Ausgabe 
11.5.1902
 
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Seite 2

Mitteldeutsche Se-.

Nr. 19.

ufd Bildung zurückbleiben, solange dieses grau: sume-Unrecht noch geduldet wird. Fort mit ihm! und wer ein Herz für unsere Kinder und Verständnis für die Aufgaben unserer Zeit hat, muß alles aufbieten, es beseitigen zu helfen. Wir ergreifen jede Hand, dle. sich wenn auch schüchtern und mit schwächlichen Hilfs- mitteln uns zur Hilfe entgegenstreckt.

Es sei hier zum soundsovieltenmal ausge⸗ sprochen, daß das Elend der Kinderarbeit in der Cigarrenindustrie nur beseitigt werden wird mit dem Verbot der Hausindustrie überhaupt. Die ungenügenden Erhebungen seitens der Regierung über die Hausarbeit in der Cigarren⸗ industrie, sowie unsere aus Kreisen der betei⸗ ligten Arbeiter stammenden Schilderungen über das Wesen und die Folgen der Hausarbeit haben immerhin so grenzenloses Clend der Hausarbeiter aufgedeckt, daß die Forderung eines Verbotes der Hausarbeit längst gerecht⸗ fertigt ist. Das Unternehmertum stemmt sich aber aus gewinnsüchtigen Gründen unter An⸗ gabe unhaltbarer Argumente mit aller Macht gegen dieses Verbot. Und da die Regterungen daraufhin zurückschrecken vor einem solchen Ver⸗ bot, müssen sie natürlich zur Flickarbeit greifen, um wenigsteus nicht länger der Schuld geziehen werden zu können, sie thäten gar nichts gegen die menschenvernichtende Ausbeutung der Ar⸗ beiter durch den Kapitalismus.

Der Gesetzentwurf läßt uns nicht hoffen, daß an der Kinderarbeit in der Cigarren⸗In⸗ dustrie wesentliches geändert wird. Es ist den Eltern gestattet, ihre eigenen Kinder vom 10. Jahre ab gewerblich zu beschäftigen. Bei der Cigarren⸗Hausarbeit werden jetzt allerdings Kinder in viel zarterem Alter, sogar unter 6 Jahren beschäftigt, aber wenn auch der Entwurf Gesetzeskraft erlangt, wird der Uebel⸗ stand fortwuchern. Wohl droht der Entwurf Strafen bis zu 600 Mk. an, wer z. B. dem § 13 zuwiderhandelt, d. h. wer eigene Kinder unter zehn Jahren beschäftigt, aber er läßt die Eltern davon frei, über die Beschäftigung ihrer Kinder der Ortspolizet eine schriftliche An⸗ zeige zu machen, wie sie für diejenigen vorgeschrieben ist, die fremde Kinder beschäftigen. Es ist gar kein Grund für diese Ausnahmestellung erstcht⸗ lich, die den Glauben erwecken muß, daß ein Auge zugedrückt werden wird bezüglich der Ar⸗ beit mit eigenen Kindern.

Natürlich erwecken auch die Ausnahme⸗ bestimmungen die Ansicht, daß nicht so scharf zugegriffen werden wird, denn danach ist der Bundesrat ermächtigt, für die ersten 105 Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Ge⸗ etzes für einzelne Arten der Arbeitsstätten Ausnahmen zuzulassen; noch mehr, er kann nach Ablauf dieser ZeitAusnahmen von dem Verbot der Beschäftigung von Kindern unter zehn Jahren zulassen, sofern die Kinder mit besonders leichten und ihrem Alter angemessenen Arbeiten beschäftigt werden, wie es wörtlich in§ 13 heißt. Das eröffnet für die Cigarren⸗ industrie geradezu eine Perspektive auf die Ewig⸗ keit der Hausarbeit und fortgesetzte Ausbeutung der Arbeit von Kindern unter zehn Jahren.

Jedenfalls zeigen diese Hinweise, daß schon viel schärfer zugegriffen werden muß, wenn man wirklich Etwas für der Schutz der Kinder in der Cigarren⸗Industrie thun will.

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Politische Rundschau.

Gießen, den 8. Mai.

Die Nachwahl in Celle⸗Gifhorn.

hat in der Stichwahl mit dem Siege des natio⸗ nalliberalen Kandidaten Wehl, der 11145 Stimmen erhielt, geendet. Der vorige Vertreter dieses Kreises war ein Angehöriger der Welfen⸗ partei, die bekanntlich die Wiederherstellung des Königreichs Hannover auf ihre Fahne geschrieben hat. Früher nahmen diese Leute eine opposi⸗ tionelle Stellung gegen den preußischen Polizei⸗ geist ein, der sich auf allen Gebieten höchst un⸗ angenehm bemerkbar macht; jetzt unterscheiden

sie sich in Nichts von den übrigen Rückschritt⸗

lern, besonders treten sie fast ohne Ausnahme

für den Brotwucher ein. Unseren Genossen konnte es somit gleichgültig sein, ob der 15 oder der von der Fraktion Drehscheibe als Sieger aus der Stichwahl hervorging und sie enthielten sich der Stimme.

Der Krosigk⸗Prozeß f hat, wie in der vorigen Nummer bereits mit⸗ geteilt, mit der Freispre chung der an⸗ geklagten Unterofftziere geendet. Dleser Aus⸗ gang mußte das Justizdrama nehmen, das seit einem Jahre die Oeffentlichkeit in Spannung erhielt, wenn nicht dem öffentlichen Rechtsgefühle in's Gesicht geschlagen werden sollte. Freispruch ist erfolgt auf Grund desselben Thatbestandes, der dem Todesurteil des früheren Oberkriegs⸗ gerichtes gegen Marten zu Grunde lag. Das Gericht hat in seinem Urteil erklärt, wohl lägen Verdachtsgründe gegen Marten vor, aber ein Beweis seiner Schuld sei nicht geführt. Das Gericht hat sich auch nicht zu dem juristisch heillosen Aushülfsmittel drängen lassen, das der Vertreter der Anklage vorschlug, der eine Verurteilung wegen Totschlag forderte, weil er zurückschreckte, die Todesstrafe zu beantragen.

Wenn der Freispruch überall wie Befreiung von einem bedrückenden Alp empfunden wird, so zeigt dies nur, welches geringes Vertrauen in die militärische Rechtsprechung allenthalben im Lande herrscht. Denn bei dem Beweis⸗ material, das durch die Anklagebehörde vor⸗ gebracht worden ist, hätte von vornherein eine Verurteilung als gänzlich ausgeschlossen, ja die Erhebung der Anklage unmöglich sein müssen. Und unvergessen werden bleiben alle die ein⸗ zelnen Momente in diesem Militärprozeß, die seit Jahresfrist die öffentliche Kritik so lebhaft herausgefordert haben; unvergessen bleibt ins⸗ besondere die Schädigung des geordneten Rechts⸗ verfahrens durch das Eingreifen des Gerichts⸗ herrn, der den freigesprochenen Hickel, nach der Ueberzeugung der bester juristischen Sachkenner unberechtigter Weise sofort wieder verhaften ließ und seine Ansicht von der Schuld der An⸗ geklagten an deren Nachweis er als ver⸗ antwortlicher für die Disziplin in seiner Truppe ein eigenes Interesse hatte derart zum Aus⸗ druck brachte, daß eine beeinflußende Wirkung auf die Richter des ersten Ober⸗Kriegsgerichtes eintreten mußte und wirklich im Todesurteil zum Ausdruck gelangte.

Wie jenes falsche Todesurteil nicht unbeein⸗ flußt durch die Macht des militärischen Gerichts⸗ herrn gefällt worden ist, so ist kein Zweifel, daß der jetzige Freispruch vornehmlich dem mächtigen Eingriff der öffent'ichen Ueberzeugung zu verdanken ist. Angesichts der allgemeinen Verurteilung jenes auf Grund gänzlich unzu⸗ reichender Verdachtsgründe gefällten Todes⸗ urteils, angesichts der Entrüstung in der Presse und im Parlament konnten auch die militärischen Kreise sich nicht der Lehre ver⸗ schließen, daß Recht und Disziplin zweierlei bleiben müssen, das nicht aus Disziplingründen ein Urteil ergehen muß, das dem Rechte zuwider läuft. Die dem Militärungeist abgetrotzte und ungern noch immer um gänzlich un⸗ genügend hergestellte Oeffentlichkeit des Militär⸗ prozesses hat gute Frucht getragen, indem die Rechtsüberzeugung des Volkes sich dem un⸗ berechtigten Todesurteil widersetzen konnte. Wer wollte zweifeln, daß ohne diese Oeffentlich⸗ keit das Schicksal der Angeklagten längst be⸗ siegelt gewesen wäre. Dieser an tragischen Wandlungen so reiche Prozeß zeigt, wie unend⸗ lich notwendig die Reform des Militär⸗Straf⸗ prozeß⸗Verfahrens gewesen ist, und wie not⸗ wendig es ist, diese Reform gründlich weiter⸗ zuführen.

Dieser Prozeß ist aber zugleich eine ernste Mahnung gegen den Fortbestand der Todes⸗ strafe. Nur aus formalen Gründen wurde nach dem Todesurteil der Prozeß durch das Reichs⸗Militärgericht zur nochmaligen Verhand⸗ lung gebracht. Ohne jene formalen Berstöße wäre das Todesurteil endgültig gewejen und vielleicht zur Ausführung gelangt. Dreimal wurde ein Urteil ausgesprochen: erst Frei⸗ sprechung, dann das Todesurteil, dann wieder

Freispruch. Wenn so verschieden die richterliche Ueberzeugung auf Grund des gleichen That⸗ bestandes sich gestaltet, dann ist es ein un⸗ geheuerlicher Zustand, die mittelalterliche Strafart der Lebensvernichtung beizubehalten.

Hinzugefügt sei noch, daß nun wohl die Sache erledigt ist. Wie mitgeteilt wird, soll eine Revision gegen das Urteil von Seiten des Gerichtsherrn nicht beabsichtigt werden. Man soll in Militärkreisen jetzt auch der Meinung sein, daß man bezüglich des wirklichen Mörders von vornherein in der Dunkelheit tappte. Marten und Hickel sollen die Absicht haben, in Berlin eine Gastwirtschast zu errichten.

Arbeiter als Aufsichtsbeamte.

Oft genug wurde schon von sozialdemokra⸗ tischer und von Seiten der organisterten Ar⸗ beiterschaft verlangt, mit der Beaufstchtigung der Durchführung der Arbeiterschutzbestimmungen Arbeiter zu betrauen, die zugleich die Fabrik⸗ inspektoren in ihrer Thätigkeit unterstützen sollen. Wo Arbeitern solche Aemter übertragen wurden, hat man damit die besten Erfahrungen gemacht, das geht nach der Frkftr. Ztg. auch aus den Berichten hervor, welche Verwaltung der staatlichen Bergwerke in Sachsen über die Einrichtung derSicherheitsmänner aus den Arbeiterkreisen an das Ministerium gerichtet hat.

Da wird mitgeteilt, daß vom 1. Juli 1900 bis Ende 1901 in zwei Verwaltungen über hundert Erinnerungen erfolgten. Hiervon bezogen sich die meisten auf den unzulänglichen Selbstschutz der Arbeiter gegen die Ge⸗ fahren an ihren Arbeitsstätten und einige auf Werks einrichtungen. Die von den Sicher⸗ heitsmännern ausgegangenen Erinnerungen be⸗ wirkten nicht nur unmittelbar, d. h. in den betreffenden Einzelfällen, einen höherey Grad der Sicherheit, sondern auch mittelbar, in⸗ sofern, als auch die Aufmerksamkeit der Steiger und Arbeiter durch die Mitwirkung der Sicherheitsmänner angeregt wurde, indem sie sich offenbar ungern erst durch jene auf Mängel aufmerksam machen lassen. Nach diesen durch⸗ aus günstigen Erfahrungen erwägt die Staatsregierung gegenwärtig, die Wählbarkeit der Arbeiter zur Stellung eines Sicherheits⸗ mannes zu erweitern, in der Weise, daß die Wahl nicht nur wie bisher aus der Reihe solcher Arbeiter stattzufinden hat, welche von der Werk⸗ verwaltung vorgeschlagen werden, sondern aus der Reihe aller Arbeiter, welche den entsprechen⸗ den Bestimmungen entsprechen. Da zeigt sich wieder, wie berechtigt die Forderungen der Arbeiter in dieser Beziehung sind.

Patriotismus und Steuerzahler,

das sind zwei Dinge, die sich erfahrungsgemäß nicht gut mit einander vertragen. In der vor⸗ letzten Nummer teilten wir mit, daß die sächsische erste Kammer die Steuerreform scheitern ließ, weil die Erhöhung der Einkommensteuer und die Vermögenssteuer den Säckel der Edeln und Besttzenden ein wenig mehr belastet hätte. Darum fort mit einer solchen Steuer! Zölle und Lebensmittelsteuern her! Der arme Teufel soll die Staatslasten auf sich nehmen, dafür wollen die Reichen die erträglichen Staats- ämter besetzen und verlangen vom Staate, daß ihnen die Taschen gefüllt werden. Steuerzahlen empfinden die Staatsstützen als der Uebel größtes. Daß dem so ist, hat der Landrat des Kreises Ruhrort so viele Beweise erhalten, daß er sich zu einer geharnischten Be⸗ kanntmachung an die Steuerscheuen entschloß. In der öffentlichen Bekanntmachung heißt es .

Bei eingehender Prüfung der diesjährigen Steuererklärungen hat sich herausgestellt, daß in ungewöhnlich vielen Fällen die Steuer⸗ zahler wissentlich unvollständige und un⸗ wahre Angaben über ihr Einkommen ge⸗ macht haben und daß diese unwahren Angaben häufig sich schon über eine ganze Reihe von Vorjahren erstrecken.

Der Landrat weist darauf hin, daß die Ver⸗ folgung der Angelegenheit unter Inanspruch⸗

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