Ausgabe 
7.2.1904
 
Einzelbild herunterladen

Nr. 6.

Mitteldeutsche Fonutags⸗Zeitung.

Seite.

lung der Arbeiter⸗Berufsveteine steht, wie be⸗ merkt, schon seit Jahrzehnten zur Diskussion. Bereits 1884 brachte die sozialdemokratische Fraktion einen ausgearbeiteten Gesetzentwurfe in und oft genug hat der Reichstag Resolutionen und Anträge angenommen und der Regierung überwiesen. Unterdes bestehen die schlimmsten Mißstände ruhig weiter. Auf privatrechtlichem Gebiet ist das bekanntlich gar nicht kleine Ver⸗ mögen der Gewerkschaften, für das Millionen mühsam erarbeitete Groschen opferfreudig hin⸗ gegeben worden sind, vollkommen schutzlos; haben doch die Berufsvereine nicht einmal das Klagerecht. Oeffentlich⸗rechtlich beseitigt§ 152 alle dem freien Koalitionsrecht entgegenstehen⸗ den Gesetze, aber die landesgesetzlichen Be⸗ stimmungen über Vereine und Versammlungen, die Auslegungskünste der Gerichte, die Willkür der Verwaltungsbehörden führen sie wieder ein. All das sind Zustände, die keinem der Reichstagsabgeordneten, ja überhaupt keinem Menschen in ganz Deutschland unbekannt sind. Ueber ste zu urteilen, hat keinen Sinn mehr;

sie müssen geändert werden. So erwartete

man denn, daß auf die Frage des Zentrums nach dem Zeitpunkt und Inhalt der Reform ein vollständiger Gesetzentwurf die Antwort sein würde. Aber als nach der im wesentlichen durchaus treffenden Begründung der Inter⸗ pellation durch Abg. Trimborn Staatssekretär Posadowsky antwortete, erklärte er zwar, daß die Regierunggrundsätzlich nicht abgeneigt sei, der Frage näher zu treten, doch erkennt man aus seinen weitern Ausführungen, daß noch gar nichts geschehen ist und vorläufig noch alles beim alten bleiben wird. Abg. Legien kennzeichnete denn auch nach ein⸗ gehender Schilderung der gegenwärtigen unhalt⸗ baren Lage diese Saumseligkeit der herrschenden Parteten und Klassen mit aller Deutlichkeit und zeigte am Beispiel Crimmitschaus, wie Behörden und Unternehmer mit dem Koali⸗ tionsrecht umspringen. Eine starke Wirkung brachten besonders die neuen Mitteilungen über die Racheakte der Crimmitschauer Unternehmer gegen die Arbeiter und den Textilarbeiterver⸗ band hervor. Bei der weiteren Debatte kam nicht mehr viel heraus. Keiner der bürger⸗ lichen Abgeordneten ist entschlossen, die Regier⸗ ung vorwärts zu zwingen, wenn auch Herr Trimborn im Schluß seine Unzufriedenheit mit der Erklärung des Staatssekretärs zu erkennen gab. Ueber das Koalitionsrecht der Staats arbeiter, das selbst der Frankfurter Arbeitertag unbedingt verlangt hat, schweigt die heuchlerische Sozialpolitik des Zentrums; es weicht dem Konflikt mit der Regierung aus.

Eutschädigung unschuldig Verhafteter.

Bekanntlich hatte die hessische Regierung im Bundesrate einen Antrag gestellt, daß ein An⸗ spruch auf Entschädigung für unschuldig er⸗ littene Untersuchungshaft gesetzlich festgelegt werden solle. Nunmehr ist ein diesbezüglicher Gesetzentwurf veröffentlicht worden. Im § 1 desselben ist die Entschädigungspflicht wie folgt umschrieben:

Personen, die im Strafverfahren freige⸗ sprochen oder durch Beschluß des Gerichts außer Verfolgung gesetzt sind, können für erlittene Untersuchungshaft Entschädigung aus der Staatskasse verlangen, wenn das Verfahren ihre Unschuld ergeben oder dargetan hat, daß gegen sie ein begründeter Verdacht nicht vorliegt. Außer dem Verhafteten haben diejenigen, denen gegenüber er kraft des Gesetzes unterhaltungs⸗ pflichtig war, Anspruch auf Entschädigung.

Der Entwurf weist aber in seinem weiteren Inhalte bedauerliche Mängel auf.

Zum Beispiel muß nicht die Zahlung einer Entschädigung erfolgen, sondernkann. Damit wird die Haftpflicht des Staates für die Ent⸗ schädigung Unsckuldiger, die durch ihn geschädigt wurden, gänzlich in die Willkür der Richter gegeben. N

Enschädigung soll aber ausgeschlossen werden,

wenn das Verfahren die Unschuld der Angeklagten nicht ergeben oder dargetan hat, daß gegen stie ein begründeter Verdacht nicht vor⸗ liegt. Bleibt bei den Richtern einbegründeter Verdacht bestehen und ist die Freisprechung erfolgt,weil wie die Begründung sagt der geführte Beweis zu einer Verurteilung nicht 1 so bleibt der Enschädigungsanspruch ersagt.

Diese Bestimmungen müssen zu den denkbar schlimmsten Folgen führen. Es werden Frei⸗ gesprochene erster und zweiter Klasse ge⸗ schaffen. Es wird in die Meinung der Richter srafbar, Freigesprochene dauernd als einer trafbaren Tatdringend Verdächtige zu kenn⸗ zeichnen, welche Kennzeichnung zugleich die schwerste Schädigung für die weitere Existenz der Betroffenen bedeutet.

Nach allen Richtungen dehnbar und deshalb verwerflich sind die Bestimmungen des§S 2, welche den Entschädigungsanspruch ausschließen. So soll die Verschul dung der Untersuchungs⸗ haft durchgrobe Fahrlässigkeit die Ent⸗ schädigung ausschließen;grobe Fahrlässigkeit ist jedoch ein schlimmer Kautschukbegriff. Ebenso gefährlich ist die Bestimmung, daß die Ent⸗ schädigung ausgeschlossen sein soll,wenn das zur Untersuchung gezogene Verhalten des Ver⸗ hafteten gegen die guten Sitten verstoßen hat. Wie leicht wird beispielsweise auf Grund einer solchen Bestimmung die Entschädigung Arbeitern verweigert werden, die wegen Express⸗ ungsversuch im Lohnkampfe angeklagt und ver⸗ haftet waren, aber freigesprochen werden mußten!

Einer sehr genauen Prüfung bedarf auch die weitere Bestimmung des§ 2, wonach der Entschädigungsanspruch ausgeschlossen sein soll, wenn der Verhaftete entweder wegen Ver⸗ brechens oder wiederholt wegen Vergehens des 9361 Nr. 3 bis 8 des Strafgesetz uches zu Freiheitsstrafe verurteilt worden ist und seit Verbüßung der letzten Strafe bis zur Ver⸗ haftung fünf Jahre noch nicht verflossen sind. Gerade Vorbestrafte sind dem Verdacht straf⸗ barer Handlungen seitens der Anklagebehörden besonders leicht ausgesetzt und werden leichter aus geringeren Anlässen als andere Personen in Haft genommen.

Ganz ungeheuerlich ist ferner, daß Rechts⸗

mittel gegen den Gerichtsbeschluß über die Entschädigungs⸗Gewährung ausgeschlossen bleiben sollen. 5 Selbstverständlich hat der Staat die Pflicht, jene Personen, die er unschuldig in's Gefäng⸗ nis schleppt und die oft genug dadurch wirt⸗ schaftlich ruiniert werden, entsprechend zu ent⸗ schädigen und er hätte diese Pflicht schon längst erfüllen sollen. Wie aber der Entwurf aussteht, wird der Reichstag noch eine gründliche Um⸗ arbeitung vornehmen müssen, wenn er die An⸗ sprüche der Gerechtigkeit nur einigermaßen er⸗ füllen soll.

Ueber den Entwurf hat am Mittwoch bereits die erste Beratung im Reichstag stattgefunden.

Politische Rundschau.

Gießen, den 4. Februar 1904. Wieder neue Schießprügel?

Wie Berliner Zeitungen berichten, wäre die Einführung eines neuen Infanterte⸗Ge⸗ wehres so gut wie beschlossen. Die neue Flinte sei ein Repetiergewehr mit Kolbenmaga⸗ zin, das zur Aufnahme von 16 Patronen ein⸗ gerichtet ist. Die Fertigmachung des Gewehres zum Schuß kann in wenigen Sekunden er⸗ folgen. Alle 16 Patronen können ohne Unter⸗ brechung hintereinander abgefeuert werden. Nur immer neue Mordwaffen! Das ist die Haupt⸗ parole im christlichen Staate! Wenn es aber Maßnahmen zum Wohle des Volkes zu treffen gilt stehe Wurmkrankheit ist niemals Geld vorhanden.

Russische Spitzelwirtschaft in Deutschland.

Bekanntlich waren in Königberg i. Pr. zwei unserer Genossen, Braun und No wa⸗ grodski verhaftet worden, unter dem Ver⸗

dachte, revolutionäre Schriften nach Rußland befördert und damithochverräterische Hand⸗ lungen begangen zu haben. Vor kurzem wurden die beiden aus der Haft entlassen, einige Tage später aber wiederum verhaftet. Braun war zum Krankenkassentage nach Leipzig gereist und hatte sich dann wegen Blinddarm⸗ entzündung, die er sich im Gefängnis zugezogen hatte, in eine Heilanstalt begeben, was das Wolff sche Telegraphenbureau veranlaßte, die Nachricht von der Flucht des Braun in die Welt zu setzen. Aus der ganzen Geschichte wird nicht viel herauskommen; empözend ist aber, daß deutsche Staatsbürger Rußland zu Liebe monatelang ins Gefängnis gesteckt werden, daß Preußen sich willig zum Büttel Rußlands macht!

Ersatzwahlen.

Am Montag hat die Stichwahl im Kreise Osnabrück zwischen dem Nationalliberalen Wamhof und dem Zentrumsmann v. Bar stattgefunden. Ersterer wurde mit 15509 Stim⸗ men gegen 15 137 des Zentrums gewählt. Un⸗ sere Parteigenossen hatten Wahlenthaltung proklamiert. Die Ersatzwahl im Kreise Eschwege-Schmalkalden ist auf den 1. März angesetzt. Die Antisemiten machen An⸗ strengungen diesen Kreis mit ihrem Kandidaten Raab⸗Hamburg wieder zu erobern. Hoffentlich vereiteln das unsere Genossen durch nachhaltige Agitationsarbeit und sorgen dafür, daß dieser Kreis als 82. der Sozialdemokratie zufällt!

Bei der Gemeinderatswahl in Grünwinkel bet Karlsruhe siegten am Samstag die 6sozialdemokratischen Kandidaten mit 130 gegen 100 Stimmen der Nationalliberalen und des Zentrums. Grün⸗ winkel ist wohl die erste badische nicht nur, sondern die erste deutsche Gemeinde, die einen sozialdemokratischen Bürgermeister, einen sozial⸗ demokratischen Gemeinderat und eine sozialde⸗ mokratische Zweidrittel⸗Mehrheit im Bürger⸗ ausschuß aufzuweisen hat.

Wahlrechtsräuberei in Bremen.

EineReform des Wahlrechts nach sächst⸗ schem Muster beabsichtigen die herrschenden Klassen in Bremen. Dort herrscht gegen⸗ wärtig ein allen modernen Anforderungen widersprechendes ständiges Wahlsystem zu den Bürgerschaftswahlen. Das soll reformiert wer⸗ den, man will aber die Gelegenheit benutzen, nach bekannten Methoden unsere Genossen aus dem hanseatischen Parlament hinauszubugsieren, indem das Klassenwahlrecht von einem Zen⸗ sus abhängig gemacht werden soll. Nur wer fünf Jahre hintereinander ein jährliches Einkommen von 1200 Mark versteuert, soll wahlberechtigt sein. Es giebt jedoch fast keinen Arbeiter in Bremen, der fünf Jahre hintereinander, ohne daß er zwischendurch arbeits- los war oder vorüberhehend außerhalb Bremens Arbeit suchen mußte, 1200 Mk. Einkommen zu versteuern in der Lage ist; dasselbe trifft auch für eine ganze Anzahl kleiner Geschäfts⸗ leute, Handwerker usw. zu. Die geplanteRe⸗ form läuft also auch dort nachbewährten Mustern auf einen Wahlentrechtungsversuch größeren Stiles hinaus. Unsere Bremer Ge⸗ nossen haben sich in großen Versammlungen gegen den geplanten Wahlrechtsraub energisch gewehrt.

Vom Aufstand in Südwest⸗Afrika

sind Nachrichten über verschiedene Kämpfe mit den Hereros, die für die deutschen Schutztruppen natürlich stegreich verliefen, veröffentlicht wor⸗ den. Danach sollen auch eine Anzahl deutscher Ansiedler ihr Leben eingebüßt haben. Die armen schwarzen Teufel werden jedenfalls bald europäischeBildung und christlicheKultur zu ihrem Schrecken genauer kennen lernen.

In Italien

ist der bedeutende Gelehrte, Professor La- briola im Alter von 62 Jahren an den Folgen einer Kehlkopf⸗Operation gestor ben. Labriola war Sozialdemokrat, einer der schärfsten und klarsten Denker. Er war kein