Ausgabe 
10.6.1906
 
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Seite 6.

NMitteldeutsche Sonutags⸗Zeitung.

Von Nah und Lern.

Ein wahrer Strafmandats⸗Regen

ist im mitteldeutschen Braunkohlen⸗ revier, wo der Bergarbeiterstretk noch fort dauert, über die Bevölkerung niedergegangen. Ueber hundert Strafmandate sind an die Einwohnerschaft von Streckau und Umgegend ausgeteilt worden.Grober Unfug, Belästigung Arbeitswilliger, Streikpostenstehen, lächerlicher Anzug, Musizteren, Tragen von Uniformstücken ohne behördliche Genehmigung usw. usw., das sind so die ständigen Req tistten, mit denen die hochwohllöblichen Behörden und ihre Poltzei den Ausständigen gegenüber arbeiten. Selbst⸗ verständlich wird gegen die en masse ausge⸗ fertigten Strafmandate Einspruch erhoben werden. Voraussichtlich werden in nächster Zeit die ge⸗ samten Schöffengerichte des Streikgebietes mit den Berufungen in Streiksachen sich zu beschäf⸗ tigen haben. Für die Bergarbeiterbewegung ist das kein Schaden.

Mittelalter im 20. Jahrhundert.

Aus Simbach in Bayern berichtet die Frkftr. Ztg.:Von der Kirche ausge⸗ schlossen wurde nach demKur. f. Niederb. eine ledige Dienstmag d. Die schwere und jetzt auch seltene Strafe wurde am letzten Sonn⸗ tag feierlich von der Kanzel über sie verhängt. Die arme Sünderin, für deren Seelenheil nach Verlesung des Bannes ein öffentliches Gebet verrichtet wurde, ist Mutter von 12 Kindern. Sie ist also der Kinder wegen als öffentliche Sünderin gemaßregelt worden. Wäre sie von Natur aus vor Kindern sicher gewesen, oder hätle sie gewisseverbrecherische Betätigungen verstanden, wäre sie trotz allem und allem un⸗ behelligt geblieben. Vielleicht auch, fügen wir hinzu, wenn ste keine Dienstmagd gewesen wäre.

Wissenswertes über unsere

Arbeiterversicherung. (Aus derSächs. Arbeiterztg.) B. Unfallversicherung.

(Fortsetzung.) Leistungen.

Bei Tötung hat die betreffende Berufsge⸗

nossenschaft als Sterbegeld den zwanzig⸗ fachen Betrag des durchschnittlichen Tagesver⸗ dienstes, mindestens aber 50 M., zu gewähren. Die Witwe und die Kinder bis 15 Jahre erhalten vom Todestage ab eine Hinterbliebenen⸗ rente von je 20 Proz. des Jahresarbeitsver⸗ dienstes des Getöteten, zusammen nie mehr als 60 Prozent.. Werben ledige Personen getötet, die bedürf⸗ tige Eltern, Großeltern oder Enkel aus ihrem Arbeits verdienste vorwiegend erhielten, so steht diesen insgesamt eine Rente von 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Getöteten zu. Die Witwen erhalten die Renten bis zu ihrem Tode; bei der Wiederverheiratung werden sie mit einer dreifachen Jahresrente ein für alle⸗ mal abgefunden.

Bei Verletzung tritt, wenn der Verletzte gegen Krankheit versichert war, bis zum Ab⸗ lauf der 13. Woche die Krankenkasse unter⸗ stützend ein. Ist der Unfallverletzte uicht gegen Krankheit versichert, muß der Unternehmer die gleichen Pflichten bis zum Ablauf der 13. Woche übernehmen.

Erhöhte Unterstützung tritt im allge⸗ meinen vom Beginn der 5. Woche nach dem Unfalle ein. Die Krankenkasse zahlt bei Be⸗ triebsunfällen alsdann nicht bloß die Hälfte, sondern zwei Drittel des durchschnittlichen Ar⸗ beitsverdienstes, welcher der Krankenverstcherung zugrunde liegt. Wer z. B. 24 M. Wochen⸗ verdienst hat, erhält in den ersten 4 Wochen mindestens 12 M., von der 5. Woche ab aber mindestens 16 M. wöchentliche Unterstützung.

Bei Unfällen im Regiebau oder in der Landwirtschaft wozu auch die Gärtnereien gehören wird dieser Zuschlag nicht gewährt.

Mit der 14. Woche hat die Berufsgenossen⸗ schaft die ärztliche Behandlung, Lieferung der Heil⸗ und Hilfsmittel zu übernehmen und eine

nach dem Jahresarbeitsverdienste und dem er⸗ littenen Schaden bemessene Rente zu zahlen.

Sie erteilt ihren diesbezüglichen Bescheid schriftlich.

An diesem prüfe man zunächst die Fort⸗ setzung des Jahresarbeitsverdienstes, welcher der Rentenberechnung zugrunde liegt. War der Unfallverletzte vom Unfalltage zu⸗ rückgerechnet länger als ein Jahr in dem Betriebe, wo der Unfall eintrat, so wird der Jahresarbeitsverdienst leicht festgestellt, in an⸗ deren Fällen wird der Lohn eines gleichartigen Arbeiters im Betriebe oder in benachbarten Betrieben zugrundegelegt, oder es wird sein durchschnittlicher Tagesverdienst mit 300 mul⸗ tipliziert, also 300 Arbeitstage im Jahre ange⸗ nommen und so der Jahresarbeitsverdienst festgestellt. Der 1500 M. übersteigende Jahres⸗ arbeitsverdienst kommt bei der Rentenberechnung nur mit/ in Anrechnung, z. B. bei 1800 M. nur 1600 M.

Bei Verletzten, die noch gar keinen Lohn beziehen(Lehrlinge, Volontäre) oder einen ge⸗ ringen Arbeitsverdienst haben, muß mindestens der 300fache Betrag des ortsüblichen Tage⸗ lohnes gewöhnlicher erwachsener Tagearbeiter bezw. Arbeiterinnen zugrunde gelegt werden, der für den Beschäftigungsort festgesetzt wurde.

Für die landwirtschaftlichen Arbeiter und Arbeiterinnen sind die Jahresarbeitsverdlenste von den Behörden festgestellt und natürlich sehr gering bemessen.

Sodann ist der Bescheid darauf zu prüfen, ob die angesetzte Rente in ihrer Höhe dem er⸗ littenen Schaden entspricht.

Dabei ist zu beachten, daß der Beruf des Verletzten bei der Beurteilung des Schadens zu berücksichtigen ist, allein entscheidend ist er aber nicht, es kann vielmehr die mögliche Ver⸗ wertung der verbliebenen Arbeitskraft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkte in Anrechnung ge⸗ bracht werden.

Die Vollrente(100 Prozent) beträgt nur ¼ des Jahresarbeitsverdienstes und dem⸗ entsprechend werden auch die Teilrenten be⸗ rechnet. Nur bei völliger Erblindung oder Lähmung und dergleichen Fällen wird die so⸗ genannte Hilflosenrente gewährt, die in ihrer Höhe dem Jahresarbeitsverdienste gleich⸗ kommt. Die Renten werden monatlich im voraus beim zuständigen Postamt erhoben.

Heilbehandlung in einer Anstalt kann die Genossenschaft anordnen und der Verletzte muß im allgemeinen der diesbezüglichen An⸗ ordnung Folge geben. i

Während der Verletzte in der Heilanstalt ist, erhält die Familie eine Unterstützung wie im Falle der Tötung, die oben bereits besprochen

wur de. (Fortsetzung folgt.)

Das Lied vom Volke.

Ich weiß gar eigne Klänge Im wirren Marktgedränge; Doch einer ist's vor allen, Den meine Seele ehrt:

Volk heißt der wundersame Gebenedeite Name;

Wem er nicht will gefallen, Der ist des Volks nicht wert.

O Volk in deiner Schlichte, Mit stummem Schmerzgesichte, Du ESdelstein, vom Schlamme Brutaler Not beschmutzt:

Mich rührt dein Glückentsagen, Geduldig CLasten tragen

Und deines Treuaugs Flamme, Das allem Elend trutzt.

Nicht länger sollst du darben: Schon blinkt das Gold der Garben! Drum gönne deinem Sohne

Der Freude Festgesang:

5 5 5 3 Nr. 23.

Er hört nach Streit und Wirren Der Ernte Sensen klirren, Und webt in deine Krone Der Freiheit Nymnenklang. Von Ernst Kreowski. AusSchlagende Wetter. (Soziale Gedichte von Ernst Kreowski. Verlagsdruteref Bamberg.)

Die arme Witwe. Skizze von Karl A. Meyer.

Sie war doch eine recht schwache Frau. Schmal im Gesicht und blaß. Das hatten ihre Mitarbeiterinnen öfter zu ihr gesagt, aber ste hatte es ihnen nur immer nicht glauben wollen. Sie besah sich in dem kleinen Spiegel und steckte sich das Haar zurecht's konnte schon so sein. Sie betrachtet sich von allen Seiten, indem sie das Glas an eine günstige Stelle des Webstuhls lehnte, s konnte schon so sein, sie konnten schon recht haben. Da und dort und hier an den Schläfen begannen auch schon dite Haare grau zu werden, und doch war ste erst wenig über dreißig Jahre alt. Aber die Sorge, die Sorge! Sie duldet kein Jugend⸗ antlitz; sie liebt sieche Körper und welke Haut voller Runzeln.

Und erst wenig über dreißig Jahre alt! Vom frühen Morgen bis spät am sausenden Wehstuhl... Die Frau starrte in Gedanken versunken wie leblos in den Scherben, der ihr eigenes Bild widergab. Die Hände hatten die Tätigkeit vergessen und die müden Arme hingen schlaff herab. Sie stierte nur immer in den Spiegel, in ihre brennenden Augen. Wie heimliche Furcht überkam ste's, aber sie rührte sich nicht. Das ist doch keine Ewigkeit her, da man sie als Mädchen schön genannt! Daß sie noch daran dachte! Die zwei danklen starren Punkte da drinnen sollten ihre Augen sein? Und das faltige, dürftige, abgehärmte Gesicht da drinnen sollte das ihre sein?

Ein lauter Schlag der Fabriktür machte den Webstuhl zutern, daß der Spiegel zer⸗ brochen zu Boden fiel. Das Weib sah sich um wie aus einem schweren Traum erwachend; alle ihre Arbeitskolleginnen hatten den Saal bereits verlassen; sie war die letzte. Sie be⸗ endigte hastig die nötigste Toilette, packte ihren Kram in die Ledertasche und verließ die Fabrik. 1

Heim zu den Ihren! Ihr nächster Weg war

in den Knabenhort; da hatte sie ihren Jungen

tagsüber untergebracht, dann ging's in die An⸗ stalt, wo das Mädchen war, und dann zuletzt, nur zwei Häuser von ihrer Wohnung entfernt, drei Treppen hoch: da war ihr kleines, krankes Mädchen, das war schon immer krank gewesen; es hatte die Krankheit gleich mit auf die Welt gebracht: ein gut Teil von seinem Vater. Schwindsucht Lungeuschwindsucht! Die Aerzte hatten's als Todesursache angegeben, als der Vater starb; das war vor knapp drei Jahren! Schwindsucht! Das häßliche Wort gellte der Mutter immer wieder in den Ohren, wenn ste in das bleiche Gesichtchen ihres Kindes schaute. Und das zurückgebliebene magere Körperchen! Der Mutter traten die Tränen in die Augen, als sie das welke Kind in die Arme nahm und es über und über mit Küssen bedeckte. Sie befühlte und koste die kleinen Glieder; ob sie denn nicht ein bißchen voller und kräftiger werden wollten? So ging es nun jeden Tag und nichts von Besserung. Ja, wenn sie das Kind selbst pflegen könnte! Sie war sich dessen gewiß: es würde gesund werden! Am Sterbe⸗ bette hatte sie ihrem Mann versprochen, das Kind vor allem zu hüten es war doch sein letztes. Dann hatte sie dem Entschlafenen die Augen zugedrückt. 175

So blieb das nun jeden Tag, die Gedanken kamen jeden Tag, und von dem Platze neben dem Bettchen stand sie nicht eher auf, als bis die Kinder zum Fortgehen mahnten. Dann gingen die drei nach Hause, ohne Freude, ohne Hoffnung, ohne Trost. Und in diesem täglichen 0 1 Einerlei schwanden nun schon so viele

ochen.

Daheim wartet Arbeit auf tätige Hände. Wenngleich die Kinder der Mutter behilflich waren was bedeutet die Hilfe eines Kindes!