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folgende Fragen ersucht:
Nr. 27.
Mitteldeutsche Sountags⸗Zeitung.
Seite 3.
Unterhaltung mehrerer Leute des besseren Bür⸗
erstandes mit an.„Es ist eine Schande,“ agte der Eine,„daß die Festlichkeiten abgestellt sind. Die Regierung hatte kein Recht, abzu⸗ stellen, was soviel Geld gekostet hat.“„Wenn nun aber der der König doch krank ist?“ warf ein Zweiter ein.„Dann konnte der Prinz von Wales für ihn den Eid schwören oder die Krone nach dem Palast holen. Jedenfalls war die Krönung doch nur dazu da, einen großen Aufzug nach dem Krieg zu bieten, und das Volk ist ungerecht behandelt worden dadurch, daß man ihm dieses Schauspiel entzog.“
Ein nationalliberales Mannheimer Blatt begleitet die Berichte der bürgerlichen Presse über die Erkrankung des Königs Eduard und den Eindruck, den die Verschiebung der Krönungsfeier nach demselben auf das englische Volk gemacht haben soll, mit folgenden Worten: „Wir haben die Notwendigkeit der Heuchelei gegenüber fürstlichen Persönlichkeiten immer nur in beschränkten Maße gelten lassen. Bei einem Herrscher von dem Charakter und der Vergangen⸗ heit König Eduards nun vermögen wir für die Berichterstattung nicht den geringsten An⸗ laß zu erkennen, über das Maß fachlicher Mit⸗ teilung hinauszugehen. Die Gefühle des deut⸗ schen Volkes gegenüber dem kranken Briten⸗ könige werden den Wärmegrad kühlster Gleich- gültigkeit schwerlich übersteigen. Von ir⸗ d Besorgnis um das Leben König
duards kann jedenfalls keine Rede sein; man ist vielmehr wohl ziemlich übereinstimmend der Meinung, es könnten bessere Leute sterben... Um den Helden so manches schon nicht mehr zweideutigen Aben⸗ teuers wollen wir Schneider und Modenarren trauern lassen, das deutsche Volk aber wird Thränen für bessere Leut aufsparen. Ob König Eduard lebt oder stirbt, ist ihm zum Min⸗ desteun sehr gleichgültig.“
Dem Ordnungsblatte würde es sicher nicht einfallen, sich so über einen Herrscher„von Gottes Gnaden“ auszusprechen, wenn es sich um einen deutschen Fürsten von genau den⸗ selben Charaktereigenschaften handelte. Da würde es die Heuchelei nicht nur in„be⸗ schränktem Maße“ üben, sondern dem Betreffen⸗ den alle möglichen Tugenden andichten. So machen es übrigens fast alle Ordnungsblätter. Das Volk weiß aber, was es davon zu halten hat.
Sozialistische Wahlerfolge in Italien.
Die kürzlich in zahlreichen Orten Italiens stattgefundenen Gemeinde- und Provinzialrats⸗ wahlen haben wieder für das weitere siegreiche Vordringen der Sozialdemokratie in diesem Lande Zeugnis abgelegt. In Genua wurden von der sozialistischen Liste, welche 11 Namen enthielt, 6 gewählt. Dieser Erfolg ist um so beachtenswerter, weil er durch eigene Kraft er⸗ rungen. In der Industrievorstadt Genuas, in Sanpierdarena, wurden von 3 zu erwäh⸗ lenden Provinzialräten 2 Sozialisten gewählt. Voltri wählte zwölf Sozialisten. Auch aus einer Reihe anderer Städte werden recht er— freuliche Erfolge der Volksparteien und Sozia⸗ listen gemeldet. Fast überall erlitten die Kle⸗ rikalen Niederlagen; ein Beweis dafür, wie gründlich satt das italienische Volk die Pfäfferei hat. In Deutschland dagegen ist Zentrum Trumpf. ö
Soziales.
Umfrage wegen Arbeitszeitver⸗ kürzung. Der Reichskanzler hat die Ge⸗ werbe⸗Inspektionen um Bericht über Erscheint es zweck⸗ mäßig und durchführbar, die nach 8 137, Absatz 2 der Gewerbe⸗Ordnung zulässige tägliche Arbeits⸗ zeit von elf auf zehn Stunden herabzu⸗ setzen; die nach§ 137, Absatz 3 zu gewährende Mittagspause von einer Stunde auf 1½ zu verlängern und den Arbeitsschluß am Samstag früher als 5 ¼½ Uhr zu legen, oder stehen Be⸗ denken entgegen?
Rechtssprechung.
Aussetzen der Arbeit. Das„Gewerbe⸗
gericht“ veröffentlicht eine wichtige Eutscheidung
des Gewerbegerichts in Weimar betr. den § 615 des B. G.⸗B. Ein Arbeiter war bei einem Arbeitgeber für einen Stundenlohn von 35 Pfg. bei zehnstündiger Arbeit beschäftigt und es wurde ihm bei der Lohnzahlung am 3. August vorigen Jahres vom Beklagten be⸗ deutet, daß er vom nächsten Montag den 5. ab„aussetzen“ oder„einige Tage aussetzen“ müsse, da keine Arbeit für ihn da sei. Kläger widersprach dem Aussetzen und der letztan— geführten Behauptung. Alles dieses steht fest, ebenso auch, daß in der That während der Zeit des„Aussetzens“ Arbeiter, darunter auch einige ganz junge, erst seit wenigen Wochen beim Beklagten eingetretene, beschäftigt worden sind. Kläger fordert als Entschädigung den Tagelohn für eine Woche, d. i. 6 mal 3,50 Mk. gleich 21 Mk. Beklagter widerspricht: er habe Kläger nicht entlassen; wenn ihm die Arbeit, auf die er gerechnet und für die er den Kläger bestimmt habe, entgangen sei, könne er doch dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Der Beklagte wird verurteilt mit der Begründung: Der Arbeitsvertrag ist ein zwei— seitiger Vertrag, der von keinem Teil ohne Zustimmung des anderen Teiles geändert werden kann.„Ausreichende Beschäftigung“(G.⸗O. § 124,4) und Lohnzahlung gehören zu den Grundlagen des Arbeitsvertrags. Entzieht diese der Arbeitgeber dem Arbeiter ohne dessen Ein⸗ verständnis, so macht er sich eines Vertrags⸗ bruches schuldig und wird schadenersatzpflichtig. Insofern hat das„Aussetzenlassen mit der Arbeit“ gleiche Wirkung, wie die rechtswidrige Entlassung(G.⸗O§§ 122, 124 b letzter Satz). Erschweren Betriebsstörungen die Erfüllung des Vertrages, so hat der Unternehmer sich deshalb mit dem Arbeiter ins Einvernehmen zu setzen, wenn er sich dessen Arbeitskraft über die Zeit der Störung hinaus sichern will, oder muß ihm kündigen, kann ihn aber nicht durch Aus— setzenlassen plötzlich arbeits- und verdienstlos machen.
Gewerkschaftliches und Arbeiterbewegung.
Ueber„die Gewerkschaften im Jahre 19017 veröffentlicht Genosse Legien im „Korrespondenzblatt der Generalkommission“ seinen Bericht. Der Artikel giebt einleitend zu, daß die in der letzten Jahresübersicht bereits ausgesprochene Befürchtung, daß das Jahr 1901 infolge der wirtschaftlichen Depression bei einem Teil der Organisationen einen Rückgang in der Zahl der Mitglieder bringen würde, sich leider bestätigt habe. Von den 57 Zentralver⸗ bänden, welche am Schluß des Jahres 1901 vorhanden waren, haben jedoch nur 19 einen Mitglieder verlust im letzten Jahre gehabt, während die anderen 38 Organisationen eine zum Teil nicht unbeträchtliche Steigerung der Mitgliedsziffer aufweisen. Immerhin be— trägt das Minus an Mitgliedern bei den Zen⸗ tralverbänden im Jahre 1901 gegenüber des Vorjahres 2917. Beim Anhalten der ungün⸗ stigen Konjunktur ist ein weiteres, wenn auch unbedeutendes Zurückgehen der Mitgliederzahl zu erwarten. Eine geringe Abnahme haben auch die lokalen Vereine zu verzeichnen.
Auch einzelne Hirsch-Dunckersche Gewerk⸗ vereine hatten im letzten Jahre einen Verlust an Mitgliedern, doch hat die Gesamtzahl der Mitglieder dieser Gewerkschaftsgruppe sich von 91661 im Jahre 1900 auf 96765 im Jahre 1901 erhöht.
Die Gesamtmitgliederziffer in den gewerk— schaftlichen Zentralorganisattonen, in den lokalen Vereinen, den Hirsch-Dunckerschen Gewerk⸗ vereinen, den christlichen Gewerkschaften und den unabhängigen Vereinen betrug 1901 993056 gegenüber 996362 für 1900. Mithin ist ein Verlust von insgesamt 3306 Mitgliedern ein⸗ getreten. Daß viele von unseren Verbänden schon eine ganz respektable Mitgliederzahl er⸗ reicht haben, zeigt folgende Zusammenstellung. Es zählten an Mitgliedern im Jahre 1901:
Metallarbeiter Maurer Holzarbeiter Bergarbeiter Fabrikarbeiter Buchdrucker Textilarbeiter Zim merer Schuhmacher Handels-, Trans⸗ port⸗ u. Verkehrs⸗ arbeiter Tabakarbeiter Bauarbeiter Schneider Hafenarbeiter
102 905 Bäcker 4 651 80 869 Steinsetzer 4 644 70 251 Bildhauer 4412 38 042 Tapezierer 4411 31857 Sattler 4241 30 974 Handschuhmacher 3170 28 836 Werftarbeiter 3 668 24 151 Kupferschmiede 3 525 19 585 Seeleute 2 996
Dachdecker 2 961
Hutmacher 2 810
18 274 Glaser 2 595
17 737 Schiffszimmerer 2 033
17 500 Gastwirtsgehülfen 1 950
16 769 Stukkateure 1933
13 719 Müller 1838
Brauer 12 121 Buchdruckereihülfsar. 1 815
Maler 11894 Vergolder 1 501
Buchbinder 9 971 Fleischer 1464
Steinarbeiter 9 000 Graveure 1380
Porzellanarbeiter 8 702 Zigarrensortierer 1054
Töpfer 7 584 Handlungsgehülfen 900
Glasarbeiter 7531 Kürschner 850
Lithographen und Konditoren 814
Steindrucker 6 530 Lagerhalter 625
Schmiede 6 392 Barbiere 515
Böttcher 6 238 Formstecher 5515
Maschinisten u. Heizer 6 000 Kärtner 323
Gemeindebetriebsar. 5 176 Bureauangestellte 322
Leder arbeiter 4 830
Um das Verhältnis der Organisierten zu den Berufsangehörigen festzustellen, konnte nach entsprechender Umrechnung nur die Gewerbe— zählung im Jahre 1895 benutzt werden. Es kommen dabei für die gewerkschaftlichen Zentral— verbände 4977765 Berufsangehörige(darunter 901383 weibliche), die sich den einzelnen Orga⸗ nisationen zuteilen lassen, und 38528 Berufs⸗ angehörige in Frage, die nicht spezialisiert in der Gewerbestatistik ausgewiesen sind, insgesamt also 5016 293. Von diesen waren im Jahre 1901 16,04 Prozent männliche und 2,36 Prozent weibliche, zusammen 13,51 Prozent in den ge— werkschaftlichen Zentralverbänden.
Von je 100 überhaupt vorhandenen Berufs⸗ angehörigen waren in den Organisationen: Bildhauer 73,53; Buchdrucker und Buchdruckerei⸗ hülfsarbeiter 72,06; Kupferschmiede 54,24; Handschuhmacher 51,50; Glaser 41,47; Tape⸗ zierer 35,44; Maurer 34,08; Brauer 28,64; Böttcher 28,52; Stukkateure 25,42; Formstecher, Graveure und Ziseleure 25,16; Buchbinder 24,36; Zimmerer 23,71; Holzarbeiter 22,51; Hutmacher, Dachdecker 21,22; Glasarbeiter 21,09; Metallarbeiter 19,25; Schuhmacher 18,11; Tabakarbeiter und Zigarrensortierer 17,98; Bergarbeiter 10,15; Schneider 9,16; Fabrik- und gewerbliche Hülfsar beiter 9,01 ꝛc.; Bäcker 6,26.
Die Zahl der weiblichen Mitglieder hat sich erfreulicherweise von 22 844 auf 23 699, das ist um 855, erhöht. Es sind 22,22 Prozent der weiblichen Berufsgenossen bei den Tapezie⸗ rern, 20,28 Prozent bei den Buch bindern, 18,41 Prozent bei den Schuhmachern und 15,53 Prozent bei den Buchdruckereihülfsarbeitern organisiert. Hierbei muß immer aufs neue betont werden, daß der Agitation unter den Arbeiterinnen größere Aufmerksamkeit zugewandt werden muß, wenn nicht die mangelnde Orga⸗ nisation der Arbeiterinnen schließlich nachteilig auf die Lohnverhältnisse der männlichen Arbeiter einwirken soll.
Ueber die Einnahmen und Ausgaben der Verbände sind, mit Ausnahme des Verbandes der Barbtere, dessen Einnahmebetrag das Ge— samtresultat aber nur unbedeutend verändern würde, von allen Vorständen Angaben gemacht. Die Gesamteinnahme betrug im Jahre 1901 9 722 720 Mark, die Ausgabe 8 967 168 Mark. An Kassenbestand verblieben am Schlusse des Jahres 8 798 333, wobon 6 774504 Mark in den Hauptkassen der Verbände. Die Einnahme überstieg die des Vorjahres um 268 645, die Ausgabe aber war um 879 147 Mark höher als im Jahre 1900. In den 10 Jahren vol 1891 bis 1901 hatten die Verbände eine Ge⸗ samteinnahme von 51 189 999 Mark und eine Gesamtausgabe von 45 000 572 Mark.
Eine alle vorhergehenden Jahre weit über⸗ steigende Erhöhung ist bei der Ausgabe für Gemaßregeltenunterstützung mit 198173 Mark gegen 97092 Mark, Reiseunterstützun 9


