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Gießen, den 23. Juli 1905.
12. Jahrgang.
Redaktion: Kirchenplatz 11, Schloßgasse.
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Die Standesherren in Hessen.
Die hessische Wahlreform scheiterte zuletzt an dem Widerstande der Ersten Kammer, der Vertretung der Standesherren, der feudalen Großgrundbesitzer. Für ihre Zustimmung zur Einführung des gleichen, geheimen und direkten Wahlrechts verlangte ste unter Führung des Wormser Lederkögigs eine Erweiterung ihres Budgetrechts, was eine Stärkung des Feuda⸗ lismus bedeutet. Dem konnte die Regierung nicht zustimmen, weil auch die Zweite Kammer ihre Zustimmung dazu nicht gegeben hätte und somit fiel die Vorlage in's Wasser. Die hessischen Edelsten waren also bestrebt, ihre Vorrechte noch zu vermehren, ihre Macht zu vergrößern, wobei sie merkwürdigerweise noch ein Gießener Professor unterstützte.
Aehnliches wie in Hessen können wir auch in andern süddeutschen Bundesstaaten beobachten. Einer volkstümlicheren modernen Gestaltung der Verfassung leisten die adeligen Herren Widerstand und es stehen überall, wenn man die Verhältnisse im Allgemeinen nimmt, das durch die Zweite Kammer repräsentierte Bürgertum — so rückschrittlich dieses auch teilweise sein mag— und die Regierungen den trotzigen Standes⸗ herren gegenüber. Es zeigt sich, daß der alte totgeglaubte Feudalismus noch eine große Macht besitzt und diese Macht ist nicht nur polltischer sondern noch mehr wirtschaftlicher Natur und für die Bundesstaaten, für die Allgemeinheit so verhängnisvoll, daß sich eine nähere Betrachtung lohnt. Sehen wir uns mal in unserm Hessen⸗ ländchen ein wenig nach dieser Richtung um!
In unserm kleinen rund eine Million Ein⸗ wohner zählenden Lande finden wir folgende ehemals reichsunmittelbaren Hochadeligen in der Ersten Kammer: die verschiedenen Grafen und Fürsten von Yenburg, die verschiedenen Grafen und Fürsten von Solms, die verschiedenen Grafen und Fürsten von Leiningen, die ver⸗ schiedenen Grafen von Erbach, die Fürsten von Löweustein, die Grafen von Schlitz usw. Zu diesen Urfeudalen kommen noch die ehemaltg selbständigen Gerichtsherren, die an Machtvoll⸗ kommenheit den Reichsunmittel baren kaum nach⸗ standen, darunter sind die Freiherren Riedesel 5 Eisenvach, die Schenke zu Schweinsberg und
ie Freiherren von Nordeck zur Rabenau durch besonders umfangreiche Besitztümer ausgezeichnet.
Im linksrheinischen Hessen hat allerdings Napoleon I. mit den Feudalherren so radikal aufgeräumt, daß dort kein einziger mehr zu finden ist, im rechtsrheinischen Hessen dagegen teilen die Standesherren das ganze Land in kleine Zaunkönigreiche und zwar so gründlich, daß für Staat, Bauern und Bürgertum nur noch wertlose Brosamen übrig bleiben. So um⸗ faßt der Besitz der Freiherrn v. Riedesel fast den ganzen Wahlkreis Alsfeld⸗Lauterbach. In diesem Kreise waren die Bauern noch bis zum Jahre 1848 den Freiherren frohnpflichtig und heute noch nennt das Landvolk diesen Feudal⸗ herrn kurzweg die Herrschaft. In der Tat ist denn auch die Herrschaft der Riedesel über ihre Bauern fast unumschränkt. Fast sämtliche Wälder, Flußläufe, Weiden, Acker, Wiesen, Flachsfelder und Brachländereien des Wahl⸗ kreises sind Eigentum der Freiherren. Nur dann und wann befindet sich ein armseliges
Wäldchen im Gemeinde⸗, ein steiniger Acker im Privatbesitz. Der Bauer— und er ist meist ein armseliger Kleinbauer— ist also nur der Pächter der Freiherren und muß, um den Pachtschilling für seine Parzelle aufzutreiben, sich den Winter hindurch fleißig auf die Haus⸗ industrie— Leinenweberei— legen, wenn er sich überhaupt auf seinem Zwerghofe halten will. Er frohndet also eigentlich noch genau in demselben Maße wie in der Feudalzeit und die sogenannte Herrschaft erhebt noch in dem⸗ selben Maße wie damals den Zehnten als Abgabe. Der ganze Wahlkreis ist tributpflichtig. Ein kompliziertes Beamtensystem mit einem Kammerdirektor an der Spitze bildet ihre Regierung und die gnädigen Herren, wie das
Volk die Barone nennt, halten noch ebenso
prunkvoll Hof wie in der Rokokozeit.
Noch schärfer tritt der höfische Charakter in den Residenzen der Ysnburger und der Erbacher hervor. Der Fürst von YMenburg⸗ Büdingen z. B. hat ein fast den ganzen Kreis umfassendes Besitztum, wo ihm jede Krume Ackerland, jeder Stein, jeder Baum, jeder Wassertropfen eigentümlich gehört. Er hat einen großen Beamtenstaat, einen glänzenden Hofhalt, ernennt Hoflieferanten, Hofprediger usw., schlägt als Protektor des Eymnasiums die Lehrer vor, ist Patron und Bestaller sämtlicher Pfarreien seines Reiches, kurz, er ist, soweit seine Marken reichen, ein Zar im kleinen. Und schwer sind die Steuern, die ihm die Bauern für die gepachtete Scholle zu entrichten haben. Noch mächtiger ist der Graf von Erbach, der von seinen Bauern allgemein„der Herr“ genannt wird. Er hat seine Besitzung so abgerundet, daß er im Kreise Erbach der einzige Grund⸗ besitzer ist. In seiner Residenz und an seinem Hofe herrscht eine Kriecherei, eine Liebdienerei und ein so abstoßender Byzantinismus, wie man ihn kaum in Potsdam finden dürfte. Seine Allmacht innerhalb des Ländchens geht so weit, daß die Wirte nur das vom Grafen gebraute Bler verschenken dürfen.
So sitzt im rechtsrheinischen Hessen ein Blutegel an dem anderen. Und allesamt saugen sie so kräftig, daß es mit dem Volks⸗ wohlstand eher rückwärts als vorwärts geht, und was der Herr noch übrig läßt, der länd⸗ liche Wucherjude schluckt. Daß sich unter diesen Verhältnissen die Wucherer ansammeln mußten, wie die Geier über dem Aas, liegt auf der Hand; aber der Wucher ist nur die Folge, nicht Ursache des Elends. Nicht der Jude ist dort der Blutsauger, sondern der adlige Grund⸗ herr. Der Graf von Schlitz, der an Macht und Reichtum dem Erbacher kaum nachsteht, geht darin sogar so weit, daß er seine Land— arbeiter mit Blechmarken auszahlt, die, worauf wir schon öfters hingewiesen haben, von den ebenfalls vollständig vom Grafen abhängigen Geschäftsleuten gegen Lebensmittel und Ge⸗ brauchsgegenstände eingelöst werden. Er ist also in seinem Lande auch der Münzherr und hat dadurch dieses Verfahren eine Grenzsperre geschaffen, um die ihn Podbielski beneiden könnte.
In diesen kleinen Zaraten ist die russische Wirtschaft so vollkommen durchgeführt, daß sogar die amtlich inszenierten Judenhetzen nicht fehlen. Um nämlich den Groll der Kleinbauern von den eigentlichen Ursachen ihres Elends ab⸗ zulenken, wurde der Antisemitismus von den
Beamten der Feudalherren begünstigt, ja gerade⸗ zu künstlich gezüchtet. Und die Bauern sind oft genug auch so dumm gewesen, gegen die Juden zu wüten und zu toben, die gräflichen und fürstlichen Vampyre dagegen als die ihnen angestammten Herren, als die ihnen von Gott gesetzten Obrigkeiten zu beweihräuchern.
Es gibt also in Hessen trotz der verhältnis⸗ mäßig freien Verfassung, trotz des leidlichen Liberalismus der rechtmäßigen Regierung eine ungesetzliche aber tatsächliche Duodeztyrannei, die auch die freieste Verfassung illusorisch macht. Es sind nicht die scheinbar veralteten politischen Privilegien der Standesherren, die diesen das Rückgrat stärken zu ihrer trotzigen Auflehnung gegen die Regierung und die Volksvertretung, sondern es ist ihre ungeheuere aus ihrem materiellen Besitze entspringende wirtschaft⸗ liche Allmacht in ihren umfangreichen Herr⸗ schaften. Hier an die Wurzel ihrer Macht muß die Axt gelegt werden und das einzige Mittel, das die Frohnbauern der geistigen und ökonomischen Tyrannei ihrer Frohnherren ent⸗ ziehen kann, ist die sozialistische Aufkärung, die hier und da auch unter der zurückgebliebenen Bevölkerung dieser absoluten Zaunkönige bereits eingesetzt hat und die zu fördern unsere Auf⸗ gabe sein muß!
Sozialdemokratie und Zentrum.
Die Landtagswahlen in Bayern, bei denen die Sozialdemokratie mit dem Zentrum Hand in Hand gegangen ist, fordern einmal wieder Betrachtungen über das Verhältnis dieser beiden groen Parteien heraus. Es soll sich dabei nicht um eine Einmischung in die von dem bayrischen Genossen befolgte, aus der Ferne nicht so ohne Weiteres zu beurteilende Taktik handeln, sondern vielmehr um ein paar grundsätzliche Bemerkungen. Zwei Gesichts⸗ punkte waren bekanntlich für dieses Zusammen⸗ gehen maßgebend. Einmal galt es eine Mehr⸗ heit in den Landtag zu schicken, die zuversicht⸗ lich für die Wahlreform zu haben ist. Die bunt zusammengewürfelten liberalen Parteien mit ihren schroffen inneren Gegensätzen lassen bekanntlich auch in dieser Frage noch immer berechtigten Zweifel zu. Zweitens wurde die Ansicht geäußert, man müsse dem Zentrum einmal Gelegenheit geben, mit seiner Politik praktisch zu experimentieren, um deren ganze Unzulänglichkeit modernen Verhältnissen gegen⸗ über recht ans Licht treten zu lassen. Ueber⸗ lassen wir die Verantwortung für diesen Versuch den bayrischen Genossen und wünschen wir ihnen allen Erfolg, den sie sich davon versprechen. Wir aber möchten doch von unserem allgemein betrachtenden Standpunkte aus vor allem das eine recht kräftig hervorheben, daß es sich bei diesem Zusammengehen nur um ein vorüber⸗ gehendes Bündnis zu einem ganz bestimmten Zweck handeln kann, und daß dadurch gar nichts an dem grundlegenden Gegensatz beider Parteien geändert werden kann. Schon gleich nach den Wahlen wurden in den Blättern beider Parteien Meinungen dahingehend aus⸗ gesprochen. Wir, die moderne Partei, den Blick mutig vom althergebrachten gelöst und in die Zukunft gerichtet, Verfechter des energisch aufs diesseits angewandten Humanitätsgedankens


