Ausgabe 
1.1.1905
 
Einzelbild herunterladen

ů

Seite 2.

Mitteldentsche Sonntags⸗Zeitung.

1

1 1 1 ö 0

Nr. 1.

Kindtaufen und Hochzeiten, wird Wurst gekauft. Wässerige Kartoffelsuppe, Quellkartoffeln und ein aus geriebenen rohen Kartoffeln hergestellter, kleisterartiger Kartoffelbrei wechseln miteinander ab. Es gilt schon für Luxus, wenn Abends dem trockenen Brod ein Stückchen Limburger Käse zugesellt oder den auf den ungedeckten Tisch geschütteten Kartoffeln ein Näpfchen mit heißem Leinöl beigefügt wird. Ein Feiertags⸗ essen ist der sogenannteNackfrosch, ein aus zerstampften Kartoffeln, Magermilch und Zwie⸗ beln hergestellter dicker Kuchen, der auf einem viereckigen Blech, das die ArbeiterBorle nennen, im Zimmerofen gebacken wird. In dem ebenfalls zu Herrn Wallau'sRegierungs- bezirk gehörigen Dorfe Angersbach wird dieses schreckliche GerichtPlaatz genannt. Immerhin ist die Nahrung der Lohnarbeiter der kleinen

Städtchen noch viel besser, als die der Land⸗

arbeiter auf den Gütern, was in der ganzen Gegend jedes kleine Kind weiß. Wenn die Knechte dieser Güter nach Gießen zum Militär kommen, sind sie ganz entzückt über das feine Essen in der Kaserne, sie halten, wie mir zahl⸗ reiche Soldaten bestätigt haben, den Kasernen⸗ tisch förmlich für eine Festtafel. Welche er⸗ bärmliche Lebensweise muß aber der geführt haben, dem die rohe Kommißkost eine Delikatesse dünkt?

Die agrarische Voreingenommenheit des Herrn Wallau ist in der Tat unbegreiflich. Er hätte nur von seiner Dienstwohnung in Lauterbach drei Schritte nach dem Mühlbach hinabzusteigen und in den verfallenen Hütten der Lohnarbeiter, die das stattliche Haus des Bürgermeisters umgeben, beim Mittagessen vor⸗ zusprechen brauchen, da würde er sich mit einem einzigen Blick haben überzeugen können, daß Dr. Katz keineswegs übertrieben hat. Im Gegenteil, seine Schilderung wäre noch viel ungünstiger ausgefallen, wenn sie sich nicht auf aktenmäßiges Material beschränkt, sondern auch die eigene Anschauung hätte sprechen lassen.

Politische Nundschau. Gießen, den 29. Dezember 1904.

Etwas vomguten Ton.

Als kürzlich der Reichskanzler im Reichstage einige Sätze aus einem gegen die Zollwucherer gerichteten Artikel derLeipziger Volksztg. zitierte, konnte sich das bürgerliche Zeitungs⸗ geschwister nicht genug entrüsten über den rohen Ton der Sozialdemokratie. Zwar entrüstet sich die Gesellschaft bei jeder Gelegen⸗ heit über uns, sie sollte sich aber doch etwas mehr um sich selbst bekümmern, denn was in der gesitteten Ordnungspresse schon über die Sozialdemokratie zu lesen war, übertrifft an Kraftausdrücken hundertfach das, was die Leipz. Volksztg. schrieb.

Die edlen bürgerlichen Organe sollten sich aber mal ansehen, was die von dem Har- burger Unternehmertum ausgehalteneHar⸗ burger Zeitung sich gegen ein kurz vor den Feiertagen dort verbreitetes Flugblatt leistete. Verfasser dieses Flugblattes ist unser Partei⸗ genosse Pflüger, Pfarrer an der Stadt⸗ kirche in Zürich, welcher darin nachweist, daß sich in den Zielen der Sozialdemokratie wahres Christentum verkörpere. Ueber dieses Flugblatt schimpft nun dasgebildete Ordnungsblatt folgendermaßen:

Ein Schandbubenstreich. Da er⸗ lauben sich die hiesigen Sozialdemokraten (natürlich nur die bezahlten Führer) einen Schandstreich, ein Schurkenstück, wie es auf dem Gebiete der Herzensverrohung und Sinnesruchlosigkeit ein Schlimmeres nicht geben kann. Ein Fetzen Papier wird verteilt. Damit die Eltern die Gefährlichkeit des elenden Wisches und des mit Geifer und Gift durchsetzten Zettels nicht erkennen, ist ausdrücklich als Verfasser und Autor ein Pfarrer genannt. Dieser erste Halunkenschritt genügt aber den sich nun wahrhaft als Luft verpester und Wasserverseucher entpuppenden Genossen

icht, sie gehen weiter zur Begründung der

aufgestellten Bosheiten. keit, die Verrohung, die absichtliche Verdreh⸗ ungsgemeinheit, mit der man den Bringer des neuen Evangeliums zitiert, ist aber bodenlos gemein, selbst ein Sozialdemo⸗ krat muß dieses viehische Gebahren der Obergenossen grundsätzlich verwerfen und sich im widerlichen Ekel von solchem Miste verkommener Subjekte abwenden. Die Hbergenossen sollen die zahlenden Brüder nicht ausbeuten durch Verkauf der Bilder besonders hervorragender Hetzer und Betrüger. Wer bezahlt beispielsweise die vorliegende Flugschrift? Niemand anders als der Arbeiter! Mit anderen Worten: Für sein Geld arbeiten arbeitsscheue Schurken und elen⸗ des, verlottertes Gesindel an seinem Ruin...

Gewiß ein feiner, christlicher und gebildeter Ton! Und solches Preßgesindel beschwert sich über die Sprache der Sozialdemokratie! Die Amts⸗ und sonstigen Ordnungsblätter, sowie die biedere MarburgernationalsozialeHes⸗ sische Landeszeitung, die stets an unserer Partei etwas auszusetzen hat und ihr Vorschriften zu machen undAnstand zu lehren sich erlaubt, mögen sich mal die obige Schimpfleistung des Harburger Organs für Sitte und Bildung vor Augen halten und dann ehrlich auf die Frage antworten: wo herrscht ein roherer Ton, bei uns oder bei unsern Gegnern?

Eine halbe Million für ein Hochzeits⸗ geschenk.

Nach Blättermeldungen soll das Geschenk, welches die Städte dem Kronprinzen zur Hochzeit stiften wollen, in einem silbernen Tafel⸗ aufsatz bestehen, der die Kleinigkeit von 500000 Mark kosten wird. Die Stadtväter der ver⸗ schiedenen Städte haben sich's ja damit sehr leicht gemacht, sie bewilligten einfach aus den Taschen der andern, aus dem allgemeinen Steuersäckel. Ein nicht geringer Teil des Geldes stammt also von jenen Steuerzahlern, die der Kronprinz alsElende bezeichnete. Wenn die königstreuen Spießer hätten in ihre eigenen Taschen greifen sollen, wäre die halbe Million gewiß nicht zusammengekommen. Bei dieser Gelegenheit sei eine andere Zeitungs⸗ nachricht erwähnt, wonach der Kronprinz seiner Braut einen Perlenschmuck als Weihnachts⸗ geschenk übersandte, den die Kaiserin selbst für ihre zukünftige Schwiegertochter bei dem Frank⸗ furter Juwelier Robert Koch ausgewählt habe und der 40000 Mark kostete. Ein ganz leidliches Weihnachtsgeschenk! Für die dafür aufgewendete Summe würde eine Familie 20 Jahre ganz anständig leben können!

Uebrigens haben eine Anzahl Städte eine Beitragsleistung zu dem Geschenk abgelehnt und in Kiel haben unsere Genossen einen energischen Protest gegen eine derartige Ver⸗ wendung städtischer Mittel eingereicht.

Eine Königin auf dem Schub.

Am Donnerstag vor Weihnachten traf die frühere Kronprinzessin von Sachsen aus Florenz in Dresden ein, um ihre Kinder zu sehen. Sie wurde jedoch an dem Eintritt in das Taschenberg⸗Palais mit Gewalt gehindert. Ueber die der Mutterliebe entsprungene Tat der früheren Kronprinzessin wurden noch folgende Einzelheiten berichtet: Die Polizei, welche von der Ankunft der Prinzessin in Kenntnis gesetzt worden war, hatte die Beobachtung sämtlicher Eingänge des Residenzschlosses durch Geheim⸗ Gendarmen veranlaßt. In der neunten Stunde erschien die ehemalige Kronprinzessin, in tiefes Schwarz gehüllt, vor dem Posten des Taschen⸗ berg⸗Palais und begehrte Einlaß. Ein Kri⸗ minal⸗Gendarm trat ihr jedoch enigegen, klärte sie über d. Unzulässige(2) ihres Ver⸗

egleitete sie über den breiten

langens auf un Theaterplatz h nach dem Hotel Bellevue

zurück. Gleich ag rde der Gräfin ein Schreiben von der Polizen Abergeben, in dem die Verbannte aufgefordert würde, Dresden bis Nachmittags um 4 Uhr zu verlassen. Das Ministertum des königlichen Hauses trat sofort zu einer Sitzung zusanmen, um zu be raten, was im Falle von Unrfihen am Bahnhofe

Die Spitzfindig⸗

zu tun wäre, und beschloß, umfangreiche Ab⸗ sperrungen um das ganze Bahnhofsterrain vor⸗ zunehmen. Die Gräfin Montignoso hatte unter⸗ dessen an den König, der sofort von den Vor⸗ gängen telegraphisch unterrichtet worden war, einen Brief gerichtet, in dem der Wunsch aus⸗ gedrückt war, ihre Kinder sehen zu dürfen. Am Donnerstag Nachmittag erhielt sie jedoch darauf einen ablehnenden Bescheid. Weiter wird dazu noch mitgeteilt, daß man die ehe⸗ malige, Kronprinzessin in ein Irrenhaus stecken wolle. Und das, weil sie als Mutter Sehnsucht nach ihren Kindern hatte! i

Fünf Jahre Gefängnis f wurden kürzlich wieder von der Militärjustiz für eine Bagatelle verhängt. Am 22. Oktober dieses Jahres hatten drei Musketiere vom Fort Roon bei Straßburg sich betrunken. Nachts begegneten sie einem Vizefeldwebel, der ihre Namen feststellen wollte. Zwei der Sol⸗ daten standen stramm und machten die gefor⸗ derten Angaben; der dritte aber, der Musketier Moll, zog es vor, sein Glück in der Flucht zu suchen, was ihm um so leichter gelang, als gerade mehrere Zivilisten des Weges kamen. Kurz nachdem Moll davongelaufen war, wurde gegen den Vizefeldwebel ein Stein geworfen. Der Stein richtete weiter keinen Schaden an, doch glaubte der Feldwebel ganz genau zu er⸗ kennen, daß Moll ihn geschleudert habe. Er brachte den Fall zur Anzeige, und der Musketier wurde zu der furchtbaren Strafe von fünf Jahren und einem Monat Gefängnis verurteilt.

Diese Strafe aber war dem Gerichtsherrn noch zu niedrig! Er legte dagegen Berufung ein. Aber auch der Musketier machte von seinem Berufungsrecht Gebrauch. Während der Verhandlung vor dem Oberkriegsgericht kam ein Brief an, durch den ein Ungenannter mitteilte, daß er den Stein gegen den Feldwebel geschleudert habe, leider aber nicht mit seinem Namen hervortreten könne, da er als Staats⸗ angestellter in diesem Falle die Vernichtung seiner Existenz zu gewärtigen haben würde. Diesem Brief wurde keine Bedeutung beige⸗ messen. Das Oberkriegsgericht hielt sich an die zeugeneidliche Bekundung des Feldwebels, der sich aber doch auch hinsichtlich seiner Wahr⸗ nehmungen geirrt haben konnte und verwarf beide Berufungen. Es bleibt also bei den fünf Jahren Gefängnis für einen Steinwurf, der nicht einmal getroffen hat.

Solche unbegreiflichen Urteile zeigen immer wieder, daß es höchste Zeit ist, auch die mili⸗ tärischen Vergehen den bürgerlichen Gerich⸗ ten zu überweisen. Das militärische Strafgesetz mit seinen barbarischen Härten ist längst schon widersinnig geworden. Zur Aufrechterhaltung einer vernünftigen Disziplin bedarf es selbst beim heutigen Militärsystem nicht solcher ent⸗ setzlichen Strafen, die durch ihr Uebermaß re⸗ voltierend einwirken auf jeden halbwegs gerecht denkenden Menschen. Nicht allein auf jeden Sozialdemokraten.

Dem Fähnrich Hüssener

scheint's auf der Festung Ehrenbreitstein, wo er seine zwei Jährchen Festungshaft verlebt, außerordentlich gut zu gehen. Hüssener ist bekanntlich jener Bursche, der am Ostertag 1903 den Einjährigen Hartmann wegen Nichtgrüßens hinterrücks ermordete. Dafür bekam er in der zweiten Instanz ganze zwei JahreFestung, obwohl der Ankläger sechs Jahre Zuchthaus beantragt hatte. Seit Ende 1903 befindet sich Hüssener auf dem Ehrenbreitstein, wo er in Gesellschaft mehrerer anderer Gefangener ein Leben führt, wie es sich besser ein Mensch kaum wünschen kann. Ein rheinischer Partei⸗ genosse kam in den Besitz einer Photographie, die den Hüssener mit noch zwei Gefangenen zeigt, wi; sie es sich in einem fein eingerichteten Zimmer hinter einer Batterie Weinflaschen recht wohl sein lassen. Unsere Parteipresse veröffentlicht eine getreue Wiedergabe des Bildes, das wir in nächster Nummer voraussichtlich auch bringen können. In der Zeit der Zuchthausurteile à la Dessau ist es sicher von Nutzen, der Oeffentlichkeit vor Augen zu führen, wie die moderne Rechtspflege ohne Ansehen der Person unerbittlich gerecht ihres Amtes waltet.

Mit Ballin unterwegs.

Unter diesem Titel schildert Genosse Kaliski im Vorwärts seine Erlebnisse als russischer Auswanderer.