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Nr. 41.
Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.
Seite 3.
möglichen Probleme werden erörtert, zum Schluß wird aber stets die Regierung aufge⸗ fordert, Staatsanwalt und Polizei gegen die Vaterlandslosen in's Feld zu schicken. Das verlangt in der frumben„Kreuzztg.“ auch ein Pastor Dienemann, der da über Bekämpf⸗ ung der Sozialdemokratie schreibt:
In erster Linie ist dieser Kampf Pflicht der Regierung. Daß eine Partei, die den bestehenden Staat stürzen will, von diesem Staate Fade wird und sogar ganz offen ihr Werk treiben und bis in die gesetzgebenden Körperschaften hinein ihren Einfluß ausüben darf, das will dem einfachen, gesunden Menschenverstande nicht in den Kopf, und man meint oft, gar nicht mehr in unserem alten Preußen zu leben. Mit geistigen Mitteln allein ist hier nicht zu helfen, wir brauchen ein Gesetz, das dem Volke, vor allem der unerfahrenen Jugend, sagt: Die Sozialdemokratie ist auf verbotenen Wegen, der Beitritt ist verboten. Ihre Schriften sind verboten, und wer irgendwie als sozial⸗ demokratischer Agitator auftritt, wird be⸗ straft. Damit wäre für viel Tausende eine Klarheit geschaffen, die sie auf rechtem Wege bewahrte. Wir erwarten von der Regierung ein solches Gesetz.
Zur endgültigen Vernichtung der Sozial⸗ demokratie werden aber die von dem teuren Gottesmanne vorgeschlagenen Mittel noch nicht ausreichen, da muß schon etwas gründlicher verfahren werden. Man sollte zunächst dafür sorgen, daß die Kinder der Volksschule über⸗ haupt nicht lesen lernen; sämtliche Lohn⸗ arbeiter müssen unter Polizeiaufsicht und das Militärstrafgesetz gestellt werden, sie müssen ferner mindestens ein Drittel ihres Lohnes als Kirchensteuer abführen. Für den Ertrag werden mehr Geistliche mit erhöhten Gehältern angestellt, welche nicht blos den Schulkindern den Katechismus einpauken, sondern auch die Vorstandsämter in den Arbeitervereinen besetzen und dort allabendlich Andachten abhalten, an denen jeder Arbeiter bei Vermeidung hoher Strafe gezwungen wird teilzunehmen. Redak⸗ teure sozialdemokratischer Zeitungen kommen lebenslänglich ins Zuchthaus. Wer irgendwie als sozialdemokratischer Agitator auftritt, wird gehängt. Bloß im letzteren Punkte em⸗ pfiehlt sich einige Vorsicht, denn wenn das Hängen losgeht, könnte es leicht eintreten, daß bei den Pfaffen angefangen wird!
55 Millionen Mark
soll nach neueren Mitteilungen die Umänder⸗ Kanonen kosten, die trotz der
Ableugnung von halbamtlicher Seite beschlossene
Sache ist. Erst sollte nur die Lafette in eine Rohrrücklauflafette umgewandelt werden, jetzt ist aber beabsichtigt, die Munition, bei der Geschoß und Ladungshülse getrennt sind, in Einheitsmunition umzuwandeln, was eine andre Packung und deshalb einen Umbau der Protzen und Geschoßkasten bedingt.
Diese Abänderung würde pro Geschütz etwa
10,000 Mark kosten, für 4000 Geschütze also
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etwa 40 Millionen, so daß die gesamte Neu⸗ forderung etwa 55 Millionen betragen wird. Vor den Reichstagswahlen wurde hierüber selbstverständlich das tiefste Geheimnis bewahrt; jetzt vor den Landtagswahlen spricht man auch nur von der Forderung für Lafetten. 55 Mil⸗ lionen würden doch manchen„Gesinnungstüch⸗ tigen“ kopfscheu machen. Voraussichtlich bleibt es indessen nicht einmal bei 55 Millionen; denn in russischen Armeekreisen ist die Armierung der Rohrrücklaufgeschütze mit abnehmbaren Schilden geplant. Da wird die deutsche Heeres⸗ verwaltung nicht lange zurückstehen wollen. Uebrigens soll der Rücktritt des Kriegsministers v. Goßler mit dem Umänderungsprojekt im engsten Zusammenhange stehen. Goßler sei in Ungnade gefallen, weil er das nun als mangel⸗ haft erkannte Geschütz eingeführt habe.
Gerechtigkeit.
Wegen des Wahlkrawalls in Laura⸗ hütte standen in voriger Woche wiederum eine Anzahl polnischer Angeklagter vor dem Schwur⸗ gericht in Beuthen. Diesmal handelte es
sich um die sogenannten„Rädelsführer“, denen außerordentlich harte Strafen auferlegt wurden. Der Hauptangeklagte Guiny erhielt 6 Jahre Zuchthaus, 6 Jahre Ehrverlust und außer⸗ dem wurde Stellung unter Poltzeiaufsicht aus⸗ gesprochen, der zweite Hauptangeklagte Graik⸗ zarek wurde zu 5 Jahren Gefängnis und 5 Jahren Ehrverlust und die übrigen An⸗ geklagten zu 2—4 Jahren Gefängnis und den entsprechenden Nebenstrafen verurteilt. Weiteren Nachrichten zufolge sind noch fünf weitere Personen ermittelt worden, die an dem Landfriedensbruch in Laurahütte be⸗ teiligt gewesen sind, darunter auch diejenige, die den Amtsvorsteher mit einer Latte ge⸗ schlagen hat. Alle fünf kommen in der neuen dritten Verhandlung vor das Schwur⸗ gericht. Wofür diese empörend hohen Strafen? Diese Leute sind infolge der traurigen Schul⸗ verhältnisse von sehr geringer Bildung, sie hatten nicht die nötige Einsicht bezüglich der Strafbarkeit ihrer Handlungweise. Durch die Behandlung, welche den Polen zuteil wird, fühlen sich diese bedrückt und den Deutschen gegenüber in gereizter Stimmung. Die Ange⸗ klagten gerieten zufällig in eine aufgeregte Menschenmenge hinein, deren Erregung sich durch das ungeschickte Vorgehen der Behörden noch steigern mußte. In der Wut ließen sich die Leute zu Exzessen hinreißen und müssen nun auf Jahre hinaus in das Zuchthaus oder das Gefängnis!
Man vergleiche damit die gelinden Geld⸗ strafen, mit denen die„patriotischen“ Radau⸗ helden in Friedberg davon kamen, welche mit ruhiger Ueberlegung einen regelmäßigen Ueberfall friedlicher Leute ins Werk gesetzt hatten!— Und bei dem Studentenkrawall in Marburg im vorigen Jahre ging es viel schlimmer zu, als in Laurahütte; Polizisten wurden mißhandelt, Gendarmen be⸗ schimpft, die halbe Nacht lärmten Hunderte von Studenten auf dem Marktplatze— und auch hier wurden nur ganz geringe Geld⸗ strafen verhängt.
Was Studenten und Kriegervereinler sich fast ungestraft erlauben dürfen, sieht man bei polnischen Arbeiter für schwere Verbrechen an, die man mit grausamen Strafen belegen muß.
Wahlreform in Bayern.
Dem bayerischen Landtage ist von der Regterung ein Wahlgesetzentwurf vorge⸗ legt worden, welcher die direkte, geheime Wahl vorsieht. Eine neue Wahlkreiseinteilung setzt die Zahl der Abgeordneten auf 163 fest, bisher zählte die Kammer 159.— Wahl be⸗ rechtigt ist jeder bayerische Staatsangehörige, der zu dem Zeitpunkt der Wahl 1. das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat; 2. die bayerische Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahre besitzt und 3. dem Staate seit mindestens einem Jahre eine direkte Steuer entrichtet. Die Wählbarkeit zum Abgeordneten setzt das zurück⸗ gelegte 30. Lebensjahr voraus.— Dies bedeutet eine Verschlechterung gegen früher, wo bereits mit dem 21. Lebensjahre die Wahlberechtigung eintrat und es genügte, wenn der Wähler seit 6 Monaten Steuer entrichtete, während jetzt Bedingung ist, daß der Wähler seit mindestens einem Jahre die Staatsangehörigkeit besitzt. Bebel erhob auch im vorigen Jahre Vorwürfe gegen die Genossen im bayerischen Landtage, weil sie bei den Vorberatungen nicht mit der nötigen Schärfe gegen diese Bestimmungen auftraten.— Immerhin bedeutet der Entwurf bei allen Mängeln eine nicht unbedeutende Ver⸗ besserung des Landtagswahlrechts, die man zu einer Zeit, wo Verschwörungen gegen das Reichstagswahlrecht im Gange sind, nicht all⸗ zugering anzuschlagen braucht. Jedenfalls werden unsere Genossen dem Entwurf keine Schwierigkeiten machen.
Hinzugefügt sei noch, daß die relative Mehr⸗ heit entscheidet und das Gesetz bereits bei den nächsten Wahlen in Kraft treten soll.
Landtagswahlen in Anhalt.
In zwei Wahlkreisen des Herzogtums An⸗ halt, in denen bei den allgemeinen Wahlen unsere Genossen gestegt hatten, waren die Man⸗
date für ungültig erklärt worden. Bei den am Donnerstag stattgefundenen Nachwahlen haben wir nur den einen Kreis Roßlau⸗Coswig be⸗ hauptet, wo Genosse Günther⸗Dessau gewählt wurde. Im Kreise Dessau⸗Land siegte der konservative Amtmann Fleischer mit Hülfe des Freisinns.— Da sehen wir wieder einmal den„entschiedenen“ Liberalismus in brillanter Beleuchtung.
Landtagswahlen in Sachsen.
Im roten Königreich haben am Montag, Dienstag und Mittwoch die Urwahlen nach dem famosen Dreiklassen⸗„Wahlrecht“ stattgefunden. Erklärlicherweise war die Wahlbeteiligung eine ziemlich schwache, die Wählerschaft der dritten Klasse weiß eben, daß sie bei diesem System in jedem Falle betrogen ist. Fast überall wurden bei den Wahlen der dritten Klasse die soztaldemokratischen Wahlmänner ge⸗ wählt. In der zweiten und ersien Klasse st.gten natürlich die Reaktionäre.
Sozialdemokratische Wahlerfolge in Sachsen⸗Meiningen.
Am Montag haben die Wahlen zum Land⸗ tage des Herzogtums Sachsen⸗Meiningen statt⸗ gefunden, bei denen unsere Partei recht gut abgeschnitten hat. Der Landtag besteht aus 24 Mitgliedern, von denen 16 aus allgemeinen direkten Wahlen hervorgehen. Bisher befanden sich im Landtage des Ländchens 7 Sozial⸗ demokraten. Bei den diesmaligen Wahlen siegten die Genossen: Seige(Kreis Pößneck), Hoffmann(Saalfeld), Weigelt(Ssctei⸗ uach), Wächter(Hüttensteinach), Wehder (Sonneberg), Eckardt(Salzungen). Aus den übrigen Kreisen fehlen noch die genauen Nachrichten.
Neue furchtbaren Judenmetzeleien
sind in Mohilew, der am Dnyjper gelegenen Hauptstadt des Gouvernements Mohilew, am 1. Oktober verübt worden. 300 Juden sollen hingemordet sein. Die Juden, die von dem Ueberfall verständigt waren und sich ver⸗ teidigten, machten hundert von ihren An⸗ greifern, bessarabisch⸗russische Bauern, nie der. Die Panik ist unbeschreiblich.— Der Rabbiner des Ortes, der von den sich vorbereitenden Unruhen erfahren hatte, ließ der jüdischen Bevölkerung eine Warnung zukommen, so daß sie sich trotz des hohen Feiertags in den Häusern hielt. Sie verteidigten sich in ihren Wohnungen gegen die Angriffe und bei dem sich entwickelnden Kampfe seien, meldete das„Czanowitzer Tageblatt“, die oben genannte Zahl Juden und Angreifer gefallen. Die Polizei griff zwar ein, war jedoch gegen die Menge der„Kazapen“, das heißt der bessara⸗ bisch⸗russischen Bauern, die sich zum Kampfe gegen die Juden organistert hatten, vollkommen machtlos.— Nette Zustände im Reiche Väter⸗ chens, der unterdes vergnügt in der Welt herum reist.
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Soziales, Gewerkschaftliches, Arbeiterbewegung.
— Die Gewerbegerichtswahl in Es— sen, die am 27. März ds. Is. stattgefunden hat und bei der die freien Gewerkschaften den Sieg über die christlichen davontrugen, ist vom Bezirksausschuß in Düsseldorf, vor welchem am 1. Oktober, Vormittags, verhandelt wurde, für ungültig erklärt worden. Dem Protest der sogenannten christlichen Richtung ist Rechnung getragen worden, soweit die Be⸗ hauptung aufgestellt war, daß die einge⸗ teilten Wahlbezirke in Anbetracht der großen Wählerzahl zu groß bemessen waren. Es wurde vom Bezirksausschuß anerkannt, daß wegen des großen Andranges in den Wahi⸗ lokalen viele Wähler ihr Wahlrecht nicht haben ausüben können, trotzdem der zahlenmäßige Beweis von der Protestpartei nicht beigebracht worden ist. Uns freut dieser Ausgang der Sache, sagt unser Essener Parteiorgan, obwohl die freien Gewerkschaften Sieger waren. In
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