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Nr. 1.
Mitteldeutsche Sonutags⸗Zeitung.
Seite 8.
So hatte dieser neue Genosse mehrere Monate lang seine Parteipflicht erfüllt, ohne daß er zu irgend welchem Verdacht Anlaß gegeben, als er von mehreren Parteigenossen kurz hintereinander mehr oder weniger bestimmt als Kriminal⸗ beamter erkannt wurde. Als ihm seine Qua⸗ lität auf den Kopf zugesagt wurde, leugnete Schneider hartnäckig; jedoch weitere Nachforfch⸗ ungen ergaben bald, daß der angebliche Schnei⸗ der in seiner angeblichen Wohnung nicht wohnte und daß eine Person seines Namens und Zei⸗ chens in Berlin überhaupt nicht existiert. Als man dem Herrn zum Ueberfluß in einer Vor⸗ standssitzung des sozialdemokratischen Vereins Gelegenheit zur Rechtfertigung geben wollte, zog er es vor, durch Abwesenheit zu glänzen, und seither ward der, Gentleman“ in den Kreisen unserer Genossen nie mehr gesehen. Das Vor⸗ kommnis hat ja gewiß manche Ueberraschungen gebracht; jedoch das Befremdlichste an der ganzen Angelegenheit ist doch die Frage, welche Geheimnisse eigentlich die Polizei in der sozial⸗ demokratischen Organisation mit Aufwand so vieler blamablen Entlarvungen zu ermitteln sucht.
Arbeiter⸗Solidarität.
Wie die organisterte Arbeiterschaft ihrer arbeitslosen und auf der Landstraße befindlichen Mitglieder gedenkt, bewies die Fürsorge, welche das Frankfurter Gewerkschaftskartell den am Weihnachten Durchreisenden zuteil werden ließ. Darüber berichtete die„Volksstimme“:
Wie früher in der Arbeiterherberge Erlanger Hof, so ist heuer im Gewerkschaftshaus eine Weihnachtsfeier für die zugereisten Arbeiter abgehalten worden. Es brannte ein Weih⸗ nachtsbaum und die arbeitslosen Wanderer erhielten ein einfaches Abendessen nebst Bier, freies Nachtquartier und Morgenkaffee; das Gewerkschaftskartell spendete außerdem eine Mark für jeden Organisterten. In diesem Jahr konnten aber nicht alle im Gewerkschafts⸗ haus selbst Unterkunft finden; von den 116 Mitgliedern der verschiedenen Gewerkschaften mußte eine Anzahl in anderen Logierhäusern nächtigen. Nach den Branchen geordnet waren die Weihnachtsbesucher: 23 Maurer, 17 Zim⸗ merer, 13 Buchdrucker, 13 Holzarbeiter, 11 Maler und Weißbinder, 7 Metallarbeiter, 7 Steinmetzen, 6 Schneider usw.
Das ist nicht nur ein Beweis für die gegen⸗ wärtig herrschende Arbeitslosigkeit, deren Vor⸗ handensein von satten Bürgern abgeleugnet wird, es zeigt auch, welchen direkten Nutzen die Or⸗ ganisation für den in Not geratenen Arbeiter hat. Noch viel mehr könnte geleistet werden, wenn sich alle Arbeiter der Gewerkschaft an⸗ schließen würden. Und mehr noch als durch Unterstützung, nützt die Gewerkschaft allen Arbeitern durch Verbesserung der Arbeits⸗ bedingungen.
Eine Juden⸗Debatte
steht im hessischen Landtage bevor. Der Anti⸗ semit Köhler hat eine Anfrage an die Re⸗ gierung gerichtet, welche Stellung sie zu einer Urteilsbegründung einnehme, die von Seiten des Amtsrichters Gerlach in Darmstadt bei einem Zivilprozesse gegeben wurde und worin es heißt: „Das Gericht hat keinen Anlaß, die Glaub⸗ würdigkeit des Zeugen St. zu bezweifeln. Derselbe hat einen zuverlässigen, vertrauen⸗ erweckenden Eindruck gemacht und seine Aus⸗ sagen unter dem Eide abgegeben. Er ist mosaischer Religion, deren Ange⸗ hörige nach den Erfahrungen des Gerichts es mit dem Eid durchgängig sehr ge⸗ nau nehmen. Seine Religionszuge⸗ hörigkeit dient daher dem Gericht zur Erhöhung seiner Glaubwürdigkeit.“ Das ist nun allerdings ein ganz unhalt⸗ barer und für einen Richter höchst sonderbarer Standpunkt. Wo soll es hinführen, wenn man die Angehörigen der einen Religionsgemeinschaft für e e als die einer andern ansehen will? Es wird in jeder 1 Glaubwürdigere geben und solche, die es selbst mit dem Eide weniger genau nehmen.— Es wird also eine Auseinandersetzung in der Kammer geben.— Nebenbei bemerkt, muß es für die
Antisemiten höchst betrüblich sein, die Juden, denen ste alle Laster nachreden, gerichtlich als vorzugsweise glaubwürdig hingestellt zu sehen, während Antisemiten— Reuther zum Beispiel — als unglaubwürdig bezeichnet wurden!
Eiu Sensationsprozeß,
der schon seit Wochen in Verona(Italien) sich abspielt, hat am Montag mit der Verur⸗ teilung des wegen Verleumdung angeklagten sozialistischen Redakteurs Tedeschint zu 28 Mo⸗ naten Gefängnis sein Ende gefunden. Dieser Prozeß hat über die Grenzen Italiens hinaus das größte Aufsehen erregt und ihm liegt ein geheimnisvolles Vorkommnis zu grunde. In der Etsch wurde Anfang dieses Jahres der Leichnam eines jungen Mädchens, in Stücke geschnitten und in einen Sack eingenäht, auf⸗ gefunden. Der That verdächtig war der Ge⸗ liebte des Mädchen, ein Leutnant Trival⸗ zio. Derselbe wurde aber freigesprochen, da die Zeugen vielfach versagten, allem Anschein nach von dem militärischen Klüngel beeinflußt und eingeschüchtert, auch die Untersuchung war sehr lässig geführt worden. Die Sozialisten von Verona, vor allem aber deren Organ, fuhren fort, den Leutnant Trivalzio des Mor⸗ des zu bezichtigen. Dies führte zu einer Klage des Leutnant gegen Tedeschini, den Redakteur des sozialistischen Blattes. Mitten in den Pro⸗ zeßverhandlungen beging der Staatsanwalt Selbstmord und man behauptete, daß seine That mit dem Prozesse in Verbindung stehe. Aus den bis jetzt vorliegenden Berichten geht nicht hervor, ob sich die Schuld oder Unschuld des Offiziers an der Ermordung des Mädchens klar herausgestellt hat.
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Krieg in Südafrika.
Die englische Niederlage von Twee⸗ fontein. Wir konnten in der letzten Nummer noch kurz die Erstürmung eines englischen Lagers durch De Wet erwähnen, die am 22. Dezbr. erfolgte. Darüber wurden noch folgende Einzel- heiten bekannt: Die aus 4 Kompagnien Peomanrys (Miliz⸗Kavallerie) bestehende, zwei Geschütze mit sich führende englische Truppe unter dem Ober⸗ befehle Firmans hatte am südlichen Abhange eines ziemlich steilen Berges ein Lager errichtet. Die englischen Vorposten hielten den Höhenzug besetzt, hatten schon von Natur eine starke Stel⸗ lung und hatten sich außerdem noch verschanzt. Es ergab sich, daß die Buren am andern Ab⸗ hang des Berges hinaufkletterten und sich in der Nähe des Gipfels sammelten. Dann griffen sie die oben befindlichen Piketts der Engländer um 2 Uhr früh plötzlich mit Uebermacht an. Bevor die im Lager befindlichen Engländer aus den Zelten herauskommen konnten, stürmten die Buren schon durch das Lager und schossen die Leute, wie ste aus den Zelten herausstürzten, nieder. Die Zahl der Gefallenen und Verwundeten und der jetzt in Sicherheit befindlichen Engländer beträgt etwa die Hälfte der ganzen Ko⸗ lonne. Die übrigen wurden gefangen genom⸗ men. Zur Verfolgung der Buren wurde Ka⸗ vallerie ausgesandt, doch war es den Engländern unmöglich, in dem Gelände gegen den über⸗ legenen Feind irgend etwas auszurichten.— Die Verluste der Engländer betrugen bei dieser Affaire: 6 Offiziere und 52 Mann tot, 4 Offi⸗ ziere verwundet, 4 Offiziere vermißt.
Weitere Kämpfe hätten am 28. Dez. bei Loringsnek und am Bothapaß stattgefunden, wobei die Buren zurückgeschlagen worden wären. — Botha versuchte, an Dewet Verstärkungen abzusenden, es sei ihm jedoch nicht geglückt, die Linie der Blockhäuser bei Standerton zu durch⸗ brechen.
Hessisches. Hessens Finanzen.
Der neue hessische Etat für 1902/03 ist der zweiten Kammer zugegangen. Danach ist die Finanzlage ungünstiger, als in andern süd⸗ deutschen Staaten. Der Voranschlag weist ein Defizit von 1,690 600 Mark auf. Zur Hälfte
soll das aus dem vorhandenen Vermögen, zur andern durch eine Erhöhung der Vermögens⸗ steuer von 55 Pf. auf 75 Pf für 1000 Mk. gedeckt werden. Der Einnahme⸗ Ausfall ist in erster Linie durch die hessisch⸗ preußische Eisen⸗ bahn⸗Gemeinschaft hervorgerufen. Der Minder⸗ ertrag beträgt hier allein 712 390 Mk. Mehr⸗ erträgnisse gegen den Voranschlag weisen die neue Einkommensteuer und die Vermögens⸗ steuer von insgesammt 570,000 M. auf; erstere erbrachte 8,300,000 M., letztere 2,220,000 M., die Staatslotterie 260,230 M., die Stempel⸗ steuer 200,000 M., die Hundesteuer mußte dagegen um 15,000 M. niedriger angesetzt werden.— Der Finanzminister hebt die Vorzüglichkeit der einjährigen Etatsperioden hervor.
Der Entwurf eines Regentschafts⸗ gesetzes für Hessen ist der Zweiten Kammer zur verfassungsmäßigen Beratung und Beschluß⸗ fassung übergeben worden. In 11 Artikeln wird diese den treuen Patrioten ganz besonders am Herzen liegende Materie zu regeln versucht. Nach dem Artikel 1 findet eine Regentschaft statt, falls der Großherzog minderjährig oder dauernd verhindert ist, die Regierung persönlich zu führen oder wenn bei der Erledigung des Thrones die Person des Throufolgers ungewiß ist. Die Entscheidung darüber, wann die Vor⸗ aussetzungen zur Installterung einer Regent⸗ schaft gegeben sind, haben die Landstände zu treffen, die in solchen Fällen vom Staats⸗ ministerium„unverzüglich“ einzuberufen sind und unter dem Vorsitzenden der Ersten Kammer Beschluß darüber zu fassen haben. Die Ehre, Regent zu werden, gebührt zunächst demjenigen regierungsfähigen Agnaten,„welcher der Krone am nächsten steht.“ Sind regierungsfähige Agnaten nicht vorhanden oder schlagen dieselben die Regentschaft aus, so wird, falls durch Gesetz nichts Anderes bestimmt ist, der Regent durch die Stände aus den volljährigen, nicht regie⸗ renden männlichen Mitgliedern einer landes⸗ herrlichen oder vormals reichsständischen Familie erwählt.
Hier läge doch die Frage nahe, meint unser Offenbacher Parteiblatt, warum man nicht ein⸗ fach den Ministerrat, der doch der Landesver⸗ tretung für seine Handlungen verantwortlich ist, mit diesen Funktionen betraut. Warum muß denn da ein unverantwortlicher Prinz diese Stelle bekleiden? Oder hat man Angst, daß das zu republikanisch aussehen oder gar die Entbehrlichkeit eines„Landesvaters“ demon⸗ strieren könnte? Ein Wechsel in der Person des Regenten soll, abgesehen von Fällen der Regierungsunfähigkeit oder des Verzichts des⸗ selben nur dann eintreten, wenn der Thron⸗ folger nach erlangter Regierungsfähigkeit er⸗ klärt, die Regentschaft selbst führen zu wollen. Nach Art. 6 ist natürlich der Regent unver⸗ antwortlich und unverletzlich, da er die volle Regierungsgewalt im Namen des Großherzogs ausübt. Er hat jedoch vor Uebernahme seines Amtes in einer Versammlung der vereinigten beiden Kammern der Stände einen Eid zu leisten, die Verfassung des Großherzogtums fest und unverbrüchlich zu halten und in Ueberein⸗ stimmung mit derselben und den Gesetzen zu regieren. Für die Hofhaltung und Repräsen⸗ tation des Regenten muß die Zivilliste auf⸗ kommen, jedoch soll es nicht ausgeschlossen sein, daß bei einer zu„starken Belastung“ der Zivil⸗ liste ein Beitrag aus der Staatskasse gewährt werden soll, den die Stände zu vereinbaren haben. Außerdem ist in dem Entwurfe noch vorgesehen, daß der Großherzog im Falle einer voruͤbergehenden Verhinderung Vollmacht für seine Stellvertretung in Ausübung der Regie⸗ rungsrechte erteilen kann. Im Schlußarttkel ist festgelegt, daß das Regentschaftsgesetz eine n Bestandteil der Verfassungsurkunde darstellen soll.
Rechtssprechung.
Der 8 616 und die Gewerbegerichte. Kein Paragraph des ganzen Bürgerlichen Gesetz⸗ buches wird wohl so verschieden ausgelegt wie der§ 616, der bekanntlich besagt, daß„der zur Dienstleistung Verpflichtete des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig wird,


