—— 3
——*— ——— 5 =———
—
——
———
—
— ̃—...
—
Seite 6.
Mitteldentsche Sonntags⸗Zeitung.
Nr. 34.
Der Bericht des Vorstaudes der sozialdem. Partei
an den Parteitag in Bremen ist dieser Tage erschie⸗ nen. Er weist zunächst auf die Verluste hin, welche die Partei durch den Tod einer Reihe im Vordertreffen stehende Genossen erlitten hat. Es werden Meiling, der in Dresden starb, als er dort sein Delegiertenmandat zum Parteitag ausübte, ferner Levy von der Erfurter Tribüne, und unser Landtagsabgeordneter Haas ge⸗ nannt. Weiter erwähnt der Bericht den Verlust der Genossen Wenzel und Merke l⸗Ludwigshafen; der Abg. Hofmann und Rose now, dann Agster
Glade witz, Toelge, Jakobs, letztere beidenin Ham⸗
burg und noch eine Anzahl andere werden genannt, darunter drei s. Zt. von dem Sozialisten⸗Gesetz nach Amerika vertriebene.
Ohne Schmerz dagegen erlitt die Partei den Verlust, den sie durch die offizielle, bezw. öffentlich erfolgte Aus⸗ trittserklärung von drei Genossen und einer Genossin zu verzeichnen hat. Es sind dieses: Lebius⸗Dresden, Wessel⸗ Düfseldorf, Mayer⸗Tübingen und Fräulein Imle⸗Düssel⸗ dorf. Wäre der Austritt der bier Genannten aus der Partei von der bürgerlichen Presse nicht als ein beson⸗ deres beachtenswertes Zeichen für die innere Zersetzung der sozialdemokratischen Partei ausposaunt worden, sie wären im Strome der Vergessenheit sang⸗ und klanglos untergegangen.
Am 8. August vorigen Jahres sind drei weitere Opfer des Löbtauer Urteils vom 3. Februar 1899 be⸗ gnadigt und in Freiheit gesetzt worden. Es sind dies die Zimmerer Karl Moritz, Johann Gedlich und Karl Wobst, die ca. 4½ Jahre von der über sie verhängten Strafe im Zuchthaus zu Waldheim verbüßt haben. 3½ bezw. 2½ sind den Bedauerns werten durch den Gnadenakt erlassen, durch den auch die Einsetzung in die bürgerlichen Ehrenrechte erfolgte. Zur Zeit befinden sich
noch 2 Opfer des Löbtauer Urteils in dem Zuchthaus
zu Waldheim. Es sind dies die Bauarbeiter Zwahr und Schneider, die seinerzeit zu 10 resp. 9 Jahren Zuchthaus perurteilt worden sind.(Siehe unter Pol. Rundschau. D. R.)
Nach Verbüßung einer zweijährigen Zuchthausstrafe ist am 2. Mai der Genosse Harder aus Kamin bei Neubuckow in Mecklenburg aus dem Zuchthaus Drei⸗ bergen entlassen worden. Wir sind von der Unschuld des Genossen Harder ebenso fest überzeugt, wie von der seines Leidesgenossen Holst in Wismar, dessen Fall wir im vorjährigen Bericht behandelten. Wie Genosse Holst so wurde auch Genosse Harder wegen Meineids verurteilt.
21. Oktober v. J. feierten wir das 25jährige Jubiläum des Erlasses des Sozialistengesetzes. Das Ausnahmegesetz, erlassen, um die deutsche Sozial⸗ demokratie mit Stumpf und Stiel auszurotten, wurde die Ursache zu einem Zusammenschluß der Genossen, in dem die freiwillige Disziplin die Zusammenfassung der Parteikräfte in einer Weise herbeisührte, wie vordem durch die peinlichst ausgearbeiteten statutarischen Satzungen und Vorschriften nicht zu erreichen war. Die ersten Schläge, die nach dem Erlaß des Gesetzes fielen, brachten die Auflösung aller sozialdemokratlschen und sozialdemo⸗ kratisch anrüchigen Vireine. Und sozialdemokratisch an⸗ nüchig zu sein, dazu gehörte nicht viel. 352 Vereine verfielen der Auflösung. 1299 Druckschriften wurden verboten. Auf Grund des über die Stäcte Berlin, Hamburg⸗Altona, Harburg, Leipzig, Frankfurt a. M. Hanau, Offenbach, Stettin, Spremberg und ihre Umgebung verhängten sogen. kleinen Belagerungszustandes wurden 898 Personen ausgewiesen, darunter 504 Verheiratete mit 973 Kindern. Die Strafliste während der Dauer des Sozialistengesetzes weist inkl. 119 Jahre 5 Monate und 13 Tage Untersuchungshaft, Gefängnisstrafen von 731 Jahren 6 Tagen auf, ohne Anspruch auf Vollständig⸗ keit zu erheben. Je härter die Schläge fielen, je rück⸗ sichtsloser die Verfolgungen einsetzten, um so opfermütiger und opfersreudiger wurden die Genossen, deren freiwillige Disziplin die Grundlage der Erfolge bildete, welche in jeder Wahlperiode vom Jahre 1881 ab in stetig steigenden Wahlziffern Ausdruck fanden. Deshalb war der Tag der 25jährigen Wiederkehr des Erlasses des Sozialisten⸗ gesetzes wert, unter die Jubiläums tage in der Partei⸗ geschichte aufgenommen zu werden.
Städtische und staatliche Verwaltungen wetteifern miteinander, den in ihren Betrieben beschäftigten Ar⸗ beitern das geringe Maß von gesetzlich gewährleisteten politischen Rechten streitig machen. Beschränkte man sich früher darauf, den Arbeitern zu verbieten, Mitglied eines sozlaldemokratischen Vereins oder der Gewerkschaften zu sein, so wird vielfach jetzt dem Arbeiter und Angestellten die wirischaftliche Bewegungsfreiheit so eingeengt, daß von einer freien Verfügung über den Arbeitsverdienst kaum noch geredet werden kann. So trat z. B. im Oktober v. J. der Magistrat der Stadt Dresden einem Beschlusse der Stadtverordneten bei, der den städtischen Arbeitern die Zugehörigkeit an den Konsum vereinen ver⸗ bietet. Einer rückständigen Wirtschaftspolitik der sogen.
Mittelstandsretterei zur Liebe, verbietet man den Arbeitern, in vorteilhafter Weise den verdienten Lohn zu verwenden, wehrt ihnen, billig gute Ware einzukaufen.
Wer sich dem
Verbot nicht fügen will, muß darauf verzichten, seine Arbeitskraft der städtischen Verwaltung zu verkaufen. Das ist moderne Sklaverei.
Der Bericht erwähnt dann den Kampf in Crimmit⸗ schau und stellt seinen Verlauf dar. Die Opferwilligkeit der deutschen Arbeiter, besonders der Berliner und Leip⸗ ziger wird dabei rühmend hervorgehoben. Im ganzen wurde die riesige Summe von 1011 000 Mk. für die Streikenden aufgebracht.
Nachwahlen zum Reichstag fanden in dem Berichtsjahre 10 statt, an denen sich die Partei betei⸗ ligte und zwar in den Kreisen Dessau, Mittweida, Reichenbach⸗Kirchberg, Eschwege⸗ Schmalkalden, Osnabrück, Zschopau⸗Marienberg, Lüneburg, Altenburg, Frankfurt a. O. und Straßburg⸗Land i. Elsaß. 5 der erledigten Mandate waren im Besitz der Partei, Reichenbach, Mittweida, Zschopau, Altenburg und Frankfurt a. O. Mittweida und Reichenbach wurde von der Partei glän⸗ zend behauptet, wenn auch ein kleiner Stimmenrückgang gegen die bei den allgemeinen Wahlen erzielten Ziffern zu verzeichnen war. Die Mandate der Kreise Zschopau, Altenburg und Frankfurt a. O. gingen der Partei ver⸗ loren. Das Mandat des Kreises Mittweida war durch die Niederlegung des Mandats durch den Gen. Göhre erledigt, die erfolgte, ohne daß Gen. Göhre sich weder mit den Genossen seines Wahlkreises, noch mit dem Parteivorstand in Verbindung gesetzt hatte, ein Vorgang, der sich bisher noch nicht zugetragen hatte und in den weitesten Kreisen der Partei böses Blut machte. Reichen⸗ bach und Zschopau war durch den Tod der Genossen Hofmann und Rosenow frei geworden und die Mandate der Kreise Altenburg und Frankfurt a. O. für ungültig erklärt worden vom Reichstage. Die Ungültigkeitserklä⸗ rung der beiden Mandate durch die Reichstagsmehrheit entbehrt jeder rechtlichen Unterlage. Sie ist nur erklär⸗ lich, wenn man die Ausbrüche wütenden Hasses gesehen und gehört hat, mit denen die sozialdem. Fraktion bei jeder Gelegenheit von den Mehrheitsparteien überschüttet wird. Die Wahl in Altenburg wurde für ungültig erklärt, weil der konservative altenburgische Minister noch vor Ausschreibung der Wahl im konservativen Verein Zweifel darüber geäußert hatte, ob ein Herr v. Blödau dir geeignete Kandidat sei, den Kreis zu behaupten. Der Grund, weshalb das Frankfurter Mandat kassiert wurde, ist ebenso fadenscheinig. Die Kassierung erfolgte, weil der Regierungspräsident noch vor Ausschreibung der Wahl einen konservativen Wahlruf zugunsten des Herrn Felisch unterzeichnet hatte. Würde der Reichstag die bei der Kassierung der Wahlen in Altenburg und Frankfurt geübte Praxis fernerhin konsequent durchführen, dann hätten es die bürgerlichen Parteien in der Hand, sich in unsicheren Kreisen einen zielsicheren Protestpunkt zu schaffen, um im Falle des Sieges dem sozialdemo⸗ kratischen Vertreter ein Bein zu stellen,
Der Verlust des 20. sächsischen Wahlkreises ist viel⸗ fach bemängelt und auch dem Parteivorstand der Vor⸗ wurf gemacht worden, durch seinen Einspruch gegen die Kandidatur des Genossen Göhre den Verlust des Kreises mitverschuldet zu haben. Dieser Vorwurf ist unberechtigt. Der Parteivorstand würde seine Pflicht versäumen, würde er unter gleichen Umständen nicht ebenso handeln, wie er im Falle Göhre gehandelt hat. Genosse Göhre legte am 1. Oktober v. J. sein Mandat nieder, ohne vorher weder den Genossen des 15, sächsischen Wahlkreises noch einer andern Partei⸗Instanz von seinem Vorhaben Kennt- nis zu haben. Diese Handlung des Gen. Göhte stand mit allen Parteitraditionen im schroffsten Widerspruch. Der Bericht gibt im Weiteren eine eingehende Darstellung der Kandidatenfrage und der ahl in diesem Kreise.
Landtagswahlen haben im Berichtsjahre stattgefunden in Sachsen⸗Meiningen, im Königreich Sachsen, in Baden, in Sachsen⸗Weimar, in Preußen, in Sachsen⸗Altenburg und in Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Den Landtagswahlen z zuzählen sind die Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft, und die Wahlen zu den reichsländischen Bezirkstagen.
In Baden wurde der seitherige Besitzstand— 6 Mandate— behauptet. Pforzheim verlor die Partei, dafür wurde Karlsruhe-Land gewonnen, Außerdem brachte die Wahl noch eine Personenverschiebung, indem in Durlach an Stelle des bisherigen Abgeordneten Ge⸗ nossen Fenderich Genosse Horst gewählt wurde. In Mannheim wurde an Stelle des verzogenen Genossen Geiß und des eine Wiederwahl ablehnenden Genossen Dreesbach die Genossen Lehmann und Süßkind gewählt.
Desgleichen behaupteten die Genossen in Sachsen⸗ Weimar den Besitzstand. Die Genossen Baudert-Apolda und Neidt Ilmenau wurden wiedergewählt. Auch in Sachsen⸗Meiningen behaupteten die Genossen ihren Be⸗ sitzstand mit sechs Mandaten.
Den Genossen in Sachsen(im Oktober) wie auch (den Genossen in Preußen(am 12. November) war es unter dem Dreiklassenwahlrecht nicht möglich, ein Mandat zu gewinnen. Durch das erzielte negative Resultat find weder die Genossen in Sachsen noch die in Preußen entmutigt, vielmehr hat namentlich die glänzende Stimmenzahl, die in Berlin und in einer Anzahl anderer
preußischer Städte die Partei erlangte, gezeigt, daß unter Unmständen selbst unter dem elenden Dreiklassenwahlsystem
Siege möglich sind. Wäre die Haltung des Liberalismus nicht eine gar so erbärmliche gewesen, Liberale und Sozialdemokratie hätten den Vorteil gehabt. Wie auch immer die Reaktionäre beider Staaten versuchen werden, das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht dem Volke vorzuenthalten, der Kampf für dies grund⸗ legende Volksrecht wird von den Genossen mit gesteigerter Kraft geführt werden.
Einen glänzenden Sieg erfochten die Genossen Ham⸗ burgs am 12. Februar, an dem die Wahlen für die halbschichtige Erneuerung der Bürgerschaft— dem gesetz⸗ gebenden Körper des Staates— stottfand. Die Partei, die bis dahin nur einen Vertreter, den Gen. Stolten, in der Bürgerschaft besaß, gewann zwölf Mandate. Die Sitze wurden der„Linken“ und den Antisemiten abge⸗ nommen. Letztere büßten ihre sämtlichen Mandate ein. Der Sieg der Hamburger Genossen war das Resultat jahrelanger, zäher Tätigkeit in der Erwerbung des Bürgerrechts, an das das Wahlrecht gebunden ist.
(Fortsetzung folgt.)
————
Alkohol und Befreiungskampf.
Ueber dieses Thema schreibt der in der Antialkohol⸗Bewegung sehr tätige Genosse Dr. Viktor Adler(Wien):
Der Kampf gegen die Alkoholvergiftung ist zunächst ein Kampf für individuelle Hygiene, für die Gesundheit des Einzelnen. Der Verderb des Körpers und seiner einzelnen Organe, die Hemmung und Wertverminderung ihrer Funktion, die ganze Skala der Alkoholübel bis zum völligen Zusammenbruch, das sind zunächst persönliche Uebel, herbeigeführt durch individuelle Ursachen, zu vermeiden durch persönliches Ver⸗ meiden dieser Ursachen. Das Individuum trinkt, das Individuum wird alkoholkrank und wenn wir das Individuum zur Enthaltung vom Trinken bringen, so bewahren wir es persönlich vor diesem Uebel, oder retten es vor seinen Folgen.
Der Kampf gegen den Alkohol ist also vor allem ein Werk persönlicher Aufklärung und Erziehung, ein Kampf von Mann zu Mann. Wer ihn aber ernst nimmt, sieht bald, daß ihm noch ein anderes entgegentritt, als der Hang und die Gewohnheit des Individuums, der steht bald, daß die Alkoholvergiftung auch eine soziale
Tatsache ist, bedingt und befördert durch soztale
Dinge, durch gesellschaftliche Zusammenhänge, durch den gesamten Zustand unserer wirtschaft⸗ lichen und politischen Verhältnisse. In gewissem Sinne könnte man von einem Status alcoholicus“) der kapitalistischen Gesellschaft reden. Der Al⸗ kohol ist ein Teil der Unterdrückungsmaschinerie, er trägt dazu bei, die ausgebeuteten Klassen in jenem Zustaude der Täuschung und der Un⸗ wissenheit, der Schwäche des Intellekts und des Willens zu erhalten, der bewirkt, daß sie sich Unterdrückung und Ausbeutung gefallen lassen. Aber eben diese Unterdrückung und Ausbeutung, eben dieses Elend ist auch der Boden, anf dem die Alkohol vergiftun aus einem persönlichen Uebel zu einer sozialen Seuche erwächst. Wie in allen großen Zusammen⸗ hängen, haben wir hier ein ganzes System der Wechselwirkungen von Alkoholismus und soztalem Elend mit einander verknüpft, das sie beide als Ursache, beide als Wirkung erscheinen läßt. Wer also den Alkoholismus brechen will, muß sich entschließen das System zu brechen, auf dem er wuchert und das er seinerseits wieder stützt. Mit persönlicher Propaganda allein ist der vestegen, wie die Tuberkulose aus der Welt zu schaffen ist durch Medikamente und Heilstätten allein. Gewiß: die Menschen werden erst ge⸗ sund werden, wenn sie frei geworden, sind. Aber wiederum: Was ist das größte Uebel im Befreiungskampf? Was ist die Macht, die endlich die Summe ziehen wird der kulturellen Entwicklung?—: Das täglich heller wer de Bewußtsein der arbeitenden Massen des Baie ihr täglich stärker werdender Wille. ie Revolutionierung der Gehirne, das ist die Hoff, nung, das ist die Arbeit aller, die für die Zukunft der Menschheit kämpfen. Nun at aber die Masse kein Gehirn, das nicht Schädel des Individuums säße und von er Gefundheit aller einzelnen Gehirne wird es in
„ Alkoholischer Zustand. 1
—'.
Alkohol so wenig endgiltig zu
D = 7
— E
10 ahr Bra brau
doch Tan furl und i ö
bret ic
Pat befe


