Seite 2.
Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.
1 0 .
Nr. 20. 775
des einzelnen Betriebs gar keine Rücksicht nehmen⸗ des Veranlagungsverfahren zu den größten Ungerechtigkeiten führen mußte, liegt auf der Hand. Demgegenüber ist das neue Verfahren unstreitig ein großer Hortschritt.
Umso unbegreiflicher erscheint es, daß der Entwurf das neue System nicht für alle Ge⸗ meinden obligatorisch machen will. In Artikel 15 des Entwurfs wird nämlich gesagt, daß Gemeinden, auf welche die Städteordnung Anwendung findet, durch Ortsstatut bestimmen können, daß die Gewerbesteuer nicht nach dem Anlage⸗ und Betriebskapital,„sondern nach dem Ertrage eines bestimmten Zeit aumes, nach der Zahl der beschäftigten Hilfskräfte, nach einer Verbindung von Ertrag, Hilfskräften und Betriebskapital, oder nach anderen Merkmalen für den Umfang des Betriebs zu bemessen ist“. — Also die Städte können es halten, wie ste wollen. Sie können das neue System akzeptieren, oder sie können bei dem alten bleiben, oder sie können sich eine Mischung aus beiden zurecht⸗ brauen, oder sie können keins von beiden wählen, sondern die Steuer„nach anderen Merkmalen“ bemessen.
Wie kommt die Regierung zu dieser unge⸗ heuerlichen Bestimmung, durch die, wenn sie Gesetz würde, statt einer einheitlichen Neurege⸗ lung ein tolles Kunterbunt von kommunalen Gewerbesteuern im Hessenland erzielt würde? — Dafür gibt es nur eine Erklärung: Die Regierung fürchtet, die gewerbetreibende Be⸗ völkerung der Städte werde sich der neuen Ge⸗ wer bevermögenssteuer widersetzen und dadurch das ganze Reformwerk gefährden. Und warum fürchtet sie das? Weil sie die neue Gewerbe— vermögenssteuer mit einer Bestimmung ausge⸗ stattet hat, die sie in der Tat für die Mehrheit der Gewerbetreibenden zu einer schweren Be— drohung macht. In Artikel 9 wird nämlich bestimmt, daß bei der Feststellung des steuer⸗ pflichtigen Anlage- und Betriebskapitals ein 0 von Schulden nicht stattfinden
arf.
Damit sind wir auf einen generellen Unter⸗ schied des staatlichen und des neugeplanten kommunalen Steuersystems gestoßen. Bei der staatlichen Vermögenssteuer ist der Schulden⸗ abzug gestattet; ste ist eine Nett o⸗Vermögens⸗ steuer. Bei den neuen kommunalen Ver⸗ mögenssteuern soll kein Schuldenabzug statthaft sein; sie sollen Brutto⸗Vermögenssteuern sein. — Bei der Kapitalvermögenssteuer fällt da nicht allzuschwer in die Wagschale, da der Kapi⸗ talrentner in der Regel keine Schulden hat, oder wenigstens in der Lage ist, etwaige Schulden abzustoßen und sich so der über sein Nettover⸗ mögen hinausgehenden Besteuerung zu ent⸗ ziehen. Ganz anders steht es mit dem Grund— besitzer und Gewerbetreibenden. Bei ihnen machen die Schulden oft den größten Teil des in der Wirtschaft steckenden„Vermögens“ aus.
Ganz besonders gilt dieses von der gewerbe— treibenden Bevölkerung der Städte. Nach der Statistik über den Schuldenabzug bei der staatlichen Vermögenssteuer, die der Begründ⸗ ung des Entwurfs beigegeben ist, beträgt die Verschuldung in Darmstadt 18,53 Prozent, in Gießen 19,98 Prozent, in Offenbach 21,77 Prozent, in Mainz 22,65 Prozent, des Brutto⸗ vermögens. In den ländlichen Steuerkommissa⸗ riatsbezirken ist sie wesentlich geringer. In Wörrstadt z. B. beträgt sie sogar nur 2,72 Prozent des Vermögens. Danach versteht man, wie die Regierung dazu kommt, den Städten das Recht vorzubehalten, von der Einführung der neuen Brutto⸗Gewerbevermögenssteuer ab⸗ zusehen und es beim alten zu lassen.
Mit der Bewilligung dieser Ausnahme für die städtischen Gemeinden wirft die Regierung selbst alle Gründe um, die sie in ihrem Ent⸗ wurf gegen den Schuldenabzug bei der kom— munalen Besteuerung zusammengetragen hat. Es lohnt nicht, auf diese Gründe im einzelnen einzugehen. Nachdem durch die Einführung des Schuldenabzugs bei der staatlichen Ver⸗ mögenssteuer die steuertechnischen Schwierig⸗ keiten schon zum größten Teil überwunden sind, wird es sich auch ermöglichen lassen, die Schwie⸗ rigkeiten zu lösen, die für die Kommunalbe⸗ steuerung entstehen, wenn Gläubiger und
Schuldner in verschiedenen Gemeinden wohnen, oder wenn eine Hypothek sich auf Grundstücke in verschiedenen Gemarkungen erstreckt. Has Hauptargument der Regierung, daß bei der Gemeindebesteuerung das Prinzip der besonderen „Leistung und Gegenletstung“ zwischen Gemeinde und Steuerzahler zur Geltung kom⸗ men müsse, ist eine theoretische Schrulle, die keinerlei Berechtigung hat gegenüber dem einzig richtigen Grundsatz, daß auch die kommunale Steuer lediglich nach der Leistungsfähig⸗ keit des Einzelnen zu bemessen sei. Es ist und bleibt eine Ungerechtigkeit, einen Landwirt oder Geschäftsmann, der mit 50 000 Mk. Kapital arbeitet, von dem 40 000 Mk. einem andern gehören, ebensohoch zu besteuern, wie seinen Nachbar, der mit 50 000 Mk. eigenem Kapital wirtschaftet, also fünfmal so viel Vermögen besitzt als der erstere.
Was schließlich die Befürchtung betrifft, daß die kommunalen Vermögenssteuern bei vollem Schuldenabzug zu wenig einbrächten, so weisen wir sie mit dem Bemerken ab, daß man ja den Steuersatz auf das Netto-Vermögen dem entsprechend erhöhen kann. Damit aber das geringe Kapital der kleineren Gewerbe⸗ treibenden und Bauern dadurch nicht zu schwer getroffen wird, entschließe man sich zur pro⸗ gressiven Gestal tung auch der Vermögens- steuer. Man beginne mit einem sehr niedrigen Steuersatz für die kleinen Leute und nehme dafür die großen Grundbesitzer, Fabrikanten und Handelsherren, die laut Steuerstatistik ihre Vermögen von Jahr zu Jahr um Tausende vermehren, schärfer heran. Das ist das einzige gesunde Besteuerungsprinzip, denn es trifft die wirtschaftlich Kräftigen, und bei Schulden⸗ abzug nur diese, ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend, und schont die wirtschaft⸗ lich Schwachen.
Außerdem gibt es noch einen Weg, die Finanzkraft der Gemeinden zu heben, der bei dieser Gelegenheit ebenfalls beschritten werden sollte. Wir meinen die Besteuerung der städtischen Bodenspekulation durch Ein⸗ führung einer Wertzuwachssteuer.
Hierüber bringt unser Offenbacher Partei- organ, dem wir Vorstehendes entnehmen, noch einen weiteren Artikel.
Politische Rundschau.
Gießen, den 12. Mai 1904.
Der Reichstag
hat in der vergangenen Woche sich vornehmlich mit der dritten Lesung des Etats beschäftigt. Bemerkenswerte Debatten gab es dabet weiter nicht, außer am Montag, wo Bebel sprach. Dieser Tage wird sich das hohe Haus Pfingst⸗ ferien bewilligen, die bis zum 7. Juni dauern sollen.
Ein Reichsverband gegen die Sozial⸗ demokratie
ist am Montag in Berlin gegründet worden: Es ist derselbe Bettelverband, von dem in der letzten Zeit schon öfters die Rede war. Er will von jedem Mitgliede jährlich mindestens 1 Mark erheben; vornehmlich fischt er aber nach„stiftenden“ Mitgliedern, die einen ein⸗ maligen Beitrag von 100 Mk. leisten sollen. Nach ihren Satzungen bezweckt die Gründung: „Alle in Treue zu Kaiser und Reich stehenden Deutschen ohne Unterschied ihrer religiösen und politischen Stellung zum Kampfe gegen die antimonarchischen Bestrebungen der Sozial⸗ demokratie zu einigen. Die„berechtigten“ Be⸗ strebungen der Arbeiter auf Verbesserung ihrer Lage sollen aber dabei voll anerkannt werden! Bei Wahlen soll ein gemeinsames Vorgehen aller bürgerlichen Parteien erstrebt, den„vom sozialdemokratischen Terrorismus bedrängten Arbeitgebern und Gewerbetreibenden soll nach Möglichkeit Hilfe gewährt werden.“ Der Sitz des Reichsverbandes ist Berlin.— Nun, uns wird der Verband keine besonderen Be⸗ schwerden machen. Er wird höchstens einigen abgebrühten Strebern gut bezahlte Beamten⸗ posten schaffen und den übrigen Mitgliedern Gelegenheit geben, ihre reichstreue Gesinnung
zu Reklame⸗ oder Beförderungszwecken in in, demonstrativer Weise an den Tag zu legen. el! Das ist wohl auch der Hauptzweck. 1 10 5 160 Zuchthausgesetz e Land · 0 arbeiter. 1 0 J heiter Dem preußischen Dreiklassenhause ist ein bherl! Gesetzentwurf zugegangen, welcher mit der be⸗ nich rüchtigten Zuchthausvorlage Aehnlichkeit hat. n tt Er betitelt sich:„Gesetz betreffend die Er⸗ e hibe schwerung des Vertragsbruchs laudwirtschaft. end licher Arbeiter und des Gesindes.“ Er bedroht 2 mit Geldstrafe oder Haft, wer Dienst boten oder landwirtschaftliche Arbeiter, von denen er Der weiß oder bet Anwendung der erforder— en d. lichen Sorgfalt wissen mut, daß sie( glagr einem andern Arbeitgeber zur landwirtschaft⸗ lite lichen Arbeit oder zum Gesindedienst noch ver- trie pflichtet sind, in Dienst nimmt, oder wer in gewinnsüchtiger Absicht Dienstboten ver⸗ leitet, widerrechtlich einen Dienst nicht auzu⸗ Ruff treten. Mit Geldstrafe von 2600 Mk. wird bestraft, wer sich innerhalb drei Jahren wie⸗ Ruf derholt gegen diese Bestimmung verfehlt. in Ja Geldstrafe erhält auch, wer die Verpflichtung Fergie zur Ausstellung eines schriftlichen Zeugnisses eben, bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines hlltz. landwirtschaftlichen Arbeiters nicht erfüllt. susen! Das sieht auf den ersten Blick gar nicht so irmen sehr schlimm aus, in Wirklichteit wird die mz 9 Sklaverei in aller Form errichtet. Ein Arbeiter binden oder eine Arbeiterin, die dem Gutsbesitzer ent- u Sit laufen ist, ist vogelfret und geächtet. Wer ihnen thu etwas zu essen gibt und sie dafür arbeiten r den läßt, wandert ins Gefängnis. Das Mädchen, nuch at welches wegen scheußlicher Behandlung oder aug weil es sich unsittlichen Angriffen ausgesetzt pont sah, dem Dienste entlief, soll unstet und fluc⸗ Jagtur tig sein. Vielleicht tragen solche Zwangsgesetze fallen dazu bei, die ländlichen Arbeiter aus ihrem gel Stumpfsinn aufzurütteln! blrste Sozialisten-Betämpfung mit fu den Bilderbogen. senlic Die„Wormser Zeitung“ hat verschiedene 90 Aufnahmen von Bebels Haus am Züricher gn See machen lassen und die Photographien zu Muaiti
einem anmutigen Bilderbogen zusammengestellt, litsg den sie den bürgerlichen Blättern als neuestes fach Sozialistenvertilgungsmittel zum Preise von Athili 2,50 Mk. zum Abdruck anbietet. Man könnte i
diese Idee für kindisch halten, wenn sie von 100 irgend einem Geschäftchenmacher ausging. Die eue Wormser Zeitung ist aber bekanntlich das Or⸗ all gan des Lederbarons Heyl in Worms, von 0 dem sie inspiriert, unterstutzt und kontrolliert 11 wird. Da ist es denn doch mehr als komisch, 91. daß sich über Bebels„Villa“ das Organ eines slls“ Mannes ereifert, der dreißigfacher Mil⸗ 9. 0 lionär und dreifacher Schloßbe⸗ 15 ier 13 „Vereinigte“ bürgerliche Parteien. r jn Im Wahlkreise Frankfurt-Leb us wollten dude die Liberalen, Junker ꝛc. mit vereinten Kräften etök. die Sozialdemokratie niederwerfen. Die schöne d me Einigkeit ging aber kläglich in die Brüche, die wurden Bündler haben dem liberalen Bassermann noch einen Kandidaten gegenüberstellt. Unsere Aus sichten sind, wie wir neulich schon bemerkten, der nicht besonders günstig. 0 Zur Nachahmung empfohlen! 50 Der Landrat des Kreises Templin hatte, it di wie man dem Hamburger Echo schreibt, schon Hunte wiederholt versucht, die dem Kriegerverein 1 hahe in Kurtschlag angehörenden Maurer dem ber Zentralverband der Maurer Deutschlands ab- lertr
trünnig zu machen. Auch mit dem Ausschluß aus dem Kriegerverein war gedroht worden. i d Als dann bei der letzten Reichstagswahl die N sozialdemokratischen Stimmen ganz bedenklich 19 1
angewachsen waren, sollte nun endlich Ernst dure gemacht werden mit dem Ausschluß 1 1 cht! besonders„anrüchiger“ Sozialdemokraten. In haft
der hierzu angesetzten Versammlung kamen ri unsere Genossen aber dem Herrn Hauptmann 0 ch
zuvor. Einer von ihnen nahm das Wort fürn und alle, und mit ihren Parteikarten in der Hand ur erklärten alle dreizehn den Austritt mit der Reitz
kurzen Motivierung, daß die Tendenz des


