Ausgabe 
27.7.1902
 
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Seite 4.

Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.

Nr. 30.

227.33 Mk., die Ausgaben 121.39 Mk., sodaß sich ein Kassenbestand von 105.94 Mk. ergiebt. Die Rebisoren bestätigen die Richtigkeit der Abrechnung, worauf dem Kassierer Decharge erteilt wird. Bei dieser Gelegenheit wird be⸗ merkt, daß einzelne Mitglieder mit ihren Bei⸗ trägen ziemlich lange im Rückstande seien und wird dem Vorstand anheimgegeben, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um pünktlicheren Eingang der Beiträge zu erzielen. Die Vorstandswahl ergab die Wiederwahl des bisherigen Vorstandes, nur als Beisitzer wurden die Genossen Nau und Hoh meyer neugewählt. Hierauf sprach Genosse Krumm über den Entwurf eines neuen Statuts für das Ge⸗ werbegericht. Dieser Entwurf, der erst vor wenigen Tagen den Gewerbegerichts-Beisitzern zugegangen sei, sehe erstens die Proportio⸗ nalwahl vor. Was diese anlange, so müßten wir selbstverständlich dafür eintreten, weil wir in unserem Programm die Verhältniswahl für alle parlamentarischen Körperschaften fordern. Wir stimmen dafür, obwohl wir voraussichtlich keinen Nutzen davon hätten und es sehr fraglich sei, ob sie die Gegner einführen würden, wenn stie die Mehrheit hätten und ihre Mehrheit bei diesem Wahlsystem gefährdet sei. Nach dem Entwurf sollen ferner diejenigen selbständigen Gewerbtreibenden als Arbeitgeber wahlberechtigt sein, die dauernd 2 Arbeiter beschäftigen. Diese Bestimmung müsse bekämpft werden. Zahlreiche Kleinmeister beschäftigen stets nur einen Gesellen; warum solle man diese vom Wahlrecht aus⸗ schließen? Vollständig unannehmbar sei für uns aber die Bestimmung mit dem Eintragen in die Wählerliste. Danach soll sich jeder Wähler selbst mit den erforderlichen Legitimationen aus⸗ gerüstet auf das Bürgermeisteramt begeben. Warum das? Man könne doch einfach die Namen der Arbeiter⸗Wähler auf der Orts⸗ krankenkasse mit Zuhilfenahme der dort befind⸗ lichen Invaltdenkarten feststellen. Auf die Art, wie vorgesehen, bereite man den Arbeitern un⸗ nötige Schwierigkeiten. Die Kosten, welche vielleicht die Aufstellung der Liste verursacht, könnten doch wirklich nicht in Frage kommen. Bliebe dieser Punkt im Statut stehen, müsse man unbedingt dagegen stimmen. Dann müsse ferner versucht werden, bei Aenderung die Ausdehnung der örtlichen Zuständigkeit auf dem Amtsgerichtsbezirk Gießen zu erreichen. Den vielen Arbeitern in den zahlreichen indu⸗ striellen Betrieben der Umgebung komme das Gewerbe⸗Gerichtsgesetz nicht zu gute. Von den weiteren neuen Bestimmungen ist noch erwäh⸗ nenswert, daß die Beisitzer für jede Sitzung 2 Mk., und wenn diese über 4 Stunden dauert, 4 Mk. Eutschädigung erhalten sollen. Die Diskussion über das Referat ergab im allge⸗ meinen Uebereinstimmung mit den Ausführungen Krumms. Bezüglich der Wählerlisten meinten zwei Genossen, daß für die Arbeitnehmer solche gar nicht nötig wären. In Frankfurt und anderen Orten komme man ohne Listen ganz gut zurecht. Dem schließt sich jedoch die Ver⸗ sammlung nicht an, faßt vielmehr das Ergebnis der Erörterung in folgende Wünsche zusammen: Zunächst solle man Vertagung der Beschluß⸗ fassung über das Statut verlangen, damit man wegen der Ausdehnung der örtlichen Zuständig⸗ keit in Verhandlung treten könne. Dann müsse die Anmeldung des Wählers fallen. Weiter müsse der Gewerbetreibende mit nur 1 Gehülfen zur Wahl als Arbeitgeber zugelassen werden. Schließlich solle die Legitimation durch die Krankenkasse erfolgen.

e Verregnet. Auch das Gewerk schaftsfest am letzten Sonntage kann man in die Reihe, der in diesem Jahre wegen un⸗ günstiger Witterung verunglückten Arbeiterfeste einfügen. Kühler Regen ging hernieder, nur selten blickte die Sonne trübe durchs Gewölk. Natürlich war deshalb der Besuch nur sehr mäßig; aber es entwickelte sich doch eine recht fröhliche Stimmung und das Waldfest nahm den besten Verlauf.

1 Die vierte Generalversammlung des Arbeiter-Sängerbundes für den Main- und Rheingau fand am Sonntag in Wiesbaden bei An⸗ wesenheit von 54 Delegirten statt. Aus dem Geschäfts⸗

berichte, den der Vorsitzende Fladung⸗Frankfurt erstattete, sei Folgendes erwähnt: Dem Bunde beigetreten sind im abgelaufenen Jahr 9 Vereine; ausgetreten sind 2 Vereine, aufgelöst resp. mit einem anderen Vereine verschmolzen haben sich 2 Vereine, sodaß dem Bunde heute 63 Vereine mit einer Gesamtmitgliederzahl von 3488 angehören. In Ausführung eines Beschlusses einer früheren Generalversammlung, ein Lied im Selbst⸗ verlage herausgegeben, wurde der Chor:Dir gilt mein letztes Grüßen angekauft und zwar für alle Zeiten und alle Länder. Das Lied ist nicht schwer, im Volks⸗ tone gehalten und für kleinere Vereine recht passend. Der Frage des Rechtsschutzes für die Vereine konnte noch nicht nähergetreten werden, da nach eingezogenen Erkundigungen bei den größten Versicherungsgesellschaften der Preis sich so hoch stellt, daß wir vorläufig nicht darauf eingehen können. Dem Kassenberichte entnehmen wir folgende Zahlen: Gesamteinnahmen 1122.37 Mk., Gesamtausgaben 755.19 Mk.; somit ein Kassenbestand von 366.18 Mk.. Nach kurzer Debatte, in welcher sich fast alle Redner befriedigend über die Thätigkeit des Vorstandes ausgesprochen, wurde demselben auf Antrag des Revisors Löhnert-Hanau einstimmig Decharge erteilt. Im Weiteren wurde ein Entwurf des Vorstandes über das Arrangement des zweiten Bundesfestes(in welchem ein Konkurrenzfingen sämtlicher Bundes vereine, ähnlich dem dieses Frühjahr unter den Frankfurter Vereinen stattgefundenen, vorgesehen ist) angenommen und damit alle auf das Bundesfest bezüglichen Anträge als erledigt betrachtet. Als Ort der nächst⸗ jährigen Generalversammlung wurde Sossenheim bestimmt. Von den zehn Bewerbern um das zweite Bundesfest fiel die Wahl auf Dieburg, Gießen, das in erster Linie mit in Betracht kommen kann, erhielt 2 Stimmen weniger. Als Sitz des Vorstandes wurde wieder Frankfurt bestimmt.

Aus dem Rreise griedberg⸗Püdingen.

lu Druck schriftenverteiler vor Gericht. Am Dienstag hatten sich wieder einmal zwei Genossen wegen Flugblattverteilung zu verantworten, diesmal vor dem Friedberger Schöffengericht. Angeklagt waren die Genossen Heep und Hennerich von Büdesheim, die sich ebenfalls durch die öffentliche Verbreitung der Landkalender strafbar gemacht haben sollten. Die Verhandlung endete mit ihrer Freisprechung. Im Gegensatz der Straf⸗ kammer in Gießen, die den Genossen Hofmann von Vilbel freisprach, weil eine Wirtschaft ohne Gäste kein öffentlicher Ort sei, sprach das hiesige Gericht die beiden Genossen frei, weil es annahm, daß die§§ 45 und 47 des hessischen Gesetzes über die Presse vom Jahre 1862 nicht mehr existieren, sondern durch ein im Regierungs⸗ blatt Nr. 35 vom Jahre 1871 veröffentlichtes Gesetz, insbesondere den Artikel 9 desselben, außer Kraft gesetzt seien. Wenn dann in den Einführungsbestimmungen über die Gewerbeordnung wieder auf diese Paragraphen Bezug genommen werde, so könne hier bloß ein Irrtum unterlaufen sein, denn es sei nicht angängig, daß ein rechtmäßig außer Kraft gesetztes Gesetz im Wege der Verordnung wieder eingeführt werde. Es fehle zur Zeit in Hessen an einer gesetzlichen Bestimmung, um die Angeklagten bestrafen zu können. Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt. Da die Staatanwaltschaft im Falle Hofmann bereits Revision an das Oberlandesgericht angemeldet hat, so kann diese Sache immerhin noch interessant werden.

Aus dem Rreise Wetzlar.

h. Fahnen'raus! Anfangs voriger Woche hat der Oberpräsident der Rheinprovinz mit dem Koblenzer Regierungspräsidenten einige Ortschaften im Kreise Wetzlar besucht. Dieses Ereignis kündigte derWetzl. Anz. seinen Lesern mit hochwichtiger Miene an und zählte die Ortschaften auf, die derhohe Besuch der Reihe nach berühren wird. Dann richtet das Blatt folgende Aufforderung an die Dorf⸗ bewohner:Es würde daher nicht nur eine Achtungsbezeugung vor den beiden hohen Staats⸗ beamten sein, sondern auch einem wirklich an⸗ gebrachten Dankesgefühle entsprechen, wenn die Bewohner der beiden Städte wie der berührten Dorfgemeinden ihre Freude und ihr Interesse an dem Besuch durch Flaggen ihrer Häuser zu erkennen geben wollten.

Bei dem Fahnen herausstecken sollten es die dankbaren Einwohner aber nicht bewenden lassen. Man könnte doch auch ein paar Ehreupforten errichten; die Kriegervereine sollten es sich nicht nehmen lassen, Spalier zu bilden und zur Begrüßung müßten sich die Dorfschönen im weißen Festkleide am Eingang des Dorfes auf⸗ stellen. Das ist doch der biedere Deutsche, der ehrfurchtsvoll zu jeder Pickelhaube aufzublicken gewohnt ist, seinem Regierungsprästdenten

schuldig! Sollten übrigens dem hohen Besuch alle Schönheiten Wetzlars gezeigt worden sein? Wir haben Grund anzunehmen, daß er die malerische Baustraße nicht gesehen hat. Bei niedrigem Wasserstande der Dill liegen die Ausflußrohre der Abwässer etwa 1 Meter über dem Wasserspiegel, die Fäkalien ergießen sich die Ufermauern herab, was einen wirklich appetitlichen Anblick gewährt. Vielleicht wurde die Ansicht der Stadt von dieser Seite durch Flaggen verdeckt; damit bleiben aber die schauderhaften Zustände, daß unweit oberhalb des Badeplatzes Abwässer in den Fluß geleitet werden.

h. UeberDienstbotennot auf dem Lande leistet sich derWetzl. Anz. folgenden, die Arbeiter geradezu verhöhnenden Erguß:

Von Jahr zu Jahr macht sich der Mangel an Dienst⸗ boten auf dem Lande immer fühlbarer. Für ländliche Wirtschaftsbetriebe, sowie in die Häuser von Privaten oder Beamten ist kaum noch ein Dienstmädchen zu haben. Eine große Zahl von Landmädchen will überhaupt nicht mehr dienen. Sind sie wirklich auf den Erwerb durch der Hände Fleiß angewiesen, so wenden sie sich den Fabrikbetrieben zu, wo sie es angeblich besser haben und mehr und leichter Geld verdienen. Das Ziel ihrer Wünsche ist die Stadt mit ihren vornehmen Verhältnissen, ihren Zerstreuungen und Genüssen. Es bleibt somit den Landbewohnern nichts übrig, als in der Großstadt nach Dienstpersonal auf die Suche zu gehen. Meist gelingt es auch, in den Vermietungsbureaus eineDame oder einenHerrn, aus dem Osten zugewandert, zu bewegen, mit aufs Land zu gehen. Es gehört dazu aber ein tüchtiges Angebot von Lohn, und wenn sie einmal auf dem Lande sind, großes Entgegenkommen seitens der Herrsschaft, vorzügliche Wartung und Pflege und ja kein hartes Wort, sonst wird gekündigt. Die Verhältnisse haben sich so umgestaltet, daß das Per⸗ sonal die Herrschaft spielt und die Herrschaft die Rolle der Untergebenen. Das sind andere Zeiten, wenn auch keine besseren!

Wenn Lie Dienstboten sich so ausgezeichneter Verhältnisse erfreuen, warum sich da wohl der Schreiber der Amtsblatt⸗Notiz nicht selbst irgendwo ein Unterkommen als Knecht, Laud⸗ arbeiter oder Aehnliches sucht? Wir haben aber noch nie gehört, daß das Jemand von den Leuten gethan hätte, die immer von den glänzenden Verhältnissen der Dienstboten zu erzählen wissen. Grobe Entstellung, dreister Schwindel ist, was sich das Kreisblatt schreiben läßt, wie sich tagläglich Jedermann selbst über⸗ zeugen kann. Wären die Verhältnisse der Landarbeiter wenigstens menschenwürdige, so würde von Leutenot keine Rede sein. Wir hörten erst vor wenigen Tagen, daß ein Grund⸗ besitzer in der Gegend von Montabaur Leute zum Grasmähen suchte, denen er eine ganze Mark für den Tag und früh und abends Kaffee bei 1314 stündiger Arbeitszeit anbot! Bei solchen fabelhaften Löhnen wird allerdings der Zulauf nicht allzugroß sein. Uebrigens ist unwahr, daß sich die Arbeitskräfte von der Landarbeit mehr und mehr zurückziehen. Berichtet doch der Gießener Gewerbeinspektor im Jahresbericht der hess. Gewerbeinspektionen (S. 24), daß eine im Berichtsjahre in einem etwas abgelegenen Dorfe neu errichtete Zigarren⸗ fabrik ihren Betrieb wieder eingehen lassen mußte, weildie Arbeiterinnen die Beschäfti⸗ gung als Taglöhnerinnen in einem landwirtschaftlichen Betrieb trotz der schwereren Arbeit bei fast gleichem Lohn und freier Kost vorzogen. Damit ist das alberne Gerede des Kreisblattes amtlich ab⸗ gethan! 9

Sangesfreunde in Krofdorf beabsichtigen, dort einen Gesangverein in's Leben zu rufen. Zu diesem Zwecke findet am Mittwoch Abend im Lokale von Abel Wittwe eine öffentliche Versammlung statt. Es ist zu wünschen, daß die Gründung eines Vereins gelingt, der mit dazu beiträgt, die Freiheits⸗ und Arbeiterdichtungen und ⸗Gesänge weiter im Volke zu verbreiten.

* Ersoffenes Bergwerk. Das einer e

Dortmunder Gesellschaft gehörige Eisenstein⸗ bergwerkMartha bei Weilburg ist vollständig ersoffen. Die Maschinen und Pumpen sind verloren. Die ganze ziemlich starke Belegschaft ist bis auf wenige Mann

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