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Mitteldentsche Sountags⸗Zeitung.

Aspenholz(dem Holz, aus dem die Schwefelhölzer ge⸗ fertigt werden), sondern auch aus dem weichen Tannen⸗ holz geschnitten werden können. Daraufhin beantragte die Fraktion unter dem 22. November 1900, es solle nun endlich die Fabrikation weißphosphoriger Hölzchen von Reichs wegen verboten werden. Diesem Verlangen ist in der Vorlage, die am 15. November 1902 dem Reichstag unterbreitet wurde, endlich entsprochen.

Ein Teil der bürgerlichen Parteien, insbesondere das Zentrum, verlangte eine Entschädigung für die Zündholzfabrikanten. Die Fraktion bekämpfte solche Entschädigung in Uebereinstimmung mit der Regierung und der Mehrheit des Reichstags: eine Entschädigung ist noch in keinem Staate gewährt worden, wenn Be⸗ schränkungen im Gewerbebetriebe zum Schutz der Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit eingeführt worden sind. Eine solche verlangen, heißt zum nackten Rechtsprinzip den Satz aufstellen: der Mensch hat das Recht der Ausbeutung seines Mitmenschen ohne jegliche Rücksicht auf die für dessen Leben und Gesundheit ent⸗ stehenden Gefahren, der Staat hat dies Recht zu schützen; er ist keine Organisation zur Hebung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten der Staatsangehörigen, sondern eine Versicherungsgesellschaft für schrankenlose Ausbeutung. Dies Prinzip brachte ein Teil des Zentrums zum Aus⸗ druck. Er verlangte Entschädigung und noch im letzten Augenblick, die Vorlage dadurch zu verschleppen und zu Fall zu bringen, daß er trotz der mehrmonatlichen aus⸗ gedehnten Kommissionsverhandlungen eine Reihe von Erhebungen verlangte. Der Antrag wurde abgelehnt. Das Gesetz soll am 1. Januar 1907 und soweit es das gewerbsmäßige Feilhalten von Zündwaren verbietet, die unter Verwendung von Weißphosphor hergestellt sind. am 1. Januar 1908 in Kraft treten. Unser Antrag, das Gesetz drei Jahre früher in Kraft zu setzen, wurde abgelehnt.

Die Kranken versicherungsnovelle. Gegen Schluß der Session ging dem Reichstag eine Kranken⸗ versicherungsnovelle zu. Der Gang der Krankenversiche⸗ rungsgesetzgebung weist dieselben Wege wie die der ge⸗ samten sogenannten Sozialreform. Aus Furcht vor der Sozialdemokratie und aus wachsender Ueberzeugung, daß ohne ein Entgegenkommen die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit der Arbeiterklasse erheblich auch zum Schaden der Gesamtheit beeinträchtigt würde, entschließt man sich, wenn auch widerwillig, eine Fürsorgepflicht der Gesamtheit anzuerkennen. Gelangt man zur gesetz⸗ lichen Gestaltung dieses Anerkenntnisses, so scheut man vor ganzer Arbeit zurück, bezeichnet dringliche, leicht ausführbare Forderungen als unerfüllbar und sucht gar in das Gesetz Vorschri'ten h'neinzubugsieren, welche die wirtschaftliche und politische Botmäßigkeit der Arbeiter garantieren sollen. Diese Halbheit schafft gerade auf diesem Gebiete so viel Flick⸗ und Stückwerk, wie auf kaum einem andern. Nach einigen Jahren entschließt man sich dann zu einer Novelle, durch die einige der bei der ersten Gestaltung des Gesetzes von der Sozial- demokratie vergeblich erhobenen Forderungen erfüllt wer⸗ den, im übrigen bleibt es bei der Halbheit und bei dem Bestreben politischer Entrechtung der Arbeiter. Bei Ge⸗ staltung der Krankenkassengesetzgebung stehen sich wie in der gesamten Gesetzgebungzwei Nationen, zwi⸗ schen denen kein Verkehr und keine Sympathie besteht, in ihren Zielen schroff gegenüber. Auf der einen Seite die Nation der Arbeiter, die für Besserung der Gesundheitspflege, für Vorbeuge gegen Krankheiten, für möglichst rasche und ausgiebige Fürsorge in Krankheits⸗ fällen und in den dadurch verursachten Fällen der Er⸗ werbsunfähigkeit, für Zentralisierung der Krankenkassen⸗ organisationen, für Erhaltung und Ausbau der Selbst verwaltung, für das Recht aller Mitglieder des Staates eintritt, Schutz zur Erhaltung seiner Gesundheit und Arbeitskraft zu verlangen auf der andern Seite die Nation der Privilegierten, die unter dem Deckmantel einer Fürsorge für die arbeitende Klasse, Abwälzung der Lasten der öffentlichen Armenpflege auf die Arbeiterklasse, Begrenzung der Fürsorge zum Schutz gegen Gesundheit auf die Leistungen engherziger Armenverbände, Atomi⸗ sierung der Organisationen, Zerstörung der Selbstver⸗ waltung und Verwaltungen duͤrch bureaukratisch verwaltete Versorgungsämter für Militäranwärter und Kommis der Bourgeoisie anstrebt.

Das Ziel der Gestaltung des Krankenversicherungs⸗ gesetzes offenbarten die imPreußischen Verwaltungsblatt veröffentlichten Aufsätze des Geheimen Regierungsrats Dr. Hoffmann. Sie gipfelten in der Forderung einer Angliederung der Kassenverwaltung an die Gemeinde⸗

verwaltungen unter Aufhebung der Selbstverwaltung der Kassenorgane. 5

Die Motive der Vorlage erklärten das Ergebnis der Erörterungen über den weiteren Ausbau der Kranken⸗ versicherung und ihrer Beziehungen zur gesamten Ver⸗ sicherungsgesetzgebung hiernach noch nicht abgeschlossen, deshalb sei der Zweck der Vorlage nur drei Forderungen, die als reif und dringlich anerkannt wurden, zu erfüllen, nämlich:

die Möglichkeit zu beseitigen, durch statutarische

Entziehung des Krankengeldes Geschlechts krankheiten zu verlängern und zu verschleppen,

die Wöchnerinnen⸗Unterstützung auf mindestens 6

Wochen allgemein zu erstrecken und die zeitlichen Lücken zwischen der Invaliden⸗ und Krankenversicherung auszufüllen.

Außerdem enthalte die Novellenur noch Bestimm⸗ ungen, welche dringend erforderlich sind, um Unzuträg⸗ lichkeiten bei der Anwendung des Krankenversicherungs⸗ gesetzes zu beseitigen. Nach dieser harmlos klingenden Begründung schlug die Novelle einige Vorschriften vor, welche die Misere der Gemeinde versicherungen auf Kosten der Versicherten verstärken und die Selbst⸗ verwaltung untergraben sollten.

Die Fraktion mußte mit Rücksicht auf den nahen Schluß der Session von einem Versuch einer organischen, umfassenden Umgestaltung der Krankenkassengesetzgebung abstehen. Sie strebte eine Beseitigung der gegen die Selbstverwaltung gerichteten Angriffe, größeren Schutz der Selbstverwaltung und eine wirkliche Erfüllung der von der Novelle als dringend anerkannten Forderungen an. Die Beschaffung der Mittel zur Erreichung unsrer Forderungen suchte die Vorlage durch Erhöhung der Kassenbeiträge, die Fraktion durch größere Zentralisierung sowie durch Beschränkung der Gemeindeversicherung und der Betriebskrankenkassen zu erreichen. Die Reichstags⸗ mehrheit suchte die Selbstverwaltung noch über den Rahmen der Vorlage hinaus einzuengen.

Von den drei als spruchreif und dringlich in der Vorlage anerkannten Forderungen erfüllte die Vorlage lediglich den der Beseitigung einer ausnahmerechtlichen Behandlung der Geschlechtskrankheiten.

Der Bericht geht des Weiteren ausführlich auf das ganze Krankenversicherungswesen, auf die einzelnen Be⸗ stimmungen des Gesetzentwurfes ein und begründet die Stellung der Fraktion dazu. Es gelang der Fraktion, verschiedene Verschlechterungen, besonders die beabsichtigten Beschränkungen der Selbstverwaltung abzu⸗ wehren. Das Gesetz wurde am 30. April angenommen. Wenngleich die schlimmsten Giftzähne der Vorlage aus⸗ gebrochen waren, so enthält das Gesetz doch noch völlig unberechtigte Beschränkungen der Selbstverwaltung in den aufrecht erhaltenen Zusätzen zu 88 35 und 42; das Gesetz ermöglicht ferner eine Belastung der Ver⸗ sicherten, die in keinem Verhältnis zu den Vorteilen steht, die ein Teil der Vorschriften des Gesetzes enthält; endlich lehnt das Gesetz es ab, allseitig als im Interesse der Gesamtheit und der Arbeiterklasse als dringlich an⸗ erkannte und durchführbare Forderungen zu erfüllen: aus diesen Gründen stimmte die Fraktion in der Ge⸗ samtabstimmung gegen das Gesetz. Es tritt mit dem 1. Januar 1904 in Kraft.

Der Bericht bespricht ferner die Novelle zur See⸗ mannsordnung, die Aenderung des Wahlregle⸗ ments und erwähnt die von der Fraktion eingebrachten Interpellationen: über die Fleischteuerung, das Fleischbeschaugesetz, die Uebergriffe der Polizei, die Polenfrage, den Fall Hüssener und die Unterstützung der Kriegsveteranen. Die Reso⸗ lutionen zum Zolltarif werden beleuchtet, die Initi⸗ ativ⸗Anträge aus der Mitte des Reichstages werden aufgezählt und besprochen und ebenso einige wichtigere Petitionen.

Der Bericht schließt: Die Fraktion ist den Grund⸗ sätzen der sozialdemokratischen Partel entsprechend auf allen Gebieten des wirtschaftlichen, politischen und geistigen Lebens vorgegangen. So mannigfache Gebiete auch die Tätigkeit der Fraktion erfaßt hat, auf so vielen Gebieten sie auch anregend, anspornend, positiv tätig vorgegangen ist, niemals hat sie Augenblickserfolge halber die Haupt⸗ aufgabe aus den Augen gelassen. Sind von der bürger⸗ lichen Mehrheit kleine Besserungen auf einzelnen Gebieten hier und da durch jahrelange Kritik und jahrelanges Drängen erreicht niemals hat die Fraktion darüber einen Zweifel gelassen, daß nicht das Ziel der bürger⸗ lichen Sozialpolitiker das Ziel der Arbeiterklasse sein kann, nämlich, unter möglichst wenig unerträglichen Bedingungen sich ausbeuten zu lassen, sondern, daß ihr Ziel nur die Befreiung von jeder Ausbeutung sein muß. Jedes Zugeständnis muß anspornen, auf dem bisherigen Wege fortzufahren, jede Gewalttat dazu anpeitschen: die Umwandlung des Privateigentums an Produktionsmitteln in gesellschaftliches Eigentum und der kapitalistischen Warenproduktion in sozialistische für und durch die Gesellschaft betriebene Produktion zu be⸗ schleunigen. Die Erreichung dieser Umwandlung ist nur durch den Klassenkampf der Notwendigkeit ihres Kampfes bewußter Arbeiter gegen den Kapitalismus möglich. Die Fraktion war sich ihrer Verantwortung und Pflicht bewußt und hat den ihr anvertrauten Posten in der frohen Siegeszuversicht ausgefüllt, die das Be⸗ wußtsein von der Sicherheit und Notwendigkeit des Sieges der Arbeit über das Kapital verleiht.

Politische Rundschau.

Gießen, 10. September. Wahlstatistisches.

Eine vergleichende Uebersicht der Reichs⸗ tagswahlen 1898 und 1903 ist soeben vom Kaiserlichen Statistischen Amt als Sonder⸗ abdruck aus den Vierteljahresheften zur Statistik des Deutschen Reiches herausgegeben worden. Sie gibt für sämtliche Wahlkreise eine Ver⸗ gleichung der Ergebnisse der Hauptwahlen und Stichwahlen für 1898 und 1903, Bevölkerung, Zahl der Wahlberechtigten, die Zahl der Ab- stimmenden, die Zahl der Wahlfaulen, die Zahl der gültigen Stimmen und die für jede Partei abgegebenen Stimmen. In allen Fällen sind gef 1 Zahlen die Verhältniszahlen bei⸗ gefügt.

Für das ganze Reich lauten die Angaben:

1898 1903

Bevölkerung... 52279901 56367178 Wahlberechtigte.. 11441094 12 531248 Abgestimmt haben 7786 714= 68,1 p 3t. 9533 794= 76,1 ꝓgt. Nicht abgest. haben 3654380= 31,9 2997454 28,9 Gültige Stimmen 7752 693 9495 787 Davon erhielten: Sozialdemokraten 2 107076= 27,2 30107˙5·˙ Bentrüsm lie 1875 292 19,7 Nationalliberale. 971302= 12,5 1313051 13,8 Konservativee 859 222= 11,1 948 448 10,0 Reichsparti 343 642= 4,4 333 404 3,5 reis. Volkspartei. S 542 556= 5,7 reis. Vereinigung 1 243 230 2,6 eutsche Volkspartei 108528= 1,4 9127 Polen 3 244128 3,1 347 784 8,7 Antisemiten 284 250= 3,7 244543= 2,6 Bund d. Landwirte 110389 1,4 118 759= 1,2 Bauernbund 140 304= 1,8 111375 1 Andere Parteien) 268 234 8,5 248024= 2,6 Unbestimm 92 637 1,2 55249= 0,6 Zersplittet 13 846= 0,2 11884 0,1%

) Dazu gehören u. a. Nattonalsoziale, Dänen, Welfen, Hess. Rechtspartei, Hess. Volkspartei, Elsaß⸗Lothringer ꝛc.

Diese Zahlen reden eine deutliche Sprache und zeigen, daß die Parteien, die die Minister stellen, im Volke jeden Anhang verlieren. Die beiden konservativen Parteien, die 1887 noch 24,8 pt. der Wähler hinter sich hatten, schmelzen von Wahl zu Wahl immer mehr zusammen und haben jetzt nur noch 13,5 pt. der Wähler hinter sich. Den Vertretern dieser Interessen⸗ gruppen überläßt man durch das bestehende Unrecht die Herrschaft in den Einzelstaaten. In Preußen, Sachsen und Mecklenburg über⸗ läßt man ihnen allein die Herrschaft.

Aus der Zusammenstellung geht deutlich hervor, was wir schon früher festgestellt haben, daß die Brotwucherpolitik vom Volke gerichtet worden ist. Die extremen Anhänger der Zollwucherei sind die Konservativen, die Reichspartet, die Antisemiten, der Bund der Landwirte und der Bauernbund. Diese Gruppen, welche 1898 noch über 22,4 pt. der Wähler verfügten, schmolzen auf 18,5 pt. zusammen. Die beiden Volksparteien, die bei der Bekämpfung des Wuchertarifs als unsichere Kantonisten den Zollwucherern Handlangerdienste leisteten, gingen von 8,6 pt. auf 6,7 pat. zurück, während die energischen Gegner der Brotwucherei, die Sozialdemokraten und freisinnige Sen ean von 29,7 auf 34,3 pzt. stiegen. Zentrum und Nationalliberale, die im Reichstag geschlossen für die Kardorfferei eintraten, können hier weder auf die eine noch auf die andere Seite gerechnet werden, weil sie bei der Wahl ihre Zollwucherpolitik verdeckten, vielfach sogar gegen die Ueberzöllner Stellung nahmen. Aber trotz fieberhafter Agitation brachte es das Zent⸗ rum, welches 1877 es auf 27,2 pt. der Stimmen gebracht hatte, nur noch auf 19,7 pzt.

Aehnlich geht es mit den Nationalliberalen. Diese traten im Wahlkampf vielfach als Gegner der Agrarier auf und erlangten so eine beach⸗ tenswerte Stimmenzahl. Aber ihre Glanzzeit ist längst vorüber. 1871 hatten sie 30,1 pgt. und noch 1887 brachten sie es auf 22,3 pzt. Einen so großen Anteil an den abgegebenen Stimmen, wie die Sozialdemokratie dieses Mal erlangte, hat nie eine Partei gehabt, übrigens erlangten wir schon 1898 eine Stimmen⸗ zahl, die von keiner Partei erreicht war.

Zollwucher der Stadtgemeinden.

Nach dem 8 13 des Zolltarifgesetzes dürfen vom 1. April 1910 ab Abgaben auf Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlenfabrikate, auf Backwaren, Vieh, Fleisch, Fleischwaren und

Fett für Rechnung von Kommunen oder Korpo⸗

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