Ausgabe 
16.2.1902
 
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Nr. 7.

Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.

Seite N.

keinen Pfennig und kommen ohne ihr Zuthun. Möglich,

daß den Absender unedle Motive geleitet haben; so viel

steht fest, daß die Partei nicht geheime Fonds wie die Polizei besitzt. Zur sittlichen Entrüstung haben die ge⸗ wohnheitsmäßigen Bewilliger der geheimen Fonds wirk⸗ lich keinen Grund. Im Zusammenhang damit teilte Genosse Fischer mit, daß Herr v. Tirpitz auf die Er⸗ greifung des Ucbermittlers an denVorwärts eine Prämie von 3000 Mark gesetzt hat. Auch die Polizei soll nicht müßig gewesen sein. Damit war die Debatte zu Ende. Der Marine⸗Etat war sehr schnell erledigt. Das Thema von Recht und Gerechtigkeit wurde am Samstag ventiliert. Bei dem Gehalt des Staatssekretärs im Reichsjustizamt entwickelte sich da eine sehr lebhafte Debatte, in der die Zustände unserer Rechtspflege einer scharfen Kritik unterzogen wurden. Damit begann Genosse Heine, der in schärfster Weise den Fall Bredenbeck kritisierte und den preußi⸗ schen Minister des Innern wegen seiner Aeußerung, Bredenbeck sei ja nur ein Sitzredakteur, gebührend ab⸗ fertigte. Gleichzeitig erkundigte sich unser Genosse da⸗ nach, wann denn endlich ein einheitliches Strafvollzugs⸗ gesetz dem Reichstag vorgelegt würde und bezeichnete es als eine Umgehung des Gesetzgebungsrechtes des Reichs⸗ tags, wenn die Regierungen inzwischen ein vorlä figes Strafvollzugsreglement unter sich vereinbart hätten. Dann unterzog er die Verfügung des preußischen Mi⸗ nisters des Innern und der Justiz einer eingehenden Besprechung, die die Staatsanwälte darauf aufmerksam macht, gegen die Gewerkschaften eventuell mit Erpressungs⸗ paragraphen vorzugehen. Er schilderte die unhaltbaren Zustände, die bei einer solchen Auslegung des§ 258 eintreten müßten. Die Erwiderung des Staatssekretärs Rieberding hielt sich ganz an der Oberfläche und wich allen peinlichen Fragen in weitem Bogen aus. Den gemeinschaftlichen preußischen Erlaß bezeichnete er als eine interne Ressortangelegenheit, die Fesselung Bre⸗ denbecks tadelte er leise und die Umgestaltung des Strafgesetzbuches schob er ebenso, wie die Reviston des Strasvollzuges auf die lange Bank. Der Zentrums⸗ abgeordnete Gröber brachte den bekannten Duellantrag des Zentrums ein, der das Duell durch schärfere Strafen beseitigen will. Abg. Dr. Müller⸗Meiningen wußte sehr geschickt die merkwürdigen, an die lex Heinze strei⸗ fenden Vorgänge in einem kleinen Bundesstaate zur Sprache zu bringen, wo der Fürst Kinder, die zu Ge⸗ fängnis verurteilt sind, zu Prügel begnadigt haben soll. Davon weiß Herr Nieberding amtlich nicht das geringste. Zum Schluß polemisierte unser Genosse Heine noch gegen Herrn Nieberding und erklärte sich mit aller Ent⸗ schiedenheit gegen eine Verschärfung der Strafen wegen Beleidigung, die nur eine Erstickung der öffentlichen Kritik bewirken könnte. Dem Zentrum sagte er, daß sein Duellantrag ganz aussichtslos sei; um das Duell zu beseitigen, muß man vorher die Junker beseitigen, deren Macht gerade von den Ultramontanen gefördert wird.

In der Montagssitzung begründete der freis. Abg. Schrader beim Justizetat seinen Duellantrag, der für die Duellanten statt der Festungsstrafe die Gefäng⸗ nisstrafe setzen will. Herr Schrader erwähnte auch die Rede des Staatsanwaltschaftsrates Cuny, der vor kurzem in einer Rede das Duell verherrlicht hatte. Weiter forderte der freisinnige Redner, daß Duellanten die Be⸗ kleidung öffentlicher Aemter abgesprochen wird, ein Vor⸗ schlag, der dem nationalliberalen Abgeordneten Basser⸗ mann und dem Reichsparteiler v. Kardorff gar nicht gefallen wollte.

Abg. Roeren vom Zentrum forderte Entschädigung unschuldig Verhafteter und der freisinnige Amtsrichter Bargm ann sprach sich, wie auch schon Gen. Heine in der letzten Sitzung, entschieden gegen eine Verschärfung der Strafen für Beleidigungen aus. Ziemlich spät kam Genosse Stadthagen zum Wort. Er griff auf die Ausführungen einiger Redner über die Zunahme der jugendlichen Verbrecher zurück und mach te die Erwerbs⸗ thätigkeit von Kindern schon im frühen Alter und vor allem die schlechten Schulverhältnisse dafür verantwortlich. Mit einigen scharfen Worten berührte unser Redner auch die Duellfrage, um sodann noch einmal auf den Fall Bredenbeck einzugehen. Staatssekretar Nieberding und der sächsische Geheimrat Dr. Börner versuchten, die An⸗ klagen unseres Genossen zu entkräften.

Dienstag setzte sich die Beratung des Justizetats fort. Der Freisinnige Beckh verlangte Beseitigung des fliegenden Gerichtsstandes der Presse, strengere Bestrafung des Duellunwesens und tadelte die Unbeweglichkeit des Bundesrats gegenüber solchen Spezialreformverlangen des Reichstags. Staatssekretär Nieberding verteidigte sich ziemlich erregt gegen diese Vorwürfe. Von unserer Seite brachte Genosse Herzfeld die ungenügende Ent⸗ schädigung der Arbeiter bei Unfällen zur Sprache und verlangte, daß die Arbeiter nicht länger mit den Brocken der Unfallversicherung abgespeist werden, sondern gemäß dem Haftpflichtgesetz voll entschädigt werden. Er richtet dann an den Justizminister Preußens die Frage, ob es

wahr sei, daß das Werben von Mitgliedern für die Gewerkschaften als Erpressung angesehen werde, und wendete sich gegen den Duellunfug und die sächsische Klassenjustiz, die Tolstois Schrist verboten habe. Gegen⸗ über den Klagen über die Zunahme der Verbrechen wies er nach, daß die Ursachen derselben in den sozialen Verhältnissen liegen. Der Abg. Oertel(kons.) gab zu, daß die wirtschaftliche Not den Verbrechen den Boden bereite, fand aber doch die Hauptursache derselben in derNeigung zur Sünde und als Heilmittel erklärte er unter dem Gelächter des Reichstags dieRückkehr zur Religion und die Einführung der Prügelstrafe! Der sächsische Geheimrat Dr. Börner wollte nicht zugeben, daß man in Sachsen Klassenjustiz übe.

Krieg in Südafrika.

Dewet ist wieder entwischt, wo ihn die Engländer ganz sicher zu haben glaubten. Aus dem Oranjefreistaat wurde berichtet: Am 6. ds. brachen sämtliche englische Truppen aus verschiedenen Richtungen auf und besetzten die Linie von Hollanderin an der Blockhauslinie Heil⸗ bronn⸗Frankfort bis Doornkloof an der Block- hauslinte Kroonstad⸗Lindley. Auf der ganzen Linie standen während der Nacht verschanzte Norposten, die 50 Yards(za. 45 m) von einander entfernt waren. Andere englische Kolonnen ope⸗ rierten in der Front, um das Ueberschreiten der Linie durch die Buren zu verhindern.

Dewet befand sich innerhalb dieser Einsper rung. Er zerstreute seine Leute in kleine Trupps. Er selbst mit wenigen Mann⸗ schaften und einer Viehheerde marschierte auf die Blockhauslinie Kroonstadt⸗Lindley, trieb in der sehr dunklen Nacht sein Vieh gegen den Drahtzaun und durchbrach ihn mit dem Vieh; er verlor 3 Tote, 25 Pferde und ziemlich viel Vieh. In der folgenden Nacht machten andere Burenabteilungen Durchbruchsversuche, die ebenfalls gelangen. Insgesamt sollen (12) die Buren 238 Todte, Verwundete und Gefangene(2) verloren haben, ferner 700 Pferde und viel Vieh. Der Verlust der Eng länder soll nur gering sein.

pon Nah und Lern.

Mitteilungen aus unserem Leserkreise sind uns jederzeit will⸗

kommen. Die Ehre unserer Sache gebietet natürlich strengste

Gewissenhaftigkett bet Uebermittelung von Nachrichten. Wir

bitten, alle zum Druck bestimmten Einsendungen nur auf einer Seite zu beschreiben.

Hessisches.

Die Zweite Kammer tritt am 18. Febr. wieder zusammen. Auf der Tagesordnung steht u. a. die Regierungsvorlage betr. den Lot⸗ terievertrag mit Oldeuburg, der Regent⸗ schaftsgesetz⸗Entwurf; ein Gesetzentwurf über die Ausführung der Unfall⸗ und Kran⸗ ken versicherung der in land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Betrieben beschäftigten Persouen be⸗ treffend. Weiter wird die Kammer über die Strafverfolgung des Abg. Haas wegen Beleidigung von Mitgliedern der bewaffneten Macht es handelt sich um Veröffentlichung von Hunnenbriefen zu beschließen haben. Ueber die Entschädigung für an Maul- und Klauenseuche gefallenes Rindvieh ist der Kammer eine Regierungsvorlage zugegangen. Die in Aussicht genommene Entschädigung be⸗ trägt für Tiere im Alter von mehr als sechs Wochen vier Fünftel des gemeinen Wertes und soll den Betrag von 400 Mk. für ein Tier nicht übersteigen. Auf die zu leistende Entschädigung werden zu demjenigen Bruchteil, zu welchem nach den Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes der gemeine Wert des Tieres vergütet wird, angerechnet: 1. die aus Privatverträgen zahl bare Versicherungssumme, 2. der Wert der⸗ jenigen Teile des Tieres, welche nach Maßgabe der polizeilichen Anordnungen verwertet werden. Für Kälber im Alter bis zu sechs Wochen wird als Entschädigung der Betrag von 20 Mk. gewährt, an welchem außer vier Fünftel der aus Privatverträgen zahlbaren Versicherungs⸗ summe ein weiterer Abzug nicht stattfindet.

Eine neue Partei in Hessen. Einen längst gefühlten Bedürfnis ist abgeholfen. Wie dieNeuen hess. Volksbl. mitteilen, haben stch 10 Abgeordnete der Zweiten Kammer, die bis⸗

her keiner Fraktion angehörten, zu einer Partei zusammengeschlossen, die sieHessische Volks⸗ partes getauft haben. Sämtliche antisemitische Abgeordnete gehören zu der neuen Partet. Der Wunsch der Antisemiten, sich ein neues Schild zuzulegen, ist begreiflich, das alte war nicht mehr besonders sauber. Wird aber nicht viel helfen; sie werden ihre Rückständigkeit nicht darunter verbergen können.

Gießener Angelegenheiten.

Bezahlung der Notstandsarbei⸗ ten. Von Herrn Stadtverordneten Th. Hau⸗ bach erhalten wir folgende Zuschrift:

Sie beschäftigten sich in der Nr. 6 Ihres Blattes mit meiner Person und mit meinen Aeußerungen über die Bezahlung der Not- standsarbeiten.

Was zunächst das Letztere anbelangt, so gehen Sie von der ganz falschen Voraussetz⸗ ung aus, als ob ich der Ansicht sei, die Be⸗ zahlung dieser Arbeiten sei an sich zu hoch. Das ist durchaus nicht der Fall, sondern ich habe nur im Prinzip den Gedanken ausge⸗ sprochen, daß diese Arbeiten unter dem ge⸗ wöhnlichen Preis bezahlt werden müßten, damit jederzeit die Leute bestrebt seien, von diesen Notstandsarbeiten hinweg zu besser be⸗ zahlter Arbeitsgelegenheit zu kommen. Mit diesem Gedankengang würde es sich z. B. ganz gut vertragen, daß Notstandsarbeiten auch höher wie 2 Mark pro Tag bezahlt werden könnten. Voraussetzung dabei wäre nur, daß sich der ortsübliche Tagelohn über diesem Satze bewegt.

Herr Haubach meint also, die Stadt solle bestimmte Arbeitsleistungen geringer entlohnen als die Privatunternehmer. Wir glauben gern, daß sich der Herr Stadtverordnete nichts Böses dabei dachte, als er diese Aeußerung that. Trotz dem müssen wir ganz entschieden widersprechen. Es wird zunächst wohl kaum einen Arbeiter geben, der sich zu den Notstandsarbeiten drängt, wenn er nicht dazu gezwungen ist und jeder dabet Beschäftigte wird wohl eine andere Ar⸗ beitsgelegenheit ergreifen, wenn sich ihm eine solche bietet. Man hat wahrhaftig nicht nötig, die Leute noch durch niedrigere Löhne zu stra fen. Dann drohte aber auch noch weitere Ge⸗ fahr. Die Privatunternehwer würden wohl die Konkurrenz der Stadt unangenehm empfinden, nicht recht einsehen, warum sie höhere Arbeits- löhne bezahlen sollen als das Gemeinwesen und schließlich die Löhne unter Hinweis auf die bei der Stadt gezahlten herabdrücken. Wir konnten uns nicht des Verdachtes erwehren, daß dies die Absicht gewisser Kreise sei und es soll uns sehr freuen, wenn wir uns hierin täuschten.

In seinem Schreiben sagt Herr Haubach veiter, er halte es für eine gute Sitte, bei Meinungsverschiedenheiten die Sache von der Person ganz zu trennen. Der Anstcht sind wir auch; in allen Fällen ist das aber nicht gut möglich. Hier handelte es sich auch nicht um einen persönlichen Angriff auf einen Stadt⸗ verordneten, wir traten nur einer verkehrten Meinung über Arbeitslosigkeit, Notstandsarbeiten usw. entgegen, mit der Herr H. keineswegs allein dasteht.

Auch ein Stück Sozialpolitk. Der Santtätsverein erhielt folgende Zuschrift:

Der Vorstand und Aufsichtsrat der Ak⸗ tiengesellschaft Gießener Volksbad hat in seiner Sitzung vom 6. Februar beschlossen, daß die Bestimmung, nach welcher Heilbäder und Wannenbäder mit einem Nachlaß von 33¼ oder 50% an Krankenkassen, Sanitäts⸗ vereine und dergleichen Vereine abgegeben werden können, in Wegfall kommt.

Dagegen soll es nach wie vor gestattet sein, daß minderbemittelte Kranke auf ärztliche Verordnung obenge⸗ nannte Bäder mit 50% Nachlaß auf den Einzelpreis erhalten. Der Vorstand. Th. Haubach. F. Habenicht. a

Mit dieser Maßregel bekunden die Aktionäre wieder einmal ihren Sinn für das Gesamt⸗ interesse. Zweifellos ist ausgiebige Badegelegen⸗ heit für die Gesundheitsverhältnisse der Be⸗