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Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.
Nr. 47.
Von Nah und Fern. Ordnungsstützen unter sich.
Ein im Lager der Staatserhaltenden in Essen ausgebrochener Konflikt bringt ganz interessante Details zu Tage. Es ist die Elite der Ordnungsretter, die sich da öffentlich Rendezvous ibt und durch„Pikanterien“ für die Unter⸗ 7 1 sorgt. Im Mittelpunkt der Affäre steht Herr Syndikus Hirsch, dessen Bedeutung in der Eigenschaft als Schwiegersohn des rühmlich be⸗ kannten Oberscharfmachers Bueck besteht. Um diesen gruppieren sich für und wider ihn die ersten Vertreter der Justitia, der Industrie, der Kommunalverwaltung, der Eisenbahndirektion usw. Aus den streitenden Lagern stiegen fol⸗ gende Liebenswürdigkeiten hinüber und herüber: „bewußte Unwahrheit“,„Verleumder“, die Vor⸗ würfe der Feigheit, des Stimmenkaufs, der Mandatjägerei, des Parteiklüngels, der Be⸗ stechung, der Nasführung der Wähler, der Liebhaberei für das Zuchthausgesetz usw. mit Grazie. Und die Ursache der Disputation? Es ist die Jagd nach den Landtagsmandaten! Dieselbe Gesellschaft stellt sich aber sittlich entrüstet über den„Ton“ auf dem Dres dener Parteitag der Sozialdemokratie.
Das Notwehrrecht gegenüber Polizei⸗ beamten
ist von der Strafkammer in Elberfeld ausdrücklich anerkannt worden. Es handelt sich um folgenden Fall: Der Handlanger Karl Bertram von Wermelskirchen war am 13. Juni mit einem Knecht in Wortwechsel geraten. Sein Bruder, der Maurer Albert B., sowie ein alter ruhiger Polizeibeamter bemühten sich um den betrunkenen B. Es war auch alles schon ziemlich ruhig, als Polizeisergeant Horstmann hinzukam und grob fragte, was hier los sei. Die Brüder beleidigten H., was diesem Ver⸗ anlassung war, Karl B., den er gut kannte, für verhaftet zu erklären. Die inzwischen ruhig 9 gewordenen B. wollten sich entfernen, jedoch 3 griff der Beamte Karl B. jetzt von hinten am 5 Halse. Der Angegriffene wehrte sich und schlug um sich, während sein Bruder mit einer Pfeife auf den Beamten losschlug und diesem während des sich nun entspinnenden Kampfes die Waffe entriß und verbog. Das Schöffengericht hatte diese„Ausschreitungen“ der Brüder mit mehr⸗ monatlichen Gefängnisstrafen gesühnt und Ur⸗ teilspublikation in der Zeitung angeordnet. Die Verurteilten legten mit Erfolg Berufung ein. Der Vorsitzende geißelte mit Worten der Entrüstung das ungerechtfertigte Vorgehen des Beamten. Er habe nicht das geringste Recht gehabt, einer bloßen wörtlichen Beleidigung wegen zur Perhaftung eines Mannes zu schreiten, der ihm zudem noch bekannt war. H. habe sich 1 nicht in rechtmäßiger Ausübung seines Amtes
15„befunden, und wenn die Leute sich wehrten, so 4 17 5 sei das ihr Recht gewesen, sie hätten in Not⸗
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wehr gehandelt. Unter Freisprechung von der Widerstandsleistung wurden die Brüder nur wegen Beleidigung und Sachbeschädigung zu je einer Woche Gefängnis verurteilt. Von den Kosten wurden der Staatskasse zwei Drittel auferlegt. Auch war das Gericht der Ansicht, daß dem Beamten durch Aushängen des Ur⸗ teilstenors an der Gerichtstafel volle Satis⸗ faktion gegeben sei.
Ein Amtsvorsteher als Schmähbrief⸗ schreiber entlarvt.
155 Der Fall, daß ein königlich preußischer 54 Amtsvorsteher, hervorragende Ordnungsstütze, 4. vor Gericht als Denunziant, Fabrikant anonymer Schmähbriefe und Verleum⸗ der entlarvt wird, ereignete sich kürzlich in Calbe an der Milde(Altmark). In der Gemeinde Brunau wurden seit Jahren die Be⸗ wohner mit anonymen Droh⸗ und Schmäh⸗ briefen, die Verdächtigungen und Verleumdungen 5 enthielten, belästigt. Endlich, nach Jahren, nahm sich einer der am meisten Belästigten, ein Acker⸗ mann Reisener, den Mut, gegen den— Amts⸗ vorsteher Muhl die Klage wegen Beleidigung zu erheben. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht Calbe a. M. bekundeten die Schreib⸗
sachverständigen Dr. med. Meyer und Drogolin⸗ Berlin übereinstimmend, daß der Amtsvorsteher der Verfasser aller im Laufe der Jahre ent⸗ deckten Schmähbriefe sei. Sie enthielten zum Teil die unflätigsten Beschimpfungen und Denun⸗ ziationen. Die Entlarvung war nur durch einen glücklichen Zufall möglich, da ein Postbeamter zufällig sah, wie M. derartige Briefe in den Briefkasten steckte. Der Angeklagte wurde zu Mk. 200 Geldstrafe und Tragung der Kosten verurteilt.— Die„Höhe“ der Strafe konnte nur nach dem neuen Fall bemessen werden, da bezüglich der übrigen Schmähbriefe einmal kein Strafantrag gestellt und auch Verjährung eingetreten war.
Gründer und Bankrotteure.
Gegen die Direktoren der Aktiengesellschaft für chemische Industrie in Rheinau wurde vorige Woche wegen Vergehens im Sinne von§ 240 der Konkursordnung,§ 314 des Handelsgesetz⸗ buches und§ 75 des Börsengesetzes in Mann⸗ heim verhandelt. Direktor Böhm wurde wegen mehrfachen Betrugs zu einer Gesamt⸗ strafe von 3/ Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem erhielt er 2000 Mark Geldstrafe. Gegen den Mitangeklagten Henninger wurde auf 9 Monate Gefängnis, 150 Mark Geldstrafe eventuell 10 Tage Gefängnis erkannt. Die Angeklagten Holland und Dr. Kohlstock wurden freigesprochen.
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5 Knterhaltungs-Ceil. 55
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Soll ich zum Volke sprechen.
Soll ich zum Volke sprechen,
So zittert meine Seele,
Ob mir zu seinem Herzen
Der Schlüssel auch nicht fehle; Ob mir zu seinem Geiste
Das Wort auch bahnt den Weg, Und ob ich ihm erleuchte
Der Wahrheit schmalen Steg.
Soll ich dem Volke schreiben, So zweifelt mein Gedanke,
Ob meine Schrift auch breche Der CThorheit feste Schranke; Ob meine Feder führe
Das Volk aus Nacht und Not, Und ihm zur Labung bringe Der Sonne Licht und Brot.
Soll ich dem Volke singen, So bangt es mir im Busen, Ob mir die rechten Töne Gewähren auch die Musen; Ob mir für seine Leiden, Sein Lieben, seine Lust
Die innigsten Akkorde
Auch steigen aus der Brust.
Es trieb mich oft, dem Volke
Su singen und zu sagen,
Doch immer hat mir bange
Das Herz vorher geschlagen,
Weil Rede, Schrift und Tieder
Erstrebt den einzigen Ruhm,
Zu läutern und zu heben
Das Volk zum Menschentum.— Robert Seidel.
Der Sieg des Schwachen.
Erzählung von Melchior Meyr.
8.(Fortsetzung.)
Indem sie von Tobias den Blick mit Fleiß wegwendete, richtete sie ihn um so mehr auf die Pfarrleute und forschte wiederholt in ihren Mienen, ob sie schon etwas erfahren hätten oder nicht.
Der geistliche Herr und seine Gattin führten zusammen ein stilles, friedliches, und in seiner Art glückliches Leben. Er, ein geborener Franke, stand hoch in den Fünfzigern, und war nicht von rüstiger Gesundheit, sah darum etwas be⸗
jahrter aus, litt aber an Unpäßlichkeiten, bet denen man alt werden kann, zumal wenn man der Pflege einer Frau genießt, wie die Pfarrerin eine war. Diese stammte aus der Umgegend von Ulm und gehörte zu jenen Schwäbinnen, deren Herzensgüte durch eine bedeutende Gabe von Klugheit geschützt ist. Damit paßte ste vortrefflich zu dem Geistlichen, dessen natürliche Gutmütigkeit im Umgang mehr mit sich selbst und mit Büchern als mit der Welt einen kind⸗ lichen Charakter behalten hatte und dem im Punkte der praktischen Gewandtheit, die zur Führung eines Hauswesens doch auch gehört, eine Ergänzung nicht schaden konnte. Beide waren dermalen allein; ein Sohn und eine Tochter waren versorgt, und ihre Besuche brachten nur zuweilen ein geräuschvolleres Leben ins Pfarrhaus.
Daß die Bäbe sich in dieser Familie wohl⸗ fühlte, begreift sich um so mehr, als die Leute auch eigenes Vermögen hatten und die Pfarrerin, die einen geordneten Haushalt führte, an nichts zu kargen brauchte, auch nicht am Lohne und an der Beköstigung der Magd. Beide hatten sich aber auch schon an die Bäbe gewöhnt und würden sie ungern vermißt haben. Ihr guter Humor, ihre unverdrossene Art zu arbeiten und ihre natürliche Schmeichelkunst, gegründet auf die schnelle Erkenntnis dessen, was den Menschen angenehm war, hatte sie bald beliebt gemacht, und da sie auch die Probe der Zeit bestand und in ihren Tugenden sich gleich blieb, so war das Gefallen wechselseitig.— Kein Wunder, daß das Mädchen jetzt, wo sie den Schneider verloren hatte, wenigstens ihren guten Ruf und den Dienst zu behalten wünschte.
Acht Tage vergingen, und ste bemerkte keine Aenderung in dem Betragen ihrer Herrschaft. Durch vielfache Erfahrung belehrt, wie derartige Vorgänge im Dorfe aufzukommen pflegen, mußte sie diesmal im Punkte der Geheimhaltung an ein Wunder glauben. Das Wunder war aller⸗ dings geschehen; aber es hatte einen natürlichen Grund.
Der alte Schneider, der nach dem Abgang der Bäbe das seinem Plane entgegenstehende Hindernis weggeräumt sah, erkannte vor allem die Notwendigkeit, dafür zu sorgen, daß Tobias mit dem Mädchen nicht ins Geschrei komme, damit nicht zuletzt die Sibylle empfindlich würde und von ihm abstand. Er untersagte dem Kaspar und der Walpurg, die zur Waschung des Tobias heimgekommen war und ebenfalls eingeweiht werden mußte, das Ausplau dern der Geschichte mit harter Drohung, daß beide sich hüteten, auch nur davon zu„schnaufen“.— Daß der Bursche selber und die Pfarrmagd die erlebte Schande für sich behalten würden, nahm der Alte mit Recht an; und auf diese Art geschah es, daß ein Skandal, so köstlich zu vernehmen und weiter zu verbreiten, wie ein vergrabener Schatz unbenutzt liegen blieb und Dorf und Umgegend um die angenehmste Unterhaltung gebracht wurden.
Gegen Tobias verfuhr der Alte anders, als er in der ersten Aufregung gedacht hatte; tat aber das Beste, was zunächst geschehen konnte. Er teilte ihm zunächst die Ausdrücke mit, deren sich die Bäbe über ihn bedient hatte — und überließ ihn dann sich selbst.
Wer die Eigentümlichkeit des jungen Schnei⸗ ders erfaßt hat, der denkt sich, in welchem Gemütszustand er sich befand. Die Natur, die keinen Widerstand hat, für das erschreckende Annahen feindlicher Gewalten, hat auch keinen für die Angriffe der Reue über die Folgen jenes Mangels; der Eigenschaft der Furchtsam⸗ keit entspricht in der Regel das Talent der Selbstquälerei. Wenn aber phantastebegabte Menschen sich eine Zeitlang über sich selbst, täuschen können, so öffnen ihnen gewisse Er⸗ fahrungen um so grausamer die Augen, und es beginnt die Schmerzensepoche der Selbst⸗ erkenntnis.— Dies bewahrheitete sich nun auch in unserem Burschen.
Nachdem derselbe die Nacht in dumpfer Verzweiflung und kurzem Schlummer doll quälender Träume zugebracht hatte, zerfleischten ihn am folgenden
age die Furien der Selbst: anklage, daß es eine teilnehmende Seele erbarmen


