war von der Polizei planmäßig vorbereitet und es sollen auch in anderen Städten ähnliche Metze⸗ leien geplant sein, so daß die Lage der Juden verzweifelt ist.
Wertzuwachssteuer.
In der letzten Zeit beschäftigen sich viele größere Gemeinwesen mit der Wertzuwachssteuer und ziehen ihre Einführung in ernste Erwägung. Dadurch werden auch unsere Genossen gezwungen — besonders die Gemeindevertreter find— sich mit diefer Frage näher zu beschäftigen. Des⸗ halb halten wir es für zweckmäßig, folgenden in der kommunalen Praxis erschienenen Artikel, der diesen Gegenstand eingehend behandelt, hier 1 Verfasser des Artikels ist Ge⸗ nosse Lindemann, der auf kommunalpolitt⸗ schem Gebiete besonders tätig und sachkundig ist und zu der Sache ausführt:
Für die Gemeindeverwaltung ist die intime Verbindung mit dem Grund und Boden der Gemeinmarkung vor allem charakteristisch. Fast jede ihrer Aeußerungen geht von diesem aus und wirkt auf ihn zurück. Ihren finanziellen Ausdruck findet diese Verbindung unter dem heutigen System des Privateigentums in den Wertbewegungen des Grund und Bodens, die sich in wachsenden Gemeinden im wesentlichen
ist vielmehr endgültig und zweifelsfrei festge⸗
nach aufwärts vollziehen. Gerade in dieser Wertsteigerung ist das spezielle Steuerobjekt
der kommunalen Besteuerung zu erblicken. Die Grundwertzuwachssteuern sind ihrem Charakter nach spezifisch kommunale Steuern. Sie haben die Ergänzung zu denjenigen Teilen des kom⸗ munalen Steuersystems zu bilden, die im An⸗ 11 an gleiche staatliche Steuern ausgebildet
nd.
Der 8 25 des preußischen Kommunalab gaben⸗ gesetzes von 1893 gestattet den Gemeinden die Einführung besonderer Steuern vom Grundbesitz und nennt von Veranlagungsmaßstäben nach dem Reinertrage beziehungsweise Nutzungswerte eines oder mehrerer Jahre, nach dem Pacht- oder Mietwerte, oder nach dem gemeinen Werte der Grundstücke und Gebäude, nach den in der Gemeinde stattfindenden Abstufungen des Grund⸗ besitzes, oder nach einer Verbindung mehrerer dieser Maßregeln. Den Gemeinden wurde diese Steuerautonomie gewährt, weil die ihnen über⸗ wiesenen staatlichen Grund- und Gebäudesteuern nach Gesichtspunkten veranlagt waren, die mit den aktuellen Bedürfnissen und Leistungen der Gemeinden ohne Zusammenhang dastehen. Die preußischen Grund⸗ und Gebäudesteuern sind nämlich, wie wohl fast allgemein die Grund⸗ und Gebäudesteuern in Deutschland, katastrierte Ertragssteuern. Die preußischen Grundkataster sind in den sechziger Jahren festgestellt und vollständig veraltet. Zwischen den Steuerkapi⸗ talien des Katasters und den wirklichen Rein⸗ erträgen der einzelnen Grundstücke haben sich die schreiendsten Widersprüche herausgebildet.
Die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse sind von Grund aus andere geworden. Die Kultur ist beim ländlichen Grund und Boden intensiver geworden usw. Landwirtschaftlich benutzte Grundstücke haben sich in Bauplätze verwandelt, die nach ihrem landwirtschaftlichen Reinertrage versteuert werden, als Lagerplätze, Holzplätze usw. so lange benutzt werden, bis der gestiegene Bodenpreis die Bebauung lohnt. So liegen im Kreise der städtischen Bebauungs⸗ zone große Ländereien, die zum Teil bereits baureife Bauplätze, zum Teil schon mehr oder weniger in die Baureife hineinwachsende Grund⸗ stücke sind. Ihre gewaltigen Werte haben aber dabei keine anderen Steuern als die landwirt⸗ schaftlichen Ländereien zu tragen.
Die Grundlage für die Gebäudebesteuerung bildet der durchschnittliche jährliche Bruttomiet⸗ ertrag, der zum Beispiel in Preußen alle 15 Jahre aus den Mieten der letzten zehn Jahre berechnet wird. Seitdem sind die Gebäude⸗ steuerkapitalien unverändert geblieben, soweit nicht Veränderungen in den Bestandtetlen der Gebäude eintraten. Was für das Grundsteuer⸗ kataster gilt, gilt ebenso für das Gebäudesteuer⸗ kataster. In unseren schnellwachsenden Groß⸗ und Industriestädten spielen sich die tiefgreifend⸗ sten baulichen Revolutionen in kurzen Perioden ab. Der Verfall früher glänzender Geschäfts⸗ viertel, wie das Aufblühen neuer Geschäfts⸗ zentren, verbunden mit gleichgroßer Entwertung wie Preissteigerung der Hausgrunostücke, er⸗ fordert jetzt eben so viel Jahre wie früher Jahr⸗ zehnte. Diesen Entwickelungen vermag die kata⸗ strierte Gebäudesteuer überhaupt nicht zu folgen. Außer diesem Mangel an Anpassung an die tat⸗ sächlichen Verhältussse führt die Gebäudesteuer noch den Uebelstand mit sich, die Hausgrund⸗ stücke mit kleinen Wohnungen relativ stärker zu belasten, als die mit besseren Wohnungen, weil sie im Verhältnis zum Werte größere Bruttomieterträge abwerfen.
Da sich di staatlichen Grund- und Gebäude⸗ steuern als unfähig erwiesen, den Wert und Ertragsbewegungen des Grund und Bodens, vor allem des städtischen, zu folgen, empfahl, wie wir bereits sahen, das preußische Kommunal⸗ abgabengesetz die Einführung besonderer kom⸗ munaler Steuern vom Grundbesitz, und gewährte außerdem den Gemeinden das Recht, Liegen⸗ schaften, welche an einer Baufluchtlinte gelegen find, mit einem höheren Steuersatze als die übrigen Liegenschaften heranzuziehen(Bauplatz⸗ steuer). Unter den im Kommunalabgabengesetz besonders empfohlenen Besteuerungsmaßstäben hat der nach dem gemeinen Werte rasch große Verbreitung gefunden, während sich die Bau⸗ platzsteuer als unpraktisch und undurchführbar erwies.
FP
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