Ausgabe 
20.4.1902
 
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Seite 2.

Mitteldeusche Sonutags⸗Zeitung.

Nr. 16.

da doch alle Welt weiß, daß allzu lange Ar⸗ beitszeit, besonders in mit giftigen Dünsten geschwängerten Arbeitsräumen, die Gesundheit untergräbt und sicherlich weit mehr als jene Ingredienzien, um derentwillen das amerikanische Fleisch verboten sein soll, und da weiter alle Welt weiß, wie zuträglich der Gesundheit Be⸗ wegung im Freien und ausreichender Schlaf ist?

Für solchen Gesundheitsschutz würde man im Volk Verständnis haben, für jenen aber, der ihm das ohnehin so teuere Fleisch zu Gunsten der Agrarier noch mehr verteuert, hat es nur bittere Empfindungen und den Wunsch: Schutz vor unseren Beschützern!

Agrarische Kinderausbeutung.

Wie rücksichtslos und herzlos vielfach die Kinder auf dem Lande ausgebeutet werden, wie ihnen über ihre Kräfte Arbeitslast aufgebürdet und so ihre Jugend verkümmert wird, darüber giebt ein kürzlich in derKöln. Volkszeitg., einem agrarierfreundlichen Centrumsblatte, er⸗ schienener Artikel Aufschluß. Offenbar kommt dieser Aufsatz aus Lehrerkreisen. Da wird uns folgendes traurige Bild vor Augen geführt:

Es war zur Herbstzeit. Ein kalter Regen rieselte unaufhörlich hernieder, als ich dem Nachbardorfe zu⸗ wanderte. Auf der Wiese, unweit des Weges, hüteten zwei Knaben von zehn bis zwölf Jahren eine Rinder⸗ heerde. Franz, der jüngere der beiden, war ein Schüler meiner Klasse. Ich hatte das kleine Kerlchen immer so lieb, denn es war fleißig und brav und was mir an dem Schuljungen besonders wohl gefällt, allezeit freund⸗ lich und heiter.

Ich ging zu den Hütelnaben hinüber. Heute aber sah mein Fränzchen gar nicht lustig drein, seine sonst so lebhaften Augen zeigten einen ganz traurigen Aus⸗ druck und seine Stimme zitterte, wie es sein altes, ab⸗ getragenes Mützchen zum Gruße lüftete. Dann schlug das Kind die Hacken seiner aufgerissenen Schuhe eilig gegen einander und wischte sich nit dem Rockärmel die kalten Regentropfen aus dem Gesichte. Dem Jungen war es sehr kalt. Jetzt kam der kleine Mithüter heran⸗ gelaufen.So, jetzt bist Du wieder an der Reihe, sagte er zu Fränzchen und reichte ihm denKuhstock. Er hatte das Vieh vom Kleefelde des Nachbars zurück⸗ geholt und war dabei fast außer Atem geraten. Ueber⸗ müdet und erhitzt setzte er sich dann mit seinen durch⸗ näßten Kleidern au einen Grenzstein am Wiesenrande, während sein Leidensgefährte von Neuem den Wettlauf mit den halsstarrigen Tieren aufnahm, denen der saftige Klee nun einmal besser zusagte als das dürftige Gras. Was kümmerte sie dasMein und Dein!

Arme Kinder! seufzte ich unwillkürlich und setzte meinen Weg fort. Nun begriff ich auch, warum Fränz⸗ chen in der letzten Zeit in der Schule immer hüstelte und oft so träumerisch vor sich hinsah; seit sechs Wochen war er beim Hofbauer als Hütejunge. Ich konnte fast die halbe Nacht nicht schlafen, immer und i nmer wieder mußte ich an die armen Knaben mit den zerrissenen Schuhen und den nassen Kleidern denken.

Am nächsten Sonntag bin ich zu Fränzchens Eltern hingegangen und auch zum Hofbauer. Aber meinen Zweck, das Loos der Hütekinder zu mildern, habe ich leider nicht erreicht.Ich habe es früher auch nicht besser gehabt, sagte der Vater, unddas ist immer so gewesen, das werden auch Sie nicht ändern, meinte, etwas verletzt der Bauer.

Ich habe es nicht zu ändern vermocht; aber für den kleinen Franz hat ein Anderer es geändert. Denn als im folgenden Jahre das Viehhüten und damit für die Hütekinder das Martyrium von Neuem begann, da hatte eine schleichende Krankheit das Lebensmark des etwas schwächlichen Kindes aufgezehrt, und der Tod erlöste es von seinem Leiden. Als wir den weißen Sarg zum letzten Kindergarten hinausbegleiteten, da sagte wohl manche mitleidige Seele mit mir:Das hat das arme Fränzchen bei Viehhüten sich geholt; aber dann ist es wieder beim Alten geblieben.

Aber das Schicksal unseres Fränzchens ist noch nicht das Schlimmste, welches die Hütekinder zu treffen ver⸗ mag. Dort hütet ein drelzehnjähriges Mädchen mit einem halb blödsinnigen Kerl von 20 Jahren zusammen die Heerde. Mit den Kühen geht auch der Bulle auf die Weide. Das junge Mädchen beobachtet hier Vor⸗ gänge, die seinen Kindesaugen verborgen bleiben müßten und der rohe Bursche macht seine wüsten, unflätigen Bemerkungen nun dazu.

Und was soll man erst dazu sagen, daß stittliche Vergehungen der Hütekinder untereinander nicht einmal zu den großen Seltenhetten gehören! Die Seelsorger und auch die Lehrer können zu dem Kapitel Viehhüten durch Schulkinder manch' trauriges, tieftauriges Bild entrollen.

Man hat an verschiedenen Orten Tierschutzpereine errichtet, und das ist gut und löblich. Weshalb aber gewährt man unseren Kindern nicht besseren Schutz gegen die körperlichen, geistigen und sittlichen Schäden, die das erwerbsmäßige Viehhüten nun einmal mit sich bringt! Wie reimen sich beispielsweise die Bestrebungen der ländlichen Wohlfahrtspflege in Mecklenburg mit der That⸗ sache, daß dort eine besondere Hüteschule besteht, in der die Kinder wöchentlich nur zwölf Stunden Unterricht erhalten, und daß dort in manchen Gegenden 20 bis 90 pCt. der elf und mehr Jahre alten Schüler vom vollen Sommerunterricht befreit sind? Wer hat das Recht dazu und will die Verantwortung dafür über⸗ nehmen, daß hierdurch eine ganze Klasse von Kindern zu lebenslänglicher Rückständigkeit verurteilt und dazu den schwersten körperlichen und sittlichen Gefährnissen ausgesetzt wird?.... f Zustände dieser Art findet man aber nicht blos in Mecklenburg, sondern auch in den üb⸗ rigen deutschen Landen. Sogar in dem gelobten Lande Sachsen lagen die Dinge noch vor gar nicht langer Zeit ebenso, wie sie hier geschildert werden. Dabei schimpfen aber agrarische Blätter über die sittliche und moralische Verderbtheit der städtischen Jugend und stimmen über die Gesundheit und Sittlichkeit der Kinder auf dem Lande wahre Lobgesänge an. Das wirk⸗ samste Mittel gegen diese entsetzlichen Zustände ist Ausdehnung des gesetzlichen Kinderschutzes auch auf die Landwirtschaft. Das Centrum sollte sich nicht mit rührenden Schilderungen in seiner Presse begnügen, sondern als maß⸗ gebende Partei für gründliche Beseitigung der Kinderausbeutung sorgen. An der sozialdemo⸗ kratischen Unterstützung wirds nicht fehlen.

Politische Rundschau.

Gießen, den 16. April. Der Reichstag

hat am Dienstag seine Sitzungen wieder aufgenommen. Präsident Ball estrem widmete zunächst seinem ver⸗ storbenen Parteigenossen, dem Abg. Lieber einen warmen Nachruf. Vorher begrüßte er die wenigen erschienenen Reichsboten und sprach die Erwartung aus, daß sie sich zahlreicher und eifriger an den Arbeiten des Reichs⸗ tags beteiligen möchten. Viel helfen wird dieser Mahn⸗

ruf nicht. Obwohl eine Unmasse von Arbeitsstoff vor⸗ liegt, glaubt kein Mensch, daß es möglich sein wird, diesen R ag bis über Pfingsten hinaus zusammen⸗ zuhalten, denn bis dahin wird er kaum mit dem vor⸗

liegenden Material fertig werden, außerdem kommt stets neues hinzu. Daß der Zolltarif aber nicht vor den nächsten Wahlen erledigt wird, darüber ist man sich überall einig. Die Arbeiten der Zollkommission sind eigentlich für die Katze, und man begreift nicht, warum sich ihre Mitglieder noch weiter mit dem Zolltarif ab⸗ quälen. Die Seemannsordnung war am Dienstag der erste Beratungsgegenstand. Sie ist schon früher bis zum§ 53 in der zweiten Lesung durchberaten und so wurde die Weiterberatung beim§ 54 fortgesetzt, der von der Verpflichtung der Rheder handelt, die Kosten für Verpflegung erkrankter oder verletzter Seeleute zu tragen. Unsere Genossen Molkenbuhr und Dr. Herz⸗ feld suchten hierbei gerechtere Bestimmungen für die Seeleute in das Gesetz zu bringen, ihre Verbesserungs⸗ anträge wurden aber abgelehnt.

Belohnung Dr. Liebers.

Zu der Mitteilung, daß dem verstorbenen Centrumsführer Lieber nach der Durchbring⸗ ung des ersten Flottengesetzes ein höheres Reichs⸗ amt oder ein Oberpräsidium angeboten worden sei, berichtete die Kleine Presse, daß in Liebers hinterlassenem Tagebuche die Thatsache verzeichnet stehe, der Kaiser selbst habe damals dem Cen⸗ trumsführer das vielbesprochene Anerbieten ge⸗ macht. Im Reichstage wird darüber sicher ener fer für unf werden müssen. Wie dem immer sei, für unsere politischen Zustände ist die Affaire sehr bezeichnend. 5 f

Aufhebung desfliegenden Gerichts⸗ 5 standes⸗ der Presse.

Wenn Jemand wegen irgend einer Misse⸗ that zur Verantwortung gezogen wird, so ist nur das Gericht seines Wohnortes zuständig. Bei den Zeitungen wurde bisher in vielen Fällen ein anderes Verfahren beliebt; bei Anklagen

egen Redakteure erklärten sich Gerichte anderer Orte, als des Erscheinungsortes der Zeitung

zuständig. Dieser-ustand-solljetztbeseitigt werden; der Bundesrat hat einen Gesetzent⸗ wurf angenommen, nach welchem folgende Be⸗ stimmung der Strafprozeßordnung eingefügt: werden soll:

Der Gerichtsstand ist bei demjenigen Gericht begründet, in dessen Bezirk die straf⸗ bare Handlung begangen ist. Wird der Thatbestand der strafbaren Handlung durch den Inhalt einer im Inland erschienenen peri⸗

odischen Druckschrift begründet, so ist als das nach Absatz 1 zuständige Gericht nur das⸗ jenige Gericht anzusehen, in dessen Bezirk die Druckschrift erschienen ist. Jedoch ist in den Fällen der Beleidigung, sofern die Verfolgung im Wege der Privatklage stattfindet, auch das Gericht, in dessen Bezirk die Druckschrift verbreitet worden ist, zuständig, wenn in diesem Bezirk die beleidigte Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das ist leider nur eine halbe Maßregel. Hoffentlich wird der Reichstag dafür sorgen, daß der fliegende Gerichtsstand auch bei Privat⸗ klagen beseitigt wird.

Zwei Urteile.

Ueber die Rechtspflege in Deutschland, die gelegentlich der verstorbene Abg. Lieber als himmelschreiend bezeichnete, wird sich jeder rechtlich und vernünftig Denkende seine eigenen Gedanken machen, wenn er die folgen⸗ den beiden Gerichtsurteile nebeneinander hält.

Im ersten Falle handelt es sich um ein Urteil des Landgerichtes Breslau, das zwei Maurer zu zwei und sechs Monaten Gefängnis verurteilte, weil sie angeblich Arbeitswillige beleidigt und sich des Haus⸗ friedensbruchs schuldig gemacht haben sollen. Folgendes ist kurz der Thatbestand.

Auf dem Neubau eines Fabrikbesitzers in Breslau waren Differenzen mit den Zimmerern und Maurern ausgebrochen, sodaß die beiden Gewerkschaften die Sperre über diesen Bau verhängten. Im weiteren Verlaufe der Ange⸗ legenheit kam es zu erregten Auftritten, demzu⸗ folge vier Maurer und ein Zimmerer wegen Beleidigung, Nötigung, Hausfriedensbruchs und Vergehens gegen den§ 153 der Gewerbeordnung angeklagt wurden. Die Beweisaufnahme ergab die Unschuld von drei Angeklagten, während der Maurer Machate sich der Beleidigung da⸗ durch schuldig gemacht haben soll, daß er Ar⸗ beitswillige als Lumpen bezeichnete, die nicht wert seien, angespuckt zu werden. Obwohl von den Arbeitswilligen mit Kaffee nach ihm gegossen, mit Latten gedroht und mit Ziegelstücken ge⸗ worfen worden war, so daß seine Aeußerungen mehr auf seine Erregung zurückgeführt werden können, verurteilte ihn das Gericht zu der harten Strafe von sechs Monaten Gefäng⸗ nis. Der Maurer Ernst Haase, der seine Pan⸗ tinen aus der Baubude holen wollte und sich auf die an ihn ergangene Aufforderung nicht sofort entfernte, weil er der Meinung war, er müsse drei Mal aufgefordert werden, wurde mit zwei Monaten Gefängnis bestraft. Recht merkwürdige Ansichten gab in der Ver⸗ handlung der Vorsitzende von sich. Er behauptete, daß die vielen Ehescheidungen darauf zurückzu⸗ führen seien, daß die Männer zu viel in den Wirtschaften und in Versammlungen sitzen, und zu einem Zeugen äußerte er:Ja, freilich, Sie bekommen Streikunterstützung, da können Sie allerdings in die Kneipen laufen.

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Das zweite Urteil fällte das Landgericht Augsburg. Vor diesem hatten sich eine An⸗ zahl Einjährig⸗Freiwillige des dort garnisonierten Cheveauxlegers⸗Regiments wegen Nötig ung zu verantworten. Die Angeklagten, sämtlich natürlich Söhnchen besitzender Väter, hatten sich an einer Kellnerin imGoldenen Adler in Augsburg in der ro hesten Weise stttlich vergangen. Ende Mat v. Is. zechten sie in dem genannten Lokal, wobet sie wie schon oft, die bedienende 19 jährige Kellenerin arg belästigten. Einer packte plötzlich die Kellnerin

von oben, ließ sie auf den Boden gleiten, zwei Andere packten sie an den Fußgelenken, und nun

folgten Manipulationen von so haarsträubender Gemeinheit, b

ste nicht einmal andeutungs⸗