Ausgabe 
23.8.1903
 
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Seite 2.

Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

Nr. 34.

Das Gleiche gilt von unseren Genossen in Sachsen, die sofort nach ihren glorreichen Reichstagswahlsiegen unmittelbar die Agitation für die Landtagswahlen auf⸗ nehmen mußten. Es scheint, daß die sächsische Regierung unter dem Druck der für sie so außerordentlich ungünstig ausgefallenen Reichstagswahlen eine Reform des sächsischen Landtagswahlrechts vornehmen will. Bei der durch und durch reaktionären Natur der sächsischen Regierung und der Feigheit und Charakterlosigkeit der sächsischen Bour⸗ geoisie, darf man von dieser Reform nicht viel erwarten. Unsere sächsischen Genossen entfalten eine intensive Wahl⸗ agitation mit der Forderung: Einführung des all ge⸗ meinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts.

Ueber Organisation sagt der Bericht: Dem Ausbau der Organisation widmen die Genossen allerorts die größte Aufmerksamkeit und mit Recht. Beruht doch auf einer guten Organisation der Erfolg des Kampfes und die Möglichkeit, erkämpfte Positionen zu behaupten. Wiederum ist eine größere Anzahl Parteiorte und auch Wahlkreise dazu übergegangen, Wahl- resp. Kreiswahl⸗ vereine mit festen Beiträgen zu bilden, um der Agitation eine feste und gesicherte Grundlage zu geben. Durch die Reichstags⸗Wahlagitation gefördert, ist in fast allen Wahlvereinen die Mitgliederzahl in erheblichem Maße gestiegen und damit eine wesentliche Aufbesserung der Parteifinanzen erzielt.

Schiedsgerichtsverfahren über die Partei⸗ zugehörigkeit hat der Vorstand im Berichtsjahr eins eingeleitet. Es betraf den Genossen Streb in Offen⸗ bach, der eine ernste Rüge erhielt. Zwei Fälle aus Düsseldorf und Charlottenburg wurden vertagt und können vor dem Parteitag nicht mehr erledigt werden.

Einem Auftrage des Münchener Parteitags ent⸗ sprechend, schlägt der Parteivorstand folgende Aenderung des§ 2 des Organisationsstatuts vor:

§ 2. Zur Partei kann nicht gehören, wer sich eines groben Verstoßes gegen die Grundsätze des Parteipro⸗ gramms oder wer sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht hat.

Ueber die fernere Zugehörigkeit zur Partei entscheidet ein Schiedsgericht, das der Parteivorstand beruft. Die Hälfte der Beisitzer wird von denjenigen bezeichnet, welche den Ausschluß beantragen, die andere Hälfte von dem durch diesen Antrag Betroffenen. Den Vorsitzenden bezeichnet der Parteivorstand.

In Orten oder Wahlkreisen, in denen die Geschäfte der Partei durch eine Vereinsorganisation geführt werden, ist der Ausschluß eines Mitgliedes aus der betreffenden Organisation dem Ausschluß aus der Gesamtpartei gleich zu achten. Der Ausschluß aus einer solchen Organi⸗ sation darf daher nur im Wege des vorstehend festgesetzten schiedsgerichtlichen Verfahrens erfolgen.

Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts steht den Beteiligten binnen 6 Wochen die Berufung an die Kontrollkommission und gegen deren Entscheidung an den nächsten Parteitag zu.

Verzichtet ein Parteigenosse, gegen den ein Ausschluß⸗ antrag gestellt wird, auf schiedsgerichtliche Verhandlung, oder unterläßt er es, innerhalb einer vom Parteivorstand zu bestimmenden Frist, Schiedsrichter zu ernennen, so gilt er ohne weiteres als ausgeschlossen.

Mit dem Tode, dem Austritt oder der Ausschließung aus der Partei verliert der frühere Parteigenosse jedes Recht, das er etwa gegen die Partei, gegen den Partei⸗ vorstand, gegen die Kontrollkommission oder gegen einzelne Parteigenossen aus seiner Parteimitgliedschaft erworben hat.

Den ihm vom Münchener Parteitag gewordenen Auftrag, zwischen der deutschen Partei und der Organi⸗ sation der polnisch-deutschen Sozialdemokratie eine Verständigung und Einigung herbeizuführen, hat der Parteivorstand sofort nach dem Parteitag entsprochen und die Verhandlungen in die Wege geleitet. Das Resultat war ein negatives. Doch zeitigten die Ver⸗ handlungen insoweit ein praktisches Resultat, als die Genossen der beiderseitigen Organisationen in Posen und Oberschlesien sich über die aufzustellenden Kandidaten verständigten und über die Leistungen zu den Wahlkosten einigten.

Bezüglich der Mitarbeiterschaft von Partei genossen an bürgerlichen Blättern gibt der Vorstand eine längere Darlegung über die Entstehung der vielbesprochenen Veröffentlichung darüber.

Der Kassenbericht konstatiert: Die von Freund und Feind anerkannte Opferfreudigkeit unserer Partei⸗ genossen hat sich im abgelaufenen Rechnungsjahre in glänzender Weise gezeigt. Die Gesamteinnahmen, nach Abzug der übernommenen Kassenbestände sind gegen das Vorjahr um 289 838,73 Mk., die allgemeinen Ein⸗ nahmen um 265 383,83 Mk. gestiegen und betrugen im Ganzen 628 247 Mk. Bewunderns wertes hat wieder die Berliner Parteigenossenschaft geleistet. Sind doch im Berichtsjahre allein vom 6. Berliner Wahlkreis 68 259,16 Mk. an die Zentralkasse abgeführt worden.

Aber auch die Ausgaben der Zentralkasse haben mit 554 211,88 Mk. eine noch nicht dagewesene Höhe erreicht. Obenan stehen natürlich die Ausgaben für die Kosten der Reichstagswahlen. Sie sind um 68 840,35 Mk

höher als im letzten Reichstagswahljahr 1898. Neben⸗ her wurden im Berichtsjahre auch noch für allgemeine Agitation 28 788,42 Mk. mehr ausgegeben als im Jahre 1898.

Während aber 1898 wie im vorhergehenden Wahl⸗ jahre 1893 die Zentralkasse mit einem beträchtlichen Defizit abschloß, weist der vorliegende Kassenbericht einen Ueberschuß auf. Bei der Ausdehnung der Partei und der großen Zahl der in Tätigkeit gewesenen Wahlkomitees konnte anderseits bis zum Schluß des Rechnungsjahres nur erst ein kleiner Teil der Wahlabrechnungen erledigt werden. Es sind noch viele aus der Wahlbewegung stammende Verbindlichkeiten vorhanden, deren Erfüllung die Zentralkasse wird übernehmen müssen, so daß der derzeitige Ueberschuß noch sehr zusammenschmelzen dürfte.

(Schluß folgt.)

Politische Rundschau. Gießen, 20. August. Wie der Zolltarif die Arbeiter schädigt.

Die Brenner, Kutscher, Maschinisten, Böttcher und Hülfsarbeiter der Breslauer Brenne⸗ reien legten kürzlich dem Verein der Brennerei⸗ besttzer des Stadt⸗ und Landkreises Breslau einen Lohntarif zur Annahme vor. Der Verein hat die Anerkennung des Tarifs ein⸗ stimmig mit folgender Begründung abgelehnt: Die derzeitigen schlechten Verhältnisse der Brennereien, die durch das Daniederliegen der Industrie und durch die schon im zweiten Jahr anhaltende schlechte Witterung heraufgerufen sind, gestatten es nicht, die Betriebe durch Er⸗ höhung der Spesen weiter zu belasten. Wenn diese Gründe auch nur vorübergehend seien, so gebiete außerdem die mit dem Zolltarif beschlossene ungeheuere Erhöhung der Zölle auf Gerste, Malz und Hopfen, sowie die in Aussicht stehende Erhöhung der Brausteuer auch für die Zukunft kategorisch, jede weitere Belastung von den Betrieben fern zu halten. Also auch hier sind es die Arbeiter, die denSegen des Zolltarifs verspüren, von dem ihnen die agra⸗ rischen Schwadroneure vorzulügen wußten.

Agrarischer Terrorismus.

Liberale Blätter berichteten dieser Tage aus Freiberg in Sachsen, dem früheren Wahlkreise des Agrarier⸗Häuptlings Oertel, folgendes:

In Freiberg in Sachsen besteht immer noch eine lebhafte Erregung über die Reichstags⸗ wahl. Diese Erregung wird freilich zum Teil künstlich wachgehalten durch die Erörte⸗ rungen, die der frühere Vertreter dieses Kreises, Dr. Oertel, mehrfach über seinen Durchfall angestellt hat und sogar der Nach⸗ welt in einer Denkschrift überliefern will. Hatte schon das Verhalten agrarisch⸗konser⸗ vativer Wähler Oertels, die einen Liberalen nach der Wahl tatsächlich mißhandelt haben, den Unwillen der liberalen Bevölkerung er⸗ regt, so ist jetzt durch Angriffe gegen den Freiberger Bürgermeister die Erregung noch weiter gesteigert worden. Bei diesen tut sich besonders der Direktor des Bundes der Land⸗ wirte in Sachsen, Oswin Schmidt⸗Freiberg, mit Eifer hervor. In Nr. 30 vom 25. Juli 1903 ist im Organ Bund der Landwirte direkt zur Boykottierung zweier her⸗ vorragender Freiberger Betriebe aufgefordert worden. Wie verlautet, hat der Besitzer eines dieser Betriebe gegen den Verfasser, als welcher sich Oswin Schmidt bekannt hat, Klage auf Schadenersatz erhoben. Noch jetzt erhalten Führer der liberalen Bewegung Drohbriefe über Drohbriefe. Man muß sich gewärtig halten, daß alles dies von einer Partei ausgeht, die in ihrem Programm das Eintreten für Recht, Sitte und Ordnung als Hauptforderung hinstellt.

Und eine solche Gesellschaft wird nicht müde, in ihren Versammlungeu und ihren Blättern vonsozialdemokratischem Terrorismus zu reden. Das ganze Volk muß es den Sozial⸗ demokraten Dank wissen, daß sie den über⸗ mächtigen Einfluß dieser Sippe in Sachsen gebrochen haben.

Neuer Kriegsminister.

Der Kriegsmintster v. Goßler, von dessen Rücktrittsabsichten schon seit Wochen die Rede

war, hat uun seine erbetene Entlassung erhalten. Als sein Nachfolger ist General v. Einem, bisher Direktor im Kriegsdepartement, ernannt worden. Von dem neuen Manne hofft man vielleicht an gewissen Stellen, daß er die beab⸗ stchtigten Militärvorlagen eher durchzudrücken im Stande ist, als sein Vorgänger.

Militär⸗Justiz.

6 Monate Gefängnis diktierte das Kriegsgericht in Allenstein(Ostpreußen) dem Musketier Schablonowski wegen Beleidi⸗

ung zu. Und worin bestand diese Beleidigung? er Musketier wurde am 14. Juli wegen Beteiligung an einemAufruhr(Angriff gegen den Unteroffizier Rattay) zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Von dieser Bestrafung beabsichtigte Schablonowskt seinem Freunde Schröter in Königsberg Mitteilung zu machen. In dem betr. Schreiben glaubte der Soldat seinem gepreßten Herzen Luft machen zu dürfen und gebrauchte beleidigende Wendungen gegen den betr. Unteroffizier. Da Sch. sich in Unter⸗ suchungshaft befindet, weil er gegen seine Ver⸗ urteilung Reviston eingelegt hat, müssen seine Briefe vor der Weiterbeförderung einem Kriegs⸗ 0 0 vorgelegt werden. Dieser ließ den rief zu den Akten nehmen und die Beleidi⸗ Monate erheben. Das Urteil lautete auf 6 onate Gefängnis, obwohl der Vertreter der Anklage nur 3 Monate beantragt hatte. Was geschieht dagegen einem Vorgesetzten, wenn er die ehrenrührigsten und beleidigendsten Be⸗ schimpfungen gegen die Soldaten gebraucht? In solchen Fällen wird noch nicht einmal Ge⸗ fängnisstrafe verhängt! ö

Staatsanwalts⸗Ansichten.

Justiz⸗Beamte und ganz besonders Staats⸗ anwälte haben doch oft höchst revistonsbedürftige Ansichten über die Sozialdemokratie. In einem Prozesse gegen einen sich als Nicht-Sozial⸗ demokraten bezeichnenden Maurer, der wegen Wahlbetrug angeklagt war, sagte der Staats⸗ anwalt in Erfurt:

Eine ganze Anzahl solcher Doppelwahlen sei an das Tageslicht gekommen und merkwürdigerweise hatten immer Sozialdemokraten ihre Hand im Spiele. Selten wird dergleichen entdeckt. So wird es sich erklären, daß 3 Millionen Stimmen, deren sich die Sozialdemo⸗ kraten rühmen, zu Stande gekommen sind.

Dem kundigen Staatsanwalt wäre zu empfehlen, zur Hebung seiner politischen Bildung die Protokolle der Wahlprüfungskommission des Reichstages zu studieren. Er wird dann finden, daß die staatserhalten den Parteien und nicht die Sozialdemokratie gewohnheits⸗ gemäß die Wahlen fälschen.

Der Nationalsoziale Parteitag

ist auf den 29. und 30. August nach Göttingen einberufen. Naumann wird ein Referat über die Zukunft des nat.⸗soz. Vereins erstatten, zu welchem Punkte Wenck⸗Marburg das Korreferat übernommen hat. Die Verhandlungen sind, außer den Mitteilungen über die Kassenverhält⸗ nisse, öffentlich. Die Kassen scheinen übrigens doch sehr leer zu sein. Den Delegterten können 15 einmal wie früher die Reisekosten ersetzt werden.

Ausland. Ein vernünftiges Urteil

fällte das Zuchtpolizeigericht(Strafkammer) in Marseille, indem es zwei Klerikale freisprach, die den Ministerpräsidenten Combes aus gepfiffen hatten. Die Begründung hat folgenden Wortlaut:Wenn ein Minister eine von allen Zeitungen im voraus angekündigte, ausschließlich politische Rundreise zum klar ausgesprochenen Zweck macht, seine Politik vor der öffentlichen Meinung zu verteidigen und Beifallklatschen einzuheimsen, dann muß man annehmen, daß auch abweichende Meinungen das Recht haben, sich zu äußern; die gegnerische

Kundgebung der Angeklagten muß also nicht als Beleidigung des Ministers, sondern als Mißbilligung der ministeriellen Politik angesehen werden, und ist nicht strafbar.