Ausgabe 
20.7.1902
 
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Seite 2.

Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.

Ar..

shrer politischen Herrschaft. Ein Zwist in ner⸗ halb der herrschenden Klassen, er mag noch so sehr die gewaltthätigen Formen eines Bürgerkrieges annehmen, ist keine soziale Revolution.

Politische Rundschau.

Gießen, den 17. Juli.

Flottenrummel und Krupp⸗Prosite.

Die Sollstärke der deutschen Marine wächst infolge des Ausbaues der Flotte ständig. Sie hat sich im Laufe von 20 Jahren fast ver⸗ dreifacht. Die Sollstärke betrug: 1881: 11352 Mann, 1886: 14.682 Mann, 1891: 17083 Mann, 1896: 21835 Mann, 1901: 31171 Mann. Im letzten Jahrzehnt war die Mannschaftsvermehrung also doppelt so groß als im ersten Jahrzehnt.

Nach Erfüllung des Flottengesetzes von 1900 wird unsere Kriegsmarine eine Sollstärke von 60 000 Mann haben!

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Was übrigens der Patriot Krupp durch die Flottenvermehrung für Gewinne eingesackt, zeigt die Thatsache, daß durch Herabsetzung der Panzerplattenpreise bei zwei in Bau zu neh⸗ menden Linienschiffen eine Ersparnis von 2 400 000 Mark erzielt wird. Zentrumsblätter bezeichnen dies als ein Verdienst des Abg. Müller⸗Fulda, der beständig auf die Preisher⸗ absetzung der Panzerplatten hingearbeitet habe. Wenn hierbei irgendwie vonVerdienst geredet wird, so hat sich weder der Abg. Müller noch die ganze Zentrumspartei ein solches erworben. Im Gegenteil, diese sind die Hauptschuldigen an der kolossalen Steigerung der Marinelasten. JeneErsparnisse beweisen vielmehr, welche unerhörten Profite Herr Krupp bisher auf Kosten der Steuerzahler eingeheimst hat.

Uebrigens hat man der scharfen Kritik unserer Genossen an dem Prozentpatriotismus der aus eigenartigen Gründen für die Flotten⸗ vermehrung schwärmenden Kreise im Reichstag insofern Rechnung getragen, als man pathetisch ein Reichs⸗Panzerplattenwerk verlangte, um der Lieferung durch die Firmen Krupp und Stumm zu entgehen.

Die Nichterrichtung dieses Panzerplatten⸗ werkes seitens der Regierung hat aber die bürgerlichen Parteien nicht gehindert, den Reichs⸗ haushaltsetat samt den Marineausgaben trotz⸗ dem energielos zu bewilligen. So sind sie, die bürgerlichenVolksvertreter.

Zu was wir die Flotte brauchen.

Wozu soll schließlich unsere starke Flotte dienen schreibt diePost wenn wir wertvolle Kolonien aufzugeben bereit wären? Wenn stie allein den überseeischen Handel schützen sollte, wäre sie gewiß ein zu kost⸗ spieliges Unternehmen. Sie hat doch in erster Linie nationale Aufgaben, als deren wichtigste der Schutz unserer überseeischen Kolonien im Kriegsfalle erscheint. Grade der dringend notwendige Schutz unserer Kolonien hat die große Mehrzahl der begeisterten Ver⸗ fechter der Flottenverstärkung im Volke mobil gemacht, grade als Schutzinstrument unserer nationalen Zukunftsentwicklung ist die Flotte so außerordentlich populär geworden. Wenn ihr nach allmählicher Preisgabe unseres kolo⸗ nialen Besitzes eine solche wichtige Aufgabe nicht mehr zuftele, brauchten wir keine erstklassige Marine mehr, deren Ausbau gegenwärtig als eine unserer höchsten Pflichten erscheint.

Ei, ei! Man erinnert sich, daß die letzten großen Flottenvermehrungen offiziell hauptsäch⸗ lich mit derNotwendigkeit des Schutzes des überseeischen Handels motiviert worden sind. Und jetzt ist die starke Flotte nur zu rechtfertigen zumSchutze unserer Kolonien. Die gesamten Kolonien sind aber nicht so viel wert, wie der Aufwand, welchen der Marine⸗Etat für ein einziges Jahr erfordert. Zutreffend bemerkt dieFreis. Ztg.: Für andere Mächte sei ein Angriff auf

unsere Kolonsen nichts weniger als verlockend. Nebenbei bemerkt, wird in einem Kriege das Schicksal der Kolonien entschieden nicht etwa durch überseeische Kämpfe, sondern durch den Ausgang des Krieges überhaupt in Europa zu Lande und zu Wasser, wie in der Begründung der Flottengesetze seitens der Regierung hervor⸗ gehoben worden ist. So heißt es in der Be⸗ gründung des Flottengesetzes von 1898:Das Schicksal der Kolonien wird nicht durch die kleinen Gefechte draußen entschieden, sondern durch den Ausfall des Kampfes auf dem Haupt⸗ kriegsschauplatz.

ber das macht nichts; die neueste Weisheit der Flottenphantasten ist:Wir brauchen eine starke Flotte zum Schutze der Kolonien.

Christliche Arbeiter und Zolltarif.

Der Vorsttzende des christlichen Metallarbeiter⸗ verbandes, Wieber, der auf dem Kongresse der christlichen Gewerkschaften in München aus dem Gesamtverbande auf Betreiben Brust's hinausgeworfen wurde, setzt den Kampf gegen den Lebensmittelwucher fort. Auf dem Kon⸗ gresse verteidigte er seinen Standpunkt mit anerkennenswerter Klarheit. Er charakterisierte es als Gotteslästerung, mit religiösen Phrasen für den Wuchertarif einzutreten; vom christlichen Standpunkt der ausgleichenden Gerechtigkeit sei der Lebensmittel zoll zu be⸗ kämpfen. Dabei wies Wieber auf die Arbeiter⸗ freundlichkeit der Großgrundbesitzer hin, deren Beutel zu füllen der Ueberzoll bestimmt sei. Seinen gewerkschaftlichen Standpunkt präzisierte Wieber dahin: Es ist ein Unsinn, im gewerkschaftlichen Kampfe mühsam win⸗ zige Verbesserungen der wirtschaftlich en Lage der Arbeiter zu erringen, dann ruhig zuzusehen, wenn durch eine gesetzliche Maß⸗ nahme den Arbeitern die Frucht jahrelanger Arbeit zum Vorteil einer kleinen Gruppe wirtschaftlich weit über den Arbeiter stehender Interessenten ent⸗ rissen werden soll

Das sind wahrhaft goldene Worte, die sich alle diejenigen merken sollten, die sich einbilden, neben der gewerkschaftlichen Bewegung sei die politische Organisation der Arbeiter von durch⸗ aus nebensächlicher Bedeutung, wenn nicht gar vollkommen überflüssig. Herr Wieber hat in klarer Weise festgestellt, wie wichtig beide Organisationen sind. Und wenn Herr Wieber ein Mann von Konsequenz ist, wird er auch wissen, welcher Art die politische Organisation sein muß, der sich ein aufgeklärter Arbeiter anzuschließen hat. Wie thöricht ist es doch, wenn ein Arbeiter im Gewerkschaftsleben um eine Verbesserung seiner Lage kämpft, dann aber politische Parteien unterstützt, die ihm in Gestalt von Zöllen zu Gunsten der Großen, durch Steuern zu Gunsten der Mordkultur zu Wasser und zu Lande doppelt und dreifach die mühsam errungenen Vorteile wieder abnehmen!

Zweck der christlichen Gewerkschaften.

Angeblich sollen die Gewerkschaften auf christlicher Grundlage die Interessen der Arbeiter vertreten. So steht's wenigstens in den Statuten. In Wirklichkeit dienen diese Organisationen andern Zwecken. Schon vor einigen Jahren erklärte der verstorbene Weih⸗ bischof Schmitz in einer Versammlung in Krefeld, daß die christlichen Arbeitervereine keinen anderen Zweck haben, als den Umsturz zu bekämpfen. Und dasselbe gesteht jetzt das Hauptorgan der protestantischen Beschützer der christlichen Arbeitervereine, die junkerlicheKreuzzeitung ein. Sie schrieb über den letzten christlichen Gewerkschaftskongreß:

Hält man sich von überschwänglichen Hoffnungen frei, so kann man allerdings auf Grund nüchterner Erwägungen sich der Erkenntnis nicht verschließen, daß das Organisationsbedürfnis der Arbeiter heute ein all⸗ gemein herrschendes und auch allgemein verständliches ist und daß, um den sozialdemokratischen, religions⸗ und vaterlandslos geleiteten Gewerkschasten ein irgendwie wirksames Paroli bieten zu können, die christliche Ge⸗ werkschaftsbewegung auf paritätischer Grundlage mit allem Eifer betrieben und nachdrücklich unterstützt werden muß. Selbst für Denjenigen, der kein Freund der

Organisterung der Arbeiter ist, muß hier der maßgebende

Grundsatz zur praktischen Geltung gelangen: divide et impera.(Teile und herrsche.)

Einsichtige und aufgeklärte Arbeiter wußten und sagten von vornherein, daß die christlichen Gewerkschaften nur zum Zwecke der Zersplitte⸗ rung der Arbeiterbewegung gegründet wurden.

Nach dem GrundsatzTeile und herrsche suchen die Unternehmer mehr als je die Arbeiter⸗ organisationen zu beseitigen. Die Arbeiter müssen daher mehr als je auf der Hut sein und in ihrer Taktik diese Streiche der Unternehmer zu vereiteln suchen. Wenn die Arbeiter jede neue Erscheinung darauf prüfen, ob hinter derselben nicht die Absicht versteckt ist, die Arbeiterorganisationen zu spalten, um dadurch die Macht der Arbeiter zu vernichten, dann werden die Arbeiter manchen Streich der Unternehmer parieren können. Nicht nur unter der Maske der Frömmigkeit wird dieses Streben der Unternehmer verborgen. Den Unternehmern ist es gleich, ob sie an die religiösen Gefühle, an die politische Gesinnung oder an sonst etwas appellieren, wenn sie nur den Zweck erreichen, die Arbeiter in mehrere Gruppen zu spalten, dann haben sie gewonnen. Darum sollte man überall wo Arbeiter zusam⸗ men kommen, ihnen zurufen:Die Unternehmer wollen die Arbeiterorganisationen zersplittern, um die Arbeiter völlig in ihre Gewalt zu be⸗ kommen. Wenn dieser Satz immer und immer wiederholt wird, dann werden ihn die Arbeiter zur Richtschnur ihres Handelns nehmen und die Absichten der Unternehmer durchkreuzen.

Die Stichwahl in Bayreuth

endete, wie das vorauszusehen war, mit dem Siege des Nationalliberalen. Allzu stolz brauch dieser zwar auf seinen Sieg nicht zu sein. Er

erhielt nur einige hundert Stimmen mehr als

unser Genosse Hugel; etwa 600 weniger, als 1898 der Nationalliberale in der Stichwahl erhielt. Das endgültige Resultat ist: Hagen (natl.) 8543, Hugel(Soz.) 7623 Stimmen.

Unerhörte Anmaßßung eines Staais⸗ anwaltes. a

Von einem fast unglaublichen Vorkommnis wird aus Dortmund berichtet. Ein dortiger Parteigenosse, Bureauvorsteher Erdmann, hatte wegen nächtlicher Ruhestörung ein polizei⸗ liches Strafmandat erhalten, gegen welches er Widerspruch erhob. In der Verhandlung vor dem Schöffengericht begründete Amtsanwalt v. Dewitz seinen Antrag auf Verurteilung des Angeklagten zur höchsten zulässigen Strafe mit etwa folgenden Worten:

Der Angeklagte gehöre zu den Führern der Sozialdemokratie in Dortmünd. Diese seien vielfach unzufriedene, ver kom mene Existenzen, die meist selbst nicht glauben, was ste lehren, und denen es nur darauf ankomme, den Arbeitern die Groschen aus der Tasche zu ziehen, um davon bequem leben zu können und von sich reden zu machen. Solche Menschen müßte

man möglichst unschädlich machen,

da sie Religion, Thron und Vaterland bedrohen, und mit allen gesetzlichen Mitteln bekämpfen. Der Angeklagte protestirte in scharfen Worten gegen diese Unterstellung und zog sich dadurch eine Ungebührstrafe von 24 Stunden Haft zu; in der Sache selbst wurde er zu einer Strafe von 30 Mk. verurteilt. Genosse Erdmann strengte nun gegen Amtsanwalt die Belei⸗ digungsklage an, der Oberstaatsanwalt

erhob zu Gunsten des Amtsanwalts den

Konflikt, den der persönlich vor dem Ober⸗ verwaltungsgericht erschienene Kläger abzuweisen beantragte. Denn er sei weder ein verkommener Mensch, noch ein Geschäftssozialist, er bringe vielmehr seiner Partet die erheblichsten Opfer an Zeit und Geld. Um so schwerer falle die ihm vom Amtsanwalt dae Beleidigung ins Gewicht. Der Senat erklärte aber den Konflikt für begründet und stellte das gerichtliche Verfahren endgültig ein.

Die Begründung dieses Urteils ist ein arte Prachtstück preußischer Justiz. Man öre:

Es komme nur darauf an, ob objektiv

eine Amtsüberschreitung des Amtsanwalts

bekurt damit

Ei

3 Sie!

gegen