Ausgabe 
10.7.1904
 
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Nr. 28.

Mitteldentsche Sountags⸗Zeitung.

Seite 3.

wirkt habe, das sei für seine Freunde nur eine sekundäre Frage; denn wenn das Gesetz auch scheitern werde, könne man doch auch mit den seitherigen Verhältnissen dem Ziele zustreben. Ein neues Gesetz bringe der Sozialdemokratie vorest keine Vorteile, denn sie treibe keine Politik auf nahe Sicht, wer dies glaube, verstehe das Jas und die Bestrebungen der Partei nicht.

as Volk müsse politisch denken lernen, dazu wolle man die Volksbildung haben. Dem Volk muß das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht gegeben werden.

Nach einer Bemerkung Heidenreichs, der seine Gegnerschaft gegen die direkte Wahl be⸗ tont, wird die Generaldebatte geschlossen.

Während der Generaldebatte war ein An⸗ trag von dem Bauernbündler Bähr und 25 Genossen eingelaufen, welcher für den Artikel 3 eee folgende Fassung vor⸗

ägt:

Die Kammer der Abgeordneten wird gebildet aus 55 Abgeordneten und zwar:

1. Aus 12 Abgeordneten folgender Städte: Haupt- und Residenzstadt Darmstadt(mit Bessungen) 3, Provinzialhauptstadt Mainzz3, Provinzialhauptstadt Gießen mit Heuchel⸗ heim und Wieseck 2, Kreisstadt Offenbach 2, Kreisstadt Worms 2.

2. Aus 43 in den übrigen Gemeinden zu wählenden Abgeordneten; davon entfallen auf: die Provinz Oberhessen 14, die Provinz Rheinhessen 11, die Provinz Starken⸗ burg 18.

Auf diesen Antrag hatten sich Bauernbündler, Zentrum und einige Nationalliberale geeinigt. Ursprünglich wollte man der Stadt Mainz noch Kastel und Kostheim zuteilen, wodurch auf jeden 6 0 34000 Einwohner entfallen wären. Dagegen wandten sich unsere Genossen mit aller Entschiedenheit und ste beantragten, die WorteKostheim und Kastel hinter Mainz sowieHeuchelheim hinter Gießen zu streichen. Merkwürdigerweise erklärten jetzt sämtliche 26 Antragsteller, daß die WorteKastel und Kost⸗ heim vorher nicht im Antrag gestanden hätten, sondern von unbekannter Hand nachträg⸗ lich hineingefügt worden sein müßten. Sie be⸗ antragten dann selbst die Streichung der beiden Worte, nur verlangten sie, daß Heuchelheim bei Gießen verbleibe. Unsere Genossen ließen sich hierdurch bestimmen, ihren Antrag zurückzuziehen.

Bei der nun folgenden Abstimmung wird Artikel 4, der das Prinzip des Gesetzes enthält und welcher lautet:Die Zweite Kammer geht aus direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor, mit allen 44 gegen die 4 nationalliberalen Stimmen der Abgeordneten Braun, Breimer, Heidenreich und Möllinger angenommen. Zu Artikel 3, der die Zusammensetzung der Kammer behandelt, liegen außer der Regterungs vorlage und dem Ausschußantrag noch zwei weitere Anträge vor, ein Antrag Korell und Genossen, der es bei der bisherigen Einteilung lassen will und der oben mitgeteilte Antrag Bähr. Die Freisinnigen erklärten sich gegen den neuen Einigungsantrag, der ihnen die Annahme des Gesetzes unmöglich mache, während Minister Rothe sich die Stellungnahme vorbehält.

In namentlicher Abstimmung wird der Artikel 3 in der Fassung der Regierungs- vorlage mit 31 gegen 18 in der Fassung des Ausschuß antrages mit 26 gegen 23 und des Antrages Korell mit 35 gegen 13 Stimmen abgelehnt, in der Form des Antrages Bähr mit 37 gegen 10 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten die vier Freisinnigen, fünf Nationalliberale und der Zentrumsabgeordnete Pennrich. Dann wird der Titel des Gesetzes genehmigt und damit erhält die Kammer, die früher die derLandstände hieß, den Namen Landtag. Artikel 1, der das Zweikammer⸗ system ausspricht, wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten angenommen.

Politische Nundschau.

Gießen, den 7. Juni 1904. Die Hofbankiers der Kaiserin. Im Pommernbankprozeß ist am 1. Juli

Konate gedauert hatte. Die Angeklagten Schulz und Romeick wurden wegen zwei Fälle der Untreue und drei Fälle einer Bilanz⸗ verschleierung und zwar Schultz zu Jahren Gefängnis und 30,000 Mk. Geldstrafe, Ro meick zu 3 Jahren Gefängnis und 6000 Mark Geldstrafe verurteilt. Beiden An⸗ geklagten wurden je 2 Jahre Gefängnis auf die Untersuchungshaft angerechnet. Von der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte wurde Abstand genommen. Ein Antrag des Staats anwaltes auf Wiederverhaftung der beiden An- geklagten wurde abgelehnt. Stadtbaurat Bohl wurde von der Anklage der Beihilfe freige- sprochen. Nach Beendigung des Prozesses lief eine Notiz durch die Presse, daß sich die Verurteilten in die Sommerfrische begeben hätten um sich von denStrapazen zu erholen! Wenn Streiksünder oder sozialdemokrattische Redak teure verurteilt sind, läßt man sie in der Regel nicht in die Sommerfrische gehen!

Das Interessanteste an diesem Prozesse ist aber nicht die Strafe, welche die Bankgauner traf, sondern derFall Mirbach. Der wird noch nicht so schnell von der Tagesordnug verschwinden. Es ist nicht aufgeklärt worden, wo die 325000 Mk. geblieben sind, welche Mirbach quittiert aber nicht erhalten hat und außerdem wird die Art, wie der Ober⸗ hofmeister die Mittel zu Kirchenbauten von Gläubigen und Ungläubigen zusammenbettelte, noch öfters Gegenstand der öffentlichen Dis⸗ kussion sein.

Als ein nationalliberaler Ordnungsmann

und Musterbürger von besonders edlen Qualitäten hat sich der Reichstagsabgeordnete Münch⸗ Ferber in dem Beleidigungsprozesse gegen den Spinnereidirektor Schmid erwiesen, der kürzlich vor dem Landgerichte Hof verhandelt wurde. Wir haben denselben in der vorigen Nummer bereits erwähnt; aus der Urteilsbegründung sind aber noch einige interessante Feststellungen nachzutragen. Es wurde darin ausgeführt: Der Gerichtshof hat die Ueberzeugung erlangt, der Privatkläger Münch-⸗Ferber habe be⸗ wußterwetse durch Vorspiegelung fal⸗ scher Tatsachen die Erben seines verstorbenen Sozius einschüchtern wollen, um sie von gericht⸗ lichen Schritten in Sachen der Erbschaftsaus⸗ zahlung abzuhalten. Der Gerichtshof erachtet also in diesem Punkt den Wahrheitsbeweis für vollständigerbracht. Ein weiterer Passus in der Urteilsbegründung lautet:Der Ge⸗ richtshof erblickt in der Bilanzaufstellung eine absichtliche Benachteiligung der Er- ben. Ein Mann von der Bildung und Ge⸗ schäftskenntnis des Privatklägers mußte wissen und hat es auch gewußt, daß durch eine solche Bilanzaufstellung die Erben benachtetligt seien.

Damit wird der nationalliberalen Staats- stütze das denkbar schlechteste Zeugnis ausgestellt, das ihn politisch unmöglich machen muß. Der Herr Kommerzienrat wird schleunigst sein Reichs⸗ tagsmandat niederlegen müssen, wenn er nicht riskieren will, daß ihn die Wähler des Wahl- kreises Hof zum Teufel jagen. Was wäre aber ein Geschrei in der Ordnungspresse, wenn einem Sozialdemokraten Derartiges ge richtlich bescheinigt würde!

Königsberger Hochverratsprozeß.

Bekanntlich wurden bereits vor mehr als einem halben Jahre in Königsberg mehrere Genossen unter der Anschuldigung verhaftet, sich durch Verbreitung russtscher sozialdemokratischer Schriften einer Beleidigung des Zaren und der Beihilfe zum Hochverrat schuldig gemacht zu haben. Die Angelegenheit kam bereits auch im Reichstage zur Sprache. Nunmehr ist den Angeklagten die Auklageschrift zugegangen und der Termin sehr eilig bereits anf den 12. Juli festgesetzt worden. Man läßt also den Ange⸗ klagten nur wenige Tage Zeit ihre Verteidigung vorzubereiten, wahrend der Staatsanwalt zur Vorbereitung beinahe dreiviertel Jahre gebraucht hat. Man darf gespannt sein, was bei der anzen Affaire herauskommen wird. Angeklagt finde der Barbter Max Nowakrotzkt in Königs- berg, der Rendant der Orts⸗Krankenkasse Otto

das Urteil gefällt worden, nachdem er zwei Braun in Königsberg nebst 7 Gen., darunter der

Expedient an der Buchhandlung Vorwärts Pätzel in Berlin. Nicht eröffnet ist das Haupt⸗ verfahren gegen Redakteur Quessel in Stettin, der gleichfalls von der Staatsanwaltschaft angeklagt ist.

Fromme Moral.

Auf der Jahresversammlung des württem bergischen gerztlichen Landesverein, welche vorige Woche in Ulm tagte, wies Dr. Beck⸗Mengen daraufhin, daß nach seiner Erfahrung aus den Oberämtern Riedlingen und Saulgau, die be kanntlich eine hohe Kindersterblichkeit haben, der Hauptgrund für den Rückgang des Stillens und der dadurch bedingten Kinder- sterblichkeit nicht in der Bequemlichkeit der Frauen oder in der Furcht derselben vor einer Brust erkrankung zu erblicken sei, sondern einfach darin, daß die Leute wollen, daß die Kinder sterben! Es komme tatsächlich vor, daß man einer Frau zum Tode ihres im Säuglings⸗ alter verstorbenen Kindes gratuliere! Es heiße dann einfach:Der Herr hats geholt! Vor Kurzem hat schon ein katholicher Lehrer auf diese Tatsache aufmerksam gemacht. Es muß hervorgehoben werden, daß jene Aemter sehr fromme Gegenden und Zentrums domänen sind.

Mimister⸗Ansichten über die Ehe.

Die preußischen Minister leisten sich des Oefteren artige Redeblüten. Vorigen Donnerstag wurde im preußischen Herrenhaus ein Gesetzent⸗ wurf über die Kapitalserhöhung der Seehand lung beraten und mehrere Redner erklärten, trotz mancherlei kritischen Randbemerkungen für den Entwurf stimmen zu wollen. Darauf ant⸗ wortete der Finanzmintster, v. Rheinbaben, daß es ihm nicht auf die Motive ankomme, auf Grund derer die Redner abstimmten, sondern auf die Tatsache selbst und in kühner Bilder⸗ sprache erklärte er:

Wenn ich ein Mädchen heiraten will, kommt es mir nur darauf an, ob sie ja sagt, die Motive sind mir ganz gleich- gültig.

Her v. Rheinbaben betrachtet also die Braut werbung ausschließlich vom Standpunkt der Kapitalserhöhung. Kommt die zustande, sind Motivejanz ejal. Die Ansicht, daß das einzig sittlich mögliche Motiv der Heirat Liebe sei, ist zwar noch immer weit verbreitet, aber durchaus nicht erstklassieg. Der Minister hat damit ungewollt die Sittenbegriffe jenerbesseren Kreise zum Ausdruck gebracht, welche der Sozial demokratie die Zerstörung der Ehe vorwerfen

Wahlen in Holland.

Bei den Wahlen zu denProvbinzialstaaten (Provinziallandtage) in Holland siegten in den Stichwahlen meist Liberale zum Teil mit Hilfe der Sozialdemokraten. In Amster dam siegte im dritten Kreise der Sozialdemokrat J. L. Tak mit 2500 Stimmen gegen 2 465, die auf den Liberalen fielen. Genosse van der Goes fiel aber mit 2298 Stimmen gegen einen auderen Liberalen durch.

Soziales, Gewerkschastliches, Arbeiterbewegung.

Schutz dem Streikbrechertum! Das Schöffengericht Wilhelmshaven verurteilte zwei Schneidergehülfen, die ein paar Arbeits willige belästigt, beleidigt und bedroht haben sollen, zu zwei und drei Wochen Gefängnis. Das Schöffengericht in Crimmitschau ver⸗ urteilte Weber Götz und Feuermann Hofmann wegen Beleidigung, den ersten zu drei Tagen Gefängnis und den anderen zu 15 Mk. Geld- strafe. Beide haben einen arbeitswilligen Weber, der während der Crimmitschauer Bewegung die Arbeit fortgesetzt hatte, beleidigt, weil sie auf einem Tanzsaale gerufen hatten, wenn der Streikbrecher nicht herunter gehe, werde nicht weiter getanzt. Solche schwere Beleidigungen müssen natürlich auch mit Gefängnis geahndet werden. Zwei Maurer in Gera erhielten je etage Woche Gefängnis wegen Beleidigung einiger Streikbrecher, die sich gar nicht beleidigt gefühlt und auch keinen Strafankrag gestellt hatten.

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