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fügung stehenden Machtmittel statt.
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Mitteldeutsche Sountaas⸗Zeitung.
rechnungen gefaßt machen.— Auch für Kame⸗ run werden wohl größere Opfer gebracht werden müssen. Nach der Tägl. Rundschau finden fort⸗ gesetzt Beratungen über eine weitere Vermehrung der dem Gouverneur von Kamerun zur Ver⸗ Das Er⸗ gebnis der Beratungen soll in den nächsten Tagen bekannt werden.
In Ham burg veranstalteten unsere Partei⸗ genossen zahlreiche große Volks⸗Versammlungen, die massenhaft besucht waren, in denen gegen die bisherige deutsche Kolonialpolitik protestiert wurde. In den Resolutionen wurde die sofortige Einstellung der Feindselig⸗ keiten in Südwestafrika und die Anerkennung des Rechts der Eingeborenen auf den Besitz ihres Landes und die Bestrafung jener Euro⸗ päer gefordert, die durch ihre Uebergriffe den Austoß zum Kriege gegeben hatten. Der
Reichstag wurde aufgefordert, keine weiteren
Kredite für Truppensendungen zu gewähren. — 300 000 im gleichen Sinne gehaltene Flug- blätter kamen zur Verteilung.
Die Opfer dieses Kolonialkrieges, die erschossen oder am Typhus gestorben sind, beziffern sich jetzt auf beinahe 700.
Woher das Geld für die Kaiserparaden kommt
darüber erzählt ein Infanterieoffizier in der „Zukunft“ folgendes: Ein früherer komman⸗ dierender General, der die Parade auf dem Großen Sande veranstaltet hat, bat in Berlin um Anweisung von 23000 Mark. Da er das Geld uicht erhielt, soll er die Gefechts- und Schießgelder angegriffen haben, die der Reichs⸗ tag zur Ausbildung des Heeres im Gefechts⸗ und Schießdienst alljährlich bewilligt. Um diese Schiebung äußerlich zu decken, gehen den Kaiser⸗ paraden auf dem Großen Sande alljährlich größere oder kleinere Gefechtsübungen voran. Wenn man ähnliche Manipulationen verhindern will, wird dem gehorsamen Reichstag kaum etwas anderes übrig bleiben, als einen beson⸗ deren Parade⸗Etat einzurichten. Es wäre ja
ohnehin schon längst eine Statistik wünschens⸗
wert, durch die festgestellt würde, wieviel Millionen öffentlicher Gelder alljährlich zu hof⸗ festlichen Veranstaltungen verbraucht werden.
Opfer des Kampfes.
Ein grauenhaftes Strafkonto hat der Monat Oktober für die im Klassenkampf stehenden Arbeiter aufzuweisen. Das Gesamt⸗ Strafregister verzeichnet ein Jahr drei Monate Zuchthaus, 15 Jahre und sechs Wochen Ge⸗ fängnis und 745 Mk. Geldstrafen. Wie schon seit längerer Zeit, sind die Strafen am häufig⸗ sten und schärfsten, wo die Arbeiter im Lohn⸗ kampfe mit der Auslegung oder Anwendung der Strafgesetze in Konflikt gekommen sind. Dieselben Handlungen, die, wenn sie von Stu⸗ denten begangen sind, als Studentenulk be⸗ eichnet und höchstens als grober Unfang be⸗ straff werden, werden als Landfriedensbruch oder Aufruhr bezeichnet, wenn streikende oder ausgesperrte Arbeiter sie begehen. In Aschaffen⸗ burg, Güstrow und Geestemünde wurden Strei⸗ kende resp. Ausgesperrte zu 1 Jahr 3 Monaten Zuchthaus und 18 Jahren und 2 Monaten Gefängnis verurteilt. Speziell bei den Ver⸗ urteilungen in Güstrow und Geestemünde waren Ausgesperrte betroffen. Die Unternehmer hatten durch Aussperrungen den Streit begonnen. In dem Streit ließen dem Hunger preisgegebene Arbeiter sich zu Handlungen hinreißen, die nach der Auslegungspraxis unserer Gerichte als Auf⸗ ruhr und Landfriedensbruch bezeichnet werden. So müssen denn 21 Arbeiter, deren Streben darauf gerichtet war, für das Gemeinwohl zu wirken, schwere Strafen erdulden, weil sie in dem Kampfe nicht daran dachten, welche Aus— legung man den Strafgesetzen geben kann. Selbst zu der entehrenden Zuchthausstrafe wurde gegriffen. Die mildernden Umstände, bei deren Zubilligung auf Gefängnis hätte erkannt werden müssen, wurden von, bürgerlichen Geschworenen dem angeklagten Arbeiter versagt.
Sozialistische Wahlsiege. Einen bedeutenden Erfolg errangen unsere
Genossen in veipzig am Freitag bei der Stadt⸗ v rordnetenwahl. In der dritten Ab⸗ teilung wurden vier allte Sitze von unseren Genossen behauptet und drei neue dazu gewonnen. Der Erfolg ist um so höher an⸗ zuschlagen, weil sich diesmal die widerspruchs⸗ vollsten Elemente im Ordnungslager gegen uns verbunden hatten. Der Mieterverein und die Hausbesitzer hatten mit dem übrigen Kuddel⸗ muddel eine einzige Kandidatenliste aufgestellt. Im letzten Augenblick kam noch eine Querliste. Der Stimmenzuwachs für unsere Partei beträgt 1300. Die sozialdemokratische Fraktion im Kollegium ist jetzt 19 Mann stark. Dieser Ausfall der Wahl ist ein vernichtender Schlag für den Ordnungsrummel.
Bei der Gemeinderatswahl in Apolda wurde der Genosse Reichstagsabgeordneter Bau⸗ dert, der dem Gemeinderat nun 13 Jahre angehört, mit 1559 Stimmen wiedergewählt. Er erhielt damit, wie vor 3 Jahren, von allen Gewählten die höchste Stimmenzahl. Um die 8 Mandate bewarben sich nicht weniger als 38 Kandidaten.
Auch in Kiel brachten die Stadtverordneten⸗ wahlen uns gute Erfolge. Trotz ungeheurer Beteiligung von gegnerischer Seite wurden unsere Genossen Adler und Weber mit etwa 1400 Stimmen gewählt.— Ferner siegten in Ronneburg(Sachsen⸗Altenburg) bei den Bürgervorstandswahlen die soztaldemokratischen Kandidaten über die gegnerischen mit dreifacher Majorität.
In Aschersleben erzielte die Liste unserer Genossen 730 Stimmen, während diejenige des Beamtenvereins 625 und die der Hausbesitzer nur 300 erhielt. Gewählt sind zwei Bürger⸗ liche, die ausnahmweise 930 Stimmen erhielten, während vier Sozialdemokraten mit 730 Stimmen gegenseitig in die Stichwahl kommen, so daß uns also zwei Mandate sicher sind.
In unserer Nachbarstadt Frankfurt haben unsere Parteigenossen bei der am Mittwoch stattgefundenen Stadtverordnetenwahl recht gut abgeschnitten. Das Wahlrecht ist dort von einem versteuerten Einkommen von 1200 Mk. abhängig, für unsere Partei also sehr ungünstig. Trotzdem stiegen die sozialdemokratischen Stimmen um fast das Doppelte, es wurden 4200 Stimmen gegen 2400 vor zwei Jahren abgegeben. Gewählt wurde im Stadtteile Born⸗ heim Genosse Zielowsky; elf Genossen sind in Stichwahl, die allerdings nur in wenigen Fällen aussichtsvoll sind. Genosse Hüttmann, der in Bornheim 1110 Stimmen erhielt, wäre mit nur elf Stimmen mehr gewählt gewesen, so muß er sich einer Stichwahl unterziehen. Im ganzen können die Frankfurter Genossen mit dem Wahlausfall sehr zufrieden sein.
Ein Kampf ums Mutterrecht.
In dem niederlausitzer Städtchen Sommer⸗ feld lebt, wie die„Märkische Volksst.“ berichtet, eine ältere Frau, deren Mann vor einigen Jahren verstarb. Mit dem kärglichen Ertrag fleißiger Hände ernährt die Witwe sich nnd ihre drei unerzogenen Kinder, über die ihr die Vormundschaft anvertraut ist. Die brave Frau hat aber auch begriffen, daß nur aus dem Zu⸗ sammenschluß Gleichstrebender den Proletariern Heil erblühen kann, der hohe Begriff der Arbeitersolidarität ist ihr aufgegangen, und dem erkannten Ideal getreu, gibt sie den proletarischen Geschlechtsgenossinnen in der Tuchmacherstadt der niedrigen Löhne ein gutes Beispiel. Freudig nennen die Organisierten die Witwe ihre beste Kollegin. Ein hohes Lob! Es ist das schönste Zeugnis, das einer Arbeiterin ausgestellt werden kann. Die es verdient, muß ehrenfest sein und erfüllt vom Gemeingeist. Eine solche Frau, die durch ihr Beispiel erzieherisch wirkt auf eine zahlreiche Arbeiterschaft, wird auch ihre Kinder zu leiten wissen, daß sie brauchbare Glieder der menschlichen Gesellschaft werden. Fragt die Proletarier, und jeder wird antworten: Solch eine Mutter ist ein Schatz fürs Leben! Und doch wird gerade wegen der vortrefflichen Eigenschaften der Sommerfelder Witwe ihr Mutterrecht angefochten! Als füngst ein neuer Waisenrat sein Amt übernahm, eröffnete
er der Frau, wenn ste auch künftig Vor mund überihre Kinder bleiben wolle, müsse
sie dem Terttlarbeiterverbande den Rücken kehren, tue sie das nicht, so werde
ste über die Kinder nichts mehr zu sagen haben. Man kennt die Grundsätze, nach denen die auf den
Rathäusern kleiner Städte herrschende Haus⸗ besttzerklasse Waisenräte auswählt; man kann sich also denken, welch ein Mann der neue Waisenrat ist. Er handelt aber nicht auf eigene. Faust, das Vormundschaftsgericht steht hinter ihm. Termin wurde bereits abgehalten, und auf dem Gericht dasselbe Diktum: Aus dem
Verband oder aus dem Mutterrecht!l! 9
Begründend wird angegeben: Wenn die Mutter einer sozialdemokratischen Gewerk- schaft angehört, dann würden die Kinder verwahrlosen! Nun sollte aber⸗ mals Termin abgehalten und die Entscheidung gefällt werden. Der Konflikt zwischen Mutter⸗ pflicht und Arbeitersolidarität trieb die geäng⸗ stigte Frau zum Vorstand ihrer Organisation und es ist selbstverständlich, daß die Organisation. ihr Mitglied nicht im Stiche läßt. Treue um. Treue! Gehe der Kampf aus wie er will, als Illustration der Wertschätzung des Koalitions-⸗ rechts behält er seine Bedeutung. Der Geist der verscharrten Zuchthaus vorlage feiert eine widerwärtige Auferstehung. Die deutschen Arbeiter haben das Koalitionsrecht, aber wenn sie es anwenden, werden ste bestraftl. Nicht bloß kriminell, sondern mit Entziehung eines Naturrechts, das die bürgerliche Gesellschaft mit einem Heiligenschein umgibt. Ein schlechter Kerl in jeder Klasse, der nicht Korpsgeist be⸗ tätigt— aber wenn der Arbeiter zu seines⸗ gleichen hält, dann Verdammnis über ihn. — Klassenmoral!
Die Denunzianten⸗Seuche.
Schon in zu flosen Fällen hat der Majestäts⸗ beleidigungs-Paragraph elenden Subjekten dazu gedient, ihre Rachsucht zu befriebigen und ehr⸗ liche Leute ins Gefängnis zu bringen. Zwei Fälle ähnlicher Art haben sich kürzlich wieder in Aachen zugetragen. Ein Kutscher hatte einen Wirt denunziert, im Jahre 1901 oder 1902 in seiner Wirtschaft den Kaiser beleidigt zu haben. Die Anzeige wurde aus Rache erstattet. Mit Rücksicht auf die Gefährdung der öffentlichen Ordnung wurde bei verschlossenen Türen verhandelt und der Wirt dem Antrag gemäß zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt. — Der S huhmachermeister Bach in der Stein⸗ kaulstraße hatte infolge Differenzen einen seiner Gesellen am vorigen Sonnabend entlassen. Am Mitlwoch verlangte der Geselle, wieder eingestellt zu werden, wurde aber abgewiesen. Er ging darauf in die Küche und ersuchte die Frau Bach, für seine Weiterbeschäftigung zu sorgen, sonst werde er ihren Mann sofort ver⸗ haften lassen. Als auch das nicht half, ging er zur Polizei und denunzierte Bach wegen Kaiserbeleidigung. Sofort wurde Bach, ein Greis, durch ein starkes Aufgebot von Schutz⸗ leuten und Kriminalbeamten verhaftet, jedoch bald wieder entlassen, weil zwei als Zeugen benannte Personen die Behauptungen des Denunzianten nicht bestätigten. Seine ebenfalls betagte Frau fand er vor Schreck erkrankt in der Wohnung liegen. Sie mußte ins Hospital gebracht werden. Darum fort mit dem Majestäts⸗ beleidigungs⸗Paragraphen!
In Lissa(Posen) wurde sogar ein drei⸗ zehnjähriger Junge, der Schüler Grzabka, zu drei Monaten Gefängnis wegen Majestätsbeleidigung verurteilt! Bald wird man wohl noch die Säuglinge wegen Majestätsverbrechen vor den Richter schleppen!
„Schäbiges Zivil“.
Es geht doch nichts über den Bürgerstolz eines waschechten Amtsblattredakteurs. Seine über⸗ patriotischen Gefühle zwingen ihn, die Bevölke⸗ rungsschicht, der er angehört, zu verun⸗ glimpfen zur höheren Ehre des herrlichen Kriegsheeres. In Nr. 238 des„Roßweiner Tageblattes“ befand sich folgender Erguß einer echten deutschen Bürgerseele:„Am kommenden Donnerstag rücken die letzten Rekruten in ihre
Garnison ein, um des Königs Rock mit dem
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