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Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung
Nr. 10.
standen leben konnte. Meinistertalrar Guse u.⸗ hut wendet sich dann noch gegen die Art, wie Abg. Köhler sich über der Religionsunter⸗ richt in der Volksschule ausgesprochen habe. Dr. David betont, im Gegensatz zu dem Regierungsvertreter, daß die Lehrer erfreut wären, wenn sie von der Erteilung des Re⸗ ligionsunterrichtes befreit würden. Ueber diese Frage könne nur eine geheime Enquete Aufschluß geben. Uebrigens sollte man die Kinder nicht schon im frühen Alter mit Religion plagen. Nach einigen weiteren Bemerkungen verschiedener Redner wird der Titel Ausgaben für die Volksschulen mit 2078000 Mk. be⸗ willigt.— In der Nachmittagssitzung entspinnt sich eine lebhafte Debatte über die Lage der Hofmusiker, für deren bessere Bezahlung unsere Genossen eintreten. Mit knapper Mehrheit werden die geforderten 12000 Mk. zur Auf⸗ besserung der Gehälter bewilligt. Bei der weiteren Beratung des Budgets am Mitt⸗ woch werden die folgenden Kapitel ohne namenswerte Debatte erledigt.
Pon Nah und Fern.
Gießener Angelegenheiten. Zur Gewerbegerichtswahl.
Bekanntlich findet die Beisitzerwahl zum Gießener Gewerbegericht nächsten Samstag, den 14. März, nachmittags statt. Wer im gewerb⸗ lichen Leben steht, ob Arbeiter oder Arbeitgeber, weiß, welch hohe Bedeutung die Gewerbegerichte haben. Es ist für beide Teile von großem Vor⸗ teil, wenn die im Gewerbsleben unausbleib⸗ lichen Streitigkeiten schnell und ohne hohe Kosten entschieden werden. Aber auch als ge⸗ werbliche Behörde hat das Gewerbegericht Auf⸗ gaben zu erfüllen. Es kann als Einigungsamt angerufen werden, kann in seiner Gesamtheit auch Anträge in gewerblichen Fragen stellen. Für die Arbeiter besonders ist es Pflicht, durch zahlreiche Wahlbeteiligung ihr Interesse an der Einrichtung zu bekunden, Männer zu wählen, die Verständnis für die Interessen der Ar⸗ beiter haben, von denen ein klares Urteil in gewerblichen Fragen zu erwarten ist, die auch als Richter die notwendige Unparteilichkeit und Gewissenhaftigkeit besitzen. Als solche empfehlen wir die vom Gewerkschaftskartell aufgestellten Kandidaten. Die Namen derselben sind aus dem Inserat der heutigen Nummer erstchtlich. Bei dieser Wahl kommt das Proportional⸗ system in Anwendung. Es ist auch vom evange⸗ lischen Arbeiterverein eine Liste der Arbeiter⸗ beisitzer aufgestellt worden, deshalb müssen unsere Genossen und alle zielbewußten Arbeiter rührig agitieren, damit Leute in das Gewerbe⸗ gericht gelangen, die den Arbeiterfragen nicht interesse- und verständnislos gegenüberstehen. Auf zur Wahl!
Wer ist wahlberechtigt?
Zur Teilnahme an den Wahlen zum Ge⸗ werbegericht sind berechtigt:
a. Als Arbeitgeber: 1. Diejenigen selbständigen Gewerbetreibenden, welche min⸗ destens leinen Arbeiter regelmäßig das Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres beschäftigen. 2. Die mit der Leitung eines Gewerbebetriebes oder eines bestimmten Zweiges desselben betrauten Stell vertreter der selbstän⸗ digen Gewerbetreibenden, wenn ihr Jahresar⸗ beitsverdienst 2000 Mark übersteigt. 3. Haus⸗ gewerbetreibende, welche regelmäßig das ganze Jahr hindurch oder zu gewissen Zeiten des Jahres zwei Arbeiter beschäftigen.
b. Als Arbeiter: 1. Alle in Gießen beschäftigten oder wohnenden Gesellen, Gehülfen und Fabrikarbeiter. 2. Betriebsbeamte, Werk⸗ meister und mit höheren technischen Dienst⸗ leistungen betraute Angestellte, deren Jahres⸗ arbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt 2000 Mark nicht übersteigt.
Nicht wahlberechtigt sind: 1. Nicht⸗ deutsche. 2. Frauen. 3. Personen, die noch
nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben. 4. Personen, denen die bürgerlichen Ehrenrechte, oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher
Aemmter aberkannt ist uno solche, welche durch Gerichtsbeschluß in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind.
Wir weisen besonders darauf hin, daß zur Wahlberechtigung nicht mehr, wie es nach dem alten Gesetz der Fall war, der Wähler ein Jahr am Orte wohnen oder beschäftigt sein muß; es kommt auf die Dauer des Aufenthalts nicht an, jeder, der in Gießen wohnt oder be⸗ schäftigt ist, kann wählen, wenn er die üb⸗ rigen Voraussetzungen der Wahlberechtigung er⸗ füllt.— Ueber ihre Wahlberechtigung müssen die Arbeiter einen Ausweis ihrer Arbeitgeber, der zuständigen Krankenkassen oder der Polizei⸗ verwaltung beibringen. Arbeitgeber erhalten eine solche von der Polizei. Formulare dazu werden von der Bürgermeisterei abgegeben. Von Wählern, die dem Wahlausschuß persön⸗ lich als solche bekannt sind, wird kaum eine Legitimation gefordert werden.
— Das Schwurgericht der Provinz Oberhessen trat in dieser Woche zur ersten Sitzungsperiode unter Vorsitz des Landgerichtsrats Dornseiff zusammen. Als erster Fall gelangte am Montag die Anklage gegen den Arbeiter Wilhe m Pfeil wegen Wilderns und Todtschlagversuch zur Verhandlung. Pfeil soll nach den Zeugenaussagen am 31. Dezember v. Is. auf den Forstwart Jäger in der Nähe von Homberg mehrere Schüsse abgegeben zu haben. Die Geschworenen bejahen die auf Todtschlagversuch und Jagdvergehen lautende Schuldfragen, doch auch die auf mildernde Umstände. Der Angeklagte wird darauf zu 3Z Jahren 9g Monaten Gefängnis verurteilt.— Wegen Meineid, den sie vor dem Amtsgericht Nidda geleistet hat, saß am Dienstag die Ehefrau Eisert von Borsdorf auf der Anklagebank. Die Beweisaufnahme fiel für die Angeklagte sehr ungünstig aus, die Geschworenen bejahen daher die Schuldfrage, worauf die Angeklagte zu 2½ Jahren Zuchthaus verurteilt wird.— Mittwoch wird gegen den früheren Polizeidiener in Mühlheim a. M., späteren Schutzmann in Wetzlar, Alexander Schmidt, der des Mordversuchs angeklagt ist, verhandelt. Schmidt war am 1. Juli v. Js. in Wetz⸗ lar als Schutzmann entlassen worden, seitdem auch keine ständige Beschäftigung mehr gehabt. Seine Frau hatte sich nach Wettsaasen zu ihren Verwandten begeben. Mit ihr hatte der Angeklagte öfters Streit, er bedrohte sie sogar einmal mit dem Messer, als er ihr nach Offenbach nachgefolgt war. Am 26. Nov, v. J. über⸗ fiel er seinen Schwager, den Landwirt Port, der die Frau des Angeklagten nach der Bahnstation begleiten wollte, mit einem Revolver, feuerte mehrere Schüsse auf ihn ab, wovon einer den Port gefährlich am Kopfe verletzte. Der Wahrspruch der Geschworenen lautet schuldig des Todtschlagversuchs, wofür dem An⸗ geklagten 4 Jahre Zuchthaus und jähriger Ehr⸗ verlust zudiktiert wird.
— Die diesjährige Märzfeier findet Sonntag, den 15. März auf Textors Te⸗ rasse statt. Ein auswärtiger Redner— wahr- scheinlich Geuosse Scheidemann— wird dabei über„die Bedeutung des 18. März“ sprechen. Außerdem wird die Feier durch passende Dek⸗ lamationen sowie Gesangsvorträge des Gesang⸗ vereins„Eintracht“ verschönert werden. Der Beginn der Feier ist auf 3 Uhr festgesetzt und es wird eine zahlreiche Beteiligung der Arbeiter⸗ schaft und der Genossen Gießens und der um⸗ liegenden Orte erwartet. Der Eintrittspreis beträgt nur 10 Pfg.
— Von der Ortskrankenkasse ist auf Sonntag, den 8. März eine öffentliche Ver⸗ sammlung nach Steins Garten einberufen, in der über die jetzt im Reichstage zur Beratung stehenden Aenderung des Krankenversicherungs⸗ gesetzes beraten werden soll.— Zu dem näch⸗ sten in Berlin stattfindenden Krankenkassen⸗ konkreß werden als Deligirte der hiesigen Ortskasse die Herren Hanau, Dahmer und Fourier entsandt. i
Aus dem Rreise gießen.
— Mehrere Versammlungen wurden unsererseits am Samstag und Sonntag abgehalten. Samstag sprach Gen. Krumm in Saasen; am Sonntag Gen. Beckmann in Harbach. Beide Ver⸗ sammlungen waren recht gut besucht und nahmen den besten Verlauf. Aeußerst zahlreich besucht war eine Versammlung in Langsdorf. Hier sprach ebenfalls Genosse Krumm, dessen Ausführungen mit großer Auf⸗ merksamkeit angehört und mit lebhaftem Beifall aufge⸗ nommen wurden. Gegner meldeten sich trotz mehrfacher Aufforderung nicht zum Wort. Ferner sprach Genosse Vetters in Mainzlar und Trais. Auch diese
beiden Wersamunungen waren gut vesucht. während die in Mainzlar sehr ruhig verlief, waren in Trais ein paar antisemitische Radaubrüder, die fort⸗ während den Redner unterbrachen und die Versammlung störten. Als aber die Diskussion eröffnet wurde, wußten sie nichts zu sagen. Einer der Krakehler soll, wie uns gesagt wurde, der antisemitische Orts⸗ Ver⸗ trauensmann gewesen sein. Um ihrer selbst willen sollten diese Leute der Antisemiten⸗Partei den Rücken kehren, nachdem sie an sich selbst wahrnahmen, wie ver⸗ rohend die Offenbacher Volkswacht und das Beispiel des Pückler, Hirschel, Reuther ꝛc. auf sie einwirkt.— In Trais wird bald wieder eine Versammlung statt⸗ finden.
— Der Bürgermeister in Lollar, Herr Nies, hat sein Amt niedergelegt. Zo seinem Rücktritt sollen Differenzen, die inner⸗ halb des Gemeinderats wegen der Wasserleitung entstanden, die Veranlassung gegeben haben.
— Böse Beispiele... Wie uns aus Lollar mitgeteilt wird, gerieten auf dem dor⸗ tigen Werk am vorigen Samstag zwei Betriebs- lelter mit einander in Streit, der schließlich in Tätlichkeiten ausartete. Es setzte dabei ver⸗ schiedene Ohrfeigen ab und die Arbeiter be⸗ fürchten, daß zur Wiederherstellung der„ver⸗ letzten Ehre“ ein Duell stattfinden muß, wo⸗ durch sie unter Umständen beide Vorgesetzte verlieren könnten. Das wäre zwar sehr be⸗ dauerlich und man hofft auf eine friedliche
Erledigung der Sache, obwohl die Beiden ihren
„Untergebenen“ nicht immer in einer Weise entgegen kamen, die man als besonders vornehm bezeichnen kann. Ausdrücke wie Feger, Faulenzer, Quatschmaul und ähnliche Titel be⸗ kamen die Arbeiter täglich zu hören. Trotzdem wünschen Letztere— menschenfreundlich, wie sie nun einmal sind— gülliche Beilegung.
Aus dem Nreise friedberg⸗Büdingen.
Die Schwarzen hielten am Sonntag im Friedberger Saalbau ihre„Papstfeier“ (anläßlich des 25jährigen Regierungsjubiläums des Papstes) ab. Wie für diese Versammlung agitiert wurde, erhellt aus Nachstehendem: In Ober⸗Wöllstabt besteht neben mehreren Gesang⸗ vereinen auch ein Verein Liederkranz. Verein, der sich nie um Politik gekümmert, hat mit dem 1. Friedberger Arbeiter⸗ Gesangverein orwärts einen gemeinsamen Dirigenten und da er auch meistens Arbeiter zu Mitgliedern hat, entwickelten sich bald freundschuftliche Gefuͤhle, wie man das als ganz selbstverständlich halten muß. Zu Weih⸗ nachten hielt dieser Oberwöllstädter Verein eine Abendunkerhaltung ab, zu der eine große An⸗ zahl Friedberger zu Besuch erschienen. Schon damals schimpfte der Herr Pfarrer des Ortes in der Kirche, daß man ihm den Saal abge⸗ trieben habe für eine fromme Feier. Wegen seiner zarten Ausdrücke wurde er vor den Bürgermeister zum Sühneversuch geladen. Nun hatte der Friedberger Arbeiter⸗Gesangverein für gestern eine Abendunterhaltung arrangiert und dazu den Oberwöllstäbter Verein eingeladen. Das hatte der Pfarrer in Ecfahrung gebracht und am Sonntag morgen verkündete er seinen Gläubigen in der Kirche, daß Papstfeier sei und daß ein Verein nach Friedberg zu einem sozialdemokratischen Fest gehen wolle, wo ein Mann zugegen sei, der als sozialdemokratischer Kandidat zum Reichstag aufgestellt seil! Das dürfe nicht vorkommen, daß sie sich neben So⸗ zialdemokraten setzen. Auch daß die Sozial⸗ demokraten auf der Abend⸗Unterhaltung zu Weihnachten gewesen seien, erwähnte er. Er hoffe, daß hier nur ein Irrtum obwalte, und daß ste nicht dahin, sondern in den Saalbau zur Papstfeier gingen. Diese Rede hatte eine gewaltige Erregung hervorgerufen, olg nicht ausblieb, denn als am Abend der fe Herr mit seinem Häuflein Getreuen
von der Feier zurückmarschierte, begegnete ihm
eine Schaar von 30 und mehr Mann, die nach Friedberg zum Feste des Arbeiter ⸗Vereins ging. Anständig grüßte man ihn, schweigend schlich er von dannen, er hatte sich in einem Irrtum befunden. Auch in dem
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stockkatholischen Oberwöllstadt scheint Pfaffen l
macht eine Grenze zu haben.


