Ausgabe 
22.10.1905
 
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Nr. 43.

Gießen, den 22. Oktober 1905.

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12. Jahrgang.

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Des Volkes Wille sei Gesetz!

Gewiß, wir haben Volks vertretungen, nicht nur im Deutschen Reiche, sondern in fast jedem einzelnen der deutschen Vaterländer. Diese Vertretungen, Landtage und wie sie sonst 1 mögen, sollen den Volkswillen zum

usdruck bringen; die Politik, die Gesetzgebung in seinem Sinne beeinflussen. Aber abgesehen davon, daß infolge ungerechter Wahlgesetze und anderer hier nicht weiter zu erörternder Um⸗ stände der Wille des Volkesmehrheit in den Parlamenten nicht zum Ausdruck kommt, ihre Macht und ihr Einfluß ist außerdem sehr be⸗ schränkt. Den vom Volke gewählten Vertretern sleht auch in Hessen als Gegengewicht die Erste Kammer gegenüber, die sich aus den Stan⸗ desherren, den Vertretern des Großgrund⸗ besitzes, des Adels, des Großkapitals zusammen⸗ setzt. Hier findet die Reaktion ihren Stütz⸗ punkt; eine Handvoll Leute, Angehörtge der teilweise sogar landesfremden Adelskaste sind in der Lage, jeden politischen Fortschritt und jede Weiterentwickelung zu verhindern.

Bei uns in Hessen zeigt sich die Erste

Kammer gegenwärtig in besonderem Maße als volksfeindliches Element. Sie hat nicht nur die Wahlreform vereitelt, sie will auch das Gemeindesteuergesetz unter Führung des Herrn v. Heyl zu Falle bringen. Wir haben gewiß an beiden Gesetzen vieles auszusetzen, immerhin bedeuten sie einen Fortschritt. Die politische Situation hat sich nun, schreibt unser Mainzer Parteiblatt, derartig zugespitzt, daß es nur noch ein Entweder Oder zu geben scheint. Ent⸗ weder die hessische Volksvertretung und die Regierung unterwirft sich in allem dem Kapitalismus und liefert auch die Rechte der Volksvertretung aus oder die Regierung räumt das Hemmnis allen Fortschritts endlich aus dem Wege, und das wäre die Besei⸗ tigung der Ersten Kammer. Diese Er⸗ kenntnis schafft sich auch in den Reihen der bürgerlichen Parteien allmählich Raum, und der soztaldemokratische Antrag auf Abschaf⸗ fung der Ersten Kammer findet in bürgerlichen Kreisen immer mehr Anklang. Insofern zeitigte die politische Krise also schon eine recht erfreu⸗ liche Erscheinung. Die Wahlrechtsvorlage darf als endgiltig gescheitert angesehen werden, während es die Regierung offenbar mit allen Mitteln unternehmen will, mit der Ersten Kammer einen Verzweiflungskampf um die Gemein de⸗ steuer⸗Reform zu führen. Auf letzteres läßt die Denkschrift schließen. die den Herrenhäuslern übermittelt wurde. Diese Denk⸗ schrift erließ die Nehmen nach ihrer Angabe deshalb,weil diejenigen Ergänzungen und Er⸗ läuterungen zu der Begründung des Entwurfes und zue inzelnen seiner Bestimmungen, wie sie sie bereits im Finanzausschuß der Ersten Kammer kurz mündlich und in eingehender Darlegung schriftlich gegeben hat, in dem Ausschußbericht der Ersten Kammer in keiner Weise Würdigung gefunden hat. Frhr. v. Heyl ist bekannt⸗ lich Verfasser diesesobjektiven Berichts.

Aber wenn auch was sehr wahrscheinlich ist die Regierung im Herrenhause nichts auszurichten vermag, so kann sie das Gesetz im nächsten Landtag sicher durchbringen. Der

Artikel 5 der Verfassungsurkunde bestimmt nämlich:

Wird aber ein solches Gesetz auf dem nächsten Landtage von der Regierung den Stäuden wieder vorgelegt und wieder von der einen Kammer abgelehnt, von der anderen aber angenommen, so werden, wenn die Regierung es nicht vorzieht, den Vorschlag zurückzunehmen, die Stimmen für und wider die Annahme in den beiden Kͤammeru zusammen⸗ gezählt und es wird, nach der sich dann ergebenden Stimmenmehrheit, für oder gegen die Annahme entschieden.

Da die Zweite Kammer 50, die Erste da⸗ gegen nur 35 Mitglieder zählt, so wäre die Niederlage der letzteren besiegelt. Bekanntlich ist es ja auch diese Durchzählung und die im Artikel 67 vorgesehene Durchstimmung bei der Budgetberatung, welche die Herren gerne be⸗ seitigen möchten. Sie haben ihre Zustimmung zum direkten Wahlrecht von der Beseitigung obiger Bestimmungen der Verfassung abhängig gemacht.

Während also die eventuelle Ablehnung der Gemeindesteuervorlage seitens der Ersten Kammer eiue allzugroße Verzögerung in der Fertigstellung des Gesetzes nicht unbedingt dar⸗ stellt vorausgesetzt natürlich, daß die Re⸗ gierung den Kampf mit den Pairs aufnimmt und die Vorlage wieder einbringt so besteht hingegen voraussichtlich auf Jahre hinaus keine Möglichkeit, das direkte Wahlrecht zu erhalten. Die Wahl⸗ rechtsvorlage bedürfte nämlich, weil sie eine Verfassungsänderung in sich schließt, auch bei der Durchzählung der Stimmen beider Kammer einer Zweidrittel⸗Ma⸗ jorität. Da nun selbst in der Zweiten Kammer noch einige prinzipielle Gegner des direkten Wahlrechts sind und die Erste Kammer bei ihrer letzten Wahlrechtsaktion einstimmig war, so würde sich eine Zweidrittelmajorität schwerlich finden. Hier steht Herren wille über Volkeswille, ja selbst über dem Willen der Regierung und des Landes⸗ fürsten. Feudalismus und Kapi⸗ talismus höhnen hier frech dem Verlangen des Volkes.

Was ist hier zu tun? Dem Volke wird sein heiliges Recht vorenthalten von ca. drei Dutzend auf vergilbtenRechten fußenden Herren; alle fortschrittlichen Gesetze scheitern an dem Widerstand dieser Privilegierten, oder können nur gegen deren Willen eingeführt

werden! Das Staatswohl und das Volkswohl

verlangt deshalb gebieterisch: dem frevelhaften volksverräterischen Spiel der Privilegierten ein für allemal ein Ende zu machen. Hin⸗ weg mit den Privilegien der Geburt, des Geldsacks und der Kirche, sie hemmen die fortschrittliche Entwickelung des Staates und gefährden das Gemeinwohl! *

Unser Offenbacher Parteiblatt beschäf⸗ tigt sich in einem längeren ArtikelWas tun? mit der gegenwärtigen politischen Lage in Hessen und sagt zum Schluß:Das Herr⸗ schaftsbegehren der Ersten Kammer, die frevel⸗

hafte Auflehnung gegen den Volkswillen, fordert zur Gegenaktion heraus. Bei der Landtags⸗ wahl mag das Volk abrechnen, mag klar und deutlich das Verdikt fällen. Am vernehm⸗ barsten durch Wahl sozialdemokra⸗ tischer Wahlmänner und Abgeord⸗ neten.

Agitieren und organisteren, die Presse ver⸗ breiten, im Freundschaftskreise wirken, Ver⸗ sammlungen arrangieren, der Wahlmänner sich vergewissern, alles vorbereiten für den Tag der Wahl; solchergestalt den Volkswillen gegen den Herrenwillen stellen, der Regierung Rückhalt im Volke schaffen, sie und die zweite Kammer vorwärts treiben zur Auseinander- setzung mit der Herrenkammer; durch die Auf⸗ rüttelung, Organisterung der hesstschen Wähler⸗ schaft, durch die Weckung ihres Interesses für die Landespolitik, durch ihre Gewinnung zu Abonnenten der hesstschen sozialdemokratischen Presse und ihre stramme Einordnung in die Landesorganisation der hesstschen Sozialdemo⸗ kratie die Machtposition der Sozial⸗ demokratie stärken und so die Vorbe⸗ dingung schaffen für den stegreichen Ausgang der Aktton, die Beseitigung der Ersten Kammer fordert: das sind die Aufgaben, die jetzt geleistet werden müssen!

Aeue Lasten für das Volk.

150 bis 180 Millionen Mark jäbr⸗ lich sollen durch die Reichsfinanzreform frisch aus den Taschen des deutschen Volkes heraus⸗ geholt werden. Die Ausschüsse des Bundes⸗ rats haben die erste Vesung der Vorlage bereits beendet und werden am 23. Oktober in die zweite Lesung eintreten.

Es ist nach Mitteilungen Berliner Blätter eine Biersteuer, eine Branntwein⸗ steuer, eine Tabaksteuer und nebenbei auch eine kleine Erbschaftssteuer in Aussicht genommen, die letztere soll aber nur dann aufrecht erhalten werden, wenn die drei anderen vom Reichstag angenommen werden. Nach den Erfahrungen der letzten Monate ist übrigens anzunehmen, daß die Reichserbschafts⸗ steuer, die wichtigsten Erbschaften, nämlich die der direkten Linie unbesteuert lassen wird. Wäre dem nicht so, könnte der ganze Betrag von 150 bis 180 Millionen allein aus der Erbschaftssteuer, der Steuer der Reichen, her⸗ ausgeholt werden, wie das Beispiel England und Frankreichs beweist.

Damit ist auch der Standpunkt, den die Sozialdemokratie im Reichstage einehmen wird, gegeben. Als die Vertreterin der besttzlosen Volksklassen wird sie die drei Steuern der Armen mit allergrößter Entschtebenheit bekämpfen und fordern, das die eine Steuer der Reichen, dem Vorbilde des Auslandes entsprechend, so ertragsreich gestalten wird, daß eine weitere Belastung der Massen mit neuen Verbrauchsabgaben nicht einzutreten braucht.

Wird sie in diesem gerechten Kampf Bundes⸗ genossen finden? Wir sagen jetzt schonNein, obwohl das Berliner Organ des Zentrums, die Germania, erst am letzten Sonntag eine steuerpolitische Betrachtung veröff eutlicht hat, die nach ihrem Hauptinhalt in jedem sozial⸗ demokratischen Blatt hätte stehen dürfen. Die

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