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Gießen, den 1. Oktober 1905.
12. Jahrgang.
Nr. 40. Redaktion:
Kirchenplatz 11. Schloßgasse.
Mitteldeutsche
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Zwangsgewalten.“
Die gegen die Sozialdemokratie gerichtete Propaganda der sogenannten„staatserhal⸗ tenden“ Elemente hat ihr hervorstechendstes Charakteristikum in einem förmlichen System von Lügen, Phrasen und Schlagwörtern, darauf berechnet, die Wahrheit zu verdunkeln, über entscheidende Tatsachen hinwegzutäuschen, Begriffe zu verwirren und zu fälschen, um gehässige Vorurteile und blöden Fanatismus wider die„Umsturzpartei“ zu erzeugen. So haben sie den Umstand, daß die Sozialdemo⸗ kratie, geleitet von der Einsicht in die Logik der Weltgeschichte, überzeugt ist von der Not⸗ wendigkeit und Unabwendbarkeit einer besseren,
erechteren, vollkommeneren Staats- und Ge⸗ ellschaftsordnung, zum Anlaß genommen, das Bild eines wahrhaft schrecklichen„sozial⸗ demokratischen Zukunftsstaates“ zu entwerfen. Da geraten sie denn gleich von vornherein in einen tragikomisch wirkenden Widerspruch mit sich selbst. Sie behaupten, die Sozialdemokratie könne ihr Ziel, den „Zukunftsstaat“ nur erreichen durch„völlige Zerstörung der Grundlage aller Ordnung“, die sie je nach ihrer Geistesrichtung als „natürliche“ oder als„von Gott gegebene“ Grundlagen bezeichnen; es müsse ihr darauf ankommen,„alle Autorität zu vernichten“ und einen„anarchischen Zustand“, einen Zu⸗ stand der„wildesten Zugellosigkeit“ herbei⸗ zuführen. Zugleich aber versichern sie, der „sozialdemokratische Zukunftsstaat“ würde zur „völligen Beseitigung der persönlichen Freiheit“ führen; er werde keinem Menschen das Recht lassen, sich frei nach Neigung und Fähigkeit zu betätigen; er werde die„denkbar schlimmste Organisation widernatürlichen Zwanges“, eine„große Zwangsarbeitsanstalt“ sein. Wie sind diese Behauptungen mit ein⸗ ander zu vereinbaren? Solch ein Staat würde doch ohne Zweifel eine äußerst starke Autoritätsherrschaft voraussetzen und ganz zweifellos eine„Ordnung“ darstellen. Wie wär's, wenn ein mit besonderem Scharfsinn begabter Ordnungspolitiker versuchte, diesen Widerspruch zu lösen?
Aber das ist nur ein Teil des Wider⸗ spruchs, in dem die„Staatserhaltenden“ sich verstricken bei dem Bemühen, vor dem von ihnen konstruierten„sozialdemokratischen Zu— kunftsstaat“ gruselig zu machen. Sie selbst bezeichnen den Staat ganz richtig als eine Einrichtung, die ihrem Wesen nach und um ihrer Existenz willen des Zwanges nicht ent⸗ behren kann. Es ist die wichtigste und be⸗ deutsamste aller staatsrechtlichen Lehren, daß die Unterordnung der Staatsbürger unter bestimmte Rechtsnormen, Gesetze, Einrich⸗ tungen erzwungen werden müsse und daß es
Kürzlich verlangte die ultramontane„Köln. Volkszeitung“ wieder einmal, daß die sozialdemokratische Partei die Pflicht hätte, ihren Anhängern„ein einiger⸗ maßen detailliertes Bild vom Inventar des Zukunfts⸗ staats zu entwerfen“. Unser Hamburger Parteiblatt antwortet darauf mit diesen treffenden Ausführungen, halt wir unseren Lesern vorzuführen für zweckmäßig
alten.
Aufgabe der Staatsgewalt sei, diesen Zwang auszuüben. f
Diese Theorie— der wir unter gewissen Voraussetzungen auch beipflichten— hat ge⸗ golten von Beginn der Staatenbildung an bis zu diesem Tage. Die Weltgeschichte be⸗ lehrt uns darüber, welche praktische Be⸗ währung sie erfahren hat. Der Staat war bis jetzt immer und überall Klassenstaat. Das Sonderinteresse herrschender Stände und Klassen hat ihm das Gepräge gegeben, ihn organisiert, ihn sich dienstbar gemacht. Gleich⸗ viel welche Macht dabei jeweilig den Aus⸗ schlag gegeben hat, ob eine politische, wirt⸗ schaftliche oder kirchliche, stets hat sie die Volksmassen unter ihre Herrschaft gezwungen, unter rücksichtslosester Anwendung brutaler, nicht selten blutiger Gewalt. Zwang, Ge⸗ walt war das oberste Gesetz dieser Herrschaft. Der Feudalismus, der monarchische und der kirchliche Absolutismus waren Schöpfungen zwingender Gewalt. Und nie hat diese Ge— walt gewirkt in der Richtung zum Heile des Volkes, um es zu erlösen aus den Banden der Not, der Unwissenheit und des Vorurteils, sondern stets scharf entgegengesetzt, um das Volk nicht zu einer gesunden Entwicklung ge⸗ langen zu lassen, um ihm Freiheit und Recht, Wohlfahrt und Bildung vorzuenthalten. Gegen jeden Versuch, dieses Zwangsrecht des herr⸗ schenden Interesses zu brechen und zu über⸗ winden, haben die„Autoritäten“ alle ihre Gewaltmittel zur Anwendung gebracht. Sie haben die arbeitenden Massen in schlimmster, wahrhaft menschenentwürdigender Abhängig⸗ keit von sich erhalten entsprechend dem Dogma der entarteten Selbstsucht, daß nach„gött⸗ licher Anordnung“ es Herren und Knechte, Unterdrücker und Unterdrückte, Befehlende und Gehorchende geben müsse, daß darin eigentlich sich alle„wahrhafte Ordnung“ be⸗ greife. Sie haben das Zwangsregiment über die Massen als unantastbares, von„gött⸗ licher Allmacht und Allweisheit“ verliehenes Herrenrecht in Anspruch genommen und geübt in einer Weise, die vom menschlichen Recht der Untertanen, von der menschlichen Würde der Unterdrückten nichts übrig ließ. Als unfähig und unberufen erachteten sie den einzelnen der unterdrückten Massen wie diese selbst, über sich nach freiem Ermessen zu be— stimmen. Bevormundenden Zwang in jeder Hinsicht bezeichneten sie als unerläßlich, um das„Volk im Zaume zu halten“ und die „Ordnung“ zu schützen.
Doch wir brauchen garnicht in die Ver⸗ gangenheit zu schweifen, um zu erkennen, daß alle Herrschaft im Klassenstaate Zwangs⸗ regiment ist und nichts anderes sein kann. Der Gegenwartsstaat, der sogenannte „Rechtsstaat“ kann uns darüber auch, und zwar in mancher Hinsicht noch viel eindring⸗ licher belehren. In früheren Zeiten war das auf Unterdrückung gerichtete Zwangsregiment positives Recht. Der Begriff der persön⸗ lichen Freiheit, der Glaubens- und Gewissens⸗ freiheit ꝛc. war nicht anerkannt. Aber der moderne„Rechtsstaat“ erkennt ihn an. Um so drastischer tritt der Verstoß gegen diesen Begriff in die Erscheinung. Des Zwanges
hat dieser Staat sich selbstverständlich nicht begeben. Er macht sein Zwangsrecht geltend, jedoch in einer Weise, die— und das ist das charakteristische— der geltenden Theorie dieses Rechtes nicht entspricht. Ihr nach soll der Zwang geübt werden durch Gesetzgebung und Verwaltung lediglich zum gemeinen Wohl, im Sinne der anerkannten Rechtsnormen, der verfassungsmäßig den Staatsbürgern ge⸗ währten Rechte und Freiheiten. Dem aber spricht die Praxis Hohn,
Es gibt gewisse Arten obrigkeitlichen resp. gesetzlichen Zwanges, die unbedingt geübt werden müssen im Interesse des gemeinen Wesens. So der Schulzwang. Voraus⸗ setzung dabei ist jedoch, daß mit ihm eine solche Wirksamkeit der Schule sich verbindet, wie sie vernünftigen Anforderungen entspricht; sie soll Menschen, freie Menschen bilden und der Jugend das möglichst beste bieten, um sie freigeistiger Erkenntnis teilhaftig zu machen. Welcher Staat in Deutschland hat ein Schulwesen, das dieser Voraussetzung entspricht? Fast überall ist die Schule weniger eine Erziehungs- als eine Dressur⸗ anstalt, die dem wohlerwogenen Zwecke dient, dem Geiste der Jugend ungerechte Ge⸗ walt anzutun, ihr Denken in die dem herrschenden Interesse entsprechende Richtung zu zwingen. Da ist ferner der Steuer⸗ zwang. Aller Gerechtigkeit spottend wird er seitens der Reichsgewalten mißbraucht; das System der indirekten Steuern dient dazu, gerade die Armen und Unbemittelten unerhört zu belasten. Und dazu das System der Schutzzölle, das die konsumierende Volksmasse zwingt, dem Agrariertum Schmarotzerprofite zuzuwenden.
Der Jenaer Parteitag. (Fortsetzung aus der Beilage.)
Unsere Aufgabe ist, im Einverständnis mit der Partei⸗
leitung die gemeinsamen Wege zum gemeinsamen Ziele
zu gehen zur Aufhebung der geistigen und physischen
Knechtschaft der Arbeiter.
Gegen Schmidts Ausführungen, besonders den Teil, der sich gegen die„Neue Zeit“ richtete wendeten sich sehr energisch Frau Zietz⸗Ham⸗ burg und Frau Luxemburg. Elm bemerkte, daß auch in ländlichen Bezirken Schleswig⸗ Holsteins das Interesse an der Maifeier zuge⸗ nommen habe, eine Tatsache die wir auch in unserer Gegend wahrnehmen können. Im Laufe der weiteren Diskussion wurden gewiß manche unnötige und unrichtige Bemerkungen gemacht, aber im Wesentlichen zeigte sich eine einheitliche Auffassung. Nach einem Schlußwort Fischers, der die gemachten Einwendungen und die An⸗ griffe auf die Neue Zeit in sehr maßvoller Weise zurückwies, wurde die beantragte Reso⸗ lution einstimmig angenommen. Am Don⸗ nerstag Abend wurden noch einige allgemeine Anträge, unter andern mehrere über Jugend⸗ organisation und Jugendzeitschriften erledigt. Abgelehnt wurde ein von Dr. Liebknecht be⸗ gründeter Antrag betreffend Agitation unter den vor ihrem Eintritt in den Militärdienst stehenden jungen Leuten, nachdem stch Bebel dagegen gewendet hatte.
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