Ausgabe 
20.4.1902
 
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Seite 4.

Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.

Nr. 16.

Beschlüssen des letzten Delegirtentages ist eine Gaueinteilung für die zur Gemeinschaft gehö⸗ renden Arbeiter⸗Sängervereinigungen vorge⸗ nommen worden, um den einzelnen Vereinen es zu ermöglichen, dem in ihrem Gau domizi⸗ lirenden Arbeiter⸗Sängerbund sich anschließen zu können.

Sowohl einzelne Vereine als ganze Ver⸗ bände können jederzeit der Liedergemeinschaft beitreten. Eintrittsgeld und Beitrag wird nicht erhoben. Die zur Ausgabe kommenden Lieder(im Jahre vier) werden zum Selbst⸗ kostenpreise(in der Regel pro Quartett und Partitur 10 Pfg.) an die Mitglieder verabfolgt. Anfrage und Beitrittserklärungen sind an den Obmann Otto Rasche, Berlin 8.0. Mari⸗ annenplatz 5 zu richten.

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Arbeiter, Genossen! Rüstet zur Feier des 1. Mail!

Der Weltfetertag des ersten Mai ist die feierliche Kundgebung der Arbeiter aller Länder für internationalen Arbeiterschutz; der Massen⸗ protest der Arbeiter gegen die Ausbeutung durch das Kapital, gegen die Unterdrückungssucht der besitzenden und herrschenden Klassen, gegen den Uebermut der Junker und Schlotbarone, gegen den Krieg in jeder Form! Der 1. Mai ist die internationale Kundgebung des klassenbewußten Proletariats für den Frieden der Gesellschaßt und den Frieden der Völker, gegen de ge 5 und künstliche Sperren, eig e Hollkriege

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elvagenes. Tr euch deshalb überall, die Maifeier in würdiger Weise zu begehen! Trefft die nötigen Vorbereitungen! Wo immer zielbewußte Ge⸗ nossen wohnen, muß dem Maigedanken Aus⸗

druck gegeben werden! Auf zur Maifeier allerorts!

Oeffentliche Lesehalle. Vom Vor⸗ stand des Lesehalle-Vereins wird uns mitgeteilt: Das Zeitungszimmer von der öffentlichen Lesehalle wird Werktags von 6-10 Uhr Abends, Sonntags von 11 Uhr Vormittags bis 10 Uhr Abends für jedermann offen gehalten. Die Beleuchtung soll in diesen Tagen wesentlich verbessert werden. Auch ist eine Schreibgelegen⸗ heit geschaffen worden. Tinte, Feder, Brief⸗ papier und Briefumschläge werden zur Be⸗ nutzung am Orte dauernd verfügbar sein. Diese Einrichtung wird gewiß den Beifall aller Besucher der Lesehalle finden.

* 150 Mk. Geldstrafe erhielt am Diens⸗ tag Genosse Vetters als verantwortlicher Redakteur derMitteldeutschen Sonntags ⸗Ztg. vom Schöffengerichte in Friedberg zudiktiert, weil er in mehreren Notizen den Stations vor⸗ steher Kieser in Friedberg beleidigt haben soll. Es handelt sich um die in Nr. 49 und 51 des vorigen und in Nr. 1 und 2 dieses Jahrgangs enthaltenen Korrespondenzen aus Friedberg, in denen der in Friedberg herrschenden Meinung Ausdruck gegeben war, daß auf der Station Friedberg katholische Arbeiter und Beamte eher Aussicht auf Annahme bezw. Beförderung hätten, als Angehörige anderer Konfessionen. Diese Artikel waren von sehr verschiedener Wirkung. Während uns mehrfach Zuschriften

zugingen, die ihr Einverständnis mit den Notizen ausdrückten, Eisenbahnbeamte selbst auf der Redaktion erschienen und bestätigten, was da behauptet wurde, lief aber auch eine gerichtliche Vorladung ein, laut welcher der Redakteur er⸗ scheinen und den Einsender der Artikel nennen sollte. Das wurde natürlich abgelehnt. Da⸗ rauf leitete man Strafverfolgung gegen den Redakteur selbst ein. Bei der Hauptverhand⸗ lung bekundet zunächst der Stationsvorsteher Kieser als Zeuge, daß er niemals nach der Religion der Arbeiter oder Beamten gefragt habe. Von Bevorzugung der Katholiken könne keine Rede sein. Andere Zeugen bekunden je⸗

ut werde hier von einer Frau betrieben,

bergs als feststehend galt, daß Katholiken be⸗

vorzugt würden. Das erklärte auch ein Bahn⸗

meier der noch weiter bekundete, daß jetzt

eine Verordnung erschienen sei, wonach das

Rangier⸗ etc. Personal aus den Streckenarbeitern

entnommen werden solle. Ob diese Anordnung

eine Folge der Artikel ist, entzieht sich unserer

Kenntnis. Zeuge Stadtverordneter Busold

erklärt, daß ihm sehr oft Klagen von Arbeitern

und Beamten zu Ohren kamen. Mehrere

Arbeiter hätten sich bei ihm beschwert, daß sie

abgewiesen und dann katholische einge⸗

stellt worden seien. Allgemein beklagten aber

die Bahnangestellten und Arbeiter, daß die

katholischen bevorzugt würden. Ein

höherer Beamter habe ihm direkt die Richtig⸗

keit der Artikel bestätigt und auf seine Frage,

wo der Vorsteher denn die Katholiken hernehme,

habe er geantwortet, er hat sie ja auf Lager.

Ein anderer Beamter habe ihm gesagt, daß

die Direktion eine Summe bewilligt habe, mit

der die Beamten und Arbeiter renumeriert

werden sollen, die sich im Eisenbahnver⸗

e in besonders hervorthun. Einige hatten

dies nun gethan, aber nichts erhalten, obwohl

sie sicher darauf rechneten, während andere die

Renumeration erhalten hätten, ohne daß man

wisse, warum. Daß man auch in der Bürger⸗

schaft vielfach der Meinung sei, an der Bahn sei

katholisch Trumpf, könne er bestätigen. Man

sage, mehrere Beamte seien versetzt Pgrden, unt N gg. 0h mitchen. Die Bahnhofs⸗

das sei sonst nirgends in Preußen der Fall;

die Frau sei katholisch. Auf die Frage des

Angeklagten äußert sich der Zeuge über den

Fall Harig. Obwohl Harig ein übelbeleumunde⸗

ter Mensch gewesen sei, wäre er nach kurzer

Thätigkeit auf der Strecke Hilfsrangierer ge⸗

worden; sei aber am dritten Tage seiner Rangier-

thätigkeit verunglückt. Er war Katholik. Ein

Zeuge, der früher mehrere Jahre als Strecken⸗

arbeiter thätig war, hörte öfter Arbeiter klagen, daß sie sich zur Arbeit oder zum Dienst in der Station gemeldet hätten, vorgemerkt, aber dann andere katholische eingestellt wurden. Der Amtsanwalt bemerkte in seinem Plaidoyer, die Presse wirke segensreich, wenn sie Mißstände an das Licht der Oeffentlichkeit ziehe; sie brauche mit ihrer Kritik auch nicht vor Beamten Halt zu machen, wenn sie sich auf erweislich wahre Thatsachen stütze. In diesem Falle sei einem Beamten parteiliche Handhabung seines Dienstes vorgeworfen, ohne daß dafür ein Beweis er⸗ bracht worden sei. Er beantragte 200 Mk. Geldstrafe und Publikation. Der Angeklagte betonte, daß es ihm fern gelegen habe, irgend jemand zu beleidigen, er habe nur berechtigte Kritik geübt. Thatsächlich und nicht ohne Grund sei man fast allgemein in Friedberg der Meinung gewesen, daß Katholiken bevor⸗ zugt würden. Das dürfte aber an einem öffent⸗ lichen Institute, an dem jeder Bürger Anteil habe, nicht stattfinden. Er habe in Wahrung berechtigter Interessen und im guten Glauben gehandelt. Das Gericht fällte obiges Urteil. In dessen Begründung heißt es, daß die in den Artikeln behaupteten Thatsachen nicht bewiesen seien. Doch meinte der Vorsitzende weiter, dem Angeklagten sei ein Vorwurf, daß er die Ar⸗ tikel aufgenommen nicht zu machen, da er an⸗ nehmen mußte, daß sie erweislich wahr seien. Aber auch dem Artikelschreiber mache das Ge⸗ richt keinen Norwurf, da auch er jedenfalls der Meinung sein konnte, daß die Artikel der Wahrheit entsprächen, da thatsächlich unter den Bahnangestellten und Ar⸗ beitern die Meinung verbreitet war, daß katholische Arbeiter bevorzugt würden.

aus dem Nreise gießen.

Maifeier in Wieseck. Unsere Genossen in Wieseck begehen ihre Maifetier am Sonntag den 4. Mai abends imGambrinus. Sie wird in Konzert, Vorträgen und theatralischen Aufführungen bestehen, die Festrede wird Genosse Beckmann halten. Die Wiesecker Arbeiter werden zu recht zahlreicher Beteiligung einge⸗

doch, daß allerdings in den Kreisen des Bahn⸗ personals, wie in der Einwohnerschaft Fried⸗

Festlichkeit des Wahlvereins(Fahnenweihe) in Aussicht genommen, was jetzt schon mitgeteilt wird, damit die befreundeten Vereine in der Umgebung, die alle eingeladen werden sollen, sich danach richten können.

Aus dem Rreise Friedberg⸗Büdingen.

l. Ueber Errichtung eines Gewerbe⸗ gerichts verhandelte eine Versammlung, die am Sonntag Nachmittag in der Windeck in Friedberg tagte. Arbeitersekretär Heyden aus Frankfurt sprach über Nutzen und Bedeu⸗ tung der Gewerbe⸗Gerichte. Die Versammlung war überfüllt, trotz des schönen Wetters. Auch der Bürgermeister, ein Beigeordneter, 7 Stadt- verordnete und 1 Gemeinderatsmitglied von Bad Nauheim waren erschienen. Die belehren⸗ den Ausführungen des Referenten, die in einen Appell an die Stadtverwaltungen ausklangen, den Arbeitern ihre Forderung zu bewilligen, wurden mit großem Beifall aufgenommen. In der Diskussion nahm zunächst Herr Beigeordneter Damm das Wort zu einer Richtigstellung. Alsdann sprach Herr Schuh von Frankfurt namens der christlichen Arbeiter, der sich dem Referenten anschloß. Von seiten der anwesenden Stadtverordneten nahm nur Busold das Wort, der an der Hand von Material die Notwendigkeit begründete. Gemeinderat Muth von Bad Nan⸗ beiw-schließt sich dem an, und führt ebenfalls Beispiele, aber in umgekehrter Richtung, an und verspricht in Bad Nauheim nach Kräften zu wirken. Nachdem noch die Genossen Pfeffer⸗ Dorheim und Kuhl⸗Obermörlen sowie der Re⸗ ferent weiteres Material vorgebracht, wird eine Resolution angenommen, die sich für Errichtung eines Gewerbegerichts für Friedberg⸗Bad⸗Nau⸗ heim und möglichst auch die anderen Orte des Kreises ausspricht. Dafür stimmen auch die anwesenden Stadtverordneten, sodaß wohl die Errichtung gesichert erscheint.

l. In Dorheim fand am Samstag Abend eine Versammlung statt, in der Gen. Busold Friedberg über den Zolltarif referierte. An der Hand von zahlreichen Belegen, legte er die schädlichen Folgen dar, die bei Annahme desselben entstehen müssen. Namentlich die nachteiligen Wirkungen, die hohe Zölle auch für den Bauer mit sich bringen werden, betonte er, unter Beleuchtung der Haltung des Grafen Oriola im Reichstage. Reicher Beifall wurde dem Redner zu teil. In der Diskussion meldeten sich mehrere Bauern, sowie der Bürgermeister zum Wort, ohne indeß wesent⸗ liches vorbringen zu können. Unserm Gen. war es denn auch ein Leichtes, dieselben unter dem Beifall der Versammlung zu widerlegen. Auf den Vorschlag zur Gründung eiuer Filiale des Kreiswahlvereins ließen sich 17 Mann aufnehmen.

aus dem Nreise Alsfeld-Cauterbach.

Auf der Herberge. In Alsfeld wurde voriges Jahr von Seiten der Stadt eine Herberge errichtet. Damit allein hätte man sich aber nicht begnügen sollen; es hätte gewiß nichts geschadet, wenn die Fürsorge für die reisenden Arbeiter und Handwerker noch etwas weiter ausgedehnt worden wäre. Beispielsweise bemerkte man öfters, daß nach Regentagen die Reisenden die Herberge mit durchnäßten Kleidern verließen. Nasse Kleider am Leibe ist aber nicht nur höchst unangenehm für die Betroffenen, sondern kann unter Umständen höchst nachteilig für deren Gesundheit sein. Man müßte ihnen doch die Möglichkeit gewähren, ihre Kleider trocknen zu können. Freilich kann sich der Herbergsvater auch nicht viel darum bekümmern. Als solcher fungiert nämlich ein Polizeidiener, der außerdem noch die Stelle eines Markt- und Wiegemeisters, sowie Aufsehers der Liederbach versieht. Da bleibt ihm also wenig Zeit für die Herberge. Warum man einen so viel be⸗ schäftigten Mann die Stelle übertrug, wo sich doch andere geeignete Leute genug gemeldet hatten? Die Gemeinderatsmitglieder sollten mal der Sache Fu Aufmerksamkeit schenken. Besser allerdings wäre, die n rbeiter⸗ schaft hätte auch ihre Vertreter im Gemeinderat,

laden. Ferner ist auf den 13. Juli eine

die dort ein Wörtchen mitreden und besser für

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