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Gießen, den 19. August 1906.
Mitteldeutsche
Sonntags⸗Ztitun
13. Jahrgang
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Der Kolonialsumpf
nimmt immer mehr an Umfang und Tiefe zu, höchst übelriechende Düfte steigen von ihm in die Höhe und zahlreiche emporsteigende Blasen lassen erkennen, daß noch mancher Unrat ver⸗ borgen liegt, der noch nicht ans Tageslicht kam.
Soviel steht fest, daß die bisher bekannt gewordenen Dinge sich getrost neben allem sehen lassen können, was in dieser Beziehung inner⸗ halb und außerhalb Deutschlands geleistet worden ist. Die Korruption geht selbst den gestnnungstüchtigen Blättern, die sonst alles zu beschönigen und zu vertuschen bereit sind und jede Kritik als Ausfluß gehässiger Nörgelsucht und vaterlandsloser Gesinnung verurteilten, zu
dadurch, daß über einzelne Vertragsbestim⸗ mungen zu ihren Gunsten hinweggesehen wird.
Zum Beispiel war vorgesehen, daß die Firma die Waren im eigenen Betriebe herstellen sollte. Tippelskirch handelte ste aber von anderen Firmen ein und verschacherte sie dem Reiche mit ungeheurem Gewinne. Er „verdiente“ 50, 80, sogar 100 Prozent dabei! So kaufte er Zehnspännergeschirre mit 900 Mk. ein und verkaufte sie dem Reiche mit 2000 Mk.! Dabei kam's vor, daß viele der unerhört teuren Waren aus dem Tippelskirchschen Geschäft in Afrika gar nicht verwandt wurden; in Berlin verkaufte ein Sattler nagelneue, amtlich ge⸗ stempelte, für Südafrika bestimmte Geschirre, die er zu Spottpreisen bei Versteigerungen ge⸗ kauft hatte! Kein Wunder, daß die Firma
stedelt, so bringt er nicht bloß seine Waren, seine Maschinen, seine technischen und organisa⸗ torischen Fähigkeiten. sondern auch seine Auf⸗ fassung von der Aufgabe des Staates und seine Gesetzbücher mit.
Die Aufgabe des Staates aber ist nicht nur, die Rechtsordnung zu schützen, sondern auch sie zu verändern. Er hat seine Interessen gegen⸗ über andern Staatsgebilden wahrzunehmen, er hat schließlich auch durch Ausführung öffent⸗ licher Arbeiten und Leistung öffentlicher Dienste allgemeine Bedürfnisse zu befriedigen.
Die Funktion der Gesellschaft ist die durch menschliches Zusammenwirken ermöglichte Be⸗ friedigung geistiger und materieller Bedürfnisse: die Wirkschaft. Die Funktion des Staates ist die Politik. Als selbständiger Wirtschafts⸗
weit. So war im Gieß. Anz. zu lesen: 855 f 1 5 5
13 5 lich etwa zwei Millionen Ueber- körper übt also der Staat auch direkt gesell⸗ „., Wir haben schwere Opfer für 98 0 einheimste, wie ihr im Reichstage] schaftliche Funktionen. Politik treiben unsere Kolonien zu bringen und ungezühlte 108 1 75.. 5 heißt auf die Tätigkeit der Staaten(oder ihrer
Millionen sind in den letzten Jahren bewilligt worden. Wenn ein Teil dieser ungezählten Millionen dem Reich abgeschwindelt wurde, dann wird man es dem Parlament nicht verdenken können, wenn es die alleräußerste Vorsicht übt. Wir wissen nicht, wie die Affäre Tippelskirch endigt, wir wissen gicht, was die Disziplinaruntersuchung gegen Herrn v. Putt⸗ kamer über dessen Verhältnis zu den großen Terraingesellschaften ergeben wird, wir wissen nicht ob und wie das Reich bei den Verträgen mit der Wörmannlinie übers Ohr gehauen wurde, aber Treu und Glauben wurden so sehr erschüttert, daß man jeden Heller zweimal um⸗ kehren wird, ehe man ihn ausgibt.
Mit großen Opfern treiben wir Kolonial⸗ politik und es sind der Leute nicht wenige, die diese ganze Kolontalpolitik für verfehlt und für ewig aussichtslos halten. Kommt nun doch dazu, daß das Reich trotz dieser bedauerlichen Sachlage unerhört be⸗ stohlen worden ist— wird sich da die Zahl der Kolonialgegner nicht ganz bedeutend steigern? Man wird mit Mißtrauen dem Kolonial- amt gegenüberstehen und dieser Zustand wird als weitere Folge die haben, daß man mit den Mitteln für die Kolonialpolitik noch wesentlich sparsamer umgehen wird als bisher.“
Und weiter ist von dem Augiasstall die Rede, der mit eisernem Besen ausgefegt werden müsse.— Wenn sich ein natlonalliberales Amts⸗ blatt zu einer derartigen Sprache aufschwingt, muß es gewiß schon sehr schlimm sein. Und das ist's in der Tat.
Es ist unmöglich, hier die Einzelheiten der Skandalaffaire aufzuzählen. Doch müssen sich unsere Leser wenigstens das Wichtigste davon merken und sich daran erinnern, wenn demnächst wieder oder bei der nächsten Reichstagswahl die nationalliberalen, konservativen, stöckerischen ꝛc. Agitatoren versuchen, mit„nationalem“ Phrasen⸗ schwall das Volk für Kolonialpolitik und die größere Flotte einzuseifen.
Eine einzige Firma, Tippelskirch u. Co. in Berlin sichert sich durch langfristige Verträge auf viele Jahre hinaus die Lieferungen von Kleidern und Lederzeug für die Kolontaltruppen und verdient Millionen dabei. Sie erhöht ihre Verdienste noch dadurch, daß sie den bei der Lieferungsvergebung und Abnahme hauptbe⸗ teiligten Offtzier, den Major Fischer mit großen Geldsummen besticht. Sie erreicht
Wie eine solche Gaunerwirtschaft bei unserer vielgerühmten gewissenhaften Verwaltung jahre⸗ lang möglich war, ist kast unbegreiflich. Viel⸗ leicht setzten die Beamten in die Reellität der Firma größeres Vertrauen, weil sie wußten, daß der preußische Landwirtschaftsminister Podbielski Teilhaber ist! Nicht direkt zwar, sondern„seine Frau“ besitzt die nicht unbedeutenden Geschäftsanteile.
Nach alledem haben wir nicht das Recht, höhnisch auf das„Panama“ in Frankreich hin⸗ zuweisen.
Die Sozialdemokraten haben von An⸗ fang an die Kolonial- und Flottenpolitik grund⸗ sätzlich bekämpft. Site haben auch darauf hingewiesen, daß nur einzelne Großkapt⸗ talisten daran ein Interesse haben, die Wör⸗ mann, Krupp c., die ihr Geschäft ebensogut verstehen wie Tippelskirch. Die bürgerlichen Parteien haben es zu verantworten, daß dem deutschen Volke fasttausend Millionen Mk. für die unsinnige Kolonialpolitik abgenommen und zwecklos verpulvert wurden. Das arbei⸗ tende Volk darbt und entbehrt, während aus seinen Steuergroschen einzelne Unternehmer Mil- lionen aufhäufen! Mit dieser„Ordnung“ gründlich aufzuräumen, muß die Wählerschaft für ihre Aufgabe und Pflicht halten.
Grundbegriffe der Politik). (Fortsetzung.) IV
Wirtschaft und Politik.— Partei und Interessenverband.(Gewerkschaft.) Wenn wir Staat und Gesellschaft von ein⸗ ander begrifflich unte scheiden gelernt haben, so sind wir uns dabei doch dessen bewußt geblieben, wie eng beide miteinander zusammenhängen. Der Staat ist der Hüter und Zwangsvollstrecker jener Rechtsordnung, welcher eine bestehende Gesellschaftsordnung zu ihrer Erhaltung bedarf. Der Kapitalismus braucht zu seinem Gedeihen nicht bloß die natürlichen Hilfskräfte der Erde, nicht bloß gewisse Methoden der Technik und tüchtige Arbeiter, sondern auch den Staat und die von ihm geschützte Rechtsordnung. Wenn er aus seiner Heimat in fremde Länder über⸗
) Siehe den betr. Artikel in Nr. 28, 29, 30, 31 und 32 der M. S. ⸗Ztg.
untergeordneten Teile: Provinzen, Gemeinden) Einfluß üben, oder doch wenigstens eine solche Einflußnahme zu versuchen und vorzubereiten.
Es ergiebt sich also auch hier wieder, daß der Zusammenhang zwischen Wirtschaft und Politsk sehr enge ist. Sofern der Staat selbst Wirtschaft treibt, ist dieser Zusammenhang un⸗ mittelbar gegeben. Er ist auch mittelbar vor⸗ handen, wo der Staat seine Interessen nach außen wahrnimmt, oder wo er seine Rechts⸗ ordnung durch Rechtspflege und Verwaltung aufrecht erhält oder auf dem Wege der Gesetz⸗ gebung verändert. Politik ohne Wirtschaft ist Form ohne Juhalt, Wirtschaft ohne Politik ist Stoff ohne Form. Sobald die menschliche Wirtschaft zu einer gewissen Stufe emporgediehen ist, ist ste nicht denkbar ohne Politik, die selbst erst wieder mit dem Staate verschwinden kann.
Eine Anzahl Menschen, die sich zusammen⸗ findet um gemeinsam in gleichem Sinne die staatliche Tätigkeit zu beeinflussen, um Politik zu treiben, bildet eine Partei. Durch die Verbindung der Menschen behufs Wahrung ihres gemeinsamen wirtschaftlichen Vorteils gegen andere entgegengesetzten Interessen entsteht ein Interessenverband.
Der Interessenverband der Arbeiter ist die Gewerkschaft; sie verteidigt die Lebenshaltung der Arbeiter gegen die entgegengesetzten wirt⸗ schaftlichen Interessen der Kapitalisten. Die Partei des Proletartats ist die Sozialdemokratie; ste sucht die Tätigkeit des Staates dahin zu beeinflussen, daß der geistigen und materiellen Bedürfnisbefriedigung der Proletarier ein freierer Spielraum geschaffen wird; sie sucht schließlich durch Beseitigung der bestehenden Rechtsordnung der kapitalistischen Oesellschaft die Bedingung ihrer Existenz zu entziehen und die eroberte Staatsgewalt zur Organistierung einer neuen Gesellschaftsordnug zu benützen. So gehört die Partei zur Gewerkschaft, wie der Staat zur Gesellschaft, wie zur Wirtschaft die Politik.
Jeder Interessenverband ist im Kampf um seine wirtschaftlichen Ziele in die Grenzen der gel⸗ tenden Rechtsordnung verwiesen, die ihm günstig oder ungünstig sein lann. Er kann diese Rechts⸗ ordnung aber weder erhalten, noch ändern, so⸗ lange er auf dem Gebiet der Wirtschaft bleibt: er muß vielmehr auf das Gebiet der Politik übertreten, sich zur Partei wandeln, um dieses zu bewirken. Ein Interessenverband, der es
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