Ausgabe 
20.9.1903
 
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Seite 4.

Mitteldeutsche Sonntags⸗Zeitung.

Nr. 38.

auf das Verteilen der Flugschriften während der Wahlperiode keine Anwendung finde, zumal die polizeiliche Genehmigung während dieser Zeit nicht erforderlich sei. Das Gericht kam auch zu einer anderen Auffassung als der Vorderrichter und sprach die Angeklagten aus rechtlichen Gründen frei. In der Begründung führte der Vorsitzende, Landgerichtsrat Dr. Gunckel, aus, der Angeklagte solle dadurch, daß er Sonntags Flugblätter verteilte, also eine Arbeit unternahm, eine Uebertretung begangen haben. Unter Arbeit verstehe man eine mensch⸗ liche Tätigkeit, welche in irgend einer Weise wirtschaftlichen Zwecken diene. Das treffe im vorliegenden Falle nicht zu. Es handle sich auch im wesentlichen um die Frage, ob die Tätigkeit gegen Entgelt geschah oder nicht; auch dieses sei nicht festgestellt. Weiter habe die Verteilung nicht wirtschaftlichen, sondern lediglich partespolitischen Zwecken gedient. Es fehle der Handlungsweise der Angeklagten dem⸗ gemäß das Kriterium der Arbeit, und wenn das fehle, dann könne auch von einer strafbaren Handlung keine Rede sein. Der Vorsttzende betonte noch ganz besonders, daß die Freisprechung nicht aus dem Grunde erfolgt sei, weil zur Zeit der Wahl die Bestimmungen der Sonntags⸗ ruhe keine Anwendung fänden. Die höheren Polizisten in Preußen mögen sich diese Ent⸗ scheidung merken.

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von Nah und Fern.

Hessisches. Der ehemaligeHessische Bauernkönig,

der frühere Abgeordnete von Marburg, Dr. Böckel, hat sich aus dem politischen Leben vollständig zurückgezogen. Ein ihm nahestehen⸗ des Blatt gibt als Grund für Böckels Rücktritt an, er seiverärgert durch die ewige Zersplitte⸗ rung und Eifersüchtelei in der antisemitischen Bewegung und körperlich aufgerieben in jahr⸗ zehntelangem Kampfe. Böckel hat bekanntlich vor etwas mehr als 10 Jahren hier in Hessen eine große Rolle gespielt und den Antisemitismus gewissermaßen ins Leben gerufen. Später kam er in Konflikt mit seinen Parteigenossen, die Hirschel, Köhler ꝛc. verdrängten ihn und er zog nach Berlin, wo er sich in den Dienst der von ihm früher so scharf bekämpften Junkerpartei stellte. So ist der nun still und verärgert beiseite getreten, der mit so gewaltigem Getöse auf den Schanplatz trat. Bald wird man auch von den antisemitischen Parteien als von etwas Dagewesenem reden; sie werden im Junkerbunde und den übrigen reaktionären Parteien aufgehen.

Gießener Angelegenheiten.

Von unserer Landeskonferenz haben wir dem in voriger Nummer gegebenen Berichte noch einiges hinzuzufügen. Den be⸗ jugend der Presse angenommenen Antrag haben wir bereits erwähnt, er wurde von Scheidemann damit begründet, daß in dem Odenwald sowie im Kreise Dieburg und auch in Rheinhessen für Einführung unserer Presse gesorgt werden müsse und daß, wie die Ver⸗ hältnisse liegen, dies nur durch ein Wochenblatt geschehen könne. Nur wäre töricht, dafür ein neues zu gründen, wo wir in Hessen bereits eins hätten. DieMitteldeutsche Sonntags⸗ zeitung könne ohne weiteren Kostenaufwand zu einem Landesorgan ausgestaltet werden, wenn der Druck in Offenbach erfolge, von wo aus auch die Expedition nach dem Odenwald de. bequemer erfolgen könne. Im Uebrigen solle es bleiben wie bisher, die Gießener Genossen also den Verlag und Redaktion behalten. Gegen den Plan wurde von mehreren Delegierten auch Bedenken geäußert, doch wird die in der vorigen Nr. mitgeteilte Resolution, welche das Landeskomitee ersucht, mit den Gießener Genossen wegen der Zeitungssache zu verhandeln, fast einstimmig angenommen.

Im Weiteren hatte sich die Konferenz noch mit verschiedenen Anträgen zu befassen. Der Arbeiter-Wahlverein in Griesheim beantragt,die Landtagsfraktion zu beauftragen, im Landtag die Aufhebung der Verbots des

Tannenzapfenbrechens und die Versteigerung des Tannenzapfenbrechens zu beantragen. Dieser lntrag wird der Fraktion zur Berück⸗ sichtigung überwiesen. Zur durchgreifenderen Agitation im Kreise Erbach⸗Bensheim beantragt das dortige Agitationskomitee ihm 400 Mk. aus der Landeskasse zu bewilligen. Dem wird zugestimmt. Das Landes⸗ komitee wird einstimmig wiedergewählt. Als Ort der nächsten Landeskonferenz Pfung⸗ stadt bestimmt. *

Unter der Ueberschrift:Ein Nachwort zur Landeskonfer enz richtet Gen. Abg. Cramer eine Zuschrift an unser Mainzer Parteiorgau, in der er auf verschiedene bei der Konferenz zu tage getretene Uebelstände hinweist, die übrigens schon mehrfach, auch in der letzten Gießener Wahlvereinsversammlung zur Sprache gebracht werden. Cramer bezeichnet es zunächst ganz mit Recht für nachteilig für die Konferenz, wenn nach einem kleinen Ort in gergappise ungünstiger Lage einberufen wird. ann sei die Zeit nicht ausreichend, nur das vorliegende Material gründlich und eingehend zu behandeln. Cramer sagt: 5

Die Landeskonferenz soll doch für Hessen sein, was der Parteitag für ganz Deutschland ist. Vor allem soll ihre Beratung und Beschlußfassung ein Leitfaden sein für die Genossen der einzelnen Orte; die Geschäftsführung und die Tätigkeit der Abgeordneten und der Agitatoren, der mündlichen sowohl wie der schriftlichen, sollen geprüft werden und aus dieser Prüfung soll neues frisches Material für die Agitation des laufenden Jahres geschaffen werden. ö

Diese Aufgabe habe die Konferenz nicht gelöst und deshalb schlägt Cramer vor:

Das Landeskomitee soll im Laufe der nächsten Zeit auf dem Wege der Umfrage bei den einzelnen Mitgliedschaften Informationen darüber einholen, wie die Genossen über eine zweitägige Dauer der nächsten Landes⸗ konferenz denken, insbesondere wie die Be⸗ schickung derselben sich in finanzieller Hinsicht gestaltet. Dem eingegangenen Resultat ent⸗ sprechend soll das Landeskomitee entscheiden.

Das Mainzer Parteiorgan stimmt dem Genossen Cramer zu und im allgemeinen auch das Offenbacher, das die Zuschrift abdruckt.

Jedenfalls verdienen diese Anregungen Be⸗ achtung. Wie jeder Konferenzteilnehmer weiß und empfunden haben wird, sind die ge⸗ rügten Uebelstände tatsächlich vorhanden. Wenn soim Galopp gearbeitet wird, wie es in den letzten Stunden der Sitzung geschah, vielleicht auch geschehen mußte, kann nichts Erspießliches geleistet werden. Hier Besserung zu schaffen, muß unsere Aufgabe sein.

Die jungen Gewerkschaftsmit⸗ glieder, welche im Herbste zum Militär einrücken müssen, werden gut tun, ihre Mit⸗ gliedsbücher rechtzeitig in Ordnung zu bringen. Das Verbandsbuch, in dem die Abmeldung eingetragen sein muß, ist von den Mitgliedern bis nach Beendigung der Dienstzeit auf z u⸗ bewahren und 1 bei der Wiederanmeldung zum Verbande vorgezeigt werden. Nach der Entlassung vom Militär müssen sich die Genossen sofort in der nächstgelegenen Zahlstelle melden und ihre Wiederanmeldung in das Mitglieds- buch eintragen lassen. Dadurch sichern sich die Mitglieder ihre Rechte und Ansprüche an die Unterstützungseinrichtungen.

Aus dem Rreise riedberg⸗Büdingen.

n. Ein Brandunglück, bei dem zwei Menschenleben zu Grunde gingen, ereignete sich am Freitag Mittag in Friedberg. In dem Anwesen des Lohn⸗Kutschers Ph. Ulrich war Feuer ausgebrochen, das, angefacht durch den orkanartigen Sturm, rapid um sich griff. Die Feuerwehr hatte Mühe, es auf seinen Herd zu beschränken. Gerettet konnte jedoch fast gar nichts werden. Nun wäre ja der Verlust der Gebäulichkeiten, da dieselben ohnehin alt und wohl genügend versichert waren, nur die ausge⸗ droschene Frucht war nicht alle verstchert, weniger zu beklagen, wenn nicht auch Menschen⸗

leben dem wütenden Element zum Opfer ge⸗ fallen wären. Die zwei Knaben des Eigen⸗ tümers Ulrich, im Alter von 5 und 8 Jahren, kamen in den Flammen um. Während die Leiche des älteren Knaben schon während des Brandes geborgen werden konnte, fand man die andere erst am Abend unter dem Brandschutt; sie war vollständig verkohlt und unkenntlich. Die beiden kleinen Verunglückten sollen durch Spielen mit Feuerzeug den Brand verursacht haben, doch dürfte das kaum mit Sicherheit nachzuweisen sein.

Aus dem Rreise Alsfelsd⸗Cauterbach.

Nachklänge von der Landtagswahl in Alsfeld. Vor der Gießener Strafkammer wurde am Dienstag ein Beleidigungsprozeß durchgeführt, der durch die Agitation bei der Landtagswahl veranlaßt wurde. Die Verhandlung nahm den ganzen Tag in Anspruch und eine große Anzahl Zeugen, meistens Alsfelder Bürger, waren aufgeboten. Angeklagter war der Fabri⸗ kant Theodor Bücking⸗Keck in Alsfeld, der beschuldigt wird, durch eine Anzahl Flugblätter, die er verfaßt und vor der Wahl in Alsfeld zur Verteilung gebracht hatte, den damaligen Landtagskandidaten, Rechtsanwalt Reh in Alsfeld, öffentlich beleidigt zu haben. Letzterer trat als Nebenkläger auf, vertreten durch Rechtsanwalt Grünewald, die Verteidigung Bückings führte Rechts⸗ anwalt Stulz⸗Frankfurt. In den inkriminierten Flug⸗ blättern werden dem Rechtsanwalt Reh in Bezug auf seine Tätigkeit als Anwalt Verfehlungen vorgeworfen und zum Beweis dafür Vorkommnisse angeführt, die bis zu zehn Jahren zurückliegen. Reh wird damit der Geldmacherei beschuldigt. In einigen Fällen habe Reh beiden Klageparteien Rechtsrat erteilt und somit gegen§ 356 des Strafgesetzbuchs verstoßen. Der An⸗ geklagte tritt den Wahrheitsbeweis an. Er leugnet nicht, mit dem Abg. Reh, seinem früheren Anwalt, verfeindet zu sein, obwohl er(Bücking) in politischer Beziehung der freisinnigen Partei nahestehe. Er habe sein gutes Recht als Wähler verfolgt, wenn er gegen Reh Stellung nahm und dessen Wahl zu verhindern suchte. Er sei immer bemüht, das Recht zu schützen und bekämpfe das Unrecht, wo es sich immer zeige. Mehrere Zeugen bestätigen, daß B. allerdings in dieser Richtung oft erfolgreich eingegriffen hat, während andere ihn als Räsoneur hinstellen, der über alle Welt schimpfe. Daß Reh in einer Klagesache beiden Parteien gedient habe, behauptet ein Zeuge; Reh erklärt, das könne höchstens ein Ver⸗ sehen sein, wie das überall vorkommen könne, jedenfalls habe er es sofort, nachdem er es entdeckt, korrigiert. Ein anderer Zeuge will gehört haben, daß Reh bei Verhandlung einer Strafsache, in der er den Angeklagten verteidigte, sagte:Mir ist gleich, ob er verurteilt oder freigesprochen wird, wenn ich nur meine Gebühren be⸗ komme. Reh bestreitet das. Der Angeklagte Bücking wird schließlich zu 300 Mk. Geldstrafe und Publikation sowie den sehr erheblichen Kosten verurteilt. In der Urteilsbegründung wird gesagt, daß der Wahrheitsbeweis nicht als geführt angesehen werden könne. Auch der Schutz des 8 193(Wahrung berechtigter Interessen) könne dem Angeklagten nicht zugebilligt werden. Reh sei zweifellos durch diese Angriffe in der öffentlichen Meinung herabgesetzt. Auf eine Freiheitsstrafe sei nicht erkannt, weil Reh ebenfalls scharfe Angriffe öffentlich gegen den Angeklagten gerichtet habe. Für den unbefangenen

Beobachter gab der Prozeß einen kleinen Einblick in.

die vielfach faulen Zustände innerhalb der bürgerlichen Kreise einer Kleinstadt.

Aus dem Rreise Wetzlar.

hh. Die preußischen Landtagswahlen finden bekanntlich in diesem Herbste statt. Bei dem erbärmlichen Wahlsystem, was dabei in Anwendung kommt, Dreiklassenwahl, öffent⸗ liche Stimmabgabe und andere schöne Bestim⸗ mungen, die dem nicht zu den besitzenden Klassen gehörigen Bürger das Wählen verekeln sollen hat unsere Partei im Wetzlarer Kreise so gut wie gar keine Aussicht auf Erfolg, wenn sie sich an der Wahl beteiligen wollte. Dieses famoseWahlrecht soll ja den Einfluß des Volkes anf Null reduzieren und die Wahl wirklicher Volksvertreter verhindern; das Dreiklassenhaus stellt nur eine Vertretung des Geldsacks vor. Wenn wir uns aber an der Wahl nicht beteiligen, in die Wahlagitation können wir eintreten und die für uns in Be⸗ tracht kommenden Volkskreise über ihre Recht⸗ losigkeit aufklären. Für jeden Parteigenossen ist es deshalb notwendig, daß er sich mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Landtagswahl bekannt macht. Das kann er sehr leicht durch eine von Dr. Arons verfaßte Broschüre, die im Verlage des Vorwärts erschienen und für