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Gießen, den 12. Februar 1905.
12. Jahrgang
Redaktion: 2 Nedbaftionssciux; Rirchenplatz 11. Schloßgasse. Mitteld eutsche Donnerstag Nachmittag 4 Uhr. 2
guntags⸗Jeitung.
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Abounementspreis: Die Mitteldeutsche
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Bei mindestens
fache der Normalration
Die Verteuerung der Lebenshaltung.
Die Ausgaben für die Ernährung waren in dem zu Ende gehenden Jahre höher als je in einem Jahre seit 1900. Zu diesem Ergebnis gelangt man auf Grund der monatlichen Be⸗ rechnungen, die die Berliner Halbmonatsschrift „Der Arbeitsmarkt“ seit 1898 allmonatlich über den Kostenaufwand für die wöchentliche Er⸗ nährung einer Arbeiterfamilie in verschiedenen Städten des Reiches machte.
Als wöchentlicher Bedarf an Lebensmitteln für das Ernährungsquantum eines Arbeiters ist die Verpflegungsratton des deutschen Marine⸗ soldaten zugrunde gelegt. Diese Wochenration hält die Marineverwaltung zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit ihrer Mannschaften für un⸗ umgänglich notwendig. Für den industriellen Arbeiter gibt es und kann es keine anerkannte einheitliche Normalration geben, weil berufliche und territoriale Verschiedenheiten die Art der Ernährung sehr stark beeinflussen. Wenn daher die Ration des Marinesoldaten unterstellt wird, so geschieht dies nur in der Absicht, um ver⸗ gleichbare Resultate zu gewinnen. Denn daß auf Grund der Veränderungen der Kosten, die für die Verpflegungsration des deutschen Ma⸗ rinesoldaten aufgewendet werden müssen, im großen und ganzen ohne weiteres auf eine Ver⸗ teuerung oder Verbilligung der Volksernährung geschlossen werden kann, ergibt sich, wenn man erwägt, daß in der Verpflegungsration des Marinesoldaten alle wichtigen Volksnahrungs⸗ mittel in einem recht glücklichen Verhältnisse vertreten sind. Nach den Speiserollen sind nämlich die wöchentlichen Rationen pro Mayn für Schiffe in heimischen Häfen:
800 gr Rindfleisch 300 gr Kartoffeln 750„Schweinefleisch 340„ Zucker
800„ Hammelfleisch 5250„ Brot 150„Reis 455„ Butter 300„Bohnen 106„ẽ Salz 300„KErbsen 105„ Kaffee 500„ Weizenmehl 21„ Tee
200„Backpflaumen 0,11„ Liter Essig
Für eine vierköpfige Arbeiterfamilie ist der wöchentliche Nahrungsaufwand in der Weise angenommen, daß unter Reduzierung von zwei Kindern auf eine erwachsene Person das Drei⸗ des Marinesoldaten berechnet wird. Die einzelnen Lebensmittel⸗ quanten, aus denen sich die Ration zusammen⸗ setzt, sind zu den niedrigsten Markthallenpreisen unter Zuschlag einer fünfzehnprozentigen Er⸗ höhung berechnet, da die niedrigsten Preise be⸗ kanntlich nicht die häufigsten sind. Verfolgen wir die auf diese Weise für die Städte Danzig,
Berlin, Dresden, Chemnitz, Leipzig, Stuttgart
und München gemachten Berechnungen vom Jahre 1900 ab, so ergibt sich, daß die Kosten der Ernährung im Durchschnitt sämtlicher Städte für eine Familie mit vier Köpfen be⸗
trugen in Mark:
pro Woche 1900 1901 1902 1903 1904 2956 20,72 21,15 21,9 pro Jahr 1900 1901 1902 1903 1904
1062,88 1069,12 1077,44 1099,80 1106,98 Eine Familie, die für die nämlichen Nah⸗ rungsmittel gleicher Quantität und Qualität
im Jahre 1900 1062,88 Mk. zu bezahlen hatte, mußte im Jahre 1904 44,10 Mk. mehr oder 1106,98 Mk. aufwenden. Es trat also eine Verteuerung von etwas über 4 Prozent ein.
Eine Betrachtung der Haushaltskosten in den einzelnen Städten ergibt einen wesentlichen Unterschied zwischen Nord⸗ und Süddeutschland. Während im Jahre 1900 sowohl in Danzig und Berlin als auch in Dresden der wöchent⸗ liche Aufwand für Ernährung wesentlich utedriger war als in Stuttgart und München, hat sich im Laufe der letzten fünf Jahre dies Verhältnis dermaßen verändert, daß im Jahre 1904 Dresden über dem Niveau von Stuttgart und München, Berlin über dem Niveau von Stuttgart steht. Diese wichtige Veränderung ist in der Weise zustande gekommen, daß seit 1901 die Kosten des Familienbedarfs in Berlin und Dresden ständig gestiegen sind, während Stuttgart seit 1901, München wenigstens seit 1903 eine Ver⸗ billigung zeigen. In Chemnitz erreichte der Jahresgufwand für Ernährung mit 1164 Mk. den höchsten Betrag. In ziemlichem Abstand, aber immer noch über 1100 Mk. wurden bean⸗ sprucht in Dresden(1126,84 Mk.), München (1112,24) und Berlin(1102,92). Unter 1100 Mk. bleiben Stuttgart mit 1090,44, Leipzig mit 1084,72 und Danzig mit 1074,84 Mk.
Diese wertvollen Untersuchungen, die wir Herrn Dr. Jastrow verdanken, sind ein charak⸗ teristischer Beitrag zur Erkenntnis unserer Wirt⸗ schaftspolitik. Alles wird von Jahr zu Jahr teurer, der Brotkorb schnellt für das Volk immer höher— aber unentwegt treiben wir eine Wirtschaftspolitik, die diese Verhältnisse künstlich noch verschlimmert. Es muß den An⸗ gehörigen der arbeitenden Klasse schon jetzt vor den Zeiten bange werden, wo der neue Zoll⸗ tarif mit seinen fürchterlichen Sätzen für fast alle Lebensmittel seine Geißel über dem armen deutschen Volk schwingen wird.
Vom Bergarbeiterkampf.
Noch immer ist die Lage unverändert, die Zahl der Streikenden auf der Höhe wie bei Beginn des Kampfes. Es ist im Gegenteil der Krieg aufs Neue erklärt worden. Der Siebenerausschuß, dem Vertrauensleute aller Gewerkschaften angehören, wandte sich nochmals an den Vergbaulichen Verein, bot ihm die Hand zum Frieden, dieser wies jedoch die Arbeiter mit Protzenhochmut ab. Unterdes halten die Organisationen der Arbeiter weiter einmütig zusammen, obwohl von verschiedenen Seiten Versuche gemacht wurden, die Einigkeit der Verbände zu zerstören. Geradezu imposant ist auch die Ruhe der Streikenden, das wurde sogar von der Regierung anerkannt. Für den Streikbrecherschutz sind Hunderte von Gendarmen aufgeboten, dagegen arbeitet die Justiz unheim⸗ lich schnell gegen die Streikenden, denen für die kleinste Uebertretung schwere Strafen auf⸗ diktiert werden.
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Eine Abänderung des Berggesetzes plant die preußische Regierung und es wurde offiziös angekündigt, daß man die Sache mit einiger Schnelle betreiben wolle. Dem Landtag solle ein Entwurf vorgelegt werden, durch den
das Berggesetz in folgenden Punkten abgeändert werden soll:
1. Gesetzliche Regelung der Arbeitszeit beim Steinkohlenbergbau, einschließlich der Seil⸗ fahrt, soweit dies durch sanitäre Rücksichten geboten ist. 2. Gesetzliche Regelung des Ueber⸗ und Nebenschichtenwesens. 3. Obliga⸗ torische Einführung von Arbeiterausschüssen, die besonders auch bei der Verwaltung der⸗ jenigen Zechenunterstützungskassen mitzuwirken haben, in welche Arbeiterbeiträge oder Straf⸗ gelder fließen. 4. Verbot des Wagennullens. 5. Begrenzung der Höhe der Strafe für einen bestimmten Zeitraum.
Viel ist dies ja wahrhaftig nicht und die Zechenbarone des Kohlensyndikats werden es schon verstehen, auch diese Bestimmungen zu umgehen, wie sie es mit allen früheren Be⸗ stimmungen, die ihnen nicht angenehm waren, gemacht haben; aber immerhin könnten doch die dringendsten augenblicklichen Mißstände ab⸗ gestellt werden. In der Hoffnung darauf er⸗ klärten sich die Bergleute bereit, ihre Forderungen zu reduzieren, wenn die Abstellung der Miß⸗ stände auf gesetzlichen Wege garantiert würde. Damit wirds die Junkerstaats⸗Regterung nicht sehr eilig haben.
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Im„Schützenhof“ in Bochum fand am Sonntag wiederum eine Riesenversammlung der Streikenden statt, in der Abg. Sach se, Mit⸗ glied der Siebenerkommisston, über die Lage referierte. Gespannt folgten die etwa 10 000 Menschen seinen Darlegungen. Er schildert die Hartnäckigkeit der Grubenmagnaten, deren Ueber⸗ mut, er äußert Mißtrauen gegenüber der ange⸗ kündigten Novelle zum Berggesetz. Schon ein⸗ mal sei man betrogen worden, im Jahre 1892. Anstatt der gepriesenen Reform bekam man Verschlechterungen! Nichts sei geschehen, das ein Einstellen des Kampfes rechtfertigen könne! Ausharren im Kampf heiße immer noch die Parole!(Stürmisches Bravo!) Und doch, nochmals wolle man die Hand zum Frieden i Den Reichskanzler wolle man auffordern, über die sechs Punkte, die durch das Berggesetz geregelt werden sollten, bestimmte Garantien zu geben. Bezüglich der übrigen steben Punkte werde die Siebener⸗Kommission sich nochmals mit reduzierten Forderungen an den Bergbaulichen Verein wenden! Wenn dieser die Kommission nicht hinauswerfe, auf Verhandlungen sich einlasse, dann könne man vielleicht zu einem Frieden kommen! Die Ver⸗ sammlung stimmte diesem Vorschlage durch Beifall zu. Begeisterte Zustimmung erfolgte, als Sachse weiter erklärte: Wenn dagegen der Bergbauliche Verein sich weiter ablehnend verhalte, stoße er die Friedenshand wiederum zurück—— dann werde weiter gekämpft. Keine Kapitulatlon!
Am Donnerstag, so teilte Sachse weiter mit, finde wieder eine Revierkonferenz statt. Diese werde— dessen sei er sicher— einmütig beschließen: Der Kampf wird fortgesetzt, wenn der Bergbauliche Verein nichts bewilligen will.
Die Kommisson ersuchte also den Unter⸗ nehmerverein telegraphisch um eine Unterredung über fünf Punkte, deren Gewährung zur Auf⸗ nahme der Arbeit führen würden. Diese er⸗
mäßigten Forderungen sind:


