rr YR
„ECC P
Nr. 28.
Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.
Seile 3.
meinen Verbande zu verschmelzen und der Holzarbeiter⸗Verband trat daraufhin am 1. Juli 1893 mit zusammen 22745 Mitgliedern in's Leben. Am Schluß des Jahres seiner Gründung zählte der Verband bereits 26 144 Mitglieder in 410 Zahlstellen.
Die Eutwicklung des Deutschen Holzarbeiter⸗ Verbandes machte in dem verflossenen Jahrzehnt zwar nicht immer gleichmäßige, aber doch stetige Fortschritte. Gegenwärtig zählt ber Verband 77000 Mitglieder.
Seit dem Jahre 1895 hat der Verband nach Ausweis seiner Statistik 731 Lohnkämpfe geführt. Mehr als die Hälfte der Kämpfe waren Abwehrstreiks. Insgesamt waren mehr als 150 000 Mitglieder an den Streiks beteiligt. Etwa 75000 der Beteiligten erlangten durch die Streiks eine Verkürzung der Arbeitszeit von durchschnittlich 3¼ Stunden wöchentlich, und für 52000 Beteiligte wurde eine Lohn⸗ erhöhung von durchschnittlich 10 Proz. erlangt. Die Unterstützung der Streiks in den 10 Jahren erforderte annähernd 2200 000 Mk.
Außer dem Kampf für Verbessernng der Lohn⸗ und Arbeitsverhältnisse ließ sich der Verband auch die Pflege des Unterstützungs⸗ wesens angelegen sein. Für diesen Zweck wurden während des verflossenen Jahrzehnts ausgegeben:
Reiseunterstützung. 310 219,87 Mk. Gemaßregeltenunterstützung.. 84 749,67„ Notfallunterstützungg 64832,20„ Für Rechtsschutz 54 292,63„
50 420,31„
Umzugskosten f 20,31 564 514,18 Mk.
Für die Agitation— einschließlich der Kosten der„Holzarbeiter⸗Zeitung“ gab der Verband 742 737,99 Mk. aus. Die Gesamteinnahme des Verbandes während der 10 Jahre beträgt rund 5500000 Mk., die Gesamtausgabe rund 4500 000 Mk., so daß der Verband zur Zeit über ein Vermögen von rund einer Million Mark verfügt.
Schon diese kurze Uebersicht zeigt, daß sich der Holzarbeiter⸗Verband im ersten Jahrzehnt seines Bestehens zu einer starken und einfluß⸗ reichen Organisation entwickelt hat, und daß man bestimmt erwarten darf, der Verband werde auch in Zukunft rüstig vorwäts schreiten und den Berufsangehörigen eine kräftige Stütze bieten zur Erreichung besserer wirtschaftlich er Verhältnisse.—
In Gießen, Wetzlar und den andern
Orten der Umgebung hat der Holzarbeiter⸗
Verband leider noch nicht so Fuß gefaßt, wie es wünschenswert wäre. Jeder Holzarbeiter muß sich in seinem eigenen Interesse verpflichtet fühlen, seiner Gewerkschaft beizutreten!
T Der Buchdrucker⸗Verband hat so⸗ eben seinen Rechenschaftsbericht für 1902 erscheinen lassen. Darin wird auf die Fort⸗ dauer des schlechten Geschäftsganges hingewiesen, wodurch Riesensummen an Unterstützungen aufgewendet werden mußten. Der Verband hatte in diesem Jahre für nicht weniger als 1030325 Tage Arbeislosenunterstützung zu zahlen, wozu noch 400 143 Krankentage kommen. Im Durchschnitt entfallen auf jedes Verbands⸗ mitglied 31 Tage Arbeitslosigkeit und 12 Tage Krankheit. Trotzdem balanciert die Abrechnung des Verbandes mit über 5 Millionen Mark, sein Vermögen beträgt 3176829 Mark. In Bezug auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit steht die Buchdrucker⸗Organisation an der Spitze der Gewerkschaften.
Einigung in der Düsseldorfer Holzindustrie. Die angedrohte Holzarbeiter⸗ aussperrung zu Düsseldorf ist durch einen Ver⸗ gleich vor dem Einigungsamt des Gewerbegerichts abgewendet worden. Der auf zwei Jahre ab⸗ geschlossene Vertrag enthält im Wesentlichen folgende Bestimmungen: 1. Der neunstündige Normalarbeitstag bleibt dort bestehen, wo er jetzt eingeführt ist. 2. Werden auch die Arbeit⸗ geberverbände dafür sorgen, daß bei Betrieben, die eine längere als die neunstündige Normal⸗ arbeitszeit haben, die neunstündige herbeige⸗ führt wird; diejenigen Betriebe, die eine neunstündige Arbeitszeit nicht freiwillig aner⸗ kennen wollen, sollen bei Differenzen bezüglich
Arbeitszeit und Lohnzuschlag für Ueberstunden seitens der Arbeitgeberorganisationen in keinerlei Weise unterstützt werden. Die weiteren Punkte des Vertrags regeln die Bezahlung der Ueber⸗ stunden ꝛc. Der Vertrag soll am 1. Juli seig anfangen und bindend bis 1. Juli 1905 ein.
Rechtssprechung.
Streikbrecher Anwerbung hat das Berliner Gewerbegericht als eine arglistige Täuschung bezeichnet. Als nämlich die Former der Firma Hartung streikten, reiste der Fabrikmeister Schröder nach Stettin, wo er drei Former überredete, bei der von ihm vertretenen Firma Arbeit zu nehmen. Vor ihrer Abreise fragten die Former den Meister, ob denn der Streik bei Hartung beendet sei. Obwohl dies tatsächlich nicht der Fall war, antwortete der Meister, der Streik set beendet, die Firma habe zum Teil neue Arbeitskräfte eingestellt. Als die drei Former in Berlin ankamen, erfuhren sie, daß ihnen der Meister die Unwahrheit gesagt hatte. Sie traten des⸗ halb die Arbeit nicht an und verlangten je 12.70 Mk. als Ersatz ihrer Reisekosten und Entschädigung für Zeitversäumnis. Die Zahlung wurde verweigert und die Firma infolge dessen beim Gewerbegericht verklagt. Hier machte der Vertreter der Firma den Einwand: der Meister habe nicht die Unwahrheit gesagt, denn für die Firma sei der Streik zu jener Zeit be⸗ endet gewesen. Diese eigentümliche Auslegung der unwahren Angabe des Meisters ließ das Gewerbegericht jedoch nicht gelten. Es ver⸗ urteilte die Firma Hartung zur Zahlung des geforderten Betrages.
In der Urteilsbegründung heißt es u. a.: Die Kläger sind nach Ansicht des Gerichts durch eine arglistige Täuschung des Meisters zum Abschluß des Arbeitsvertrages bewogen worden und können daher nach Er⸗ kenntnis der wahren Sachlage von dem Ver⸗ trage zurücktreten. Sie können daher für ihre in Erfüllung des Arbeitsvertrages vorgenom⸗ menen Leistungen, d. h. für die Fahrt nach Berlin und die dadurch ihnen erwachsene Ver⸗ säumnis Ersatz verlangen.... Die Beklagte war daher gemäß 8 91 der Zivilprozeßordnung kostenpflichtig nach dem Klageantrage zu ver⸗ urteilen.
Für den Unternehmer mag es ja recht bitter sein, wenn er mit Mühe und Not etliche Streik⸗ brecher gefunden zu haben glaubt, diese aber wieder abziehen und er noch die Kosten für den verunglückten Fischzug bezahlen soll. Aber ganz in Ordnung; für arglistige Täuschung ehrlicher Arbeiter ist die Kostenzahlung als eine recht milde Strafe anzusehen.
Pon Nah und Fern.
Hessisches. Die Stärke der Parteien in Hessen.
Nach einer Zusammenstellung erhielten in Hessen bei den beiden letzten Reichstagswahlen die einzelnen Parteien Stimmen:
Zu⸗ oder
1898: 1903: Abnahme
Sozialdemokraten 48962 68834 + 19872 Nationalliberalen 33368 68865 + 35497 Zentrumspartei 18599 33163 + 14565 Freisinnige Volkspartei 9125 9748— 623 Freisinnige Vereinigung 4804—— 43804 Bund der Landwirte 2291 2529— 238 Antisemiten 19373 10595— 8778 Nationalsoziale 1337—— 1337
Die sozialdemokratische Partei, die vor fünf Jahren an die erste Stelle avanziert war, hat diese Stelle behauptet. Es ist läckerlich, wenn ein hessisches Reptil nationalliberaler Kouleur die Behauptung auffstellt:
In Bezug auf die Stimmenzahl stiegen bei den letzten Reichstagswahlen die Nationalliberalen von 33368 auf 68865 und rückten damit wieder an
die erste Stelle, die Sozialdemokraten, die 1898 an
erster Stelle(mit 48962 Stimmen) standen, mußten sich bei ihren 68834 Stimmen mit dem zweiten Platz begnügen. 5
Abgesehen davon, so bemerkte unser Offen⸗ bacher Parteiorgau ganz richtig, daß die „Nationalliberalen“ ganze 31() Stimmen mehr für sich zählen, als sie für die Sozial⸗ demokratie herausgerechnet haben, muß doch wahrheitsgemäß festgestellt werden, daß in ganz Hessen kein„reiner“ nationalliberaler Kandidat aufgestellt worden war, daß vielmehr entweder Freisinnige, Antisemiten oder Bund der Landwirte von vornherein für die sogenannten„Nationalliberalen“ eintraten. Das Verschwinden der freisinnigen Vereinigung und der Nationalsozialen ist darauf zurückzuführen, ebenso, wenigstens teilweise, der Rückgang der Antisemiten, die in Friedberg⸗Büdingen und Offenbach⸗Dieburg diesmal zu Gunsten der Auch⸗Nationalliberalen von der Auffstellung eigener Kandidaten abgesehen haben.
Die Zweite Kammer hielt am Dienstag eine
Sitzung ab, auf deren Tagesordnung eine Reihe von Anträgen, Vorlagen und Vorstellungen standen. Ein Teil der Anträge, u. a. die zur Regelung der Miet⸗ entschädigung für Dienstwohnungen der Staatsbeamten, zum Reichsgesetz über die Phosphorzündwaren, zur Aus⸗ bildung der Staatsbeamten, zur Aufhebung der Beträge an die großherzoglichen Offizierswitwen⸗ und Waisen⸗ kassen, an die zur gesetzlichen Regelung des Milchveckaufs, zur Uebernahme sämtlicher Volksschullasten auf den Staat ꝛc. werden an die zuständigen Ausschüsse über⸗ wiesen.— Dann wird ein Mitglied in den Petitions⸗ aus schuß an Stelle des ausgeschiedenen Mitgliedes Langenbach gewählt. Bei dieser Gelegenheit beschwert sich Abg. Ulrich, daß die Darmstädter Neuwahl so lange auf sich warten lasse, während der Abg. Or b, dessen Wahl doch zu gleicher Zeit vernichtet wurde, schon längst wiedergewählt sei. Dann wird der von der Regierung vorgelegte, zwischen dem hessischen Staats⸗ ministerium und der Reichsverwaltung geschlossene Ver⸗ trag einstimmig angenommen, nach dem die Kapital⸗ bestände der großherzoglichen Offiziers-Witwen⸗ und ⸗Waisenkassen, die etwa Mk. 700000 betragen, nach Erfüllung der den Kassen obliegenden Verpflich- tungen und nach dem Wegfall sämtlicher Mitglieder derart geteilt werden sollen, daß die hessische Staatskasse 3/5, das Reich 2 erhält.— Der Verkauf des Steuer⸗ kommissariatsgebäudes zu Friedberg und die Errichtung eines Steuerverwaltungsgebäudes daselbst wird nach dem Antrag der Regierung beschlossen. Die für die Tief⸗ bohrungen in Bad Salzhausen mehr verausgabten Mk. 16 000 werden nachträglich bewilligt und weitere Mk. 4000 für Pumpversuche genehmigt. Ein Antrag zur Wahl eines Ausschusses für den in Aussicht stehenden Entwurf eines Landwirtschaftskammer⸗-Gesetzes findet einstimmige Annohme. Darauf vertagt sich die Kammer auf unbestimmte Zeit.
Gießener Angelegenheiten.
— Amtsblatt⸗Schwindel. Unsere Leser werden sich noch der„Schandtat“ erin⸗ nern, die anfangs des Jahres der„Gießener Anzeiger“ von einem unserer Genossen, dem Stadtb. Georg in Offenbach berichtete. Dieser Unglücksmensch war nach der sensationellen „Privat⸗Depesche“ des Anzeigers„auf eigen. tümlichen nächtlichen Schleichpfaden“ bei Einbruch der Dunkelheit ertappt worden, als er Oberräder Gärtnersleuten Gemüse gestohlen und gerade in„einen mitge⸗ gebrachten Sack gefüllt“ hatte.
Die Mordgeschichte reduzierte sich schließlich darauf, daß Georg bei einem Spaziergange am hellen Nachmittag im Felde einige vereinsamt stehende Rosenkohlköpfchen abgerissen hatte, wofür er ein Strafmandat von 1,70 Mark wegen Uebertretung der Feldpolizeiordnung erhielt. Gegen die„Offenbacher Ztg.“, welche die Schauermär zuerst gebracht hatte, strengte Georg, der inzwischen sein Stadtverordneten⸗ Mandat niedergelegt hat, Beleidigungsklage an, die am Dienstag vor dem Offenbacher Schöffengericht zur Verhandlung kam. Sie konnte nicht zu Ende geführt werden, weil der Hauptzeuge fehlte. Doch es fanden Vergleichs⸗ verhandlungen statt und im Laufe derselben mußte der Vertreter der Offenbacher Zeitung zugeben, daß die Sache in jener Notiz sehr aufgebauscht worden sei und daß die Behauptung, Georg habe sich auf„eigentümlichen nächtlichen Schleichpfaden befunden“, nicht richtig sei. Ein Vergleich kam nicht zu Stande und die Verhandlung wurde vertagt.— Doch es wurde erwiesen, was schon früher feststand, daß das Offenbacher Blatt und der„Gießener Anzeiger“
5
99272
— 8 7
—
3—— 8 2


