Ausgabe 
10.8.1902
 
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Nr. 32.

Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.

Seite 3.

Trotzdem waren die Grenzen gegen die Ein⸗ fuhr lebenden Viehes, die schon aus sanitären Gründen der Einfuhr von Fleisch unbedingt vorzuziehen ist, seither künstlich zu Gunsten der Landwirte durch die Seuchengesetze gesperrt. Nachdem das nicht mehr haltbar ist, sollen hierfür jetzt vielfach erhöhte Zollsätze treten. Damit nicht genug, betrachten Staat und Gemeinde das Fleisch leider als günstiges Steuerobjekt. Es werden Verbrauchsabgaben auf dieses wichtigste Nahrungsmittel gelegt, die bei der Preisbildung schwer in das Gewicht fallen. Dazu kommt, daß mit dem Inkrafttreten des Fleischbeschaugesetzes durch die hohen Untersuchungskosten der vom Aus⸗ lande eingeführten Fleischwaren eine weitere, sehr erhebliche Verteuerung derselben stattfindet.

Die Gebührenordnung für die Untersuchung

der in Zukunft in das Zollinland einzuführenden!

Fleischwaren ist nach derFrkftr. Ztg. unge⸗ heuerlich: 1000 Eimer Schmalz von je 12½ kg Netto würden 400 Mark Untersuchungsgebühren kosten; für dieses Geld würden 27 Eimer zu öffnen und aus diesen 27 Packstücken Durch⸗ schnittsproben von zusammen 250 gr zu ent⸗ nehmen sein, sechs von diesen Proben werden dann darauf untersucht, ob die Ware reines Schweinefett ist, und keine verbotenen Konser⸗ vierungsmittel enthält; und nach beendeter Unter⸗ suchung ist jedes Packstück mit zwei Stempel⸗ abdrücken zu versehen. Diese Arbeitsleistung würde mit 10 Mark per Analyse und 1 Pfg. per Packstück für Probeentnahme und Abstempe⸗ lung sehr reichlich bezahlt sein, das würden 75, aber keine 400 Mark betragen.

Noch schlimmer stellt sich die Berechnung für die kleinen Vorderschinken, diese wiegen durchschnittlich Z Kg, also 100 Stück 300 Kg; diese 100 Stück würden an Gebühren a) für die allgemeine Untersuchung Mk. 7.50 p) für die Untersuchung auf ver⸗

botene Konservierungsmittel 6.00 c) für Trichinenschaugebühren 50.00

zusammen für Fleischschaugebühren Mk. 63.50 oder 21 Mark per 100 kg zu bezahlen haben. Hierzu kommt noch der Zoll mit 17 Mk. per 100 kg, sodaß eine Ware, deren Durchschnitts⸗ preis in den letzten 5 Jahren ca. 55 Mk. per Dutzend gewesen ist, 38 Mark Zoll⸗ und Fleisch⸗ schaugebühren zu bezahlen hat.

Dasselbe gilt von dem durchwachsenen Bauch⸗ speck, der in Stücken von 45 kg eingeführt wird, und im Sinne des Fleischschaugesetzes als Pökelfleisch betrachtet werden muß; als solches unterliegt er denselben Gebühren wie die vor⸗ erwähnten Vorderschinken und würden 100 Stück, wiegend 450 kg Netto,

für die allgemeine Untersuchung Mk. 11.25

für die chemische Untersuchung5 00

für die Trichinenschau 50.00

also für Fleischschaugebühren zusammen M. 70.25 oder per 100 kg 15 ¼ Mk. zu zahlen haben. Hierzu kommt noch der Zoll mit 20 Mk. per 100 kg.(Magerer Speck[Bauch⸗ und Seiten⸗ speck] ist zwar im Sinne des Fleischbeschauge⸗ gesetzes alsPökelfleisch und nicht alsSpeck zu betrachten, bei der Verzollung jedoch muß der höhere Zollsatz für Speck bezahlt werden.)

Darf man sich bei solchen Leistungen des rünen Tisches darüber wundern, wenn die Interessenten und Konsumenten in den Aus⸗ führungsbestimmungen zum Fleischbeschaugesetz das Mittel sehen, die durch den bekannten Kom⸗ promiß beseitigten Einfuhrverbote in der Praxis wiederherzustellen?

Gerechtigkeit!

Wegen eines Pfennigs erhielt in Magdeburg ein armer Teufel 1 Monat Gefängnis! In einer Zeit, wo zahlreiche Millionendiebe, z. B. die Bankgauner Sanden, Exner, Schmidt ꝛc. mit lächerlich Mime dor Strafen davonkamen, fand am Mittwoch vor

acht Tagen eine Gerichtsverhandlung in Magde⸗ burg statt, die wiederum zeigt, daß man mit Vorliebe die kleinen Diebe hängt. Um einen Dieb handelt es sich aber noch nicht einmal. Unser Magdeburger Parteiorgan berichtet über den Fall: Wenn er irgend Arbeit fand, hatte

der Arbeiter Gustav Lippe immer gearbeitet, aber freilich Schätze hatte er dabei trotzdem nicht sammeln können. Daher kam es, daß sein Geld, als er im Junt d. J. vorübergehend arbeitslos wurde, bald aufgebraucht war. Doch da er am 15. Juli in eine verhältnismäßig gute Arbeitsstelle eintreten sollte, hoffte er, sich bis dahin durch Gelegenheitsarbeiten durchzu⸗ bringen. Am 12. Juli besaß er aber gar nichts mehr und er ließ sich deshalb verleiten zu betteln. Er erhielt an der ersten Stelle, wo er ansprach, einen Pfennig, wurde dann aber sofort verhaftet und mußte bis zur Verhandlung in Untersuchungs haft bleiben. Das königliche Schöffengericht, vor dem am 30. Juli diese Sache verhandelt wurde, rechnete Lippe, da er schon früher gebettelt hatte, die erlittene Untersuchungshaft nicht an und er⸗ kannte außerdem noch auf 15 Tage, so daß der eine Pfennig dem Lippe nicht nur seine gute Arbeit, sondern auch fast einen Monat seiner Freiheit kostet. Dies Urteil wird gerade jetzt, da die Gemüter noch erregt sind über die äußerst milden Strafen der Millionen unter⸗ schlagenden, veruntreuenden und falsch buchenden Bankdiebe in Berlin, Leipzig und anderswo, auf besonderes Verständnis bei der Arbeiter- schaft stoßen, zumal die Bankdirektoren zu ihren Millionenbetrügereien durch die bitterste Not und der leichtfertige Arbeiter in Magdeburg zum Betteln natürlich aus purem Uebermute getrieben wurde.

Dieser Verurteilung, die man vom mensch⸗ lichen Standpunkte aus als eine äußerst harte bezeichnen muß, stelle man die kürzlich erfolgte Begnadigung des Mörders Hilde⸗ brand gegenüber, die in der vorigen Nummer kurz mitgeteilt wurde. Es ist allerdings kein gewöhnlicher Mörder, sondern ein Offizier, der seinen Kameraden Blaskowitz aufstandes⸗ gemäße Weise um die Ecke brachte. Bekanntlich war der Artillerie⸗Oberleutnant Hildebrand, der im vorigen Jahre den Leutnant Blaskowitz in Insterburg im Duell erschoß, am 18. Nov. zu der gesetzlichen Mindeststrafe von 2 Jahren Festung verurteilt worden, welche Strafe er Ende Januar in Glatz antrat. Jetzt wurde er begnadigt und in das Feld⸗Artill.⸗Regiment Nr. 26 versetzt. Er hat also nur 7 Monate seiner ohehin sehr gelinden Strafe verbüßt. Das Duell Hildebrand⸗Blaskowitz rief eine un⸗ geheure Entrüstung hervor; selten ist der scham⸗ los verbrecherische Wahnsinn des Duells so scharf in die Erscheinung getreten wie in diesem Falle. Nach bürgerlichem Recht steht auf Mord die Todesstrafe, auf Tot⸗ schlag Zuchthausstrafe. Der Ehren-Mörder kommt mit 2 Jahren Festung davon. Und nun die Begnadigung! Angesichts derselben nach Verbüßung kaum eines Drittels der Strafe sei erinnert an die Erklärung, welche Kriegs⸗ minister v. Goßler bei Erörterung dieses Duells im Reichstage am 27. November abgab. Er erklärte, daß der Kaiser nach sehr eingehender Prüfung des Falles zu der bestimmten Ent⸗ scheidung gekommen sei, daß den Absichten und dem Sinn seiner Ordre vom 1. Januar 1897 nicht entsprochen worden sei. Der Kaiser habe dieser seiner Willensmeinung in der ernste⸗ sten Form Ausdruck gegeben, und er sei willens, der Autorität der erwähnten Ordre volle Geltung zu verschaffen. Diese Erklärung wurde abgegeben wenige Tage nach der Ver⸗ urteilung Hildebrands. Acht Monate später wurde Hildebrand begnadigt! Sogar der fromme und gewiß königstreueReichsbote meint, daß durch diese Begnadigung, die dem Rechtsgefühl des Volkes unverständlich set, das Vertrauen in diemonarchische Stetigkeit er⸗ schüttert werde. Dies Vertrauen ü st in den weitesten Volkskreisen längst nicht mehr vor⸗ handen. Uns liefern derartige Vorkommnisse Agitationsstoff.

Nationalsozialer Parteitag.

Die nationalsozialePartei hält dieses Jahr vom 2.5. Oktober ihren Parteitag in Hannover ab. Außer den geschäftlichen Be⸗ richten steht auf der Tagesordnung: 1. Unsere Stellung zu den Kartellen und Syndikaten.

2. Was kann der Staat gegenüber dem Alko⸗ holismus thun? 3. Revolutionärer oder oppor⸗ tunistischer Sozialtsmus. Das Referat über die Kartelle wird Dr. Alfred Weber aus Berlin halten; für die Alkoholfrage ist noch kein Re⸗ ferent bezeichnet und über den 3. Punkt wird der Parteisekretär Maurenbrecher sprechen. Ueber die Reichstagswahlen wird in geschlossener Sitzung verhandelt. Wenn wir nicht irren, erging sich im vorigen Jahre, als unser Partei⸗ vorstand für die Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten geschlossene Sitzungen des Par⸗ teitags anregte, auch die nationalsoziale Presse in Angriffen auf die Sozialdemokratie, die von ihrer alten Gepflogenheit abgehe und hinter verschlossenen Thüren verhandele. Und nun? Die Nattonalsozialen schließen die Thüren bei Erörterung allgemeiner politischer Fragen! Sie werden aber auch bei den bevorstehenden Wahlen kaum große Erfolge erzielen, wenn sie auch eine noch so fein ausgeklügelte Taktik anwenden.

Der Parteitag der schweizerischen Sozialdemokratie

fand am 2. August im Rathaussaale in Winter⸗ thur statt. Es war dies eigentlich der erste schweizer Parteitag, denn erst seit dem vorigen Jahre verfügen unsere schweizerischen Genossen über eine einheitlich organisterte Partei. An⸗ läßlich des Parteitages, mit dem das Fest des Grütlivereins verbunden war, hatte sich die Stadt Winterthur festlich geschmückt. Der soztaldemokratische Präsident des großen Stadtrates, Dr. Studer, begrüßte den Parteitag, dem auch Bebel als Delegierter der deutschen Partei beiwohnte, deren Grüße er überbrachte. Im Ganzen waren 216 Delegierte anwesend. Nach Erledigung der Geschäfts⸗Berichte wurde über Wahlrechtsfragen, Schaffung eines Parteiprogramms, sowie über den schweizerischen Zolltarif verhandelt.

Die Pfaffen⸗Rebellion

in Frankreich gegen die Durchführung des Kongregationsgesetzes wird noch fortgesetzt, wenngleich ste keine Aussicht auf Erfolg hat, sofern sich die Regierung nur nicht einschüchtern läßt. In verschiedenen Orten wurden die Regierungskommissäre thätlich angegriffen, so mußte in Vienne der Beamte angesichts der feindlichen Haltung einer Gruppe von 400 Personen, die Steine gegen die Gendarmen schleuderten, das Feld räumen, ohne seinen Auftrag ausgeführt zu haben. In Firming (Dep. Loire) brach der Pfarrer, unmittelbar nachdem ein Polizeikommissar an der dortigen Kongregationsniederlassung die Siegel angelegt hatte, die Siegel ab, indem er erklärte, er sei Eigentümer des Hauses. Sodann schlug eine Frau dem Kommissar in's Gesicht. Der Pfarrer und die Frau wurden verhaftet. Wenn sich auch hier und da fanatisierte Menschen von den Geistlichen zu Ausschreitungen aufreizen lassen, im Allgemeinen nimmt die Bevölkerung für die Regierung und gegen das Pfaffentum Stellung. An vielen Orten fanden imposante antiklerikale Kundgebungen statt. Eine solche veranstalteten Pariser Sozialisten am Sonntag vor 8 Tagen vor dem Denkmal Etienne Dolet s.(Dolet, ein Buchdrucker, wurde am 3. August 1546 in Paris als Ketzer verbraunt.) Die Poltzei ließ die Teilnehmer an der Kundgebung, welche ein Lied anstimmten, in kleinen Abteilungen von etwa 50 Personen an dem Denkmal borüber- ziehen; die Manifestanten, deren Zahl auf etwa 2000 geschätzt wurde, riefen:Nieder mit den Pfaffen! und brachten Hochrufe auf die Republik aus und legten einige Blumen an dem Denkmal nieder. Nach der Kundgebung veranstalteten die Teilnehmer eine Versammlung, in der der Deputierte Tourgrol erklärte, er werde in der Kammer die Aufhebung aller Kon⸗ gregationen beantragen. Er hoffe, daß alle republikanischen Deputierten diesem Antrage zu⸗ stimmen würden. Der Marineminister Pel⸗ letan erklärte gelegentlich eines Bankettes in Marseille, daß die Regierung entschlossen sei, den Widerstand der Klerikalen zu brechen. Er bezeichnete den Klerckalismus als denewigen Feind, der alle Verstellungs künste anwende

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