Ausgabe 
20.5.1906
 
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Seite 6.

Mitteldeutsche Sountags⸗Zeuung.

Nr. 20

Von Uah und Lern. Ein grausiger Leichenfund

wurde am vorigen Freitag bei einem Frankfurter Spediteur gemacht. In einem von Bad Wil⸗ dungen am 25. April nach Frankfurt aufge⸗ gebenem Koffer entdeckte man die Leiche einer älteren Frau, die man als die 74 Jahre alte Marie Vogel aus New⸗ Pork erkannte. So⸗ fortige Nachforschungen ergaben, daß ihr Neffe, der aus Meschede(Westfalen) gebürtige Möbel⸗ händler Wilhelm Meyer, der Mörder ist. Er war bereits mit seiner Geliebten, Frl. Christtani, Tochter einer angesehenen Familie in Wildungen, auf der Fahrt nach New⸗Nork. Man stellte fest,

daß das Paar mit dem DampferWaldersee

reiste, der wenige Stunden nach Entdeckung der Tat in New⸗York ankommen mußte. Sofort wurde die dortige Polizei in Kenntnis gesetzt, die denn auch Meer am Samstag schon ver- haftete.

Fürstliche Silberdiebin.

Gegen die Fürstin Wrede auf Basedow ist jetzt wegen fortgesetzter Hoteldiebstähle Voruntersuchung beim Landgericht Güst ro w eingeleitet. Durchlaucht hatte, wie in voriger Nummer bereits mitgeteilt, in den Hotels Silber⸗ zeug in großer Menge mitzunehmen geruht. Jetzt kommt ste erst zur Beobachtung ihres Gessteszustandes in eine Nervenheilanstalt.

Nicht bloß die Kirche, auch ihre Diener haben gule Magen.

Zur Bischofswahl in Hildesheim vertilgte der hohe Klerus zusammen mit den irdischen Spitzen dieses Mahl:

Malossol⸗Kaviar Sekt.

Klare Schildkrötensuppe Cherry.

Mastkalb garniert Champagner und Rotwein. Bachforellen Mosel.

S mit Lammk .. e Rauenthaler Auslese.

Französische Poularden Rotwein. Nachtisch: Eis, Käse, Sekt, Liköre, Mokka. Dieses fromme Gedeck kostete mit Getränken bloß die Kleinigkeit von 20 Mark. Jeder einzelne aus dieser gut essenden und trinkenden Schar heiliger Männer hat sich das Mahl also den Wochenverdienst eines ziemlich gut entlohnten Arbeiters kosten lassen.

Pfarrer mit 182000 Mk. Schulden.

In dem Konkurs über das Vermögen des früheren Pastors Kreusler in Celle sind 182 000 Mk. bevorrechtigter Forderungen zur Aumeldung gekommen, denen nur 11 000 Mk. Aktiva gegenüberstehen. Kreusler wurde wegen

AUnterschlagung von Amtsgeldern und weiterer

Betrügereien zu insgesamt 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Er war Ende Oktober 1904, nach⸗ dem er erhebliche Schulden gemacht, in Beglei⸗ tung seiner Geliebten aus Celle geflüchtet, wo er seine Familie in größter Notlage zurück ließ. Später wurde er in Wien verhaftet.

Gute Ordnungsleute aber schlechte Kassenverwalter.

In einer Versammlung des Fürsten⸗ walder Spar⸗ und Vor schuß vereins wurde festgestellt, daß im Laufe der Jahre durch frühere Mitglieder des Vorstandes und Auf⸗ sichtsrats Unterschlagungen, Wechsel⸗ fälschungen und Betrügereien im Betrage von 361000 Mk. vorgenommen worden sind. Der frühere Vorsitzende des Vereins, Kaufmann Thieß, wurde verhaftet. Weitere Verhaftungen stehen bevor. Fälle dieser Art kamen in letzter Zeit recht häufig vor!

N

Wissenswertes über unsere Arbeiterversicherung.

A. Krankenversicherung.

Beginn und Ende der Versicherung.

Wer in ein gewerbliches Arbeitsverhältnis gegen Gehalt oder Lohn eintritt, wird, wenn er nicht bereits Mitglied einer ihn davon be⸗ fretenden Hilfskasse ist, ohne weiteres Mitglied der für den Betrieb zuständigen Krankenkasse.

Eine vorübergehende, nicht regelmäßig wie⸗ derkehrende Beschäfttgung, die von vornherein auf höchstens fünf Tage begrenzt wird, macht den Beschäftigten nicht krankenversicherungs⸗ flichtig.

5 Die im Privathaushalt beschäftigten Dienst⸗ boten sind weder durch Reichs- noch Landes⸗ gesetze kranken versicherungspflichtig gemacht, aber vielerorts durch Ortsgesetze. 1

In diesem Falle brauchen Beiträge und Unterstützungen nicht den reichsgesetzlichen Be⸗ stimmung zu entsprechen.

Betriebsbeamte, Werkmeister, Techniker, Handlungsgehilfen sowie Bedienstete bei Rechts⸗ anwälten sind nur so welt verstcherungspflichtig, 1 Gehalt 2000 M. pro Jahr nicht er⸗ reicht.

Bei Beendigung der Beschäftigung erlischt sofort und ohne weiteres die Mit⸗ gliedschaft bei der Krankenkasse; ste kann nur dadurch aufrecht erhalten werden, daß man vom Tage der Beendigung der Beschäftigung angerechnet, binnen einer Woche bei der betr. Kasse mündlich oder schriftlich erklärt, während der erwerblosen oder nicht versicher⸗ ungspflichtigen Zeit freiwilliges Mitglied bleiben zu wollen.

Die Fortsetzung der Mitgliedschaft steht jedem Mitgliede ohne Rücksicht auf Beruf und Einkommen zu.

Die Unterbrechung der Mitgliedschaft, und währt ste auch nur einen Tag, kann für den Versicherten schwer schädigende Folgen haben. Daher ist es empfehlenswert, selbst bei einer Unterbrechung von einem Tag(abgesehen von Sonn- und Feiertagen) die freiwillige Mitglied⸗ schaft zu erklären. Das ist um so nötiger, als viele Kassen die erhöhte Unterstützung oder die Familienunterstützung von einer längeren ununterbrochenen Mitgliedschaft ab⸗ hängig machen.

Während der freiwilligen Mitgliedschaft hat der Verstcherte den vollen Beitrag allein zu bezahlen. Die Restbeiträge werden ohne vor⸗ herige Klage wie die Steuern eingetrieben.

Die freiwillige Mitgliedschaft erlischt ohne vorangehende Mahnung, wenn an zwei hinter⸗ einanderfolgenden Zahlungsterminen die Bei⸗ träge nicht entrichtet sind. Bei einem Teil der Kassen finden die Zahlungen wöchentlich, bei anderen monatlich statt, darüber beachte man das Statut der betr. Kasse genau.

Beiträge.

Wer bei Eintritt in die Beschäftigung der Krankenkasse nachweist, daß er innerhalb der letzten 26 Wochen Mitglied eiuer Krankenkasse war, hat kein Eintrittsgeld zu entrichten. Die Kassen haben verschiedene Beitrags⸗ und Unterstützungsklassen. Um kontrollieren zu können, ob man vom Arbeitgeber in die richtige Lohnklasse angemeldet ist, muß man sich ein Kassenstatut verschaffen; jedes Mitglied kann ein solches von der Kasse oder seinem Arbeit⸗ geber verlangen.

Beim Steigen oder Fallen des Lohnes auf längere Dauer, tritt eine Klassenversetzung und damit eine Aenderung in der Beitragshöhe ein.

Der höchste Tagesverdienst, welcher der Bei⸗ tragsleistung und der Unterstützung zugrunde liegt, ist 5 M.

Krankmeldung.

Wer die Kassenleistungen in Anspruch nehmen will, hat sich unter Vorlegung seines Mitglieds⸗ buches oder eines sonstigen Ausweises über seine Mitgliedschaft an die Kasse zu wenden. Bei dringenden Krankheits: oder Unglücksfällen kann man den Kassenarzt ohne weiteres und wenn dieser nicht zu erreichen, den nächsten Arzt auf Kassenkosten herbeirufen bezw. aufsuchen.

Zur zweiten Hilfe ist aber der Kassenarzt zu rufen und der Krankenschein vorzulegen.

(Fortsetzung folgt.)

Ehre und Schande.

Armut in Ehren ist besser als Reichtum ia Schanden!. So lautet das Sprichwort, mit dem der

Besitzende den Armen tröstet, womit er Aufruhr

eg 0 8 9 gr 5. Oel der esignation(Verzichtleistung) über die Wogen gießt. Vom ABC an wird das Wort mit fetten Buchstaben in das Kinderhirn eingeprägt und nach einem Leben sowohl voller Armut als voller Schande, ertönt an der Bahre wieder das Sprichwort vom Munde des Priesters.

Aber welcher schändlicher Widersinn ist doch schon der SatzArmut in Ehren. Wann in aller Welt hat man die Armut geehrt? Niemals.

Die Armut erhebt indessen auch gar keinen Anspruch darauf. Sie ist zufrieden, wenn ste, ohne besonders geehrt zu werden, wenigstens vor unverdienter Schande frei bleibt. Aber für manche Leute ist die Armut unauflöslich mit dem Begriff Schande verbunden. Wie oft liest man nicht, wie oft hört man nicht einen so erbärmlichen und doch so herkömmlichen Ausdruck, wie daßder und der von armen, aber(also trotz alledem) ehrlichen Eltern stamme. Damit wird geradezu vorausgesetzt, daß Armut und Ehrlichkeit zwei Dinge sind, die nur aus⸗ nahmsweise zusammentreffen.

Oder weiter, man hört den Ausdruck, der auch beleidigend wirken muß, weil er einen

Ausnahme zustand andeutet:ein ehrlicher

Arbeiter. Wo findet man einmal den Aus⸗ druck:er stammt von reichen, aber ehrlichen Eltern. Dabei entsteht aber doch gerade der Reichtum recht selten auf ehrliche Weise.

Nein, der Reichtum hat keine zierenden Bei⸗ worte nötig, denn wer Reichtum hat, der be⸗ kommt die Ehre immer als Zugabe, wie auf die Armut immer die Schande gehäuft wird. So steht es nun einmal im Moralgesetz des Kapitalismus geschrieben.

Oder wann tut es not, daß man, um sicher zu gehen, schreibt:ein ehrlicher Graf ob⸗ gleich es wahrhaftig oft geuug Anlaß gabe zu betonen, daß man die Ausnahmebezeichnung brauchen muß. Aber nein, hier gilt es als lächerlich, denn in der Gesellschaftsschicht der Grafen kommt man ehrlich zur Welt und stirbt ehrlich, da ist ja die Ehrlichkeit eine gegebene Tatsache. So sieht's mit der Gesellschaftsmoral noch im Jahre 1906 aus.

** E

Armut in Ehren...Reichtum in Schandennn a

Ein Arbeiter macht eine Erfindung und ein Fabrikant oder eine Aktiengeselschaft eignet sich das Eigentumsrecht an dieser Erfindung an.

Der Erfinder bleibt arm und trägt infolgedessen

mehr oder weniger Schande in seinem Leben mit sich herum. Aber der Fabrikant oder der Direktor der Aktiengesellschaft, sie werden reich natürlich nicht in Schanden, sondern in Ehren. Zu diesem Beispiel lassen sich leicht noch viele andere fügen.

Unsere Gesellschaft ist eben so eingerichtet, daß der Spruch logisch lauten müßte:Armut ist Schande, aber Reichtum ist Ehre. Das lautet nicht so schön wie der erste Spruch, aber es ist wahrer.

Du kannst Dir eine, zehn, zwanzig Millionen erschwindeln, wenn Du willst, und Du bist selbst dann der Bewunderung sicher, wenn Du auf der Anklagebank sitzest. Aber auf keinen Fall darfst Du es wagen und wenn auch

Dein Weib, Deine Kinder verhungern in

Not und Arbeitslosigkeit ein Stück Abzahlungs⸗ möbel zu versetzen, denn da wird niemand mit Dir Mitleid haben und auf ewig wird das n der Schande in Deine Stirn einge⸗ rannt. i

Der rücksichtslose Geschäftsmann, der sich ein Vermögen sammelt, indem er Dir einen

Hungerlehn gibt, hat ein langes, glückliches a

und ehrenvolles Leben und bekommt, wenn er stirbt, spaltenlange Nachrufe in den bürgerlichen Lügenblättern.

rühmen, es seien denn Deine Brüder in Armut und unverdienter Schande. Warum? Du lebtest ja in Armut und starbst in Armut. Das aber

ist in den Augen des Kapitalismus eine Schande! a

m

Dich wird aber niemand nach Deinem Tode