Ausgabe 
4.1.1903
 
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fürchterlich miß handelt.

Nr. 1.

Mitteldeutsche Sountags⸗ Zeitung.

Seite 3.

hinter gekommen, daß sein Einkommen bedeutend;

höber sein müsse, als von ihm angegeben war. Bisher hatte der brave Patriot und ordnungs⸗ liebende Bürger nur reichlich 2000 Mk. jährlich versteuert, jetzt meldete er auf einmal ein Ein⸗ kommen von mehr als 40000 Mk. an und zahlte für mehrere Jahre die entsprechende Steuersumme nach. Das ist aber sicher nicht der Einzige. Wäre es möglich, die Einkommen⸗ Deklarattonen überall nachzuprüfen, so würde noch manche Staatsstütze der Steuermogelei überführt werden. Wetzlar z. B. dürfte auch einige von dieser Sorte aufzuweisen haben.

Von der deutschen Gerechtigkeit.

Wir waren schon oft genötigt, auf Urteile deutscher Gerichte hinzuweisen, die allgemeines Kopfschütteln erregen, mit dem Rechtsgefühl des Volkes absolut nicht in Einklang zu bringen sind. Kurz vor Weihnachten erging ein solches geradzu schauderhaftes Urteil von der Strafkammer in Halle gegen den Redakteur unseres dortigen Parteiorgans, Gen. Däumig. Dieser erhielt 1 Jahr Gefängnis. Un warum? Folgendes ist kurz der Thatbestand: Anfangs November erschien imVolksblatt für Halle eine Notiz, in welcher dem in der Maschinenfabrik Weise und Monski beschäftigten Eisenbohrer Piltzing Unterschlagung gesam⸗ melter Gelder nachgesagt wurde. Dieses un⸗ wahre Gerücht hatten zwei leichtgläubige Metallarbeiter einem sonst durchaus e Gewährsmaun des Volksblattes unterbrei et, der dann die Aufnahme jener Notiz veranlaßte. Sobald die Redaktion bemerkte, daß die Notiz auf einer Mystifikation beruhte, wurden die Behauptungen öffentlich widerrufen und Piltzing war rehabilitiert. Er hatte bei dem Staats⸗ anwalt Strafantrag gestellt und der Redaktion schließlich zugesagt, den Antrag unter gewissen Bedingungen zurücknehmen zu wollen. Als er aber vor Gericht stand, erklärte er, daß er den Strafantrag nicht zurückziehe. Der Staats⸗ anwalt beantragte dann gegen Däumig wegen Beleidigung 9 Monat und erkannt wurde auf 1 Jahr Gefängnis. Das Urteil wird kein rechtlich Denkender billigen, die verhängte Strafe steht in einem schreienden Mißverhältnis zu der Verfehlung. Mit Recht bemerkt der Vorwärts dazu: Es handelt sich um einen gutgläubigen, schnell wieder gut gemachten Irrtum eines Blattes, wie er tagtäglich in der Presse vor⸗ kommt. Wenn man die Fülle der staatsanwalt⸗ lichen und polizeilichen Mißgriffe bedenkt, die in der Oeffentlichkeit erörtert worden sind, Mißgriffe, die trotz des gewaltigen Informations⸗ apparates der Behörden geschehen konnten, so wird man derlei Irrtümer der Presse, der nicht die behördlichen Mittel zur Verfügung stehen, nicht sonderlich schwer beurteilen. Eine an⸗ ständige Frau wird behördlich als Dirne be⸗ handelt, man entschließt sich kaum zu einer Entschuldigung. Hätte die Polizei jenen Halle⸗ schen Arbeiter auf Grund einer Denunziatton wegen Unterschlagung verhaftet und Monate lang in Untersuchungshaft behalten oder hätte sie es nur aus Verwechselung mit einem Anderen gethan, die verantwortlichen Beamten hätten im schlimmsten Falle einen Verweis erhalten. Hier aber wird ein soztaldemokratischer Redakteur zu einem Jahre Gefängnis verurteilt, weil er mystifiziert worden. Tagtäglich müssen die Sozialdemokraten die schlimmsten Beschimpfungen über sich ergehen lassen; und nicht etwa nur gutgläubige Unwahrheiten, sondern bewußte niederträchtige Verleumdungen. Viel⸗ leicht empfiehlt es sich, gelegentlich bei einem greifbaren Anlaß die bürgerlichen Blätter zu verklagen, damit man erkenne, wie hoch die sozialdemokratische Ehre von deutschen Gerichten

taxiert wird. 1

Ein anderer Fall. In Köln stand neben drei wohlhabenden Bürgern ein Schutzmann vor Gericht, der Mißhandlung angeklagt. Sie hatten bei einer Radtour, drei junge Fabrik⸗ arbeiter, von denen sie belästigt sein wollten Einer der Geschlagenen

war drei Wochen arbeitsunfähig, der Andere acht Tage; der Dritte kam ziemlich glimpflich

davon. Der Staatsanwalt beantragte 7 7 den Schutzmann acht Monate Ge⸗ ängnis, gegen die anderen Angeklagten je fünf Monate. Das Gericht erkannte es ist nicht zu glauben auf Geldstrafen von je Mk. 100 und auf Zahlung von Entschädigungen im Betrage von Mk. 70, 50 und 20. Der Schutzmann war wegen Mißhandlung im Amte vorbestraft! Das ist die Gleich⸗ heit vor dem Gesetz.

Wilitärjustiz.

Das Kriegsgericht der e Division in Insterburg verurteilte den Militärbäcker Georg Reimann, der am Tage vor der Entlassung in angeheitertem Zustande an einem Krawall eben zwei Unteroffiziere teilgenommen und da⸗ ei einen mit einem Stein eworfen, den anderen mit dem blankgezogenen Seitengewehr bedroht hatte, wegen militärischen Aufruhrs, Gehorsams⸗ verweigerung, e u. s. w. zu sechs Jahren Monat Gefängnis. Welch' eine unerhört schwere Strafe für ein verhältnismäßig leichtes Vergehen! Der Mann hat nichts Schlimmeres getan, als neulich die Marburger Studenten bei dem nächtlichen Skan⸗ dal und er muß dafür sechs Jahre büßen! Ob der Verurteilte noch viel Begeisterung für den Militarismus empfindet!

Sine Spitzel Bombe.

In der Nacht vom 22. auf den 23. Dez. wurde in Genf bei dem hölzernen Monumen⸗ talportal der Kathedrale St. Peter eine Bombe geworfen, durch welche das Schloß des Portals zerstört und zahlreiche Fensterscheiben an der Kathedrale und an benachbarten Häusern zer⸗ trümmert wurden. An dem Orte der Tat fand man Stücke eines Dochtes, Nägel und Fetzen des italienischen BlattesIl Secolo vom 1. ds. Mts. Ob sich diese Bombe zu einer Hetze gegen die Arbeiterbewegung be⸗ nutzen läßt, erscheint mindestens fraglich.

Die Schwindler⸗Familie Humbert

ist dieser Tage von Madrid nach Paris ge⸗ bracht worden, wo ihr jedenfalls bald der Prozeß gemacht werden wird. Von verschiedenen Blättern wurde bereits die Meinung ausge⸗ sprochen, daß die Strafe kaum sehr hoch aus⸗ fallen würde, da eine Reihe Straftaten bereits verjährt seien. Doch dürfte der Prozeß viel des Interessanten bieten, well darin mehrere hochgestellte Personen verwickelt sind.

Im Venezuela ⸗Streit

hat Präsident Roosevelt das Schiedsrichteramt abgelehnt und die Streitfrage soll jetzt dem Haager Schiedsgericht überwiesen werden. Die klugen Staatsmänner in Dentschland und England, denen die geniale Idee gekommen ist, den Präsidenten des Staates, der nächst den direkt Beteiligten das größte Interesse an der Sache hat, zum Schiedsrichter zu bestellen, Roosevelt also, obwohl er selbst bis zu einem ewissen Grade Partei ist, gleichzeitig zum Richter und zum eventuellen Vollstrecker des Schtedsspruches zu machen, scheinen inzwischen gemerkt zu haben, daß sie mit ihrer Diplomaten⸗ kunst keine sonderliche Schlauheit bewiesen haben.

Gewerkschastl. u. Arbeiterbewegung.

Zum Weberstreik in Meerane, der bereits 10 Wochen dauert, wird berichtet, daß Bürgermeister Wirthgen dieser Tage wiederum eine Besprechung mit einer Deputation der Webereibesitzer gehabt hat, eine Einigung war aber nicht zu erzielen. Die Webfabri⸗ kannten behaupten, der Konkurrenz wegen keine höheren Löhne zahlen zu können. Daß die Stadt unter der gegenwärtigen Situation ganz bedeutend leidet, il kein Wunder. Welchen protzenhaften Uebermut die Fabrikanten an den Tag legen, zeigt die Aeußerung eines derselben, der erklaͤrte, er werde lieber die Räder seiner Maschinen vergolden lassen, als den Ausstän⸗ digen Zugeständnisse machen. Und dieser saubere Christ hat sicher an Weihnachten gesungen: Ehre sei Gott in der Höhe!

. Generaltommisston der Gewert⸗ schaften Deutschlands. Das Bureau der Kommission sowie die Rebaktion desCorre⸗ spondenzblatt werden am 1. Januar nach Berlin 80, Engeluser 15(Gewerkschafts⸗ haus) verlegt. Das Correspondenzblatt erscheint vom 1. Januar 1903 ab regelmäßig Sonnabends; es ist von diesem Tage ab in der Postzeitungsliste unter der neuen Num mer 1707 eingetragen. Vom 1. Januar an sind alle für die Generalkommission bestimmten Briefe und Sendungen zu adressiren an Carl Legien, Berlin 80 16, Engelufer 15; alle für die Generalkommisston und den Verlag des Correspondenzblatt bestimmtenGeldsendungen an H. Kube, Berlin 80 16, Engelufer 153 alle für die Redaktion des Correspondenzblatt bestimm⸗ ten Briefe und Sendungen an Paul Umbreit.

.. Pon Nah und Lern.

Gießener Angelegenheiten.

Die neue Friedhofsordnung wurde in der letzten Stadtverordneten sitzung nochmals revidiert, es blieb jedoch bei den in der vorigen Sitzung gefaßten Beschlüssen. Von diesen ist noch der bemerkenswert, welcher die Uebernahme der Leichenkassen⸗Gesell⸗ schaft durch die Stadt ausspricht.

Die Einstellung des städtischen In⸗ stallationsbetriebes hatten die Gießener Installateure beantragt. Ihre Eingabe lehnte die Stadtverordnetenversammlung in der letzten Sitzung ab. Es gehört ein hoher Grad von Egoismus dazu, aus den Taschen der übrigen Steuerzahler ein Geschenk von ½ Million Mark(den Ertrag in Kapital umgerechnet) zu verlangen. Nur früher hätte den Herren Bescheid werden müssen; es war unnötig, die Sache so lange zu vertagen; derartige Ansinnen verdienen sofortige, nicht allzu zarte Ablehnung, damit den Herren die Lust zum Wiederkommen vergeht. Wer heute noch glaubt, die Interessen einer ganzen städtischen Bevölkerung einer Handvoll Innungsschwärmern unterordnen zu müssen, der paßt nach Krähwinkel und nicht nach Gießen.

Rückständig! Wie sehr diese Bezeichnung auf die Mehrheit der Gießener Stadtverordneten Versammlung zutreffend ist, daß bewies wieder ein⸗ mal die Behandlung der Vorlage betreffend Einrichtung einer städtischen Lebens- und Rentenversiche⸗ rung. Bürgermeister Mecum, dessen soziales Ver⸗ ständnis dasjenige der meisten Stadtväter weit überragt, hatte diese Vorlage ausgearbeitet und begründete sie eingehend. Er legte die Vorteile und die Zweckmäßigkeit dieser Einrichtung dar, wodurch sich Gießener Einwohner gegen mäßige Beiträge Sterbegelder von 300 1500 Mk. und Altersrenten, die vom 66. Lebensjahre ab zu zahlen sind, in der Höhe von 150 750 Mk. jährlich sichern können. Aber trotz der warmen Empfehlung!, die Herr Mecum seinem Projekt angedeihen ließ, fanden sich nur wenige Stimmen dafür, während die Mehrheit der Ge⸗ meindevertretung eine Sache verwarf, deren segensreiche Mirkung außer allem Zweifel steht. Die dagegen vor⸗ gebrachten Gründe:Die Sache sei verfrühtDie Stadt habe noch andere, dringendere Aufgaben noch keine Stadt habe die Einrichtung und noch eine Anzahl ähnlichen Kalibers können doch beim besten Willen nicht als stichhaltig anerkannt werden. Zu etwas Gutem ist es nie zu früh, andere Gemeinwesen müssen nicht immer voran gehen und Gießen braucht nicht wach⸗ zuhinken. Wir hoffen, daß über die Sache die Akten noch nicht endgültig geschlossen sind, weil wir glauben, daß der Oberbürgermeister mit seinem Projekt der Bürger⸗ schaft genützt hätte.

Die Zwanziĩpfennigstücke, die silbernen sowohl als die größeren aus Nickel, werden aus dem Verkehr zurückgezogen. Die kleinen silbernen sind 1. Januar 1903 endgiltig wertlos. Die Zwanzigpfennigstücke dagegen werden bis Ende 1 noch del den Reichs⸗ und Landeskassen angenommen. Es ist zwar anzunehmen, daß sich nur noch wenige dieser Münzen im Verkehr befinden; wer aber noch welche besitzt, tausche sie schleunigst um, wenn er keinen Verlust

erleiden will. Ein 19 jähriges Dienst⸗

Selbstmord. mädchen, daß sich sest eingen Tagen aus seiner hiestgen Stelle entfernt hatte, wurde am Dienstag als Leiche aus der Lahn gezogen. Wie es

heißt, hat das Mädchen Selbstmord begangen, weil es von seinem Bräutigam, einem Schlosser,

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