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Seite 2.
Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.
Nr. 44.
Eine hübsche Rechnung! Den städtischen Arbeitern wird ein magerer Brocken in Gestalt einer winzigen Lohnerhöhung hingeworfen, da⸗ für sollen sie sich des Segens der Konsumvereine begeben. Wer hätte dann aber in Wirklichkeit die Lohnerhöhung bekommen? Nicht etwa die Arbeiter, sondern die Dresdener Kleinhändler hätten sich mit Hilfe des Dresdener Stadt⸗ verordnetenkollegiums eine Lohnerhöhung be⸗ willigt. Die Rechnung ist nicht übel, schade, daß aber die Arbeiter die Absicht gemerkt haben und— verstimmt wurden.
Das Verbot der Dresdener Stadtverord— neten verstößt gegen Gesetz und gute Sitten. Denn die Reichsgesetze garantieren den Arbeitern das freie Koalitionsrecht! Und die Reichsgesetze wird man auch in Sachsen und sogar in Dresden respektieren müssen. Außerdem verstößt das Verbot gegen§ 117 der Gewerbeordnung, der ausdrücklich die Arbeiter gegen jegliche in ver⸗ traglicher Beschränkung ihrer Kauffrei⸗ heit liegende Gefahr materieller Schädigung schützt.— Hoffentlich bringt man den Dres⸗ 7 0 1 die nötige Gesetzeskenntnis Noch bei. 1
Ordnungsparteilicher Schwindel über sozialdemokratischen„Terrorismus“.
Wie die Sozialdemokratie angeblich die Wahlfreiheit bedrohen und die Meinungen anderer mißachten und unterdrücken soll, darüber werden den gläubigen Lesern der Amts⸗ und Ordnungsblätter von Zeit zu Zeit grusliche Schauergeschichten erzählt. Vor den Reichs⸗ tagswahlen wurde hierin Großartiges geleistet und jetzt, vor den preußischen Landtagswahlen arbeitet man wieder mit den gleichen Mitteln. Das Schlimme dabei ist, daß der Lügenpeter nicht immer sofort auf seine Lügen festgenagelt werden kann. Kürzlich lief durch die ganze iel n Presse folgende Notiz, die als Bei⸗ piel eines beispiellosen sozialdemokratischen Terrorismus ausposaunt wurde.
„In Hildesheim sei in einer öffentlichen sozial⸗ demokratischen Versammlung beschlossen worden, Geschäftsleute, bei denen viele Arbeiter kaufen, aufzufordern, sich nicht der Wahl zu enthalten, sondern für die soztaldemokratischen Wahlmänner zu stimmen. Alle Geschäftsleute, welche sich dieser Forderung nicht fügen, sollen eventuell boykottiert wer den.“ Daß das eine gemeine Lüge ist, war für jeden, der die Verhältnisse kennt, sofort klar. Gleichwohl wurde aus der Mitteilung sofort eine„freche Bedrohung der Wahlfreiheit“ heraus⸗ destilliert und geschrien:„Seht, so sieht die sozialdemokratische Freiheit aus!“
Wie liegt der Sachverhalt? In dieser Ver⸗ sammlung erklärte Genosse Leinert⸗Hannover, daß bei der vorigen Landtagswahl in Linden in der zweiten Wählerklasse erheblich mehr Wahlmänner für uns hätten gewonnen werden konnen, aber viele Wähler, die sonst sagten, daß sie Sozialdemokraten seien, ins⸗ besondere Gastwirte und Geschäftsinhaber, hätten fich der Wahl enthalten. Sie hätten ihr Verhalten damit begründet, daß sie nicht öffent⸗ lich abstimmen könnten, weil sie seitens der Nationalliberalen mit Maßrege⸗ lungen bedroht seien. Dieser Ausrede gegenüber, so fuhr Leinert fort, sei zu verlangen, daß diejenigen, welche stets vorgeben, Sozial⸗ demokraten zu sein, bei der Wahl die Pflicht hätten, es auch zu beweisen. Es gehe nicht au, daß diese Leute nur Genossen sein wollen, wo es gilt, Geld an den Arbeitern zu verdienen.
Also das Gerede vom sozialdemokratischen Terrorismus stellt sich als dreiste Lüge her⸗ cus. Unser Genosse forderte nur, daß sozial⸗ demokratische Geschäftsleute nicht vor dem geg⸗ nerischen wirklichen Terrorismus ins Mause⸗ loch kriegen und sich der Wahl enthalten sollen. An eine Richtigstellung von Seiten der„wahr⸗ heitsliebenden“ Ordnungspresse und ihrer Geistes verwandten ist natürlich nicht zu denken. Im Gegenteil. Hirschels Antisemitenblatt in Offenbach kolportiert den Schwindel noch weiter, nachdem er schon widerlegt ist!
Wahlunsiun.
Zu welchen Verrücktheiten das preußische Dreiklassenwahlrecht führt,
zeigt ein
Vergleich der Berliner Urwahlbezirke mit ein⸗
ander. Die Feinde des allgemeinen Wahlrechts behaupten, daß dieses der„urteilslosen Masse“ die Oberhand verschaffe, während das Drei⸗ klassenwahlrecht„Bildung und Besitz“ zu seinem Rechte kommen lasse. Dem Besitz allerdings. Dem gibt es leider nur zu viel, sogar aus⸗ schließlich den politischen Einfluß, die„Bil⸗ dung“ kommt bebeutend schlechter weg. Die Klasseneinteilung erfolgt für jeden Bezirk ein⸗ zeln und so ergeben sich die tollsten Dinge. Beispielsweise müssen die Minister, welche gezwungen sind, im Millionenviertel zu wohnen, zusammen mit den„rohen Haufen“ in der dritten Klasse wählen, sie können in ihren Steuerleistungen mit den Nachbarn nicht kon⸗ kurrieren, und die Weisen, die den Staat regieren, müssen sich demütig darin bescheiden, daß ihnen irgend ein Knopffabrikant Meyer und ein Bartwichserzeuger Schulze an„Bildung und Besitz“ überlegen sei. Dagegen kann in Berlin⸗Ost schon ein besser bezahlter und na⸗ türlich sozialdemokratischer Arbeiter in die erste Klasse kommen.— Wer unter den Linden wohnt, muß 216,273 Mark und 80 Pfennige Steuer bezahlen, um in die erste Klasse zu kommen, sind's nur 216,273 Mk. 79 Pfg., so wandert er mitleidslos in die zweite Wähler⸗ klasse. Würde er aber ein paar Straßen weiter in einem Proletarierbezirk wohnen, so käme er mit einem jährlichen Steuerbetrag von 18 Mk. in die erste Wählerklasse.— Im 34. Wahl⸗ bezirk ist der Hofschlächter Hefter der einzige Wähler der ersten Klasse; im 30. bildet der Bankier Friedländer mit einem Steuersatz von 216274 Mk. die erste Abteilung. Der 32. und 40. Bezirk weist in der ersten Klasse je zwei ganze Wähler auf!— Angesichts dieser Ver⸗ hältnisse sind die Aussichten für unsere Partei gar nicht so ungünstig. Trotzdem bleibt ein derartiges Wahlrecht der reine Hohn auf den gesunden Menschenverstand. Mit dem China⸗Kreuzzug
wird sich nächstens das Gericht in Halle ein⸗ 1 zu beschäftigen haben. Gegen den
eichstagsabgeordneten Kunert war nämlich ein Prozeß anhängig gemacht worden wegen Beleidigung des ostasiatischen Expeditionskorps. Kunert soll in einer Wahlversammlung gesagt haben.:„Unsre Soldaten haben das Land ver⸗ wüstet, geplündert und Frauen geschändet.“ Er bestritt, jene Aeußerung getan zu haben und behauptete, die von den beiden überwachenden Beamten jedenfalls falsch aufgefaßte Rede⸗ wendung habe vielmehr dem Sinne nach ge⸗ lautet:„Soldaten der Expeditions-Armee, zu der auch unsere Soldaten gehörten, haben in dem verwüsteten Lande geplündert; auch sind Frauen geschändet und andre Vergehen und Verbrechen verübt worden.“ Da nun der Staatsanwalt in der vorigen Verhandlung nach der Vernehmung der beiden überwachenden Beamten die Aeußerung nach dem Anklage⸗ beschluß für erwiesen erachtet und wegen Be⸗ leidigung der Mitglieder des deutschen ostasia⸗ tischen Expeditionskorps gegen Kunert drei Monate Gefängnis beantragt hatte, erbot sich Kunert auch für diese Behauptung den Wahrheitsbeweis zu erbringen. Er verlangte die Vernehmung von etwa 40 Zeugen, früheren Chinakriegern, Kriegsberichterstattern, China⸗ kundigen Männern ꝛc., aber das Gericht hatte dte Beweiserhebung unter dem Vorsitz des Land⸗ gerichtsdirektors Fromme heute auf die Ver⸗ nehmung von drei Zeugen beschränkt. Kunert hatte nun, um die Beweisaufnahme dennoch durchdrücken zu können, 1000 Mk. deponiert und zur letzten Verhandlung auf seine Kosten zehn Chinakrieger aus allen Teilen Deutschlands laden lassen. Diese Zeugen wurden aber nicht vernommen. In der neuen Verhandlung wurden nun die Beweisanträge bestimmter gestellt. Das Gericht beschloß Vertagung der Verhand⸗ lung. Dem Angeklagten wurden 14 Tage Frist zur Begründung seiner Beweisanträge gegeben. Ferner werden alle Akten von Ver⸗ aher gegen deutsche Truppen, die sich auf Raub, Plünderung und Schändung beziehen, eingefordert und die verlangten Zeugen werden vor der Hauptverhandlung
kommissarisch vernommen.— Unter Umständen 1 kann das also eine sehr interessante und auch geschichtlich wertvolle Gerichtsverhand?⸗
lung werden. „Freie deutsche Männer“.
Bei der Enthüllung eines Denkmals des sogenannten Großen Kurfürsten in Küstrin hielt am Samstag der„freisinnige“ Bürger⸗ meister Securius an den Kaiser eine Ansprache, deren Anfang hinreicht, zu zeigen, wie heute der Bürgersmann vor Königsthronen spricht: Allergroßmächtigster, Allerdurch⸗ lauchtigster, Allergnädigster Kaiser, König, Markgraf und Herr! Eure kaiserlicher Majestät wollen allergnädigst geruhen, den alleruntertänigsten Dank der Bürger⸗ schaft Küstrins entgegenzunehmen dafür, daß Eure Majestät die Gnade gehabt haben, Ihrer getreuen Stadt Küstrin die allerhöch⸗ ste Genehmigung dazu zu erteilen, daß Eurer Majestät erhaben em Vorfahren, dem Mark⸗ grafen Hans von Küstrin, hier vor seiner ehe⸗ maligen Residenz ein Denkmal errichtet werde, den e ee Dank in Sonder⸗ heit aber dafür, daß Eure Majestät aller⸗ gnädigst geruht haben, die Feier der Ent⸗
hüllung dieses Denkmals durch Eurer Majestät
erhabene Gegenwart zu verherrlichen.— So geht's noch eine halbe Stunde lang weiter. „Es fehlt dem Deutschen zum Hunde nur Ein richtiger Schwanz zum Wedeln.“ Der Dichter, welcher diese Worte schrieb, hat wirklich nicht unrecht.
Zweierlei Recht.
Täglich kann die Arbeiterschaft erfahren, daß der einst vom preußischen Justizminister verkündete Grundsatz:„Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe“, noch immer beob⸗ achtet wird. Gelegentlich des im Frühjahr in Straßburg stattgehabten Maurer- und Zimmerer⸗ streiks kam es zu einigen Ausschreitungen, die schwer bestraft wurden. Die harmlosesten Aeußerungen wurden mit mehreren Monaten Gefängnis geahndet; der Vorsitzende der Zim⸗ merer z. B. erhielt einen Monat Gefängnis wegen Bedrohung, obgleich der betreffende Ar⸗ beitswillige selbst erklärte, er habe sich nicht bedroht gefühlt.— Nun das Gegenstück. Gelegentlich des Streiks der Holzarbeiter in
Straßburg wurde deren Vorsitzender von einen
Arbeitswilligen auf der Straße überfallen; er riß ihn an den Kleidern, stieß ihn vor die Brust, drohte ihm mit Totschlagen, mit ins Wasser werfen, gebärdete sich wie wütend, und nur dem besonnenen, ruhigen Verhalten des Genossen ist es zu danken, daß es nicht zu einer Prügelei kam, denn das Publikum nahm für ihn Partei. ein Einschreiten gegen den Rausreißer des Kapitals ab, der Ueberfall sei nicht ernst zu nehmen.—
Sehr milde Richter fand auch der Rechtsanwalt und Justizrat Dr. Lambach⸗ Schnitz in Aachen. Dieser„Gebildete“ hatte etnen armen Taglöhner unter falschen Vorspiegelungen um 3,25 Mark betrogen. Von der Verhängung einer Gefängnisstrafe nahm man Abstand, um dem Angeklagten Gelegenheit zu geben, sich wieder emporzu⸗ arbeiten“ und verurteilte ihn zu ganzen dreißig Mark Geldstrafe.— Im Früh⸗ jahr vorigen Jahres wurde ein armer Tage⸗ löhner von dem Wetzlarer Schöffengericht zu 5 Tagen Gefängnis verurteilt, weil er auf dem Wetzlarer Bahnhof— Kohlen auf; gelesen hatte!— Das war jedenfalls auch eine größere Sünde, als wenn ein wohlhabender Justizrat einen armen Teufel um seine kärg⸗ lichen Ersparnisse prellt!
Die Zeugnisfolter
gegen den früheren Redakteur der Naumannschen „Hilfe“, Hildebrand, ist nun endlich auf⸗ gehoben worden. Länger als acht Wochen hat er in Haft gesessen, weil er die Zumutung zu⸗ rückwies, der Behörde denjenigen zur Bestrafung zu überliefern, der in der Hilfe eine Dienst⸗ auweisung der Potsdamer Regierung an die ihr unterstellten Rektoren sachkundig kritisiert
Der Staatsanwalt aber lehnte
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