Ausgabe 
22.7.1906
 
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Nr. 209.

Gießen, den 22. Juli 1906.

13. Jahrgang

Redaktion: Kirchenplatz 11, Schloßgasse.

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Lundes-Konferenz

der Sozialdemokraten Hessens

Samstag 25. und Sountag 26. August

in Mühlheim. Das Lokal wird später bekannt gegeben. Vorläufige Tages⸗Ordnung: 1. Geschäfts bericht des Landes⸗Komitees und des Landes⸗ Sekretärs. Referenten Genossen Ulrich und Dr. David. Rechnungsablage. Reserent Genosse Orb. Die Aenderung des Landes⸗Organisations⸗Statuts. Referent Genosse Orb. Der Parteitag in Mannheim. Referent Genosse Dr. Da vid. Die stattgehabten Landtagswahlen und die Tätigkeit des Landtags. Referent Genosse Adelung. 6. Unsere Taktik für die Kommunalwahlen. Referent Genosse Ulrich. Einlaufende Anträge. Wahl des Landes ⸗Komitees. Wahl des Ortes der nächsten Landes⸗Konferenz. Parteigenossen! Rüstet zur Landes⸗Konferenz. Dis⸗ kutiert die Tagesordnung und sendet etwaige Anträge an den unterzeichneten Genossen Ulrich ein, damit ste veröffentlicht und zur Diskussion gestellt werden können. Die Delegierten haben sich von ihren Organisationen eln Mandat ausstellen zu lassen; Formulare dafür sind ebenfalls durch den Genossen Ulrich zu beziehen. Ge⸗ nossen! Auf zur Konferenz! Sorgt dafür, daß dieselbe zahlreich besucht wird. Offenbach, 16. Juli 1906. Das Landes⸗Komitee. C. Ulrich, J. Orb, Große Marktstraße 23. Friedrichstraße 24.

D itiiͤ IBB Grundbegriffe der Politik).

(Fortsetzung.)

Die Sozialdemokratie, die die größte Frei⸗ heit und das beste Wohlergeben aller Einzelnen will, strebt naturgemäß zur reinen Demokratie. Sie ist eine Gegnerin zunächst des Absolutismus, dann aber auch der konstituttonellen Monarchie, well sie noch immer Monarchie ist, ste steht im parlamentarischen System einen Fortschritt, setzt aber bei diesem die Gleichheit des Wahl⸗ rechts zur Grundbedingung, sie strebt noch über das parlamentarische System hinaus, in⸗ dem ste direkte Gesetzgebung und Wahl der Behörden durch das Volk verlangt. Als Gegnerin

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der Monarchie ist sie unbedingt republikanisch,

aber sie verwirft die obligarische, aristokratische oder plutokratische Republik, sie ist eine Geg⸗ nerin der Prästdentenschaft, weil diese ein letzter Rest der Monarchie ist. 5 Handelt es sich darum, eine bestehende Staats⸗ form zu beurteilen, so kann das vom sozial⸗ demokratischen Standpunkt nur nach ihrem Ver⸗ hältnis zur reinen Demokratie geschehen. Dabei wird sich herausstellen, daß Staaten, die dem Namen nach Monarchien sind demokratischer organistert sein können, als manche, die Republiken heißen. Man darf sich daher von dem bloßen NamenRepublik nicht gefangen nehmen lassen, sondern muß immer auf das Wesen der Staatsverfassung eingehen, die in

) Siehe Artikel in voriger Nr.

hohem Maße demokratisch sein kann, obgleich ihr noch die Etikette der Monarchie anklebt, die aber oligarchisch ja sogar monarchisch⸗ tyrannisch sein kann, obgleich sie sich mit den Zeichen der Republik schmückt.

Die deutsche Verfassung(d. h. die Verfassungen des Reichs und jene der Bundes⸗ staaten) bildet ein Gemisch absolutistisch⸗monarchi⸗ scher, plutokratischer, konstitutioneller, parla. mentarischer, republikanischer und demokratischer Elemente. Der Absolutismus herrscht fast un⸗ eingeschränkt im Militärwesen und in der aus⸗ wärtigen Politik. Die erste Kammer des größten deutschen Bundesstaates, ebenso die der meisten anderen Einzelstaaten, vertritt das aristokratische, die zweite Kammer das Abgeordnetenhaus, das plutokratische Prinzip. Plutokratisch ist auch die Verfassung der deutschen Stadtrepubliken. Die Konstitution besteht faktisch fast nur in der Teilnahme der Parlamente an gesetzgebenden Gewalt. Das eigentlich parlamentarische Re⸗ gierungssystem hat sich noch keinen Eingang zu schaffen gewußt. Von demokratischen Ele⸗ menten ist schließlich nur das allgemeine(aber durch die Bevölkerungsbewewegung der Wahl⸗ kreise ungleich gewordene Wahlrecht) zum Reichs⸗

tag, sowie das allgemeine, gleiche Wahlrecht für vereinzelte Bundesstaaten vorhanden.

Indem die Sozialdemokratie für das gleiche Wahlrecht, für erweiterte Parlamentsrechte, und vermehrtes Selbstverwaltungsrecht der Ge⸗ meinden kämpft, kämpft sie gegen Monarchie, Oligarchte und unberechtigten Zentralismus. Hat dieser Kampf Erfolg, so wird dadurch freilich die Monarchie nicht ihrer äutzeren Würde entkleidet, sondern allmählich ihres Machtinhalts beraubt. So stellt sich der Gang der Ereignisse in ruhigen Zeiten organischer Entwickelung dar. Würde diese Entwickelung aber auf die Dauer gewaltsam aufgehalten oder unterbrochen, träte Deutschland in eine Periode der sprunghaften, revolutionären Entwickelung ein, dann würde die Sozialdemokratie alle Kraft daran setzen müssen, mit einem Male die reine Demokratie durchzusetzen und sie von allen Resten der Monarchie zu säubern. Denn die demokratische Republik ist, wie wir weiter sehen werden, die einzige Staatsform, in deren Rahmen die Gesamtforderung der Sozialdemokratie ihre reine Erfüllung finden kann.

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Staat und Gesellschaft. Klasse, Klassenstaat, Klassenkampf.

Der Staat ist etwas anderes als die Ge⸗ sellschaft, die Staatsform also auch etwas anderes als die Gesellschafts form. Auch in vergangenen Jahrtausenden hat es Staaten gegeben, welche, wie die Staaten von heute, monarchisch, oligarchisch oder demokratisch ge⸗ ordnet waren, die gesellschaftlichen Zustände waren aber ganz anderer Art als zu unserer Zu Umgekehrt sind heute die gesellschaftlichen

ustände der weitesten Gebiete einander durch⸗ aus ähnlich, die Staatsformen aber völlig von⸗ einander verschleden. Die Gesellschaft war da, ehe noch der Staat bestand; ste wird da sein, wenn der Staat nicht mehr bestehen wird. Es ist also klar, daß die Gesellschaft der weitere, der Staat aber der engere Begriff ist.

Die Menschen bilden durch ihr Zusammen⸗ leben die Gesellschaft, ihr gehören alle an, die

durch wirischaftliche und geistige Beziehungen mit einander verbunden sind. Dagegen ist der Staat eine auf einem bestimmten, um⸗ grenzten Gebiete organisierte Zwangsgewalt. Indem ich arbeite und verbrauche, setze ich mich in Beziehung zur menschlichen Gesellschaft, außerhalb welcher ich nicht existieren kann, ohne auf die Stufe der Tierheit herabzusinken. Die Gesellschaft als solche sagt mir aber nicht, was ich tun und lassen muß, um meinen Schaden zu vermeiden; sie zwingt mich nur durch ihre Tatsachen, sie befiehlt mir nicht. Um befehlen und ver⸗ bieten zu können, dazu bedarf es der ausdrück⸗ lichen Willenskundgebung und der ausdrücklichen Zwangsdrohung, der Ausrufer, der öffentlichen Anschläge, der Gesetzbücher, der Steuereinnehmer, Gerichtsvollzieher, Polizisten, Soldaten, Ge⸗ fänguiswärter und Henker, mit einem Wort: des Staates. Durch den Mund des Staates spricht die Gesellschaft die Regeln aus, die be⸗ folgt werden müssen, wenn die Gesellschaft be⸗ stehen soll, durch die Faust des Staates er⸗ zwingt sie die Einhaltung dieser Regeln.

Der Staat, dessen die Gesellschaft bedarf, kann monarchisch, oligarchisch oder demokratisch sein; an dem Bestande der Gesellschaft in ihrer besonderen Form wird dadurch vorerst nichts geändert. Der bestehenden Gesellschaft kann es gleich sein, wer Befehle erteilt ob der König oder das Volk wenn der Inhalt dieser Befehle ihrem Wesen angepaßt ist. Es gibt keine monarchische Gewerbeordnung und kein demokratisches Wechselrecht; denn der Wille der Gesetzgeber ist beschränkt durch die Macht der Gesellschaft, und so kommt es, daß Gesetze, die von absoluten Monarchen und andere, die von freien Völkern erlassen wurden, einander oft ähneln wie ein Ei dem andern. Die demo⸗ kratische Republik beruht auf der vollkommenen politischen Gleichberechtigung aller Staatsbürger. Aber staatliche Gleichberechtigung bedeutet noch keine gesellschaftliche Gleichstellung. DieBe⸗ seitigung der Standes vorrechte, die durch die bürgerliche Revolution ausgesprochen worden ist, bedeutet keineswegs die Aufhebung der Klassenunterschiede.

(Fortsetzung folgt.)

Politische Rundschau.

Gießen, den 19. Juli 1906.

120 Millionen Mark für die afrikauischen Sandwüsten

soll das deutsche Volk wieder opfern. So will es die Deutsche Tageszeitung, das Hauptorgan der agrarischen Wucherzöllner. Die Linie Kubub⸗ Keetmannshoop, deren Bau der Reichstag ab⸗ gelehnt hat, ist ihr nur ein kleiner Anfang. Sie will nicht ruhen, solange nicht alle Wasser⸗ stellen und Kafferndörfer durch Eisenbahnen miteinander verbunden sind, und schätzt, daß man zu diesem Zwecke achtzehnhundert Kilometer und etwa hundertzwanzig Millionen Mark in Südwestafrika verbauen müsse. Diese Summe müßte nach ihrem Plan durch eine Anleihe des südwestafrikanischen Schutzgebietes aufgebracht und mit 3 ½ Prozent verzinst und mit 2 Prozent getilgt werden! Die Hintermänner der Deutschen Tageszeitung