Ausgabe 
15.7.1906
 
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Seite 6.

Mitteldeuische Sountags⸗ Zeitung.

Nr. 28.

Wissenswertes über unsere Arbeiterversicherung.

(Aus derSächs. Arbeiterztg.) C. Juvalidenversicherung. Schluß.) Wartezeit. a

Wer Invalidenrente beziehen will, muß nach⸗ weisen, daß er mindestens 200 Wochenbeiträge entrichtet hat; unter diesen 200 Beiträgen müssen sich 100 befinden, die er bezahlte, als er gegen Gehalt oder Lohn bei einem Arbeitgeber beschäftigt war, sonst müssen 500 Beiträge nachgewtiesen werden. Die Zeit der Krankheit, in welcher man erwerbsunfähig war, zählt bis zur Dauer von 52 Wochen als Beitragszeit, als hätte man Beiträge nach der 2. Klasse bezahlt. Das⸗ selbe gilt für die Wöchnerinnen. Ebenso zählt die Zeit militärischer Uebung als Beitragszeit, auch die aktive Dienstzeit, wenn unmittelbar von dem Eintreffen bereits Beiträge zur In⸗ validenverst herung gezahlt wurden. Die Krank⸗ heitszeiten hescheinigt die Krankenkasse oder die Gemeinde, die Militärdienstzeit geht aus dem Militärpaß hervor.

Wartezeit bei Altersrente.

Altersrente wird ohne Rücksicht auf den Gesundheitszustand mit erfülltem 70. Lebeus⸗ jahre gewährt, doch sollen mindestens 1200 Bei⸗ träge nachgewiesen werden. Soviel Beiträge sind zurzeit aber noch von niemand geleistet. Die jetzigen Altersrentner erhalten die Rente auf Grund von Uebergangsbestimmungen.

Am 1. Januar 1891 trat das Gesetz in Kraft, für jedes Jahr, welches sie damals über 40 Jahre alt waren, werden ihnen 40 Beiträge gutgerechnet. Wer Altersrente beantragt, muß aber seit 1901 mindesters für jedes Jahr 40 Beiträge nachweisen.

Mit 70 Jahren ist man meist auch Invalid und wird daher in der Regel viel leichter die Juvpalidenrente, als die Altersrente erlangen.

Die Höhe der Rente richtet sich nach der 950. und der Höhe der geleisteten Beiträge.

er viel und hohe Beiträge bezahlte, bekommt also mehr als derjenige, der wenig und niedrige Beiträge leistete. Zu jeder Rente zahlt das Reich pro Jahr 50 Mk. als Reichszuschuß.

Die im Jahre 1904 bewilligten Invaliden⸗ renten betrugen im Durchschnitt pro Jahr 155 Mk. 13 Pf., die Altersrente 157 Mk. 18 Pf. Die früher bewilligten Renten sind entsprechend niedriger.

Die Anträge auf Renten sind bei der Gemeindebehörde zu stellen; von dieser werden sie geprüft und dann an die Versicherungsanstalt weitergegeben.

Rückzahlung von Beiträgen.

Weibliche Versicherte, die mindestens 200 Beiträge entrichtet haben, können sich binnen eines Jahres vom Tage der Eheschließung die Hälfte der Beiträge zurückerstatten lassen. Dem ist aber entschieden zu widerraten, weil dadurch jeder Anspruch verloren geht; vielmehr sollten auch die Ehefrauen die Verstcherung, wie oben gezeigt, fortsetzen. Da⸗ gegen sind die Beiträge unbedenklich zurückzu⸗ erheben, wenn Verstcherte versterben und Frauen oder Kinder unter 15 Jahren hinterlassen, wenn Frauen sterben und einen hilflosen Mann oder Kinder unter 15 Jahren zurücklassen, und wenn jemand infolge schweren Unfalls eine hohe Rente bezteht und daher keine Invalidenrente beziehen kann. In letzterem Falle brauchen auch nicht 200 Beiträge entrichtet sein.

Die Heilbehandlung, welche von den Versicherungsanstalten zur Verhütung der In⸗ validität in vielen Fällen gewährt wird, ist von großem Werte, sie ist aber eine Leistung, die nicht gewährt werden muß. Nur wenn Aus⸗ sicht auf Heilung vorhanden ist, wird die Heil⸗ behandlung übernommen, besonders bei Lungen⸗

leiden. Wo solche Behandlung, z. B. in einer Lungenheilanstalt, geboten ist, wende man sich zur Vermittlung an seine Krankenkasse. Wer keiner Kasse angehört, wende sich direkt oder durch seinen Arzt an die Versicherungsanstalt. Bet Heilbehandlung übernimmt auch die Ver⸗ sicherungsanstalt die Unterstützung der Familie. Von den Versicherungsaustalten

werden auch, wenn nötig, Badekuren ange⸗

ordnet, Hilfsmittel und Beihilfe zum Zahn⸗

ersatz gewährt. Ein klagbares Recht darauf sowie auf Heilbehandlung steht den Verstcherten aber nicht zu. Mit ihrer Zustimmung können

Invalide in Invalidenhäuser untergebracht

werden; für diejenigen, die keinen Familienan⸗

schluß haben, ist das sehr vorteilhaft. Berufung.

Wegen der Höhe, des Beginns der Renten, der Verweigerung oder Entziehung derselben ist binnen eines Monats Berufung an das Schiedsgericht für Arbeiterverstcherung zulässig. Revision gegen das Schiedsgerichtsurteil kann binnen eines Monats beim Reichs⸗Versicherungs⸗ amt eingelegt werden, diese kann nur darauf gestützt werden:

1. daß die angefochtene Entscheidung auf Nicht⸗ anwendung oder unrichtige Anwendung des bestehenden Rechtes oder auf einen Ver⸗ ben 19 5 den klaren Inhalt der Akten

eruhe;

leide.

Gegen Verweigerung der Beitragserstattung ist Beschwerde beim Reichs⸗Versicherungsamt zulässtg. Das letztere entscheidet in allen Fällen endgültig.

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Der Dieb.

Von Karl Zielke. Man vergißt so mancherlei im Leben, und

es ist zuweilen gut, wenn man vergißt. Selbst bei Betrachtung der Narben, die man im Kampf ums Dasein davongetragen hat, wird die Vor⸗ stellung von dem Urheber der Verwundung, die die Narbe hinterlassen, manchmal recht undeutlich. Aber man vergißt niemals diejenigen, die uns in unserer Jugend tief beleidigt haben.

Ich hatte noch niemals gestohlen, als ich erleben mußte, daß man mich Dieb schalt.

Ich zählte dreizehn Jahre, ich erinnere mich dessen sehr genau. Alle Einzelheiten des Vor⸗ ganges hat die Erinnerung mir aufb⸗wahrt. Denn riesengroß erschien mir die Kränkung, die ich erlitten.

Und das war alles so einfach, so natürlich und selbstverständlich vor sich gegangen.

Ich trat in den Fleischerladen, in den meine Mutter mich geschickt hatte, um Kalbsleber zu kaufen. Mehrere Frauen standen vor dem Ladentisch und begehrten; jede auf ihre Art. Ich drängte mich langsam nach vorne, denn Kinder läßt man mit Vorliebe warten; oft unnützerweise, denn man könnte auch wartende Kinder bedienen unbeschadet des Fortganges der oft müßigen Gespräche, die Verkäufer mit ihren weiblichen Kunden führen.

Wenigstens glaubte ich dies, als ich dreizehn Jahre alt war.

Seit ich die Menschen besser kenne, weiß ich, daß viele die Hände nicht bewegen können, wenn ste sprechen. Und Sprechen im Kaufladen halten viele für unbedingt nützlich.

Ich durfte niemals übermäßig lange aus⸗ bleiben; am allerwenigsten sollte ich es an diesem denkwürdigen Tage, wie man daraus ersteht, daß ich Leber kaufen mußte, die sich schnell an⸗ richten läßt. Die Mutter hatte eben wieder einmal versäumt, rechtzeitig nach der Uhr zu sehen. Vater kam stets pünktlich zu Tisch.

Ich reichte sogleich mein Geldftüc hin und forderte, was mir aufgetragen worden war. Die Fleischerin behielt das Geld lange in der Hand, die sie geschlossen über ihren Bauch hielt und sprach sehr interesstert mit einem häßlichen Weibe, das links neben mir stand und sein Fleisch bereits im Korbe hatte. Ich begriff damals nicht, warum das Weib nicht

ing, um anderen, die auf ihr Fortgehen warteten, Plaz zu machen.

Vor mir auf dem Ladentisch lag ein Mark⸗ stück. Es lag dort schon, als ich an den Tisch herantrat. f

Rechts neben mir stand ein Schlingel, der einen Kopf kleiner war als ich. Er hatte kleine blanke Augen, die üherall herumliefen, und merk⸗ würdig geformte Ohren, die mir auffielen. Noch heute kann ich diese Ohren nicht sehen, ohne daß mich die Lust anwandelt, daran zu reißen.

Auch er hielt Papier mit Schmalz in der Hand und hätte bereits gehen können. Die rechts und links von mir standen, hatten ihre Ware erhalten und gingen nicht. Ich wollte iel schnell wieder fort und doch hielt die

leischerin mein Geld in der Hand, ohne mich bedient zu haben.

Du, sagte der Schlingel im entschiedenen Ton zu mir,das ist doch nicht Deine Mark, nicht? und damit wies er auf das Markstück, das vor ihm lag.

Nein, sagte ich gleichgiltig. Und dann zur Fleischerin aufblickend, mit bittender Miene:

2. daß das Verfahren an wesentlichen MängelnIch bekomme noch Leber.

Der Schlingel neben mir hatte sich wie ein Aal durchgewunden, nachdem er das Geldstück an sich genommen. Man konnte glauben, daß er einen Augenblick im Zweifel gewesen sei, ob es für ihn oder für mich herausgegeben worden sei, da es gerade vor mir liegt.

Das macht zusammen eine Mark, sagte die Fleischerin, nunmehr das Gespräch beendend, indem sie der häßlichen Frau neben mir die Hand hinhielt.

Und Du, mein Kleiner, Du bekommst Leber, damit meinte sie mich.

Aber ich habe doch schon bezahlt, rief jetzt das Weib neben mir.Hier hab' ich's hingelegt, das Geld! rief sie ganz laut, und stieß wiederholt und schnell mit ihrem Zeige⸗ finger auf die Stelle, wo das Markstück, das der Schlingel an sich genommen, gelegen hatte. Plötzlich ergriff das Weib meine Schulter und schrie:Sofort gibst Du die Mark heraus, die hier gelegen hat! Sollte man wohl glauben können, daß so ein Bengel das Geld vom

Entsetzt prallte ich zurück.Ich hab's nicht genommen, sagte ich mit ungekünstelter Ent⸗

Ladentische stiehlt?

rüstung.

Hier hat's gelegen! An dieser Stelle! schrie das Weib von neuem.Heraus damit, oder wir holen die Polizei! Niemand stand

hier als Du!

Hastig erzählte ich mit überstürzenden Worten, was ich von dem Markstück wußte; beschrieb

den Schlingel, der's genommen bis auf die

Ohren, die mir sofort aufgefallen waren und beteuerte meine Unschuld.

Seht diesen Lügner! Müßte man dieser Kröte nicht das Maul e

Schimpfworte der Umstehenden trafen mein Ohr. Gemeine Worte, die wie rostige Nadeln, die man auf dem Dünger aufgelesen, in meine Kinderseele drangen. N

(Schluß folgt.)

Allerlei.

Heilkraft des Sonnenbades. Durch Experimente und Erfahrungen weiß man heute, daß das Sonnenbad als natürliches Schwitzbad zu betrachten ist und vor allem ein kräftigendes Mittel darstellt. Eingehende Unter⸗ suchungen über die Wirkung des Sonnenbades auf den Organismus verdankt man Dr. Lenkei. Er stellte fest, daß bei schlage ig. Dauer des Sonnenbades die Pulsschläge sich um 510 vermehren; es steigt der Druck sowohl in den Schlagadern, wie in den Blutadern; die Zahl der Atemzüge nimmt zu, ebenso die Körper⸗ temperatur, das Gewicht nimmt ab.

nach Beendigung des Bades. Bemerkenswerte Heilerfolge erzielte Dr. Guhr mit den Sonnen⸗ bädern bei Schuppenflechte, worüber er auf dem diesjährigen Balneologen⸗Kongreß in Dresden berichtete. Dr. Guhr beobachtete zufällig einen

Kuaben, der an Schuppenflechte litt. Dieser.

nahm öfters kalte Bäder von kurzer Dauer im Flusse und ließ sich alsdann von der Sonne

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