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Seite 2.

Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.

Nr. 21.

Die dort angeführten Zahlen zeigen, wie be⸗ rechtigt die Forderung ist, das Bauge⸗ lände städtischer und industriell entwickelter Orte schärfer und seinem steigenden Werte entsprechend zur Steuer heranzuziehen. Geschieht dies, dann werden die Städte nicht nötig ha⸗ ben, das übrige Vermögen und das Arbeiter⸗ einkommen über Gebühr heranzuziehen, und sie werden auch in die Lage kommen, die Aufheb⸗ ung des Oktrois ohne Zusammenbruch ihrer Finanzen bewerkstelligen zu können.

Wird, wie der Entwurf vorsteht, der durch Deklaration und Sachverständtigenkontrolle fest⸗ zustellende Verkaufs wert der Liegenschaften zur Grundlage der Besteuerung gemacht, so ist eine viel schärfere Heranziehung des ungenutzten Baugeländes möglich. Wird die Wertabschätz⸗ ung in kurzen Fristen wiederholt, so wird da⸗ mit auch der Wertzuwachs des städtischen Immobilvermögens steuerlich erfaßt. Da seit Einführung der staatlichen Vermögenssteuer die Wertseststellung aller Vermögensobjekte und so⸗ mit auch der bebauten und unbebauten Grund⸗ stücke in Stadt und Land von Jahr zu Jahr vorgenommen resp. auf dem Laufenden erhalten wird, so sind besondere Veranlagungsschwierig⸗ keiten für die kommunale Besteuerung nicht mehr vorhanden.

Daß die Durchführung einer solchen Grund⸗ wertbesteuerung nur möglich und wirksam wäre, wenn der Bruttowert der Liegen⸗ schaft zur Besteuerung herangezogen würde, die eingetragenen Schulden also nicht in Abzug gebracht werden dürften, können wir nicht zugeben. Wenn durch die lückenlose Durch⸗ führung der Kapitalvermögenssteuer dafür Sorge getragen ist, daß keine Vermögensver⸗ schleierung durch Hypothekenaufnahme stattfin⸗ den kann, und wenn weiter die Bestimmung getroffen wird, daß der Inhaber einer Hypo⸗ thek diese dort zu versteuern hat, wo das ver⸗ pfändete Grundstück liegt, so erhält die Ge⸗ meinde allemal die Steuer vom vollen Wert der Liegenschaft. Nur in den Fällen, wo der Hypothekengläubiger für die Gemeinde steuer⸗ lich nicht erreichbar ist, müßte der Grundstücks⸗ inhaber für die volle Steuer pflichtig sein. Das würde für alle von Sparkassen gegebenen Hy⸗ potheken gelten, falls die Steuerfreiheit dieser Institute, wie der Entwurf vorsteht, aufrecht erhalten bleibt.

Würde der Schuldenabzug generell ausge⸗ schlossen, so würde in zahllosen Fällen eine durch nichts zu rechtfertigende Doppelbesteuer⸗ ung eintreten. Angenommen z. B. bei einer Erbteilung übernimmt ein Kind Haus und Hof, die andern werden mit Hypotheken auf das elterliche Besitztum abgefunden, so müßten die letzteren ihren Anteil und der die Liegen⸗ schaft Uebernehmende müßte nochmals den Wer: des Ganzen versteuern. Das würde zu außerordentlichen Härten führen.

Mit der Einräumung des Schuldenabzuges muß aber auch hier die Einführung der Pro⸗ gression gehen. Nur dann wird es möglich sein, die kleinen Besitzer zu schonen, dafür aber die großen Besitzer so scharf heranzuziehen, daß die Gemeindekasse die nötige Füllung erhält.

Dabei muß daran festgehalten werden, daß die Steuersätze für die drei kommunalen Ver⸗ mögenssteuern innerhalb derselben Gemeinde gleichmäßig hoch bemessen werden. Das vereinfacht das ganze Veranlagungsverfahren und paßt es dem staatlichen Besteuerungswesen aufs engste an. Dadurch werden allerdings der Grundwertbesteuerung selbst bei progressiver Gestaltung so enge Grenzen nach oben gezogen, daß es notwendig erscheint, neben ihr noch eine Extrabesteuerung für die Fälle einzu⸗ führen, wo die sehr rasche und starke Wert⸗ steigerungen des Baugeländes in Erscheinung treten. Das ist in allen industriell aufblühenden Orten der Fall. So sind z. B. in Gießen die Bodenwerte im Laufe der letzten 25 Jahre um 500 bis 1500 Prozent gestiegen; in einzelnen neuangelegten Straßen sogar 4400 Prozent. Aehnliche enorme Wert⸗ steigerungen sind in den anderen größeren Städten unseres Landes zu konstatieren.

Dieser Wertzuwachs des städtischen Bau⸗ geländes rührt aber nicht aus der Arbeit der

einzelnen Besttzer her, sondern er ist das Produkt der von der Gesamtheit in Gemeindennd Staat geleisteten Kulturarbeit. Darum ist es nicht mehr wie recht und billig, daß die Gesamtheit wenigstens einen beträchtlichen Teil der von ihr geschaffenen Werte wieder für die Gesamtheit in Anspruch nimmt. Das kann geschehen durch eine be⸗ sondere Wertzuwachssteuer, durch welche in regelmäßigen Fristen oder bei jedem Eigen⸗ tumswechsel ein Teil des zugewachsenen Wertes in die Gemeindekasse abgeführt wird. Auf diese Weise würde der gewerbsmäßigen Bo⸗ denspekulation, die heute zum großen Schaden der Allgemeinheit ihr Unwesen überall dort treibt, wo eine Konzentration des wirt⸗ schaftlichen und gesellschaftlichen Lebens statt⸗ findet, einigermaßen die Freude am Geschäft verdorben.

Die Befürchtung, daß die schärfere Besteuer⸗ ung des Grundwertzuwachses eine weitere Er⸗ höhung der Mieten zur Folge haben werde, hat sich nirgends bewahrheitet, wo man mit dieser Besteuerung vorgegangen ist.

Fassen wir zum Schluß ein Urteil über den Reformplan der Regierung zusammen, so schließt das Offenb.Abendbl. seine Erörterungen, können wir uns zwar einverstanden erklären mit der Grundtendenz desselben: Ersetzung der alten fixierten Ertragssteuer durch Steuern nach dem gemeinen Wert der Objekte. Das bedeutet eine Annäherung an das neue System der Staatssteuer. Nicht einverstanden aber sind wir damit, daß die Regierung dabei auf halbem Wege stehen bleibt. Durch Einräumung des Schuldenabzugs würde der volle Anschluß an das Staatssteuerwesen gewonnen. Eine Unter⸗ scheidung der verschiedenen Wertsteuern wäre dann überflüssig; wie im Staat so würde in der Gemeinde neben der allgemeinen Einkom⸗ mensteuer eine einheitliche Vermögenssteuer als Ergänzungssteuer auf fundiertes Einkommen jeglicher Art erhoben. Diese aber müßte zur Schonung der Schwachen und zur gerechten Heranziehung der Starken progressiv gestaltet werden. Daneben aber sollte man den Gemein⸗ den das Recht gewähren, die Gewinne der Grundstücksspekulanten in gehöriger Weise durch eine Zuwachssteuer zu beschneiden. Nur ein so gerechtes Steuersystem ist geeignet, im Sinne ausgleichender Gerechtigkeit zu wirken.

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Politische Rundschau.

Gießen, den 19. Mai 1904. Junkerattentat auf das Wahlrecht.

In jenem famosen StückVolksvertretung, das sich zum größten Teile aus jenen Leuten zusammensetzt, welche sich als dieEdelsten und Besten der Nation dünken, die sich vom Herrgott eigens zu dem Zweck in die Welt gesetzt wähnen, daß sie über das gewöhnliche Volk herrschen, es maltraitteren und schurigeln und sich dafür von ihm gut ernähren lassen sollen, im preußischen Herrenhaus näm⸗ lich, kam es am Freitag zu einer interessanten Debatte. Sonst wird ja kaum beachtet, was dieses Junkerparlamentverhandelt; diese Etats⸗Beratung ist aber auch für das Volk beachtenswert, denn es traten dabei die Staats⸗ streichgelüste der Hochgebornen so unver⸗ hüllt wie noch nie zu tage. Die Manteuffel, Mirbach, Lucius und Konsorten liefern heftig Sturm gegen das Reichstagswahlrecht und der Hausminister des Kaisers, Wedel⸗ Pistorf brachte den fertigen Plan einer Wahl. rechtsänderung gleich in der Tasche mit: Ab⸗ schaffung des geheimen Wahlrechts, Heranffe des Wahlalters auf mindestens 30 Jahre und Einführung eines Zensus.

Die Ueberzeugung ist unter den erblichen Gesetzgebern des preußischen Staates allgemein: Wenn es so weiter gehe, set der Zeitpunkt vor⸗ auszusehen, zu dem die Sozialdemokratie im Reichstag die Mehrheit haben werde. Mit geistigen Waffen sei gegen sie nichts auszurichten, und gar nicht so uneben verglich einer der aristokratischen Redner die Stellung seiner Sippe

in diesem geistigen Kampf mit der Stellung der

russischen Blutsfreunde im Japanerkriege. Daß

mit der Kuute des Wahlrechtsraubes rechtzettig dreingehauen werde, ist ihre einzige Sorge. Der Hausminister Wedel gab die Versicherung ab, daß die Konservativen für Beseitigung des Wahl⸗ rechts unbedingt zu haben wären eine Tatsache, die ohnehin jedem, der Zeitungen liest, bekannt war und ermahnte die Liberalen, insbesondere auch das Zentrum, solchem er⸗ hebenden Beispiel zu folgen. Da man aber dieser Gefolgschaft immer noch nicht ganz sicher zu sein scheint, sah sich der jetzige Vizepräsident des Reichstags Graf Stolberg bemüßigt, im Namen seiner Fraktion den feierlichen Schwur zu tun, daß in ihren Reihen die Frage einer Aenderung des Reichstagswahlrechts niemals angeregt, erwogen und diskutiert worden sei. So tief muß sich also schon unter den heutigen Zuständen die stolze Herrenkaste vor dem souve⸗ ränen Volk demütigen, daß sie in feierlichen Versicherungen ihre wahren Absichten zu verschleiern und zu verheimlichen sucht. Die Gebornen des Herrenhauses dürfen es sich heraus⸗ nehmen, gegen Vernunft und Gerechtigkeit offen Attacke zu reiten, indes sich die Gewählten des Reichstags feige in den Busch legen müssen, den günstigen Augenblick zum Hervorbrechen vorsichtig abwartend. 5

Wie der Junker v. Manteuffel die Regierung zum Staatsstreich scharf machte, mögen folgende Sätze seiner Rede zeigen:

Noch ist der Kampf gegen die Sozialdemo⸗ kratie nicht zu spät. Sie ist die gefährlichste Krankheit, die am Staatsorganismus nagt. Wo man eine solche Epidemie bekämpfen will, da darf man sich bei der Desinfektion nicht darum kümmern, ob es diesem und jenem Nachbar übel riecht. Man muß energisch und zielbewußt vorgehen. Ich habe mir auf Grund einer umfangreichen Lektüre die folgenden als die vor⸗ nehmsten Gebote der Sozialdemokratie notiert: 1. Ver⸗ achte jede Regierung! 2. Ehre den König nicht! 3. Dein Vaterland sei dir total gleichgültig! Diese Lehren werden in gewissenloser und unglaublich frivoler Weise allent⸗ halben dem Volke eingeprägt. Nun sagt man; die Sozialdemokratie sei nur mit geistigen Waffen zu bekämpfen. Ja kämpfen Sie mal mit geistigen Waffen(wenn mon keine hat! D. R.), wo es sie eine auf verhältnismäßig niedriger Bildungs stehenden Masse handelt. Die Sozialdemokrat ie die Lüge nach keiner Richtung. Sie wendet sich an die niedrigsten Empfindungen des Volkes, sie reizt die Lüsternheit und erregt gerade das, was niedergehalten werden soll, dadurch, daß sie zeigt, was alles unter ihrer Führung zu erreichen wäre, selbst für den ärmsten Mann. Also, wo kommen wir hin mit den geistigen Waffen? Hat doch neulich wieder der Abgeordnete Bebel im Reichs⸗ tag gesagt: Das Kontraktbruchgesetz, das doch wahrhaft milde genug gebalten ist, mache die preußischen Land⸗ arbeiter völlig rechtlos und hörig. Mit einer solchen Rede gehen dann natürlich die Agitatoren auf das platte Land. Gegen diese Art der Agitation muß eingeschritten werden. Wenn man gegen die Polen so viel Mut hat, durch die doch ein viel geringerer Schaden angerichtet wird, so wollte man den Mut der Aus nahmegesetze auch gezen die Sozialdemokratie haben.

Und der edle fromme Graf Mirbach er⸗ klärte:Würde man für das Reich das Land⸗ tagswahlrecht einführen, so wäre das e in Glück für die Nation. Der Ausbau der Sozialreform ist das nicht geeignetste Mittel zur Bekämpfung der Sozialdemokratie; er fördert nur die Begehrlichkeit.

In dieser Art redete junkerliche Frechheit gegen die Volksrechte. Kein Minister stand auf, um zu erklären, daß die Regierung die Verfassung schützen werde. Das beweist, daß man bloß auf eine günstige Gelegenheit wartet, das Reichstagswahlrecht zu vernichten wenn sich das Volk nicht rechtzeitig entschlossen zeigt, seine Rechte mit aller Energie gegen den Junker⸗ sturm zu schützen. Und für die Interessen und die Freiheit des Volkes einzutreten, ist Sache der Sozialdemokratie. Drum hat unser Partei⸗ vorstand ganz richtig die Herausgabe der Herren⸗ häusler⸗Reden als Agitationsbroschüre be⸗

schlossen. Nachwahl in Frankfurt a. O.

Wie vorausgesehen werden mußte, haben wir auch das Mandat für Frankfurt⸗Lebus ver⸗ loren. Unser Genosse Dr. Braun, der seitherige

Abgeordnete für diesen Kreis, kommt mit dem