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Mitteldeusche Sonntags⸗Zeituns.
war nur merkwürdig, daß Krupp gerade solche Kanonen und in solcher Zahl fabriziert hatte, wie sie die Artillertevorlage brauchte.
Aehnliche Ueberraschungen scheinen jetzt wieder bevorzustehen; sogar an Sonn⸗ und Feiertagen wird an den neuen Kanonen gearbeitet, die vom Reichstage noch nicht bewilligt, noch nicht einmal gefordert sind! Aber bald wird es nach⸗ geholt und dem Reichstage von Herrn Tirpitz eine Rechnung präsentiert werden, daß den Volksvertretern die Augen übergehen. Die deut⸗ schen Steuerzahler thun gut die Augen aufzu⸗ machen und die Taschen zuzuhalten!
Abschaffung der Zuckerliebesgaben.
Jetzt ist wenigstens einige Aussicht dafür vorhanden, daß die schamlose Ausplünderung, die bisher an den Zuckerkonsumenten ver⸗ übt wurde, ein wenig eingeschränkt wird. Vor wenigen Wochen tagte in Brüssel eine Kon⸗ ferenz, zu welcher sowohl das Hauptverbrauchs⸗ land des Zuckers, England, als auch die Zucker⸗ exportländer ihre Vertreter geschickt hatten. Die dort getroffenen Vereinbarungen sind unter⸗ zeichnet worden und dürften somit zur Durch⸗ führung gelangen. Nach diesen Abmachungen verpflichten sich die Zuckerexportländer, alle direkten oder indirekten Prämien auf die Erzeugung oder die Ausfuhr von Zucker bedingungslos ab zuschaffen. Es werden also auch in Frankreich, das im Laufe der Ver⸗ handlungen Anspruch auf Beibehaltung eines Teiles seiner indirekten Prämie erhoben hatte, die Prämien nunmehr vollständig beseitigt. Für diese Länder wird ferner der sog. Ueber⸗ zoll, d. h. der Unterschied zwischen der Zoll⸗ und Steuerbelastung des eingeführten auslän⸗ dischen Zuckers und der Belastung des inlän⸗ dischen Zuckers, auf einen Höchstbetrag festge⸗ setzt, der bei Raffinade und ähnlichem Zucker 6 Fr. und bei rohem Zucker 5 Fr. für 100 Kilogramm nicht überschreiten darf. Der Zweck dieser Bestimmung ist, für die Zukunft es un⸗ möglich zu machen, daß unter hohem Zollschutz die Zuckerindustrie eines Landes mit Hilfe von Kartellen und Syndikaten den Zuckerpreis in die Höhe treibt und dadurch übermäßige Vor⸗ teile zieht, die den Prämien gleichkommen.
Dieser Vertrag soll am 1. September 1903 in Kraft treten.
Die Konvention bedeutet einen nicht un⸗ wesentlichen Fortschritt. Den Zuckerkartellen, die namentlich in Deutschland und Oesterreich eine unerhörte Mißwirtschaft getrieben haben,
sind damit Zügel angelegt worden. Die In⸗
dustrie wird sich gesunder entwickeln, und der Konsument wird entlastet werden, wenn auch die hohen Verbrauchsabgaben(20 Mk. für 100 Kilogramm) und Zölle nach wie vor den Ver⸗ brauch erschweren.
Klassenjustiz.
Vor dem Schwurgerichte in Gü st ro w (Mecklenburg) wurde am 7. und 8. März wiederum ein Meineidsprozeß verhandelt der mit Verurteilung des Angeklagten, eines Arbeiters mit Namen Harder aus Kamin zu zwei Jahren Zuchthaus endete. Der Prozeß hat sich aus den politischen Kämpfen heraus entwickelt, er ist eine Folge des Kampfes der Behörden gegen die Sozialdemokratie. Er ist deshalb besonders erwähnenswert.— Abge⸗ ordneter Herzfeld, hat in seinem Wahlkreise mehrere Rechtsschutzvereinefür Landarbeiter in's Leben gerufen, so auch in dem Dorfe Kamin und Umgegend. Hier hielt er am 3. Februar 1901, an einem Sonntag, eine juristische Sprechstunde ab, die vorher durch Handzettel in der Gegend bekannt gemacht war und die sich zahlreichen Zuspruchs erfreute. Sie fand statt in den Lokalitäten des Gastwirts Schwarck zu Kamin, der dem Rechtsschutzverein, zum Leidwesen der Behörden seinen Saal zur Ver⸗ fügung gestellt hat und gegen dessen Wirts⸗ hausbetrieb schon seit längere Zeit ein außer⸗ ordentlich reger polizeilicher Bewachungsdienst sich bemerkbar gemacht hat. Einige Wochen nach jener Sprechstunde erhielt er eine Straf⸗ verfügung, weil er während der Kirchzeit Bier
an Einheimische verabreicht haben sollte, was dort untersagt ist.
Im Prozesse gegen Schwarck soll nun Har⸗ der als Zeuge seine Eidespflicht verletzt haben. Er hatte nämlich ausgesagt, er hätte wohl bei dem Wirte seiner Zeit Bier getrunken, doch sei dies nach der Kirchenzeit gewesen, gegen Mit⸗ tag; er habe, ehe er in die Herzfeld'sche Sprech⸗ stunde ging, bei der Arbeiterfrau Niemann einen Teller voll Klöße und Pflaumen gegessen, was ihn befestigte in der Ansicht, daß die Kirchenzeit vorüber gewesen, als er sich in das Gast⸗ haus begab. Das soll aber nach der Behaup⸗ tung der Anklage nach dem Hingehen ins Gast⸗ haus gewesen sein, Harder habe also bewußt eine falsche Aussage gemacht und diese beschworen. Vor dem Schwurgericht waren die Zeugenaus⸗ sagen sehr widersprechend. Besonders der De⸗ nunziant des Harder, ein als freiwilliger Poli⸗ zeikundschafter bekannter Händler Wulf wurde von fast allen Zeugen als ein unzuverlässiger, heuchlerischer Mensch geschildert. Nur ein Amts- hauptmann stellte ihm ein gures Zeugnis aus. Derselbe Beamte erklärte: 0
„Der Ort Kamin ist mir besonders unsym⸗ pathisch, weil er als Schlupfwinkel der Sozialdemokraten bekannt ist; des⸗ wegen() ist der Ruf der Einwohner schon im Allgemeinen kein guter; es sind meistens Leute, von denen man sich nichts Gutes zu ver⸗ sehen hat; zu den Ausnahmen rechne ich den Wulf, dessen Leumund im Allgemeinen kein 11 8 ist, wenn er auch schon vorbestraft 1 77
Dieses politische Sittenzeugnis mag wohl die 12 Geschwornen, unter denen 8 Gutsbe⸗ sitzer bezw. Gutspächter, 1 Forstmeister und 1 Fabrikbesitzer waren, wesentlich bestimmt haben, ihr„Schuldig“ auszusprechen.
Soldaten⸗Schinderei.
In der neuesten Zeit scheint es fast, als ob sich die Fälle der Soldatenmißhandlungen ver⸗ mehrten. Keine Woche vergeht, ohne daß Be⸗ richte üder kriegsgerichtliche Verhandlungen er⸗ scheinen, wo den Angeklagten scheußlich Quälerei der Soldaten nachgewiesen wird. Uns fehlt für gewöhnlich der Raum, auch nur die schlimm⸗ sten Fälle zu agistieren, nur einer von den Vielen set vorgeführt.
Kürzlich stand wieder vor dem Kriegsgericht in Frankfurt ein ganz raffinierter Soldaten⸗ schinder in der Person des Unteroffizier Krafft von der 2. Kompagnie des 88. In⸗ fanterieregiments. Er ist aus der Unteroffi⸗ zierschule hervorgegangen und 1899 mit 19 Jahren Unteroffizier geworden. Im Oktober vorigen Jahres bekam er eine Korporalschaft von Rekruten zur Ausbildung und diese Aus⸗ bildung nahm er in einer Weise vor, daß den Leuten, wie das kriegsgerichtliche Erkenntnis besagt,„jede Freudigkest am Dienste genommen wurde.“ Beim Unterricht ließ er die Leute den Rumpf vorwärts beugen und schlug sie mit dem Wischstock oder der Klopfpeitsche. Beim Exerzieren wurden die Rekruten auf's Aeußerste angestrengt; sie mußten Laufschritt machen, bis ihnen der Schweiß ausbrach! Einmal übte er zwanzig Minuten lang Gewehrgriffe und Dauer⸗ anschlag ohne Pause und als er vom Uebungs⸗ platz zur Kaserne zurückmarschierte, komman⸗ dierte er:„Halt! Hinlegen!“ und die Leute mußten sich auf den vom Regen durchnäßten Boden, teilweise in Wasserpfützen legen. Hatten die Leute Morgens beim Antreten nach Ansicht des Unteroffiziers die Stiefel nicht or⸗ dentlich geputzt, so mußten sie in der Früh⸗ stückspause die Stiefel putzen, die natürlich mit⸗ lerweile im Dienst schmutzig geworden waren. Weil sich die Leute nicht flink genug zu Bett legten, kommandierte er eines Abends drei Mal:„Raus aus die Betten! Rin in die Bet⸗ ten!“ Zwei mußten unter den Betten durch⸗ kriechen und dabei gab es Hiebe mit der Klopf⸗ peitsche. Aber der Unteroffizier verstand es auch„Scherze“ zu machen. Er befahl einem Rekruten, der bereits ausgekleidet war, mit bloßen Füßen auf den noch warmen Ofen zu steigen. Von dort oben herab durfte der Rekrut die„Wacht am Rhein“ pfeifen. Da⸗
rüber lachte ein Anderer und mußte nun auf
dem Sprengtrichter Musik machen. Ein Dritter
hatte dann die Petroleumlampe auszulöschenn, aber nicht durch Blasen oder Schrauben, son⸗ dern er mußte sich vor die Lampe stellen und
mit seinem Brustbeutel so lange Wind machen, bis das Licht ausging! Solche„Scherze“ hat er nach seiner Angabe auf der Unteroffi⸗ zierschule gelernt. Ferner reizte er seine
Mannschaft an, sich gegenseitig zu„erziehen“, 1 ü 1
d. h. er hetzte die Soldaten auf einen ih Kameraden, dem er gerade übel wollte und er⸗
reichte in vielen Fällen, daß der Betreffende 1
gehörig durchgeprügelt wurde. setzte der Unteroffizier von Mitte Oktober bis Ende Januar ungehindert fort. Die Frage
ren
Dieses Treiben
liegt nahe, ob denn keiner der Mißhandelten
von dem Beschwerderecht Gebrauch gemacht hat. Aber der Unteroffizier hatte seinen Re⸗
kruten die Lust an der Beschwerde ausgetrieben.: 0 „Wenn Einer von Euch sich beschwert,
dann geht es ihm in den zwei Jahren nicht gut; dann wird er hoch genommen“,
hat er einmal nach den Bekundungen des Re⸗ 0 Vor Gericht giebt
kruten Wunderlich gesagt. er zu, was er nicht leugnen kann, und bemerkt,
die Korporalschaft des Unteroffiziers Dietrich 5
sei besser gewesen als die seine; sie seien zu⸗ sammen Unteroffizier geworden, und da habe
er den Ehrgeiz gehabt, daß seine Korporalschaft noch besser als die des Dietrich werden solle.
Der Angeklagte wird zu einem Jahr Ge⸗ fängnis und Degradation verurteilt. Das
Gericht erklärt ihn schuldig der Mißhaudlung Untergebener in 103 Fällen und des Miß:
brauchs der Dienstgewalt in elf Fällen.
Verwunderlich ist nur, daß der Unteroffizier in ein paar Monaten eine so große Zahl Miß⸗ handlungen begehen konnte, ohne daß die Vor⸗
gesetzten etwas bemerkt haben. Dann mußte der
Angeklagte selbst zugeben, daß er die verschie⸗ denen Quälereien auf der Unteroffizierschule Das deutet darauf hin, daß auf den Unteroffizierschulen vielleicht auch nicht Alles
gelernt hat. ist, wie es sein sollte.
Noch schlimmer als dieser Bursche trieb es 3
ein Unteroffizier Ranft vom sächsischen Infan⸗ 1
terie-Regt. 103, gegen den das Dresdener 3
Kriegsgericht trotz der gemeinen Gesinnung, die er an den Tag legte, nur auf 4 Monate Gefängnis erkannte. Dieser
mit Gewehrstrecken, Kniebeugen und anderen
„Uebungen“ bis zur Erschöpfung, sondern schlug
sie auch noch wiederholt, einem verbot er sogar das Essen!
Diese Vorkommnisse zeigen jedenfalls, wie
das heutige Drillsystem die Verrohung befördert. Staunenswert ist aber auch die Schafsgeduld der„freien“ Söhne Deutschlands! Man sollte doch meinen, daß selbst der Kalblütigste, dem solche Unbill widerfährt, auf der Stelle Wider⸗ vergeltung üben müßte! Statt dessen treten die Braven später in den Kriegerverein ein und prahlen mit ihren Heldenthaten während der „schönen Soldatenzeit.“
„Geistiger“ Kampf der Pfaffenpartei. Der Saal des Münchener Kind'l Keller in
München war kürzlich der Schauplatz einer sehr lebhaften Versammlung. Es waren aber brave sogar Seelenhirten,
die dort ihren Ansichten mit Stuhlbeinen, Maß⸗
Ordnungsleute, w ren krügen etc. Ausdruck gaben, nicht etwa unge⸗ bildete Arbeiter.
der Opposition begonnen hatte, berichtet ein bürgerliches Blatt, begann an der linken Seite des Saales erneuter, tosender Lärm. Die Rufe
„Feigling“, Hundskerl“,„Prolet“,„Schluß“
Stellvertreter Gottes quälte seine Untergebenen nicht nur
Graf Hoensbroech, der frühere Jesuitenpater wollte über den Toleranz⸗ Antrag des Zentrums sprechen. Kurz nachdem Graf Hoensbroech seinen Vortrag unter lärmen⸗
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tönten wirr durcheinander, und die anwesenden Freunde der liberalen Sache bemühten sich ver geblich, Ruhe zu stiften. In erster Linie machten
sich der Antisemitenführer Wenng und sein ordinärer Anhang durch eine geradezu haarsträubende Rauflust bemerkbar. Die Be⸗ ruhigungsversuche des Komitees und der Ange⸗ stellten des Münchener Kindl⸗Kellers blieben
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