Nr. 49.
Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.
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wird den Ordnungeleuten allerdings nicht in den Kram passen, die schon nach dem Staats⸗ anwalt riefen. Unsere Parteigenossen brauchen keine Belehrung darüber, wie sie sich zu betragen haben, die wäre den Leuten aus den„besseren“ Kreisen viel eher nötig. So lange übrigens die Kirche für die Wahl verwendet wurde, war sie eben ihrer kirchlichen Bedeutung entkleidet. *
Ein Wahlprozeß
spielte sich am Dienstag vor der 3. Straf⸗ kammer des Berliner Landgerichts J ab. An⸗ geklagter war Reichstagsabgeordneter Genosse Dr. Herzfeld, dem ein Verstoß gegen§ 108 des Strafgesetzbuches zur Last gelegt wird, weil er im Juni bei der Reichstags⸗Haupt⸗ wahl in Rostock und bei der Stichwahl im ersten Berliner Wahlkreis nochmals wählte. Der Angeklagte führt aus, er hätte einen doppelten Wohnsitz in Rostock und in Berlin. Er war in beiden Orten in die Wähler⸗ listen eingetragen und überzeugt, daß es sich dei der Haupt⸗ und Stichwahl um zwei selbst⸗ ständige Rechtsgeschäfte handle. Der Staats⸗ anwalt führt aus, nach§ 7 des Reichstags⸗ wahlgesetzes könne man nur an einem Orte wählen. Durch die einmalige Ausübung werde das Wahlrecht erschöpft, daher sei die Straf⸗ barkeit des Angeklagten zu bejahen. Dieser setzte sich über die Schranken des Gesetzes hin⸗ weg, um seiner Partei zu dienen. Dies sei ein unehrenhaftes Verfahren, weshalb er 4 Monate Gefängnis und 1 Jahr Ehrverlust be⸗ antrage.— Der Verteidiger Dr. v. Gordon führte aus, daß Herzfeld vollkommen loyal gehandelt habe. Der el des Wohnsitzes sei nichts weniger als feststehend, sondern in den verschiedenen Gesetzen ganz verschieden. Daß die Stichwahl eine Fortsetzung der Haupt⸗ wahl sei, werde von manchem behauptet, von manchem bestritten, jedenfalls sei die„Identität der Wahl“ eine außerordentlich schwierige staats rechtliche Konstruktion. Der Verteidiger legte noch in längeren Ausführungen den guten Glauben des Angeklagten dar und beantragt dessen Freisprechung. Der Angeklagte
wandte sich in scharfen Worten dagegen, daß
der Staatsanwalt es über sich gebracht habe, den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte in Antrag zu bringen. Er habe gewiß nicht ehrlos gehandelt und bezweifle keinen Augenblick, daß der Reichstag seine Eintragung in die Rostocker
ö Maählerliste als rechtmäßig anerkennen werde.
Bezüglich des Doppeltwählens unter solchen Umständen, wie sie hier vorliegen, handle es sich um eine offene, ungelöste Frage des Staats⸗ rechts. Nachdem der Angeklagte noch eine Reihe Beweisanträge gestellt hatte, zog sich das Gericht
zu einer fast dreistündigen Beratung zurück,
deren Resultat die Verurteilung des Genossen
Herzfeld zu 14 Tagen Gefängnis war. Damit wird die Sache noch nicht erledigt sein; Herzfeld wird zweifellos Revision gegen das Urteil einlegen.
Gerechtigkeit! Ein mildes Urteil fällte das Breslauer
Landgericht am Mittwoch voriger Woche. Aller⸗
dings war in diesem Falle kein Arbeitswilliger beleidigt oder bedroht, sondern nur ein Straßen⸗ passant in stockfinsterer Nacht von einem Automobilisten zu Tode gefahren worden. Es wurde festgestellt, daß der Angeklagte im Juni auf der Chaussee bei Breslau einen Schuhmacher überfahren hatte und dann weitergefahren war, ohne sich um das Opfer seines schnellen Fahreus zu kümmern. Angeblich weil er fürchtete, in Folge der„Hetzereien der Presse“, gelyncht zu werden, war er bald in die nahe Stadt gefahren und hatte, um die Spuren zu verwischen, sogar sein Auto anders anstreichen lassen. Das Gericht sah, wie gesagt, die Sache sehr milde an und erkannte mit Rücksicht darauf, daß der Ueberfahrene nicht sofort tot war, sondern erst nach mehreren Tagen den Verletzungen erlag, auf nur eine Woche Gefängnis! Man vergleiche: Der Maurer Macha te hatte— wie behauptet, von ihm aber bestritten wurde— Arbeits willige auf die Füße getreten. Urteil: 1½ Jahre
Gefängnis! Der Tischler Peikert hatte einen Arbeitswilligen„Streikbrecher“ genannt, war dafür von ihm geprügelt worden und erhielt: drei Monate Gefängnis! Der Zimmerer Schmidt hatte gesagt:„Wenn du Arbeit an⸗ nimmst, werden wir in der Versammlung über Dich reden!“ und erhielt: drei Monate! Der Zimmerer Hönsch hatte einen Arbeitswilligen beschimpft und einen Buchhalter mit einem Stein an's Bein getroffen. Urteil: neun Monate Gefängnis! Der Automobilist Heidenreich hat einen Menschen totge⸗ fahren und die Spuren seiner Tat beseitigt. Urteil: Eine Woche Gefängnis! Es lebe die Gerechtigkeit!
Zum Kapitel„Männerstolz“.
Der sächsische Landtag, in dem Dank der Wahlrechtsräuberei die„Vertreter von Bildung und Besitz“ hübsch unter sich sind und von keinem vaterlandslosen Sozialdemokraten auf die Finger geklopft bekommen, ist diese Woche zusammengetreten. Die erste„Arbeit“
war, daß die biedern„Volksvertreter“ eine
Adresse an den König beschlossen, worin sie am Schlusse folgendermaßen winseln:
„Wenn es Eurer Majestät in schwerer Zeit Trost gewähren kann, daß die Landes⸗ vertretung in unerschütterter Treue zu Eurer Majestät gestanden hat und steht, so wollen Eure Majestät überzeugt sein, daß wir in dieser Treue nicht nachgelassen haben und nicht nachlassen werden. Gott schütze Eure Majestät! In tiefster Ehrfurcht ver⸗ harren wir Eurer Majestät allerunter; täuigste treugehorsamste Ständever⸗ sammlung.“
Mehr kann man gewiß nicht verlangen. Oder doch, die Treugehorsamsten hätten noch sagen können:„Auf dem Bauche kriegen wir vor Eurer Majestät und sind glücklich ein paar allergnädigste Fußtritte zu empfangen.“
Ausland.
Falschmünzerei zum Zwecke der Sozialisten bekämpfung
betrieb ein österreichischer christlich-sozialer Reichsratskandidat. Wengerzin, der christlich⸗soziale Gegenkandidat unseres Genossen Daszynski, war der Hauptangeklagte in einem Falschmünzerprozeß, der dieser Tage vor dem Krakauer Schwurgericht stattfand. Wengerzin war eine Zeitlang die Hoffnung der klerikalen Partei und von dieser dazu ausersehen, die Sozialdemokratie zu vernichten. Er wurde überführt, seit mehreren Jahren mit zwei Ge⸗ wohnheitsverbrechern falsche Fünfkronenstücke angefertigt zu haben. Er will sich nur deshalb daran beteiligt haben, weil er glaubte, damit die Mittel zu erhalten, um die Sozia⸗ listen zu bekämpfen. Die Falschmünzer wurden zu je 2½ Jahren schweren Kerkers verurteilt.
So muß der Zweck die Mittel heiligen! In Deutschland treibt man ja auch genu Falschmünzerei zur Bekämpfung der Sozial- demokratie, wenn auch in einem andern Sinne. Allerdings zeigen die Kassen gewisser sozialisten⸗ fresserischer Parteien eine solch' gähnende Leere, daß ein Zufluß von Moneten gewiß willkommen geheißen würde, wenn auch ein bißchen Falsch⸗ münzerei dabei wäre.
Sozialdemo kratischer Agrarkongreß.
Unsere belgischen Genossen hielten am Sonntag im Volkshause einen Parteikongreß ab, der sich besonders mit der Agitation auf dem Lande beschäftigte. Zur Annahme gelangte eine Resolution Vanderveldes, die besagt, daß gemäß dem Klassenkampf der Sozialdemokratie die Agitation sich zuerst an die eigentlichen proletarischen landwirtschaftlichen Handarbeiter zu wenden, daß ste aber in der Folge sich auf alle auf dem Lande unter proletarischen Be⸗ dingungen lebende Bevölkerungsgruppen sich aus⸗ zudehnen habe. Man beschloß, die sozialdemo⸗ kratische Agitation auf dem Lande mit aller Energie zu betreiben.—
Die Dreysus⸗Affäre
wird aufs neue in Frankreich aufgerollt. Im Kriegsministerium sind die Akten des Prozesses einer Prüfung unterzogen mit dem Ergebnis, daß man eine Revision für notwendig erachtete. Der Kriegsminister ließ die Akten dem Justiz⸗ ministerium zugehen und dieses befaßt sich bereits mit der Prüfung der Affaire.— Jaures schrieb dazu in der Petite Republique:
„Auf dem regelmäßigen und gesetzlichen Wege ruft der zweimal verurteilte Un⸗ schuldige die Justiz seines Landes an und sein Appell wird gehört werden. Die Uebeltäter, welche so viele Verbrechen gegen ihn fabrizierten, werden erdrückt vom Uebermaß ihrer eigenen schlechten Werke. Sie haben so viele Fälsch⸗ ungen angehäuft, daß selbst nach dem schreck⸗ lichen Urteil von Rennes noch genug neue Tatsachen blieben, um die Revision unvermeidlich und die gesetzliche Rehabilitation gewiß zu machen. Jetzt, da die Geister beruhigt sind, wird Licht in das Innerste aller Gewissen dringen. Zola hat gesagt: Die Wahrheit ist unterwegs; sie ist ihrem Ziel nah.“
Dreyfus wurde bekanntlich vor drei Jahren vom Kriegsgericht in Rennes wegen Hochver⸗ rats zu einer Gefängnisstrafe von 10 Jahren verurteilt, dann aber begnadigt.
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von Uah und Fern.
Hessisches.
— Der Landtag ist auf Dienstag, den 8. Dezember, einberufen. Es stehen vorläufig 27 Gegenstände auf der Tagesordnung.
Der hessische Staatshaushalt für 1904/03. Der für das kommende Rechnungs⸗ jahr seitens des Ministeriums aufgestellte Vor⸗ anschlag für Hessen, ist den Mitgliedern des Finanzausschusses, welche unterdes die Beratung bereits begonnen haben, zugegangen.
Er balanziert mit 58 508 268,36 Mk. für die Verwaltung und mit 18 203 905,99 Mk. für das Vermögen, in Summa also mit 76 712 174 35 Mk.
Der Finanzminister konstatiert mit großer Befriedigung, daß die Besserung der geschäft⸗ lichen und wirtschaftlichen Lage auch in seinem Etat eine deutliche Wendung zum Bessern zeigt insofern, als die Einnahmen aus dem Staats⸗ eisenbahnbesitz und den direkten und indirekten Steuern mit 2300000 Mark mehr als im Vorjahre eingestellt werden konnten. Das war höchst notwendig; denn auch bei uns wuchsen die Defizits immer bedenklicher an, der Vor⸗ anschlag für das laufende Rechnungsjahr weist einen Fehlbetrag von 2360000 Mk.
auf, der nur durch oben erwähnte Mehrein⸗
nahmen bei auf die Spitze getriebener Knickrig⸗ keit im Etatsjahr 1904 um rund 1 Million herabgemindert werden kann. Dieselbe Knickrig⸗ keit, die zu einem beträchtlichen Teile auf Kosten
notwendiger kultureller Ausgaben getrieben wird,
ermöglicht auch, wieder eine Tilgung der Staatsschuld aus allgemeinen laufenden Mitteln vorzusehen und zwar in Höhe von 714590 Mk. Damit wird allerdings höchstens der gute Wille gezeigt, denn unsere Gesamt⸗ schuldenlast hat die für das kleine Hessen ganz respektabel zu nennende Summe von 332533 751 Mark erreicht. Verwaltung, Verzinsung und Tilgung dieser Schuldenlast verschlucken im „ Etatsjahr rund 12 Millionen ark.
Aus den Einzelheiten des Voranschlags sei als charakteristisch nur die Tatsache hervor⸗ gehoben, daß die Finanzkalamität sogar dazu verleitet hat, an der Landesuniversität zu Gießen vom Sommersemester 1904 ab ein Stundengeld und an der Technischen Hochschule zu Darmstadt höhere Eintritts⸗ und Unterrichtsgelder zu erheben. Rund 68 000 Mk. mehr als seither hofft man dergestalt aus den Studierenden herauszuquetschen. Wir Sozial⸗ demokraten sind gegen eine solche Besteuerung des Unterrichts, die nicht nur das Bourgeois⸗ söhnchen trifft, sondern zu einer drückenden Last wird für manchen armen Studenten, der mit den Pfennigen haushalten muß. Die


