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in Elsaß Lothringen 805,
Seite 2.
Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.
Nr. 30.
10 den in der Statistik für 1902 geführten 60 Zentralverbänden sind 3 neu hinzugetreten: der Verband der Blumen- und Federarbeiter mit 304 Mitgliedern, der Verband der Porte⸗ feuiller mit 2431 Mitgliedern und der Verband der Wäschearbeiter mit 667 Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder dieser drei Organisationen zusammen beträgt 3402 und beträgt also die Mitgliederzunahme für die bisher in der Sta⸗ tistik geführten Zentral verbände 151090. Die Gesamtzahl der auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegungen stehenden Gewerkschafts⸗ mitglieder— und hierzu darf man wohl auch die Lokalorganisierten rechnen— für das Jahr 1903 beträgt demnach 905 275.
In der Statistik der Generalkommission wird seit 1893 für die Zentralverbände die Mitgliedsziffer nach dem Jahres durchschnitt an⸗ gegeben. Es ist dies die einzige, wenn auch nicht ganz zuverlässige Ziffer, welche für die weiteren Berechnungen(Einnahme und Ausgabe 15 Kopf der Mitglieder) in Betracht kommen ann.
Es waren am Schlusse des Jahres 1903 in den 63 Zentralverbänden 941529 Mitglieder, also 53 831 Mitglieder mehr, als im Jahres⸗ durchschnitt. Die Zunahme an Mitgliedern hat im Jahre 1904 angehalten, und man wird nicht fehlgehen, wenn man annimmt, daß Mitte des Jahres 1904 die erste Million Mit⸗ glieder in den auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehenden Zentralverbänden erreicht ist.
Nach ihrer Mitgliederzahl geordnet, gruppieren sich die Zentralverbände folgend:
Metallarbeiter 160 135, Maurer 101 155, Holzarbeiter 79 732, Bergarbeiter 60 127, Tex⸗ tilarbeiter 54556, Fabrikarbeiter 37052, Buch⸗ drucker 35 970, Zimmerer 27265, Handels-, Transport⸗ und Verkehrsarbeiter 26 800, Schuh⸗ macher 25 566, Bauarbeiter 32 635, Schneider 21011, Maler 19037, Tabakarbeiter 17 540 Brauer 15766, Hafenarbeiter 13879, Buch⸗ binder 12 254, Töpfer 9488, Lithographen und Steindrucker 9184, Gemeindearbeiter 8967, Schmiede 8902, Steinarbeiter 8624, Porzellan⸗ arbeiter 8174, Maschinisten und Heizer 6927, Böttcher 5956, Bäcker 5565, Glasarbeiter 5514, Tapezierer 4985, Steinsetzer 4865, Lederarbeiter 4711, Bildhauer 3963, Stukkateure 3846, Hut⸗ macher 3761, Sattler 3635, Werftarbeiter 3628, Glaser 3355, Pachdecker 3273, Kupferschmiede 3199, Handschuhmacher 3077, Seeleute 2944, Buchdruckerei⸗ Hilfsarbeiter 2848, Handlungs⸗ gehilfen 2716, Gastwirtsgehilfen 2471, Porte⸗ feuiller 2431, Schiffszimmerer 2124, Müller 2092, Grayveure 2048, Fleischer 2028, Kürschner 1834, Vergolder 1567, Zigarrensortierer 1297, Konditoren 1293, Lagerhalter 1063, Buch drucker 5 Zivilmusiker 682, Wäschearbeiter 667, Gärtner 663, Barbiere, 458, Bureauangestellte 377, Notenstecher 328, Formstecher 321, Blumen⸗ und Federarbeiter 304, Masseure 260.
Zwei Verbände haben jetzt über 100 000 Mitglieder, während 5 mehr als 50 000 und 12 mehre als 20000 Mitglieder zählen.
Politische Rundschau.
Gießen, den 21. Juli 1904. Der Königsberger Zaren⸗Prozesß
hat in den beinahe zwei Wochen, die er dauerte eine Flut von Fälschungen und Spitzeleien und von Erniedrigungen deuts her Behörden an den Tag gebracht. Die deutsche Regierung, die Staats- anwaltschaft, die Polizei, sind zu jedem Liebes⸗ dienst für die Vertreter des brutalsten Despo⸗ tismus bereit, obgleich unter den letzteren die unsaubersten Elemente sich befinden, obgleich die russtsche Regierung nicht einen Finger rührt, um Licht in die trübe Vorgeschichte des Pro⸗ zesses zu bringen. Am Samstag erschien, so schreibt der„Vorwärts“, der russische Absolu⸗ tismus von seinen höchsten Behörden bis zu den russisch⸗lettischen Galgenvögeln, die zum Teil Bauern, Spitzel, Volizisten und Schmuggler sind, in all seiner Verworfenheit, Verlumptheit und Barbarei auf der Anklagebank. Und daneben
saßen die journalistischen Begünstiger, die ge⸗ werbsmäßigen Denunzianten und Verleumder der Sozialdemokratie wie der Kriminalkommissar der Wos, der sich Redakteur Dr. Ruhkopf nennt.
Dieser Reptilredakteur hatte sich den wegen Unterschlagung aus der Buchhandlung„Vor⸗ wärts“ entlassenen Angestellten Abel als Ge⸗ währsmann zugelegt und auf Grund der Mitteilungen desselben in der„Post“ geschrieben, daß in einem Keller des Vorwärts⸗Geschäftes, den keiner der Angestellten betreten dürfe, ver⸗ botene Schriften lagerten. Ein netter Ver⸗ trauensmann! Aus seiner Strafliste wurde festgestellt, daß er wiederholt wegen schweren Diebstahls Betrugs und Unterschlagung ziemlich hohe Gefängnisstrafen erlitten hat. Dieselbe Zeitung, welche sich nicht genug ent⸗ rüsten kann, wenn von sozialdemokratischen Blättern etwelche den Herrschenden unbequeme Aktenstücke veröffentlicht werden und über „Diebstahl“ schreit, bedient sich eines ehrlosen und gerichtsbekannten Subjektes zur redaktionellen Mitarbeit, die darin besteht, die Vorwärts⸗ Buchhandlung der Polizei wegen Vertriebs an⸗ geblich verbotener Schriften zu denunzieren! Vor Gericht erwiesen sich die Angaben der Post mit dem geheimnisvollen Keller als Schwindel!— Die Sache liegt nun so: Was die Angeklagten getan haben sollen, wird in Deutschland nur bestraft, wenn der andere Staat— in diesem Falle also Rußland— die Gegenseitigkeit verbürgt. Nach der An⸗ klageschrift wäre anzunehmen, daß dies hier zutrifft. Nun behauptet aber die Verteidigung, daß diese Gegenseitigkeit nur verbürgt sei, wenn es sich um tätliche Angriffe auf den Zaren handelt, nicht aber um Majestätsbeleidigung durch Verbreitung von Schriften. Würde dies zutreffen, so würde der Strafantrag nach deutschem Gesetz unzulässig sein und das ganze Ver⸗ fahren in sich zufsammenstürzen. Zwei Sachverständige bestätigen die Auffassung der Verteidigung.— Trotzdem die Anklage täglich mehr zusammenbricht, ist eine Verurteilung bei den deutschen Rechtsverhältnissen nicht unmöglich. Wie aber das Urteil ausfallen mag, für die deutsche Regierung bedeutet dieser Prozeß wirklich keine Ruhmestat.
Die Soldatenschindereien
im deutschen Heere zeigen leider keine Abnahme, vielmehr bleibt sich die Zahl der zur Bestrafung gelangten Fälle in den drei letzten Jahren ziemlich gleich. Im ersten Halbjahr 1904 wurden 138 Soldatenquäler gerichtlich abgeurteilt und dabei an Freiheitsstrafen 28 Jahre 9 Monate 18 Tage verhängt, wobei zu berücksichtigen ist, daß die Strafen fast immer recht gelinde ausfielen.— Wegen Raummangel waren wir nicht in der Lage, die zahlreichen Fälle der letzten Zeit aufzuführen, es mögen deshalb einige der markantesten hier Platz finden.
Vor dem Metzer Oberkriegsgericht wurde dieser Tage der Unteroffizier Peschel vom Fußartillerie-Regiment Nr. 8 zu einem Jahr Gefängnis und Degradation verurteilt. Dieser Unhold verdient mit ganz besonderem Recht den Namen eines„Rekrutenschinders“. Wenn die Rekruten mittags müde und hungrig ihr Mahl holten, mußten sie den Napf ins Spind setzen und erst drei tadellose Klimmzüge an einem eisernen Träger machen. Wer das nicht konnte, übte eben weiter, und so kam es, laut Beweisaufnahme, daß ein Soldat fünfundzwanzig Mal, ein anderer fünfundvierzig Mal ohne Mittag⸗ essen blieb. Ein Soldat sollte zur Strafe in der Mittagspause den eisernen Ofen wichsen. Der zeitweise hinausgegangene Unteroffizier überraschte den Mann beim heimlichen Speisen und schlug ihm ins Gesicht, daß Blut spritzte. Und so weiter!
Wegen Mißhandlung Untergebener in 47 Fällen wurde ferner der Unteroffizier Hardel vom 34. Füsilier⸗ Regiment in Bromberg anfangs dieser Woche seitens des Kriegsgerichts der 4. Diviston zu sechs Wochen Mittelarrest verurteilt. Der Vertreter der Anklage hatte sechs Monate Gefängnis und Degradation be⸗ antragt. Das Gericht aber hielt den Schinderknecht für würdig, weiter, Stellvertreter Gottes“ zu spielen.
Vor etwa 14 Tagen verurteilte das Kriegsgericht in Magdeburg den Unteroffizier Peter vom 26. In⸗ fanterie⸗Regiment wegen Mißhandlung in 27 Fällen, in einem mit tödlichem Lusgang und Verleitung zum Meineid usw. zu einem Jahr sechs Monaten Zuchthaus.—
Um dieselbe Zeit verurteilte das Kriegsgericht in Frankfurt a. M. den Unteroffizier Pockel der 8. Kom⸗ pagnie des 87. Infanterieregiments wegen Mißhand⸗ lung Untergebener zu acht Monaten Gefängnis und Degradation.
Wegen gemeiner Soldatenschindereien wurden ferner vor mehreren Wochen vor dem Kriegsgericht in Pil lau der Unteroffiziere Wannack, Christiant und Grigat abgeurteilt. Diese Burschen quälten ihre Opfer in u n⸗ erhört raffinierter Weise. Zwei Kanoniere, Borowski und Jelschuß wurden von dem Geigat gezwungen, in Gegenwart des Unteroffiziers Rautabak zu essen. Während sie mit dieser appetitlichen Mahlzeit beschäftigt waren, erschien der Unteroffizier Christiant und sagte: „Eßt's mit Schmalz, das schmeckt besser“ und nahm aus dem Schranke des Borowski Schmalz heraus. Natürlich würgten die Soldaten lange an dieser greulichen Speise und da das dem Unteroffizier Wannack, der mittlerweile auch als Zuschauer erschienen war, zu lange dauerte, so zog er mit den Worten:„Habt ihr es noch nicht auf⸗ gegessen,“ das Seitengewehr des Grigat aus der Scheide, versetzte erst dem Jelschuß mehrere Hiebe über den Rücken, packte den Borowski am Genick, dog ihn über den Tisch und bearbeitete auch diesen derart mit dem Seitengewehr, daß der Geschlagene vor Schmerzen laut aufschrie. Diese scheußliche Handhabung der mili⸗ tärischen Disziplin„sühnte“ der Gerichthof mit fünf Monaten Gefängnis gegen Wannack, drei Monaten gegen Grigat und vier Monaten Mittelarre st gegen Christia nt.
Aber auch Offiziere gehen mit ihren Untergebenen in ungehöriger Weise um und geben so ein schlechtes Beispiel. Gegen sie wird jedoch fast stets unter Aus⸗ schluß der Oeffentlichkeit verhandelt. Es scheint überhaupt die Neigung bei der Militärjustiz vorhanden zu sein, die Sünden des Militarismus bei verschlossener Türe zu verhandeln. So geschah es auch in Thorn, wo der Hauptmann Grahl vom Pionier⸗Bataillon Nr. 17 sich wegen neunzig Beleidigungen Untergebener zu verantworten hatte. Sogar die Zeugen mußten vor Beginn der Plaidoyers den Saal verlassen und die Begründung des Urteils war wieder nicht öffentlich. Trotz der neunzig Fälle kam der Herr Hauptmann mit sechs Wochen Stubenarrest davon.
Dagegen wurde der Gemeine Brühning vom 25. Infanterie⸗Regiment zu der furchtbaren Strase von 5/ Jahren Gefängnis verurteilt, weil er im Rausche sich gegen einen Unteroffizier widersetzlich ge⸗ zeigt hatte!
Und ähnliche Urteile der Militärjustiz, un⸗ angebrachte Milde auf der einen und geradezu unverständliche Härte auf der andern Seite, könnten noch zu Dutzenden angeführt werden.
Zum Tode des ehemaligen Buren ⸗ präsidenten Krüger
konnte man in der deutschen Presse Artikel lesen, die den Verstorbenen als helden- und tugendhafte Idealgestalt erscheinen la ssen. Durch den jahrelangen Heldenkampf gegen die engliche Uebermacht hatten sich die Führer des tapferen Burenvolkes und dieses selbst die Sympathie des deutschen Volkes erworben und besonders„Ohm Krüger“ war eine der volks- tümlichsten und sagenumwobene Heldengestalt geworden. Die Wahrheit steht allerdings etwas anders aus. Was dem alten Herrn nachgerühmt wurde, ist zumeist freie Erfindung der Volksphantasie. Das Volk, an dessen Spitze Paul Krüger stand, war— unbeschadet sein er guten Eigenschaften— durchaus nicht das fromme Hirtenvolk mit milden Sitten, in das der britische Wolf mordend einbrach. Man braucht die Engländer nicht besser zu machen als sie sind, um auch die Buren als das, was sie sind zu erkennen. Tatsache ist, daß unter Paul Krüger die schlimmste Korruption in der Transvaal-Republik herrschte. Die beamteten Burenfamilien bereicherten sich auf Kosten der eingewanderten Bevölkerung, die sieben Achtel der Staatseinnahmen aufbrachten und dabei doch völlig rechtlos blieben. So wurde das einfältige fromme Hirtenvolk mehr und mehr zu einer Ausbeuter⸗Gesellschaft. Paul Krüger aber, der einst als wandernder Hirt nach Transvaal ge⸗ kommen war, hat sein ehemaliges Vaterland mit schweren Kisten und Kasten verlassen. Von der Not der Burenkämpꝛer, für die man in Europa sammelte, hat er nie etwas verspürt.
Jetzt geht die Meldung durch die Presse, daß er ein Vermögen von zehn Millionen Franken hinterlassen habe! Hätte er nicht
einen Teil des Riesenvermögens seinen mit dem
bittersten Elende kämpfenden Landsleuten über⸗
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