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Nr. 41.
Gießen, den 8. Oktober 1905.
12. Jahrgang.
Nedaktion: Virchenplatz 11, Schloßgasse.
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Zwangsgewalten.
II.
Auch die Verpflichtung der Staatsbürger zur Mitwirkung an der Landes vertei⸗ digung gehört in das Kapitel der staatlichen Zwangsgewalt. Daß wir gegen eine solche Verpflichtung an sich nichts einzuwenden haben, bedurf wohl kaum der Erwähnung. Aber wie außerordentlich weit geht das heutige System des Milttaris mus über den Begriff des Systems der Landes verteidigung hinaus! Da wird abgesehen von den schweren Mühen und Opfern, die dieses System den Dienstpflichtigen auferlegt,J der Zwang getrieben bis zu der Pflicht eines Kadavergehorsams, der dem menschlichen Reckte widerstreitet. Und ist der wahrhaft scheußliche terroristische Zwang, der in dem Kapitel Soldaten⸗ mißhandlungen sich begreift; ist der bis zu empörenden, unmenschlich harten Urteilen der Militärjusttz getriebene Disziplinarzwang etwa auch ein Beweis dafür, daß an der rechtsstaat⸗ lichen ee nichts auszusetzen ist?
Ach, dieser Rechtsstaat ist doch in Wahrheit der Polizeistgat, der mit zwingender Willkür eingreift in die persönliche Freiheit, in gesetzlich anerkannte und normierte Rechte, um der reaktionären Staatsdoktrin zu genügen. Die polizeiliche Vergewaltigung des Koali⸗ tions rechtes der Arbeiter, des Verein s⸗ und Versammlungs rechtes, der Preßfreiheit, der Freiheit des Meinungsausdrucks überhaupt ꝛc. ꝛc. ist an der Tagesordnung.
Zwei große polttische Parteien, das Zentrum und die Sozialdemokratie, sind viele Jahre hindurch einer ausnahmrechtlichen pol i⸗ zeilichen Zwangs ⸗Schandwirt⸗ schaft überantwortet gewesen. Und beständig find Ordnungspolitiker am Werke, darauf hin⸗ zuwirken, daß das rücksichtsloseste Zwangs- regiment gegen die Sozialdemokratie und die ganze Arbeiterklasse geübt wird. Reaktionäre Blätter, die„Hamburger Nachrichten“, die „Post“ usw., haben wer weiß wie oft Polizei und Gerichte aufgefordert, sich bei Bekämpfung der Sozialdemokratie nicht an Recht und Gesetz zu kehren, sondern ste einfach„niederzuzwingen“, ja, sie zum Straßenkampf zu provozieren, um ihre Niederzwingung mit Waffengewalt vor⸗ nehmen zu können.
Das Wahlrecht zum Reichstage und das Koalttionsrecht sind die wichtigsten politischen Rechte, die das arbeitende Volk in Wahrung seiner berechtigten Interessen ausüben kann. Aber man vergewaltigt die Arbeiter in brutaler und schnöder Weise, um sie an der freien Aus⸗ übung dieser Rechte, resp. an der Ausübung überhaupt zu verhindern. Ein schamloser Ter⸗ rortsmus macht sich breit; Behörden und private Unternehmer versuchen unter Androhung von schweren Nachteilen aller Art, die von ihnen abhängigen Beamten und Arbeiter zu zwingen, Verzicht zu leisten auf die freie Ausübung ihres Wahlrechtes, sowie auf den Gebrauch ihres Koalitionsrechtes. Wir haben Staats⸗ sklaven und Sklaven des privaten
5) Vergleiche den in voriger Nummer unter gleicher Ueberschrift abgedruckten Artikel. Der vorliegende bildet den Schluß dazu.
Kapitals, von denen man unter Berufung auf„Ordnung“ verlangt, daß ste politisch und wirtschaftlich weder selbständig denken noch handeln. Man sagt den Beamten und Arbeitern: „Ihr habt zu wählen, entweder Verzichtleistung auf Eure Rechte und Freiheiten, oder Ent⸗ lassung, die Hungerpeitsche.“
Terrorismus, Zwang wider die Arbeiter, wo⸗ hin wir blicken. Das ist klassenstaatliche und kapitalistische„Moral“: der vom Regiment und vom Besttz Abhängige soll gezwungen werden, sich gänzlich dem Herrentum unterzuordnen, selbst entgegen seinem gesetzlich verbürgten Recht. Er soll womöglich ohne Genehmigung des Herrn nicht heiraten, wie das der„selige“ Industrie⸗ könig Stumm so barock darzulegen verstand. Er soll wohl gar die Art seiner Erholungen und Vergnügungen, seine ganze Lebens weise, seine geistige Nahrung nach Herrentums⸗Zwangs⸗ recht sich vorschreiben lassen.
Es giebt ja keine ärgere Lüge wie die, die in den Worten„Freiheit der Arbeit“ sich ausspricht. Es ist ein Zwangsver⸗ hältnis, in dem die Arbeit, als der dem Kapital, der Besttzübermacht unterworfene Faktor, sich befindet. Unter dem Zwange der Not hat der vereinzelte Arbeiter seine Entscheidung zu treffen, welchem Arbeitsherrn er seine Ar⸗ beitskraft verkaufen will. Dieser Zwang ist wesentliche Voraussetzung der Prosperität des Kapitals, des Unternehmerprofits. Dieser Zwang bringt es mit sich, daß unzählige Menschen eine ihren Neigungen und Talenten entsprechende berufliche Ausbildung nicht erfahren oder eine Beschäftigung nach Neigung und Fähigkeit er⸗ halten. Eine ungeheure Summe von Talent geht im kapitalistischen Klassenstaat zu grunde. Dazu nehme man die Phrase, daß der Arbeiter die„Freiheit“ habe, zu gehen, wohin es ihm beliebt. Der Zwang der wirtlichen Not ist es, der ihn daran hindert. So wahr sagte der bürgerliche Nationalökonom Stuart Mill in seinen Prinzipien der politischen Oekonomie (II. 1. 3.):„Die große Masse der Arbeiter hat so wenig freie Wahl bei ihrer Be⸗ schäftigung oder ihrem Aufenthalte, sie ist praktisch genommen, so abhängig von festen Regeln und fremdem Willen, wie es nur bei irgend einem System, wirkliche Sklaverei aus⸗ genommen, sein kann.“
Die kapitalistische Oekonomie hat früher ganz offen ausgesprochen, daß die Not der Ar⸗ beitenden ein unbedingt erforderlicher Faktor sei, daß ohne diesen Ansporn das gewöhnliche Volk in Faulheit vorkommen würde. Heute sagt man das nicht mehr so direkt, aber diese elende Idee hat unter den„Staatserhaltenden“ tatsächlich noch viele Bekenner. Der Zwang, den der Kapitalismus ungehindert auf die Ar⸗ beiter auszuüben vermag, führt erfahrungsge⸗ mäß zu einer schrecklichen Verwüstung der Volks⸗ kraft, die des Staates Entwicklung und Existenz in Frage stellt. In dieser Tatsaßze haben wir den Grund dafür, daß klassenstaatliche Ge⸗ walten, Regierungen und Parlamente, sich der Arbeiterschutzgesetzgebung zuwenden, in der das Zwangsrecht des Staates auch zur Geltung kommt.
Heute, in unserem Klasseustaate, sehen wir, daß die wirtschaftlichen, politischen und sozialen
erfolgt.
bestimmung des Tuns und Lassens der Volks⸗ massen beeinträchtigen oder ganz aufheben und damit— um wieder mit Stuart Mill zu sprechen„einen der edelsten Züge der mensch⸗ lichen Natur auslöschen“. Der kapitalistische, klassenstaatliche Zwang widerstrebt in Ansehung der Millionen des arbeitenden Volkes nicht nur dem menschlichen Rechte auf Erringung der Bedingnisse für eine menschen würdige Existenz, sondern auch dem nächststarken menschlichen Bedürfnis nach Freiheit.
Aus gerechtigkeits⸗ und vernunft⸗ schänderischem Zwang, aus Gewalt⸗ tätigkeit aller Art sind— das sagt wieder kein verruchter Sozialdemokrat, sondern abermals Stuart Mill—„die sozialen Einrichtungen des jetzigen Europas“ entstanden. Und dieser Denker fügt schließlich hinzu, daß einem fort⸗ dauernden Zustand solcher Art gegenüber„alle Bedenklichkeiten des Kommunismus, große wie kleine, nur wie Spreu in der Wagschale sein würden.“
Und die Verfechter dieser„Ordnung“ wagen es, denen, die dem kapitalistisch⸗klassenstaatlichen Vergewaltigungs⸗System ein Ende machen wollen, den Sozialdemokraten, vor zu lügen: ihr sogenannter„Zukunftstaat“ werde die „vollendetste Zwangsanstalt“ sein! Nach dem Wesen der seitherigen Gesellschaft konstruieren ste sich das„sozialdemokratische Zwing⸗Uri“! Diese„Ordnungspolitiker“ mögen Dumme noch dümmer, Narren noch verrückter und Frechlinge noch frecher machen— über sie und den Klassen⸗ staat hinweg werden die Geschicke der Mensch⸗ heit sich vollziehen.
Aufruf des Parteivorstandes.
Unser Parteivorstand erläßt einen Aufruf an die Parteigenossen, in dem er Folgendes bekannt gibt:
Parteigenossen!
Die Konstituirung des Parteivorstandes ist Die Adresse des Parteivorstandes ist, wie bisher:
J. Auer, Berlin SW. 68, Lindenstr. 69.
An diese Adresse sind sämtliche für den Parteivorstand bestimmte Zuschriften zu richten. Geldsendungen sind dagegen nur an den Parteikassierer A. Gerisch zu adressieren. Die Adresse der Kontrollkommission ist: Heinrich Meister, Hannover, Langestraße 1.
Parteigenossen! Es gilt jetzt, die in Jena beschlossene Organisation durchzuführen. Nach § 4 des Statuts müssen jetzt in allen Reichs⸗ tagswahlkreisen, wo dieses nicht durch die Landesgesetze verboten ist, und solche noch nicht bestehen, sozialdemokratische Vereine gebildet werden. Nach erfolgter Vorstandswahl sind dem Parteivorstande die Adressen des Vorsttzenden und des Kassieres mitzuteilen.
Wo aus gesetzlichen Gründen keine Vereins⸗ organisationen geschaffen werden können, haben die Parteigenossen eine oder mehrere Vertrauens⸗ personen zu wählen und deren Adresse sofort nach erfolgter Wahl dem Parteivorstand mit⸗ zuteilen. Die Art der Wahl bleibt den Partei⸗ genossen überlassen.
Wir richten das dringende Ersuchen an die
Verhältnisse und Einrichtungen die freie Selbst⸗ J Parteigenossen, das Ergebnis der Wahlen der


