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Nr. 50.
Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.
Seite 3.
Ausland. Nussisches.
Wegen der Judenmetzeleien in Ki⸗ schine ro wird jetzt dort ein Prozeß gegen die Schuldigen geführt. Viele Zeugen berichteten schauerliche Einzelheiten über die verübten Greuel. Alle Aussagen stimmen darin überein, daß Be⸗ hörden und Polizei den Mördern und Plünderern ruhig zugesehen haben und sie ge⸗ währen ließen.
Die Studenten in Kiew veranstalteten am 16. November eine Gedächtnisfeier für den hingerichteten Kiewer Studenten Bal ma⸗ schow, der den Minister des Inneren Sipjägin ermordet hat. Es wurden revolutionäre Reden gehalten. Der Rektor erschien und bat ver⸗ gebens die Studenten, auseinanderzugehen. Später kam es zu studentischen Demonstrationen auf der Straße.
Soziales, Gewerkschaftliches, Arbeiterbewegung.
Belagerungszustand in Crimmitschau!
In Crimmitschau kämpfen die Behörden den Verzweiflungskampf für das Unternehmer⸗ tum. Seit vorigen Freitag sind alle Versamm⸗ lungen verboten! Die öffentlichen Versamm⸗ lungen sind verboten, die nichtöffentliche sind verboten, die Volksversammlungen, die Vereins⸗ versammlungen, die Fabritzusammenkünfte sind verboten! Umzüge dürfen nicht stattfinden. Alle Tanzvergnügen sind untersagt. Die Behörden begründen ihr Vorgehen mit dem Hinweis auf angebliche Volksaufläufe; auf den Straßen aber bewegen sich in Massen nur Polizei und Gen darmen. Die Behörden berufen sich auf angeb⸗ liche Verstöße gegen den§ 153 der Gewerbe⸗ ordnung; nie aber ist ein solcher Riesenkampf in größerer Ruhe, mit mehr Würde geführt als der in Crimmitschau! Erbarmungslos gemacht durch den wütenden Haß gegen die Organisation warf der Crimmitschauer Kapitalismus über 7000 brave Männer und Frauen auf die Straße, um sie durch Hunger auf die Knie zu zwingen. Den Hunger im eigenen Leibe, das Weh im Herzen über das Elend ihrer Kinder standen die Tausende dennoch aufrecht, ungebeugt, und wichen keinen Schritt im Kampfe. Ihre Versammlungen wurden ihnen untersagt, das Streikposter stehen wurde ihnen unmöglich gemacht, auf ihre Führer ließ man, weil sie Flugblätter unterschrieben hatten, den§ 153 der Gewerbeordnung los. Die Fabrikanten machten aus dem Kampf um eine Verkürzung der Arbeitszeit einen Klassen⸗ kampf; die Behörden wandelten durch ihr Vor⸗ gehen den wirtschaftlichen Kampf um in einen politischen. Die Gesetzlichkeit der Zehnstunden⸗ kämpfer brachte beide zur Verzweiflung. Seit
Freitag mittag hat das öffentliche Leben in
Crimmitschau aufgehört.
Wenn auch nicht formell, herrscht doch tatsächlich der Belagerungs⸗ zustand. Kein ermutigendes Wort kann mehr
zu den Streikenden gesprochen werden; still
liegen die Straßen da,
auf denen nur die
Schritte der Polizei widerhallen und die Waffen
klirren, die zum Leidwesen des Kapitals nichts
zu tun bekommen.
An den Arbeitern Deutschlands ist es nun, das russische Vorgehen der Behörden mit Zusendung reichlicher Unterstützungen an die Weber in Crimmitschau zu beantworten! So unverhüllt wie in Crimmitschau tritt die Rechts⸗ ungleichheit selten zutage.— Mögen die Würfel in diesem Riesenkampfe fallen wie sie wollen—
die von den Herrschenden ausgestreute Drachen⸗
saat wird aufgehen. In Herz und Hirn jedes deutschen Arbeiters wird Crimmitschau unaus⸗ löschlich sich einbrennen als ein anspornender
und vorwärtspeitschender Zuruf, die Klassen⸗ herrschaft zu brechen!
Wegen des Vorgehens der Behörden begab
sich eine Deputation der Streikenden zu dem Minister des Innern, Metsch. Ein Versuch, ihn am Samstag zu sprechen, war vergeblich; am Dienstag wurden die Arbeiter jedoch vor⸗
gelassen. Der Minister erklärte, nichts in der
behörden nicht vorgreifen. Die Sache gehe ihren geordneten Gang. Am Montag war die De⸗ putation bei der Kreishauptmannschaft Zwickau vorstellig geworden. Aber auch diese erklärte, nichts tun zu können. Der Ausnahmezustand besteht also weiter! Hier in diesem Kampfe zeigt sich, wie richtig es ist, die Staatsbehörden als Bediente des Unternehmertums zu be⸗ zeichnen. Ein Riesenaufgebot von Gendarmen zum angeblichen notwendigen Schutze der Unter ⸗ nehmer und der Streikbrecher. Der„Schutz“ der letzteren geht soweit, daß sie gefangen gehalten werden. Unter den Wenigen, die sich zur Streikbrecherrolle hergeben befinden sich an⸗ rüchige Elemente— sogar Zuchthaussträf⸗ linge werden dahin beordert— damit diesen Rettern in der Not kein Schaden geschieht, werden sie, selbst wenn sie in ganz geringer Anzahl eintreffen, mit einer wegen ihrer Stärke geradezu komisch wirkenden Eskorte nach der Fabrik geleitet. Ein Streikbrecher schreibt am 2. Dezember aus Crimmitschau an seine Mutter:
„Wie wir hier sind angekommen, nahmen uns vier Mann gleich an 20 Gendarmen in Empfang.“
Derselbe Briefschreiber teilt mit, daß er und seine Kollegen nicht aus der Fabrik können, denn„man steht stets unter Polizeiauf⸗ sicht“, daß sie 13 Tage Kündigung haben und 14 Pfg. Stundenlohn erhalten.
Um dem Unternehmertum zum Siege zu verhelfen, drücken königlich sächsische Sendarmen davor die Augen zu, daß jenes Unternehmertum den Streikbrechern die Freiheit raubt. Einen Hauptcoup dachte man in Werdau ausführen zu können: die dortige Textilarbeiterschaft sollte einfach zur Unterstützung der Crimmitschauer Unternehmer ebenfalls ausgesperrt werden. Doch der Plan kam nicht zur Ausführung; mit 76 gegen ca. 30 Stimmen lehnten die Textil⸗ fabrikanten die Aussperrung ab. Crimmitschau — schreckte sie.
Eine neue Aussperrung.
Die Kachel⸗Ofenfabrikanten in Meißen in Sachsen haben ihre Arbeiter ausgesperrt. Warum? Weil in Velten und Fürstenwalde der Streik der dortigen Töpfer noch fortdauert. Hier zeigt sich die Solidarität der Unternehmer, wenn es den Kampf gegen die Arbeiter gilt.
Wer„teilt“?
Wie die Herren„staatserhaltenden“ Kapi⸗ talisten zu„teilen“ verstehen, davon zeugt wieder die Meldung, daß die Ilseder Hütte für das laufende Geschäftsjahr eine Dividende von mindestens 50 pt. zur Verteilung bringen werde. Im Vorjahre gelangten 46 pt. zur Verteilung.— Die Hildesheimer Zucker⸗ raffinerie verteilt sogar 75 Prozent! — Daß die Herren Aktionäre die Summen, die sie unter sich verteilen, erarbeitet haben, das glaubt auch der stärkste Mann nicht. Wie viele der Aktionäre mögen überhaupt noch keinen Fuß in jenes Werk gesetzt haben, wo ruß⸗ und rauchgeschwärzte Männer Tag und Nacht an glühenden Oefen im Schweiße ihres Angesichts schaffen, damit die Besitzer jener Papierfetzen, Aktien genannt, die sie vielleicht von einer alten Tante geerbt oder mit Vaters Geld gekauft haben, 50 pt. Dividende unter sich verteilen können. Ein Wunder freilich ist es nicht, daß diesen Herren Aktionären die jetzt übliche Teilerei— den Armen die Arbeit, den Reichen ein Wohlleben in fauler Ueppigkeit— sehr gut gefällt und sie deshalb auf die Sozial⸗ demokratie nicht gut zu sprechen sind.
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Hessischer Landtag.
Am Dienstag trat die Zweite Kammer zu einer jedenfalls nur kurzen Tagung zusammen. Bei der Eröffnung spricht der Präsident zunächst Worte der Trauer über den Tod der Prinzessin Elisabeth aus und verliest dann die Botschaft des Großherzogs. Es wird die Absendung einer Adresse an den Großherzog beschlossen. Das Haus ehrt dann die Abg. Reinhardt und Schönberger, die jetzt 25 Jahre Mitglieder der Kammer sind, ebenso den Abg. Möl linger,
Sache tun zu können. Er könne den Unter⸗ der sein 80stes Lebensjahr zurücklegte.
Hlernach erfolgt die Vereidigung der neu eingetretenen Abgeordneten Adelung⸗Mainz Gut und Buff und Müller-⸗Darmstadt
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Die Kammer tritt darauf in die Beratung der Regt rungsvorlage betreffend den Staats⸗ vertrag zwischen Hessen und Baden über die Auflösung des bezüglich der Gemeinde Kürnbach bestehenden Kondominatsverhält⸗ nisses(Miteigentümerrecht Hessens an der Gemeinde). Staatsminister Rothe tritt in ausführlicher Rede für die Vorlage ein, dar⸗ legend, daß die Verhältnisse in Kürnbach ganz unhaltbar geworden seien; Berichterstatter Mol⸗ than schließt sich dem an. Abg. Bähr be⸗ kämpft das Gesetz. Dessen Ausführungen hält Staatsrat v. Krug entgegen, daß eine Verge⸗ walt igung keineswegs geplant sei, sondern der Staat Hessen verliere nur das Oberhoheitsrecht. — Ulrich spricht sich ebenfalls gegen die Vor lage aus. Für ihn sei der springende Punkt⸗ daß man die Leute über ihren Kopf weg an; einen anderen Staat abtrete. Die staatsrecht⸗ liche Frage komme für ihn erst iu zweiter Linie. Redner führt weiter aus, man könne ja nicht leugnen, daß die wirtschaftlichen und politischen Zustände unberechtigt und zu beseitigen seien, denn die Kürnbacher seien in einer bevorzugten Ausnahmestellung, während sie von rechtswegen doch in keinen von Hessen gemachten Gesetzen ausgenommen seien. Das Privileg habe sich überlebt und müsse beseitigt werden, man solle aber zunächst einen diesbezüglichen Vertrag vor⸗ legen, der die Behandlung der Kürnbacher ge— nau wie der anderen Staatsan⸗ gehörigen vorschreibe. Redner gehe darin wohl nicht fehl, wenn er annehme, daß die Kürnbacher dann wohl selbst lieber Badenser werden, wenn sie erst ihre Privilegien verloren, denn die ganzen wirtschaftlichen Verhältnisse derselben gravitierten nach Baden. Unrecht sei es aber, die Menschen einfach zu verhandeln wie in Kriegszeiten, wo der Schwache sich dem Mächtigen fuͤgen müsse. Redner plädiert schließ⸗ lich für eine nochmalige Verweisung an den Ausschuß; man solle das Odium des rücksichts⸗ losen Verkaufs vermeiden.
Gutfleisch tritt namens der Mehrheit des Ausschusses für die Vorlage ein.— Die Be⸗ ratung hierüber wird am Mittwoch fortgesetzt, in der sich Gutfleisch zunächst gegen die von den Kürnbachern eingelaufene Petition wendet. Die Kürnbacher wollten sich nur die seither ge— nossene Steuerfreiheit ferner erhalten. Ulrich wiederholt sein Ersuchen, die Sache nochmals an den Ausschuß zurückzuweisen.— Dieser An⸗ trag wird jedoch abgelehnt und der Vertrag gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und Bauernbündler angenommen.
Dann kommt der Zentrumsprotest gegen die Wahl Orb's für Offenbach⸗Land zur Ver⸗ handlung. Bekanntlich war die Wahl auf Be⸗ treiben des Zentrums schon einmal umgestoßen worden, bei der Nachwahl wurde Orb jedoch glänzend wiedergewählt. Die Wahl wird nach kurzer Debatte gegen die Zentrumsstimmen für gültig erklärt.
Der Zweiten Kammer ging eine Re⸗ gierungsvorlagezu, wonach das Beerdigungs⸗ wesen den Kirchengemeinden genommen und den politischen Gemeinden übertragen werden soll, ohne daß dafür eine Vergütung gewährt wird.
Nach Artikel 2 des Entwurfs liegt es den bürgerlichen Gemeinden ob: 1, dafür Sorge zu tragen, daß Friedhöfe, welche der allgemeine n Benutzung unterliegen, vorhanden sind; 2. so⸗ weit dies von der zuständigen Gesundheitsbe⸗ hörde für erforderlich erachtet wird, für das Vorhandensein von Leichenhäusern oder Leichen hallen zu sorgen; 3. die nach den örtlichen Verhältnissen für die Verbringung und die Beerdigung von Leichen erforderlichen Vorkehr⸗ ungen zu treffen.
Werden andere als die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Leichenwagen benutzt, so ist die für die Benutzung der Gemeinde⸗ leichenwagen festgesetzte Mindesttae zur Ge⸗ meindekasse zu entrichten.
Daneben soll jedoch nach Artikel 3 den Konfessionsgeneinden und religiösen Verbänden
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